ANZEIGE
Warum sollten die Smart-Buchungen zunehmen? ...
Die Aussage des Hape1962 erschien mir glaubwürdig.
Warum sollten die Smart-Buchungen zunehmen? ...
Ins Knie geschossen? Noch viel lernen du musst, junger Padawan!Mittlerweile wird klar das EW sich in's Knie geschossen hat mit der neuen Handgepäckregelung. Die Smartbuchungen auf innerdeutschen haben deutlich zugenommen.
Also, an welchem der drei Punkte haben sie sich jetzt ins Knie geschossen?![]()
Also, an welchem der drei Punkte haben sie sich jetzt ins Knie geschossen?![]()
Das wird genauso "normal" und neuer Branchenstandard werden die abgeschaffte Verpflegung auf der Kurz- und Mittelstrecke, Zusatzgebühren für Sitzplatzreservierung, Aufgabegepäck, Walkboarding und alle anderen Zumutungen, die sich nach und nach durchgesetzt haben, weil die Kunden es so wollten (dadurch, dass hauptsächlich auf den niedrigsten Preis geschielt wird).Langfristig wird sich der Ruf bei Gelegenheitsfliegern massiv verschlechtern, wenn es tatsächlich mal soweit kommen sollte, dass deren Handgepäck abgenommen wird.
Eventuell darin, dass sie das Problem der Verspätung durch zu viel Handgepäck erst wieder nicht lösen, wenn zu viele Smart / Priority Boarding haben....
Warum sollten die Smart-Buchungen zunehmen? ... Normal-EW-Flieger Otto Müller ist es doch egal, wo sein Handgepäck transportiert wird .. hauptsache er hat es am Ankunftsort. Ob er da nochmal 30-60 Minuten am Band drauf warten muss oder nicht - das kennt er von seinem Mallorca-Urlaub ja eh nicht anders ...
Ich denke mal die "Ausbeute" von Smart statt Basic ist eher gering ... da nur eine kleine Zielgruppe wirklich das "Ich muss mein Handgepäck im Bin haben" bezahlen will ...
Na dann ..![]()
Ins Knie geschossen? Noch viel lernen du musst, junger Padawan!
Für EW sieht das Ganze doch so aus:
1. Mehr Smart-Bucher: Höhere Einnahmen
2. Dafür keine Mehrausgaben der Airline, im Gegenteil: "Snack"+Getränk gestrichen, "Priority"-Boarding kostet keinen Cent mehr.
3. Den Sparbrötchen (Basic-Buchern) kann nun ohne Umschweife das Handgepäck abgenommen werden: "Sie haben das ja bei Buchung akzeptiert."
Also, an welchem der drei Punkte haben sie sich jetzt ins Knie geschossen?![]()
Mit dem SMART-Tarif stellen wir sicher, dass Ihr Handgepäck in der Kabine befördert werden kann – auch bei ausgebuchten Flügen.
Genau an dem Punkt den man mit der strengeren Handgepäck Politik eigentlich entschärfen wollte: den Verzögerungen beim Boarding und den damit verbundenen Verspätungen im Abflug und aufbauen der Verspätung innerhalb des Tages. Jedes Gepäckstück was erst nach endlosen Diskussionen aus der Kabine nach unten verladen wird verursacht unnötige delays. Labeln, verladen kostet alles Zeit und Nerven.
Sicher. Im ersten Moment hat man natürlich höhere Einnahmen. Aber auch ständige Verspätungen sind auf Dauer nervig und können sich zum Teil so weit aufbauen das Crews aus der Zeit fallen mit den daraus resultierenden Konsequenzen.
Kurzfristig mag das etwas mehr Umsatz generieren. Langfristig wird sich der Ruf bei Gelegenheitsfliegern massiv verschlechtern, wenn es tatsächlich mal soweit kommen sollte, dass deren Handgepäck abgenommen wird.
Du sprichst da einen interessanten Punkt an (...) "not my cup of tea"
Das gleiche Phänomen gab es vor ein paar Jahren als seitens des Flughafens neue Parkpositionen geschaffen wurden. Auf dem Papier sah das alles toll aus und es entspricht auch alles den gesetzlichen Vorgaben was Mindestabstände etc. betrifft. In der Praxis hat sich dann herausgestellt dass da Positionen bei sind die bei voller Belegung schlicht und ergreifend nicht abzufertigen sind weil in der Planung wohl vergessen wurde das sich rund um die Flieger ja auch noch Personen und Geräte befinden müssen.
Dies führt in der Praxis dann dazu das entweder nicht geboardet oder getankt werden kann weil sich d[Qa Wege kreuzen oder sich Personal auf den Füssen steht und Fluchtwege durch Material blockiert werden. DAS ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis - nur das die Theorie nicht auf die Praxis hört weil sie die Praxis nicht kennt. Manchmal ergeben sich daraus Situationen die eher an versteckte Kamera erinnern und wo man einfach nur noch da steht und sagt "not my cup of tea"![]()
Der erste Rat den ich im übrigen EW geben würde wäre der, endlich mal eine ausreichende Anzahl an"Bag Drop Off" Maschinen eine zu führen. So wie das FR in DUB macht. Es funktioniert bestens und dann würden auch viele ihr Handgepäck bereitwilliger abgeben. Wenn ich aber als Passagier mich erst in eine endlose Warteschlange einreihen muss ist die Konsequenz doch klar.
