EW: Die NEUE Eurowings

ANZEIGE

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de
ANZEIGE
Unschön, keine Frage, aber wer existenziell von der Entschädigung abhängig ist
sollte sich eher fragen was sonst im Leben so alles schief gelaufen ist

Naja, wenn man für einen Ersatz-Langstreckenflug nach Annullierung vorstrecken muss, kann es schon ein Monatsnetto übersteigen... und wenn man es für mehrere Personen tun muss...
 
  • Like
Reaktionen: flyer09

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.477
1.032
Oder die Leute haben keine Geduld. Aus den Erfahrungsberichten der Juser hier weiß man ja, dass erst 2-3 Monate Funstille ist und dann in der Regel gezahlt wird.

Die Anwaltskosten müssen überhaupt nur erstattet werden, wenn sich Eurowings in Verzug befindet. Wenn das der Fall ist, haben die die von Gesetzes wegen vorgesehene Chance gehabt, sich rechtskonform zu verhalten, nicht genutzt. Es erschließt sich mir nicht, warum ich im Falle von Eurowings als Vertragspartner die vom Gesetzgeber als angemessen erachtete Frist einfach mal versechs- oder -achtfachen soll.

Besonders kurios wird es dann, wenn sich auch noch beklagt wird, dass diese Anwaltskosten zu Lasten der fliegenden Allgemeinheit "umgelegt" werden. "Umgelegt" werden zunächst mal diese ganzen Ausgleichszahlungen, weil Eurowings ihren Laden nicht im Griff hat. Im Vergleich dazu sind die paar Leutchen, die sich anwaltlicher Hilfe bedienen und Kosten verursachen, nur Peanuts.
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.300
1.406
CGN
Kann das sein das Eurowings die Kooperation mit BookingCom gecancelled hat ? Erscheint nicht mehr unter Partner.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-1
Hey liebe Eurowings,
was war denn das da gestern? War das bevorstehende Wochenende bereits in Sicht?

Es begann damit, dass am Gate keinerlei Ansage zum Boarding mehr erfolgte. Eine vom Aussehen her gerade mal ganz knapp Volljährige (Praktikantin?) stand beim Scannen der Bordkarte in etwa 6 Meter Entfernung zum Scanner und überließ dem Pax seinem Schicksal. (Kein Self-Boarding-Gate). Im Flugzeug verzichtete Eurowings darauf eine Notausgangreihe ( https://www.vielfliegertreff.de/air...otausgangsplaetze-muessen-besetzt-werden.html) mit Passagieren zu besetzten.

Aber das war alles nichts, wenn man beobachten durfte, wie ein Ford Transit (welche man so eigentlich nur noch von rumänischen Schrotthändlern kennt, aber mit LH im Kennzeichen) auf uns wartete. Es war schon ein Schauspiel, wie ein armer Techniker bei Dunkelheit, Wind und Regen, in einer Hand mit einer Taschenlampe fuchtelnd, während er mit der anderen Hand mittels Handpumpe (ÖL? ) in ein Triebwerk pumpte. Kurz fragte man sich, ob man in Afrika gelandet sei, aber nein, hierfür war das Wetter dann doch zu unpassend.
 
  • Like
Reaktionen: jotxl

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Die Anwaltskosten müssen überhaupt nur erstattet werden, wenn sich Eurowings in Verzug befindet. Wenn das der Fall ist, haben die die von Gesetzes wegen vorgesehene Chance gehabt, sich rechtskonform zu verhalten, nicht genutzt. Es erschließt sich mir nicht, warum ich im Falle von Eurowings als Vertragspartner die vom Gesetzgeber als angemessen erachtete Frist einfach mal versechs- oder -achtfachen soll.

Besonders kurios wird es dann, wenn sich auch noch beklagt wird, dass diese Anwaltskosten zu Lasten der fliegenden Allgemeinheit "umgelegt" werden. "Umgelegt" werden zunächst mal diese ganzen Ausgleichszahlungen, weil Eurowings ihren Laden nicht im Griff hat. Im Vergleich dazu sind die paar Leutchen, die sich anwaltlicher Hilfe bedienen und Kosten verursachen, nur Peanuts.

Natürlich werden die Anwaltskosten auf die Allgemeinheit umgelegt.

Ob nun bei LH/4U mit niedrigerer Gewinnausweisung bzw. Verlustmeldung in Form von reduzierter Steuerabgaben, oder von den Versicherungen mit höheren Prämien für die anderen (wobei das wirklich im Mikrobereich treffend ist, nichtsdestotrotz vorhanden) sei dahingestellt.

