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Mir wurde gesagt, dass wenn Teilzahlung gewählt ist, um die 2€ Gebühr zu umgehen, der Soforteinzug nur den Teilbetrag einzieht und nicht den gesamten Betrag, der Rest müsste per Überweisung ausgeglichen werden damit keine Zinsen fällig werden. Da macht meiner Meinung der Soforteinzug gar keinen Sinn.Im Preisverzeichnis steht "Bei Auswahl der 100 % Rückzahlung per monatlicher Lastschrift".
Also bei Ausgleich per Überweisung fällt die Gebühr nicht an, da explizit Lastschrift genannt ist.
Außerdem ist die Formulierung sehr konkret. Bei Soforteinzug kann man weder einen Prozentwert auswählen und es handelt sich nicht um eine monatliche Lastschrift. Daher kann dieser auch keine 2 Euro kosten.
Edith:
Die 2€ würden anfallen, da die Option 100% Rückzahlung ausgewählt ist. Es spielt keine Rolle wie ausgeglichen wird, da für das Auswählen der Option 2€ fällig werden. So wurde es mir erklärt.
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