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Die neue airberlin Visa Card

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marobo

Erfahrenes Mitglied
28.09.2010
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Ich sage nicht, dass Du Unrecht hast. Aber dann könnten Amazon oder irgendwelche anderen Buchhändler ja auf die Idee kommen, und über Payback, Shoop, Meilen oder was auch immer einen Rabatt im Gegenwert von 10% geben und sich darüber einen großen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Merkwürdig, dass das niemand macht, oder? Man würde dann genauso im Shop den regulären Preis bezahlen und von einem anderen im Nachhinein ein unmittelbar mit dem Kauf in Zusammenhang stehendes "Cashback" bekommen. Und falls der Einwand kommt, dass hier ja nicht Amazon, sondern die LBB zahlt: Ich glaube kaum, dass die LBB das komplett aus eigener Tasche zahlt.

Wir werden ja sehen, ob es während der Aktion irgendwann geändert wird, falls es eine EV gibt. Vielleicht ist das LBB-Angebot einfach zu unbedeutend als dass es große Aufmerksamkeit anzieht.
 

xcpp

Gesperrt
01.08.2012
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2
Wenn es so einfach ist die Buchpreisbindung zu umgehen, dann könnte Amazon bzw. die LBB die Bepunktung auf Buch-Käufe bei der Amazon-Kreditkarte einfach erhöhen. Herausgeber der Amazon-Kreditkarte ist auch die LBB und notfalls wird die Amazon-Kreditkarte umbenannt falls die Namensgleichheit dieser Kreditkarte ein Problem sein sollte. Amazon hatte schon mehrfach erfolglos versucht die Buchpreisbindung zu umgehen oder auszuhöhlen und wurde deshalb schon mehrfach verklagt, aber auf diesen Kreditkarten-Trick sind sie scheinbar noch nicht gekommen.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
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TXL
Sauber ist das nicht. Wer mag, kann die Aktion ja dem Buchpreisbindungstreuhänder melden. Würde micht nicht wundern, wenn es ziemlich schnell eine Abmahnung mit Unterlassungsaufforderung gibt.

Aber: Amazon, an die sich die Preisbindung richtet, kann nicht unterlassen, dass die LBB Cashback auskehrt. Und die LBB ist keine taugliche Adressatin für ein solches Unterlassen, weil die Preisbindung sie nicht betrifft.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Da wäre ich mir nicht sicher. Bei buch.de wurden die Promos auch immer von Dritten bezahlt (lange Zeit Click&Buy).

Aber sie unterschieden sich erheblich: Es ist unbestritten, dass Fälle, in denen Drittunternehmen den Kunden Gutscheine gewähren, die dann bei einem bestimmten (Internet-)Buchhändler eingelöst werden können, rechtlich problematisch sind. Diese Gutscheine sind bei der Ausgabe an den Kunden noch nicht bezahlt worden; der Gutscheingeber ersetzt dem Händler erst im Nachhinein einen Betrag, welcher der Gesamtsumme des Nennwerts des eingelösten Gutscheins entsprechen soll. Deshalb wurde einer Internet-Buchhandlung die Einlösung von Fünf-Euro Gutscheinen verboten, die ein Kleidungshersteller ausgestellt und eigenen Warensendungen beigelegt hatte. Begründung: Ein Verstoß gegen § 3 BuchPrG liege vor, da der reduzierte Preis einen Preiswettbewerb zwischen den Letztverkäufern eröffnet, was mit Sinn und Zweck der Preisbindung nicht vereinbar sei. Der gebundene Kaufpreis sei in seiner Gesamtheit sofort zu entrichten, womit nicht vereinbar sei, wenn ein Teil des Preises durch einen Dritten erstattet werde. Das aber ist im Fall der LBB nicht der Fall: Der Kunde zahlt den gesamten Kaufpreis, und zwar sofort und ohne Abzug. Das Gesetz schreibt in § 3 BuchPrG nur vor, dass der Händler beim Buchverkauf an Letztabnehmer den festgesetzten Preis einhalten muss, aber schweigt dazu, wer den gebundenen Ladenpreis zu bezahlen hat. Ebenso entscheidend ist etwas anderes: Die o.g. rechtswidrige Gutscheinpraxis (Unternehmer A gibt Gutscheine für Buchkauf bei Buchhändler B aus) geht einher mit dem Verpflichtungswillen des Buchhandelsunternehmens, einen Nachlass in Höhe des Nennbetrages des Gutscheins zu gewähren. Damit wird aber im Grunde der Buchhändler zum eigentlichen Aussteller des Gutscheins, denn er sichert zu, diesen bei Einhaltung der Einlösebedingungen zu akzeptieren. Dann aber stellt sich der Gutschein als unzulässiger Barnachlass dar, weil es gerade keinen Unterschied macht, ob der gebundene Ladenpreis dadurch unterschritten wird, dass der Händler dem Kunden einen niedrigeren Preis als den gebundenen berechnet, oder einen Betrag abzieht, der sich aus einem zuvor vom Händler gewährten Gutschein ergibt (Ausnahme: (Geschenk-)Gutscheine, die gegen Nennwert erworben wurden).
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.189
2.120
DRS, ALC
Also das ist doch auch ganz nett:

