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Diners Club Vintage (Loungezugang) kostenlos im 1. Jahr

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Larsmunich

Erfahrenes Mitglied
27.06.2019
506
0
Rosenheim
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Puh, über 3% sind schon eine Ansage. Jetzt überlege ich ernsthaft, ob ich die Vintage gleich widerrufe oder ob ich der Karte das Testjahr gebe. Zumal die Reisestorno Versicherung von Diners, wenn ich das richtig verstehe, auch ein Witz ist.

Mit der LH Mastercard Gold und der Visa Gold meiner Bank komme ich auch aus. Lediglich ein möglicher Loungezugang ist dann nicht drin. Hm, aber bei dem was ich noch fliege eigentlich egal....
 

Guenter

Aktives Mitglied
30.11.2010
138
14
Naja, DC ist halt eine Eintrittskarte für die Lounge und wenn man Reisen bucht ist man vernünftig abgesichert (Ausnahme: Wenn man Flug und Hotel getrennt bucht, ist bei Storno nur der Flug abgesichert), Umsätze macht man sinnvollerweise nur in €. Dann ist es immer noch ein überlegenswertes Angebot.
 

Larsmunich

Erfahrenes Mitglied
27.06.2019
506
0
Rosenheim
Naja, DC ist halt eine Eintrittskarte für die Lounge und wenn man Reisen bucht ist man vernünftig abgesichert (Ausnahme: Wenn man Flug und Hotel getrennt bucht, ist bei Storno nur der Flug abgesichert), Umsätze macht man sinnvollerweise nur in €. Dann ist es immer noch ein überlegenswertes Angebot.

Die vernünftige Absicherung sehe ich nicht. Beispiel: Ich buche eine Schiffsreise ab Venedig, Anreise mit dem Auto. Keine Absicherung.

Ich buche Flug und Hotels, keine Absicherung für die Hotels. (Pauschalreisen habe ich mit Ausnahme von Kreuzfahrten schon seit 20 Jahren nicht gebucht.

Und selbst wenn: Bei Krankheit wird nur bei Krankenhaus Aufenthalt gezahlt. Sehr, sehr unüblich. Das ist fast jede Mastercard oder Visa mit Reiserücktritt besser. Oder?

Oder liege ich da falsch?
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.939
168
MUC
Die vernünftige Absicherung sehe ich nicht. Beispiel: Ich buche eine Schiffsreise ab Venedig, Anreise mit dem Auto. Keine Absicherung.

Ich buche Flug und Hotels, keine Absicherung für die Hotels. (Pauschalreisen habe ich mit Ausnahme von Kreuzfahrten schon seit 20 Jahren nicht gebucht.

Und selbst wenn: Bei Krankheit wird nur bei Krankenhaus Aufenthalt gezahlt. Sehr, sehr unüblich. Das ist fast jede Mastercard oder Visa mit Reiserücktritt besser. Oder?

Oder liege ich da falsch?

Das möchte der DC Lurker aber nicht hören... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Guenter

Aktives Mitglied
30.11.2010
138
14
BEHANDLUNGSKOSTEN IM AUSLAND

Der Versicherer leistet Kostenersatz für medizinisch notwendige Behandlungskosten bei im Ausland plötzlich eintretender Krankheit oder Unfall. Der Selbstbehalt bei Behandlungskosten beträgt pro Schadensfall 10 % der Entschädigungsleistung. Dieser Selbstbehalt entfällt bei Vorleistung einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
 

Larsmunich

Erfahrenes Mitglied
27.06.2019
506
0
Rosenheim
BEHANDLUNGSKOSTEN IM AUSLAND

Der Versicherer leistet Kostenersatz für medizinisch notwendige Behandlungskosten bei im Ausland plötzlich eintretender Krankheit oder Unfall. Der Selbstbehalt bei Behandlungskosten beträgt pro Schadensfall 10 % der Entschädigungsleistung. Dieser Selbstbehalt entfällt bei Vorleistung einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Was magst Du damit sagen? Ich sprach vom Krankheit im Rahmen der Reiserücktrittskostenversicherung, die m.E. schlecht ist, was dann gegen einen geplanten Einsatz als Reisekarte spricht.

