Ich hab vor ca. einem halben Jahr einen Freund über Tellja geworben, da lief das völlig reibungslos. Zwischen meiner Empfehlung und der Mail, dass sie erfolgreich war, lagen ca. zwei Wochen.hat jemand Erfahrung bei der Beantragung der BC mit der tellja Werbeaktionen?
Gar kein Sicherheitsmerkmal abzufragen bei ~100EUR und Zahlung mit physischer Karte finde ich schon sehr fragwürdig.
Das sehe ich anders. meine BC ist mein Zahlungsmittel, und obwohl Sicherheitsmerkmale vorhanden sind, in dem Fall SignFirst, wird nicht geprüft ob mein Zahlungsmittel von mir rechtmäßig eingesetzt wird, oder von jemand anders, der diese vielleicht nur gefunden oder gestohlen hat.Warum fragwürdig? Für dich als Kunde kein Nachteil.
Ich hatte es hier im Thread vor meiner Beantragung der „schwarzen“ BC Visa gelesen und kann es jetzt aus eigener Erfahrung bestätigen: Nach sechs Monaten Nutzung hat BC das KK-Limit „automatisch“ (soll heißen: ohne Antrag/Nachfrage meinerseits) vom Anfangslimit 4.000€ auf jetzt 5.500€ erhöht.
Eben darum geht es doch. Im Fall des Falles haftest du dadurch ja nicht, top.
Eben darum geht es doch. Im Fall des Falles haftest du dadurch ja nicht, top.
Ich habe nun über die Hotline ein Produktwechsel gemacht von der schwarzen Visa zur Platinum Double. In dem ein oder anderen Artikel habe ich gelesen dass man dazu ein Kurz-Antrag bekommt und den dann zurücksenden muss. Der Hotline-Mitarbeiter dagegen sagte mir, dass man meinen Produktwechsel nächste Woche ausführen wird und ich dazu ein Bestätigungsschreiben bekomme. Er hat rein gar nichts erwähnt von einem Antrag. Hatte jemand schon mal so einen Fall der so unkompliziert lief? Zusätzlich sagt er auch, dass die beiden neuen Karten nächste Woche schon per Post ankommen. Das alles schreint mir fast zu einfach zu sein.
Das Problem hatten wir in verschiedenen Threads inzwischen wirklich ausführlich. Es geht um die Frage, ob Sign First für einen selbst aus Kundensicht "sicherer" ist oder PIN first! Und wie schon so oft angerissen, ist das eigentlich ganz einfach. Im Zweifel läuft es darauf hnaus, ob man sich mit seiner eigenen Bank juristisch auseinander setzten möchte!![]()
Genau... "problemlos". Das betrifft auch den Karteninhaber... Keine Unterschrift oder eine falsche / gefälschte Unterschrift? = Fein raus.... Eine richtige PIN = Massives Problem für den Karteninhaber.Dadurch kann jedermann problemlos mit der Barclaycard eines Fremden in den entsprechenden Märkten einkaufen gehen.
Nur muss man den Verlust der Karte ausreichend schnell feststellen und an Barclaycard melden, sonst haftet man bis 50€ oder falls für alles falls man von Missbrauch ausgehen kann.
Das du eine Notfallkarte innerhalb von Deutschland bekommst, bezweifle ich fast etwas. Zumindest kann es dir damit nicht passieren, dass du die im ATM stecken lässt, die funktioniert da nämlich nichtZumindest die Notfallkarte werde ich die Tage mal testen, da ich doch tatsaechlich die Karte im ATM gelassen habe.
Das du eine Notfallkarte innerhalb von Deutschland bekommst, bezweifle ich fast etwas. Zumindest kann es dir damit nicht passieren, dass du die im ATM stecken lässt, die funktioniert da nämlich nichtDie hat auch nur Magnetstreifen und Unterschrift... Kein Chip/PIN (ausgehend von DKB).
Das ist nicht korrekt. Gesetzlich ist die Grenze bei 50 EUR. Barclaycard erlaesst das aber:
https://www.barclaycard.de/hilfe-und-kontakt/5-sterne-sicherheit
Ist somit auch mit der kostenlosen Notfallkarte und dem Notfallbargeld mit der DKB VISA mit Aktivkundenstatus vergleichbar bzw mittlerweile doch die bessere Karte.
Zumindest die Notfallkarte werde ich die Tage mal testen, da ich doch tatsaechlich die Karte im ATM gelassen habe.
Quelle: https://www.barclaycard.de/content/dam/barclaycard-de/dokumente/agb-barclaycard-kreditkarte.pdf (Ich habe den Punkt hier ungekürzt eingefügt)2.7 Haftung bei missbräuchlicher Nutzung
Verlieren Sie Ihre Kreditkarten, Ihre PIN oder das mobile Endgerät (z. B. Mobiltelefon), dessen Nummer zuvor für den Empfang von mTAN registriert worden ist, werden diese oder sonstige für Online-Bezahlvorgänge vereinbarte Authentifizierungselemente Ihnen gestohlen, kommen sie Ihnen sonst abhanden oder wurden sie in sonstiger Weise missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen, so haften Sie für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Anzeige nach Ziffer 2.6 verursacht werden, allerdings nur bis zu einem Betrag von 50 €. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt oder Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben. Ihre grobe Fahrlässigkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn
• Sie uns den Verlust oder den Diebstahl der Karte oder die missbräuchliche Verfügung schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt haben, nachdem Sie hiervon Kenntnis erlangt haben,
• die persönliche Geheimzahl oder das vereinbarte Wissenselement für Online-Bezahlvorgänge auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte verwahrt war (z. B. im Originalbrief, in dem sie dem Karteninhaber mitgeteilt wurde),
• die persönliche Geheimzahl oder das vereinbarte Wissenselement für Online-Bezahlvorgänge einer anderen Person mitgeteilt und der Missbrauch dadurch verursacht wurde.
Ihre Haftung bis zur Anzeige nach Ziffer 2.6 ist ausgeschlossen, wenn es Ihnen nicht möglich gewesen ist, einen Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung zu bemerken, oder wenn ein Verlust Ihrer Kreditkarten zurechenbar durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sobald Sie den Verlust oder Diebstahl der Kreditkarten, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Kreditkarten oder PIN oder sonstiger für Online-Bezahlvorgänge vereinbarter Authentifizierungselemente uns gegenüber angezeigt haben, übernehmen wir alle danach durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge entstehenden Schäden. Abweichend sind Sie zudem nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn wir von Ihnen eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht verlangt haben oder der Zahlungsempfänger oder sein Zahlungsdienstleister diese nicht akzeptiert haben, obwohl wir zur starken Kundenauthentifizierung (s. Ziffer 2.2) gesetzlich verpflichtet waren. Dies gilt nicht, wenn Sie in betrügerischer Absicht handeln
Das kann ich für mich nicht bestätigen.
Ich nutze die Barclaycard schon länger als sechs Monate regelmäßig.
Hast Du den KK-Rahmen in Deiner Nutzungsphase auch (nahezu) komplett genutzt?