Mit BagDrop Off meine ich nicht die Automaten die jetzt auch schon in CGN stehen (Bordkarte) sondern echte Maschinen wo auch die Koffer gleich mit verschwinden wie in DUB halt.
Damit ich das Ganze richtig verstehe: EW ist eine gewinnorientierte AG und hat bis heute nur Verluste eingefahren.
Und weil es so gut läuft, wird am Donnerstag ein Streik angekündigt. Das klingt mal richtig förderlich. Des Weiteren spricht die Gewerkschaft von "guten Manteltarifverträgen und einer angemessenen Ergebnisbeteiligung der Mitarbeiter". Heißt das, dass die Mitarbeiter für die Verluste aufkommen?![]()
Der erste Rat den ich im übrigen EW geben würde wäre der, endlich mal eine ausreichende Anzahl an"Bag Drop Off" Maschinen eine zu führen.
Damit ich das Ganze richtig verstehe: EW ist eine gewinnorientierte AG und hat bis heute nur Verluste eingefahren.
Und nicht vergessen:
4U dient seit der Gründung auch dazu, Altlasten von LH zu bereinigen und diese Airline auf zeitgemässe Strukturen zu trimmen (realistische Löhne, schlanke Prozesse, usw.). Das ist bislang ausgezeichnet gelungen!
Das ist bislang ausgezeichnet gelungen!
Habe heute mal wieder einen gecancelten EW-Flug. Um 14:03 Uhr kam die SMS, dass der Flug heute Abend um 21:05 Uhr leider nicht planmäßig stattfinden kann. Wie ist das fluggastrechtlich: Wenn die Maschine heute Mittag irgendwo wegen eines Gewitters nicht starten konnte, kann man dann alle Anschlussflüge wegen höherer Gewalt ausfallen lassen oder besteht Anspruch auf Kompensation?
Sehr geehrter senfmitsosse,
wir bedanken uns für Ihre Nachricht und entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir bedauern sehr, dass es uns nicht gelungen ist, Ihren Flug EW 2055 vom 03.06.2019 wie geplant durchzuführen. Ursächlich hierfür waren außergewöhnliche Umstände, die wir trotz gründlicher Planung leider nicht vermeiden konnten.
Die gesetzlichen Regelungen sehen keine Entschädigungszahlung vor, wenn ein sogenannter außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Unter diesen Begriff werden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) alle Umstände gefasst, die letztlich auf Vorkommnisse zurückgehen, die aufgrund ihrer Natur, Ursache oder Wirkung nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und sich seiner tatsächlichen Einflusssphäre entziehen (EuGH C-549/07). Dies sind insbesondere Fremdbeschädigungen (bspw. Vogelschlag oder Fremdkörper auf dem Rollfeld), Streik- oder Unwettersituationen, sowie alle Arten von Luftraumbeschränkungen aufgrund behördlicher Weisung.
Hierunter fallen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) auch alle Störungen, die nicht unmittelbar auf dem betroffenen Flug eingetreten sind, sondern mittelbar auf Ihren Flug eingewirkt haben (bspw. BGH X ZR 104/13 oder X ZR 121/13). Es kann vorkommen, so wie in Ihrem Fall, dass sich im Tagesverlauf verschiedene externe Faktoren bei einem Flug summieren. Eine solche Ursachenkette kann in der Folge zu weiteren unvermeidbaren Störungen führen und letztlich auch nachfolgende Flüge beeinträchtigen.
Bedauerlicherweise ist auch in diesem Jahr die personelle Situation der verschiedenen europäischen Flugsicherungen sehr angespannt. Daher kann es bei der Koordination der Flugbewegungen, insbesondere wenn diese durch verschiedene Lufträume führen, zu Verzögerungen kommen. Solchen Anordnungen der Flugsicherungsbehörden, des Flughafenbetreibers oder von sonstigen staatlichen Stellen ist Folge zu leisten, so dass dadurch hervorgerufene Verzögerungen nach der Rechtsprechung als Eingriff „von außen“ in den vorgesehenen Flugverlauf zu werten und mithin dem Einflussbereich der betroffenen Fluggesellschaft entzogen sind (so bspw. BGH X ZR 115/12).
Der Flugplan einer Airline ist am ehesten mit einem Uhrwerk vergleichbar, das nur dann funktioniert, wenn alle Zahnräder ineinander greifen. Kommt es innerhalb solch feingliederiger Abläufe zu einer Beeinträchtigung, ist eine Verspätung oder gar Annullierung des Fluges meist unausweichlich.
Um die Auswirkungen für unsere Gäste so gering wie möglich zu halten, planen wir natürlich Ersatzflugzeuge ein, um eine Verspätung zu reduzieren oder um eine Annullierung zu verhindern. Leider war es uns in Ihrem Fall nicht möglich, weitere zumutbare Maßnahmen zu ergreifen und Ihren Flug wie vorgesehen durchzuführen.
Gerne prüfen wir eine Kostenübernahme sogenannter Betreuungsleistungen (beispielsweise die Verpflegung während der Wartezeit am Flughafen). Die entsprechenden Belege können Sie uns selbstverständlich zur Prüfung als Antwort auf unsere Nachricht zusenden.
Wir würden uns freuen, Sie trotz der Unannehmlichkeiten bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen