ANZEIGE
Macht euch locker, ihr bekommt das CB schon noch.. der Support soll sich lieber Zeit für die ganzen Anfragen zu Auslandseinsatzentgelten nehmen können
Nur Abfrage der Kundenzufriedenheit und Andrehen des Zahlungsschutzes.hab 2 Anrufe von der LBB auf dem Handie. Hat jemand eine Ahnung was die wollen? Hab eigentlich kein Interesse an einer persönlichen Beratung, ausser es geht um 50% CB o.ä..
Das verspricht die LBB mittlerweile seit zwei Monaten, bisher alles nur heiße Luft. Ohne neue Cashback-Aktion dürften denen aber wirklich langsam die Kunden davonlaufen.es soll wohl bald "ein spektakuläres neues Kundenbindungsprogramm" kommen
Nutzen Sie die Vorteile
Sehr geehrte Frau ponyhofinsasse,
Mit freundlichen Grüßen
Ihr airberlin KreditkartenService
Landesbank Berlin AG
Deine LBB-Kreditkarte wird dadurch nicht gekündigt, so weit ich weiss.Habe meine AB-Kreditkarte gekündigt. Frage: Ist dadurch auch automatisch das topbonus-Konto gekündigt oder muss ich das extra anstoßen?
Absatz E
Weitere Vertragsbedingungen:
[...]
4. Kündigung
[...]
Kündigungsrecht des Kreditnehmers: Der Karteninhaber/ Kreditnehmer kann die Kreditvereinbarung
jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ganz oder teilweise kündigen. Erfolgt die Kündigung
innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe einer Zinserhöhung, so wird die Erhöhung nicht wirksam. Eine
Kündigung des Karteninhabers/ Kreditnehmers nach den obigen Bestimmungen gilt als nicht erfolgt, wenn er
den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.
Darüber hinaus kann der Karteninhaber/ Kreditnehmer den Kreditvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kreditnehmer unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer
Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 314 BGB).
Kündigung aus wichtigem Grund.
Ganz interessant aber auch:
25. Kündigung/Mindestvertragslaufzeit
Für den Vertrag gilt keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag gilt jedoch nur für die Dauer der Teilnahme des
Karteninhabers am topbonus Programm der topbonus Ltd.. Der Karteninhaber kann den Vertrag jederzeit, also
ohne Einhaltung einer Frist sowie unabhängig von der Laufzeit der Karten, schriftlich kündigen. Für
Karteninhaber, die ihren Kredit in Raten zurückzahlen (Teilzahlung), gilt die Kündigung als nicht erfolgt, wenn
der Karteninhaber den geschuldeten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung
zurückzahlt. Die Bank kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende schriftlich
kündigen. Darüber hinaus kann die Bank den Vertrag fristlos schriftlich kündigen, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt, durch den die Fortsetzung des Vertrags auch unter angemessener Berücksichtigung der berechtigten
Belange des Karteninhabers für die Bank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die
Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem Vertrag gegenüber der Bank gefährdet erscheint/ist. Im Falle der
Kündigung sind die Karten unverzüglich zurückzugeben.
Kein Top Bonus = keine Air Berlin Visa Kreditkarte
Zu den bereits bezahlten Gebühren habe ich jedoch keinen Hinweis gefunden.
Das sagt der Kollege hier anders:
Aber meine Frage war ja, ob das topbonus-Konto gekündigt wird, wenn man die LBB-Visa kündigt. Ich vermute nicht. Naja, dann kündige ich es eben extra
Wenn man kurz bevor die Abrechnung erstellt wurde, das KK Konto per manueller Überweisung ausgleicht, zieht die LBB den auf der Abrechnung genannten Fehlbetrag dann trotzdem noch ein?
Wenn man kurz bevor die Abrechnung erstellt wurde, das KK Konto per manueller Überweisung ausgleicht, zieht die LBB den auf der Abrechnung genannten Fehlbetrag dann trotzdem noch ein?