Hier wird die Fraktion der Rechtsverdreher mit Einnahmen gefördert, welche absolut unnötig sind, die Airline zahlt schliesslich, eben nur verzögert und das aus verständlichen Gründen.
 

Hape1962

Erfahrenes Mitglied
24.01.2011
3.300
1.406
CGN
Nur mal zur Klarstellung was ich meine.

Jede Airline weiss zu jeder Zeit warum ihr Flug XY1234 verspätet war/ist. Jede Airline weiss ob der Passagiere XY auf dem Flug XY1234 geflogen ist.
D.h. im Umkehrschluss das jede Airline, sobald eine Forderung gem EU Verordnung auf den Tisch flattert, innerhalb weniger Stunden feststellen kann ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht. Streng genommen könnte man die eindeutigen Fälle sogar mittlerweile automatisiert abwickeln so das es maximal 2-4 Wochen dauert bis ein, berechtigter, Anspruch erledigt ist. Die Spitze, d.h. die Fälle die entweder nicht 100% eindeutig sind, und diese dürften die Minderheit darstellen, bleiben dann noch zur Klärung offen.

Was die Airlines treiben ist reine Zockerei in der Hoffnung das der Kunde irgendwann aufgibt. Dumm nur das der Passagier in der heutigen Zeit deutlich aufgeklärter ist als noch vor ein paar Jahren. Ich behaupte mal das die Airlines massig Geld einsparen könnten (aufgrund wegfallender Klagen), und nebenbei noch ihren Ruf verbessern könnten (aufgrund schnellerer Abwickung) als die Taktik des Aussitzens bis zum Excess zu treiben.

Just my2ct.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
die Airline zahlt schliesslich, eben nur verzögert und das aus verständlichen Gründen.

Fake News. Und dummes Geschwätz.

Glaubste nicht? Hier aus meinem persönlichen Log 2018: fünf Annullierungen, fünf Mal wurden Ansprüche seitens Eurowings final abgelehnt, fünf Mal wurde geklagt und fünf Mal wurde anerkannt bzw. zur Herbeiführung der Verfahrensbeendigung vollumfänglich vor Urteil bezahlt.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.883
27
Fake News. Und dummes Geschwätz.

Glaubste nicht? Hier aus meinem persönlichen Log 2018: fünf Annullierungen, fünf Mal wurden Ansprüche seitens Eurowings final abgelehnt, fünf Mal wurde geklagt und fünf Mal wurde anerkannt bzw. zur Herbeiführung der Verfahrensbeendigung vollumfänglich vor Urteil bezahlt.

Vlt. sollte ich EW mal beraten und den Tipp geben eine spezielle Kundenkartei in der Rechtsabteilung anzulegen. Ihnen sollte ja auch auffallen das manche Leute ihr Recht einfordern und sich zurecht nicht abwimmeln lassen. Da ist sofort zahlen dann doch klüger als jedes mal die Anwaltskosten zu zahlen zu müssen.
 
  • Like
Reaktionen: TXL3000

MrGroover

Master of the 737
30.04.2012
2.714
9
Ich behaupte mal das die Airlines massig Geld einsparen könnten (aufgrund wegfallender Klagen), und nebenbei noch ihren Ruf verbessern könnten (aufgrund schnellerer Abwickung) als die Taktik des Aussitzens bis zum Excess zu treiben.

Es wäre noch viel günstiger, bezogen auf die Ausgleichszahlungen, wenn man die Gründe für deren Fälligkeit abstellt: Entweder wie angeboten fliegen oder das Angebot so gestalten, dass es durchgeführt werden kann. Aber dann würde es ja keinen Spaß mehr machen, weil dann Leute gern mit EW fliegen würden und nicht mehr, weil es keine brauchbare/sinnvolle Alternative gibt. Das eingesparte Geld könnte man dann auch in Personal oder Technik investieren... :blah: Von daher muss man ja die Airline schon verstehen: je weniger Ausgleichszahlungen sie leisten, obwohl sie es müssten, desto mehr Geld kann in Personal und Technik investiert werden, um dann die Gründe für die Ausgleichszahlungen abzustellen. =;
 