[FONT=&quot]Gegenstand der Versicherung ist ein gebuchtes Pauschalarrangement (Transport vom Wohnort/der Arbeitsstätte inklusive Unterkunft) oder gebuchtes Ticket eines öffentlichen Verkehrsmittels, das ausgehend vom Wohnort/der Arbeitsstätte zur Erreichung der (ersten oder einzigen) Reisedestination verwendet wird. Versichert gelten im Rahmen der Versicherungsbedingungen die Reisestornokosten abzüglich 20 % Selbstbehalt, die aufgrund eines Unfalles oder einer Erkrankung mit Spitalaufenthalt bzw. bei schweren Beschädigungen des Wohnungseigentums am Hauptwohnsitz sowie aufgrund dienstlicher Verhinderung bei Dienstreisen anfallen.[/FONT]
 

Guenter

Aktives Mitglied
30.11.2010
138
14
Dein Zitat:
Und selbst wenn: Bei Krankheit wird nur bei Krankenhaus Aufenthalt gezahlt. Sehr, sehr unüblich.

Gilt nur für Storno, aber da hast du recht.
Ob unüblich weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Larsmunich

Erfahrenes Mitglied
27.06.2019
506
0
Rosenheim
Dein Zitat:
Und selbst wenn: Bei Krankheit wird nur bei Krankenhaus Aufenthalt gezahlt. Sehr, sehr unüblich.

Gilt nur für Storno, aber da hast du recht.
Ob unüblich weiß ich nicht.

Schau Dir mal z.B. hier Punkt 3.4ff an:

https://www.miles-and-more-kreditka...rungsbedingungen_lh_credit_card_180710_V3.pdf

Das ist eine durchaus übliche Formulierung. Ich hatte den Fall mal, dass ich eine Reise (Flug und Hotels) wegen Grippe nicht antreten konnte. Die Versicherung der Amex hat da gezahlt. Hier vermutlich auch, bei Diners 100%ig nicht, was jetzt irgendwie den Sinn als geplante Reisekarte schwierig werden lässt.
 
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Reaktionen: Guenter

crabman

Aktives Mitglied
10.12.2016
230
0
Laut https://youhavebeenupgraded.boardin...etet-eine-kulanzlosung-fur-die-vintage-karte/ zeigt sich Diners kulant : sie verzichten bei Stornierung auf die Ausstellgebühr (y)

juhuu! dann ist ja alles wieder gut. da die hälfte eh zu faul zum stornieren sein wird, hat Diners sie genau dort wo sie sie haben wollte. und YHBU macht sich bei seinen lesern so richtig beliebt, löscht die unangenehmen kommentare, schaltet die neuen kritischen gar nicht mehr frei und hält weiter an seiner promo fest. funktioniert!
 
Zuletzt bearbeitet:

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.397
1.331
NUE
Aber halt, ich muss theoretisch bis 1. Juli 2019 3.600 EUR generieren, um 24 kostenfreie Loungebesuche zu genießen? Andernfalls zahle ich ab 1. Juli 2019 25 EUR pro Besuch?
 

Guenter

Aktives Mitglied
30.11.2010
138
14
Man hat den Eindruck, dass der Herr bei der Verteilung des Hirns DC weniger stark berücksichtigt hat.
 

aalexx

Neues Mitglied
20.06.2019
6
0
Ich glaube es sind einfach 3600 in den letzten 365 Tagen. So wenn man vor hat die Lounge am 10. Juli zu besuchen sollte es reichen, wenn die 3600 bis 9. Juli erfüllt sind.
 

crabman

Aktives Mitglied
10.12.2016
230
0
Ich glaube es sind einfach 3600 in den letzten 365 Tagen. So wenn man vor hat die Lounge am 10. Juli zu besuchen sollte es reichen, wenn die 3600 bis 9. Juli erfüllt sind.

ach so, vielleicht hab ich die frage falsch verstanden. so wie du es schreibst, scheint es richtig zu sein. wann auch immer jemand in die loung will, wer im jahr vorher keinen 3600€ umsatz gemacht hat, zahlt die 25€ für den zutritt. wann ganau abgerechnet wird, weiß ich nicht, wurde hier glaube schon mal diskutiert..
 

Worldwide Traveler

Erfahrenes Mitglied
09.04.2012
457
5
Wien
juhuu! dann ist ja alles wieder gut. da die hälfte eh zu faul zum stornieren sein wird, hat Diners sie genau dort wo sie sie haben wollte. und YHBU macht sich bei seinen lesern so richtig beliebt, löscht die unangenehmen kommentare, schaltet die neuen kritischen gar nicht mehr frei und hält weiter an seiner promo fest. funktioniert!
Richtig, das habe ich bei YHBU auch schon bemerkt.
Der Diners Vintage Thread wurde von ihm gar komplett gelöscht.
 

