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Wie meinen? Ich bezahle also X EUR für einen Gangplatz und bekomme unfreiwillig einen Mittelplatz zugewiesen, für den ich nichts hätte bezahlen müssen (denn irgendeinen Platz müsste man mir ja zuweisen, im Stehen fliegen ist noch nicht in Mode gekommen)? Dazu würde ich gerne mal ein Urteil sehen, dass die entsprechende AGB, die erlaubt, der Airline den eingesackten Betrag für den Wunschsitzplatz zu behalten, wirksam ist. Klar können sie dich umsetzen, dann müssen sie aber m.E. auch die Kohle wieder rausrücken.
Wenn du (kostenpflichtig) einen Gangplatz buchst hast du das "Merkmal Gang" gebucht und nicht den Sitzplatz einer bestimmten Reihe. Ein Gangplatz in einer anderen Reihe kann dir also zugewiesen werden.
Wenn du trotz (kostenpflichtigen) Gangplatz einen Mittelplatz bekommst, dann bekommst du die Gebühren für die Sitzplatzreservierung zurück.