  • Like
Reaktionen: Hape1962

IL62

Aktives Mitglied
23.10.2015
197
-1
CGN
Hallo Alle, heute mal eine Frage zum Thema Doppelbuchung auf der selben Strecke: habe für Die zwei Buchungen von TXL nach CGN, damit ich auf jeden Fall zeitlich auf der richtigen Seite bin. Ebenfalls für Morgen von CGN nach TXL auch wegen des angekündigten Bahnstreiks. Die Buchungen sind doch Point to Point und keine Returntickets wie bei LH et al. Gibt es Problems, wenn ich den ersten leg verfallen lasse und generell wg. der Doppelbuchung an sich. Selbstv. sind alle Flüge normal gebucht und bezahlt. Wäre für schnelle Rückmeldung dankbar.
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
400
63
Hallo Alle, heute mal eine Frage zum Thema Doppelbuchung auf der selben Strecke: habe für Die zwei Buchungen von TXL nach CGN, damit ich auf jeden Fall zeitlich auf der richtigen Seite bin. Ebenfalls für Morgen von CGN nach TXL auch wegen des angekündigten Bahnstreiks. Die Buchungen sind doch Point to Point und keine Returntickets wie bei LH et al. Gibt es Problems, wenn ich den ersten leg verfallen lasse und generell wg. der Doppelbuchung an sich. Selbstv. sind alle Flüge normal gebucht und bezahlt. Wäre für schnelle Rückmeldung dankbar.
Alles getrennt als One Way Tickets gebucht? Dann sollte alles easy sein!
 
  • Like
Reaktionen: IL62
A

Anonym57320

Guest
Hallo Alle, heute mal eine Frage zum Thema Doppelbuchung auf der selben Strecke: habe für Die zwei Buchungen von TXL nach CGN, damit ich auf jeden Fall zeitlich auf der richtigen Seite bin. Ebenfalls für Morgen von CGN nach TXL auch wegen des angekündigten Bahnstreiks. Die Buchungen sind doch Point to Point und keine Returntickets wie bei LH et al. Gibt es Problems, wenn ich den ersten leg verfallen lasse und generell wg. der Doppelbuchung an sich. Selbstv. sind alle Flüge normal gebucht und bezahlt. Wäre für schnelle Rückmeldung dankbar.
Überlappen die sich zeitlich oder ist der spätere Abflug nach der ersten Landung?
Ohne Überschneidung habe ich das schon mehrfach erfolgreich mit zwei oder sogar drei Buchungen gemacht, bei Angebotpreisen oft deutlich günstiger als die Flex-Option.
(Außerdem könntest du ja dazwischen wieder auf anderem Wege nach Berlin kommen und den zweiten Flug antreten ;) )

Mit Überlappung habe ich keine Erfahrung, aber ich schätze die EW IT da auch nicht als all zu aufmerksam ein als dass das auffallen würde.
 
  • Like
Reaktionen: IL62

IL62

Aktives Mitglied
23.10.2015
197
-1
CGN
Ne, ne, schon jeweils als return, aber der spätere Hinflug ist nach der ersten Ankunft und beim TXL-CGN liegen da ungefähr 1,5 Std zwischen den Abflügen.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Fake News. Und dummes Geschwätz.

Glaubste nicht? Hier aus meinem persönlichen Log 2018: fünf Annullierungen, fünf Mal wurden Ansprüche seitens Eurowings final abgelehnt, fünf Mal wurde geklagt und fünf Mal wurde anerkannt bzw. zur Herbeiführung der Verfahrensbeendigung vollumfänglich vor Urteil bezahlt.

Dann scheinst du ein ganz besonderer Pechvogel zu sein.

Zahlreiche Erfahrungen hier im Forum (u.a. auch meine eigene) berichten von erfolgreichen Ausgleichszahlungen, wenngleich aufgrund Überlastung der Mitarbeiter deutlich verspätet.

Es geht auch nicht um den juristischen Weg im Falle einer Ablehnung. Dann hat selbstverständlich jeder das Recht die seiner Meinung nach zustehende Ausgleichszahlung über diesen Weg einzufordern.
Diskussionsgegenstand sie die Leute, welche nicht ein paar Wochen länger bis zum Bescheid warten können. Und nochmal, hier steckt kein böser Wille von LH/4U dahinter, sondern schlichtweg Unterkapazitäten und die lassen sich so schnell gar nicht aufbauen, bzw. sind auch nur temporär und sicherlich kein zukünftiges Ansinnen der Airline. Geduld ist deshalb gefragt!
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Dann scheinst du ein ganz besonderer Pechvogel zu sein.

Zahlreiche Erfahrungen hier im Forum (u.a. auch meine eigene) berichten von erfolgreichen Ausgleichszahlungen, wenngleich aufgrund Überlastung der Mitarbeiter deutlich verspätet.