"Kostenlos Bargeld in der Weihnachtszeit? Wir schenken Ihnen die Gebühren!
Weihnachtseinkäufe erledigt? Dann gönnen Sie sich einen wohlverdienten Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt. Mit Ihrer airberlin Visa Card erhalten Sie zwischen dem 01.11. und dem 24.12.2017 überall kostenlos Bargeld. So sparen Sie sich die Gebühren und haben mehr Budget für schöne Kleinigkeiten.*
*Bei Guthaben auf Ihrem Kreditkartenkonto sind Bargeldverfügungen generell kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass z. B. Betreiber von Geldautomaten oder auszahlende Bankfilialen eigene Gebühren erheben können. Die im Aktionszeitraum erhobenen Gebühren für Geldabhebungen werden Ihnen nachträglich erstattet."

Da werde ich mir meine Dollars damit aus dem ATM ziehen. Bin leider im gesamten Zeitraum der Aktion in den USA.
 
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hurgh

Reguläres Mitglied
03.12.2010
34
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Ich habe heute auch einmal bei verschiedenen Märkten geschaut. Der Mediamarkt am Alexanderplatz hat zwar eine 6 mal 2 Meter große Gutscheinwand. Aber lediglich Kaufhof und Real wären interessant. Werden von real denn überhaupt Gutscheine für den Kauf anderer Gutscheine akzeptiert? Für Barzahlen.de dürfen diese ja nicht mehr eingesetzt werden.Und wenn es klappt, hat Real auch Tankgutscheine?
 

allesmieter

Erfahrenes Mitglied
22.11.2009
1.766
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Wo steht, dass real Gutscheine nicht mehr für barzahlen.de eingesetzt werden "darf"?
 

hurgh

Reguläres Mitglied
03.12.2010
34
0
Wo steht, dass real Gutscheine nicht mehr für barzahlen.de eingesetzt werden "darf"?

Bei uns steht es an jeder SB Kasse, mit der Begründung, dass es nicht dem GWG entspreche... tolle Begründung... der sich das ausgedacht hat, hat wahrscheinlich noch nie das GWG gelesen.
Deswegen gehe ich davon aus, dass auch an den besetzten Kassen die Mitarbeiter keine Gutscheine für barzahlen.de annehmen dürfen, somit fällt cash26 leider raus :(
 
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jojora

Aktives Mitglied
01.04.2016
230
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TXL
Auch nicht uninteressant wenn die Dame des Hauses gerne Schmuck trägt: Für Online Bestellungen bei Christ gibt es via shoop nochmals 12 % Cashback. Macht also insgesamt satte 22 % auf Schmuck (y)
 

rhodium

Erfahrenes Mitglied
06.12.2014
1.031
139
Gilt die Cashback Aktion auch auf für in Österreich ansässige Geschäfte?
 

jojora

Aktives Mitglied
01.04.2016
230
0
TXL
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Ich denke jetzt habe ich einen Weg um ohne Gebühren Umsätze zu generieren welche auch relativ schnell wieder als Echtgeld verfügbar sind: Bei Saturn oder MM Paysafecards kaufen, damit dann ein Online Wettkonto aufladen, z.B. bet-at-home oder tipico und von dort aus das Guthaben via PayPal auszahlen lassen. Auf diesem Weg sollte das Geld praktisch sofort auf dem PayPal Konto und dann innerhalb weniger Tage auch auf dem Girokonto sein.