Larsmunich

Erfahrenes Mitglied
27.06.2019
506
0
Rosenheim
So, aus dem Urlaub zurück und meine Diners Vintage liegt auf dem Tisch.
Nun weiss ich bloss nicht, ob ich der Karte ne Chance geben soll oder diese gleich widerrufen soll, weil mir das Geschäftsgebaren nicht gefällt....
 

Guenter

Aktives Mitglied
30.11.2010
138
14
@Larsmunich

Ich habe mir die AVB von DC schicken lassen. Es ist nicht ganz so schlimm, denn dort heißt es (ARVB 2017 DC), sogar relativ komfortabel:

D: Reisestornoversicherung
Art. 28. Gegenstand der Versicherung
Gegenstand der Versicherung ist ein gebuchtes Pauschalarrangement (Transport mit Unterkunft) oder
gebuchtes Ticket eines öffentlichen Verkehrsmittels, das zur Erreichung der Reisedestination
verwendet wird (siehe Art. 3, Pkt.1).
Art. 29. Versicherungsfall
1. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn aus einem der folgenden, während der Wirksamkeit des
Versicherungsschutzes eingetretenen Gründe eine Reise nicht angetreten wird:
1.1. Reiseunfähigkeit des Versicherten aus medizinischen Gründen, die vom behandelnden Arzt
bestätigt werden. Als Grund einer Reiseunfähigkeit wird auch eine Schwangerschaft, die nach
der Reisebuchung entstanden ist, anerkannt.
1.2. Tod des Versicherten;
1.3. Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung seines Ehegatten,
Lebensgefährten, seiner Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Geschwister, Enkel und
Schwiegerkinder;
1.4. bedeutender Sachschaden am Eigentum des Versicherten an seinem Wohnort infolge Feuer,
Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit zwingend erforderlich
macht;
1.5. unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des Versicherten durch den
Arbeitgeber.Seite 10 von 17
1.6. Einberufung zum Grundwehr- bzw. Zivildienst, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert
die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Einberufung.
1.7. dienstliche Verhinderung bei Dienstreisen, wenn die Anwesenheit des Versicherten aus
beruflicher Sicht zwingend erforderlich ist.
Art. 30. Zeitlicher Geltungsbereich
Abweichend von Art. 3, Pkt. 1 beginnt der Versicherungsschutz nicht bei überwiegender Bezahlung
der Reiskosten, sondern wenn bereits die Anzahlung zur Gänze mittels Karte erbracht wurde. Der
Versicherungsschutz endet mit Reiseantritt.
Art. 31. Ausschlüsse
Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn
1. einer der Gründe gemäß Art. 29 bei Abschluss der Versicherung bereits vorgelegen hat oder
voraussehbar gewesen ist;
2. das Reiseunternehmen vom Reisevertrag zurücktritt.
Art. 32. Obliegenheiten
Der Versicherte ist verpflichtet,
1. den Versicherungsfall der Buchungsstelle (Reisebüro, Vermieter) unverzüglich zu melden und
die Buchung zu stornieren;
2. die nicht genutzten Reiseunterlagen (Tickets, Hotelgutscheine etc.) dem Versicherer auf
Verlangen auszuhändigen.
Art. 33. Entschädigungsleistung
Der Versicherer ersetzt der versicherten Person im Rahmen der Versicherungssumme jene Kosten,
abzüglich 20% Selbstbehalt, die sie dem Reiseunternehmen zum Zeitpunkt des Eintritts des
Versicherungsfalles vertraglich schuldet.
 

SerBer

Aktives Mitglied
02.08.2018
219
3
Hat schon jemand den Änderungen der Zutrittsbesstimmungen widersprochen? Führt das zur Kündigung der Kreditkarte?
 

Guenter

Aktives Mitglied
30.11.2010
138
14
Die Loungezutritte sind nicht Teil der AGB - da gibt es nichts zu widersprechen.
 

Guenter

Aktives Mitglied
30.11.2010
138
14
Nochmal - es gibt nichts zu widersprechen:
Ihr seid damit nicht einverstanden und schreibt das an DC - Konsequenz: keine, da nicht Bestandteil der AGB.
Die Karte kündigen müsst ihr schon selber.
 

keyeb

Aktives Mitglied
10.06.2016
235
1
NUE
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Nochmal - es gibt nichts zu widersprechen:
Ihr seid damit nicht einverstanden und schreibt das an DC - Konsequenz: keine, da nicht Bestandteil der AGB.
Die Karte kündigen müsst ihr schon selber.

Ja, verstanden. Aber eine Antwort vom Kundenservice innerhalb von 48h sollte man erwarten können oder?