Es geht auch nicht um den juristischen Weg im Falle einer Ablehnung. Dann hat selbstverständlich jeder das Recht die seiner Meinung nach zustehende Ausgleichszahlung über diesen Weg einzufordern.
Diskussionsgegenstand sie die Leute, welche nicht ein paar Wochen länger bis zum Bescheid warten können. Und nochmal, hier steckt kein böser Wille von LH/4U dahinter, sondern schlichtweg Unterkapazitäten und die lassen sich so schnell gar nicht aufbauen, bzw. sind auch nur temporär und sicherlich kein zukünftiges Ansinnen der Airline. Geduld ist deshalb gefragt!

Das hat mit Pech nix zu tun. Wenn eine Airline berechtigte Ansprüche - und sie sind berechtigt, andererseits würde nicht nach Klageerhebung anerkannt bzw. zeitnah bezahlt - ggü Kunden zurückweist oder zumindest verschleppt, dann ist das kein Pech, dann hat das System. Und ja, das ist böser Wille, nix anderes und nein, das ist nicht nur temporär.
 

espiderman24

Erfahrenes Mitglied
04.06.2015
334
42
Hier wird die Fraktion der Rechtsverdreher mit Einnahmen gefördert, welche absolut unnötig sind, die Airline zahlt schliesslich, eben nur verzögert und das aus verständlichen Gründen.

Julian, dann sei bitte auch Dir selbst gegenüber konsequent und verzichte in Zukunft bei Verspätungen ganz auf die Geltendmachung der Ausgleichszahlung. Die Airline bringt Dich ja ans Ziel, eben nur verzögert und das aus genauso verständlichen Gründen.
 
Zuletzt bearbeitet:

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.477
1.032
Dann scheinst du ein ganz besonderer Pechvogel zu sein.

Zahlreiche Erfahrungen hier im Forum (u.a. auch meine eigene) berichten von erfolgreichen Ausgleichszahlungen, wenngleich aufgrund Überlastung der Mitarbeiter deutlich verspätet.

Es geht auch nicht um den juristischen Weg im Falle einer Ablehnung. Dann hat selbstverständlich jeder das Recht die seiner Meinung nach zustehende Ausgleichszahlung über diesen Weg einzufordern.
Diskussionsgegenstand sie die Leute, welche nicht ein paar Wochen länger bis zum Bescheid warten können. Und nochmal, hier steckt kein böser Wille von LH/4U dahinter, sondern schlichtweg Unterkapazitäten und die lassen sich so schnell gar nicht aufbauen, bzw. sind auch nur temporär und sicherlich kein zukünftiges Ansinnen der Airline. Geduld ist deshalb gefragt!

Allein Flightright hat mittlerweile 35.000 erfolgreiche Klageverfahren durch Anwälte führen lassen und doppelt soviele sind noch anhängig. Das spricht ziemlich eindeutig gegen die These, dass Airlines irgendwann zahlen, wenn man nur geduldig genug ist.

Diese Verständnisduselei gegenüber Eurowings ist kaum nachvollziehbar. Wenn sie schneller agieren wollten, könnten sie das ohne Probleme. Einfach eine Seite wie zB von Flightright spiegeln wo alle relevanten Daten komfortabel eigegeben werden können, Verknüpfung mit der Flugdatenbank und der ganze Zauber lässt sich quasi vollautomatisiert abwickeln. Die Handvoll Flüge, in denen man berechtigerweise über einen Anspruch streiten könnte, mag man intern entsprechend mit einer red flag kennzeichnen und manuell abarbeiten. Wenn man das nicht macht, um das Stellen von Ansprüchen zu erschweren, darf man sich auch nicht über Überlastung beklagen und Nachsicht der Kunden erwarten.

Davon mal abgesehen, hat das vermutlich irgendein ein bean counter genau durchgerechnet, was Eurowings günstiger kommt - auf erstes Anfordern zahlen oder das Problem aussitzen und sich routinemäßig verklagen zu lassen. Anscheinend ist Letzteres billiger., sonst würde man das ja als Airline, die mittlerweile zwecks Kostenersparnis erbsenzählend Wasser in Tetrapacks statt in kleinen Flaschen ausgibt, sicher anders handhaben...

Und schließlich: Wirklich ärgerlich ist mE, dass aufgrund dieser Blockadepolitik der Airlines überhaupt nur das Geschäftsmodell von Anbietern wie Flightright funktioniert. Die haben jüngst übrigens 200 Mio. EUR realisierte Forderungen aus Fluggastrechten erreicht - was bedeutet, dass 66 Mio. EUR aus den Schatullen der Airlines nicht bei Fluggästen, sondern bei Flightright gelandet sind.