Nein, warum auch?
Das ist halt die Kehrseite von EU261. Als Airline habe ich keinerlei Incentive frühzeitig nach Lösungen zu schauen.
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Also laut dem Text der EU261 auf der EU Website ist exakt das
ergreifen zumutbarer Maßnahmen der Schlüssel, keine Ausgleichszahlung leisten zu müssen.
Mein "Incentive" (Neudeutsch für Anreiz) als Airline frühzeitig nach Lösungen zu schauen ist, nichts zahlen zu brauchen. Mache ich nichts, muß ich zahlen.
Ob man jetzt schon aktiv wird oder den Flug nach dem Boarding streicht spielt keine Rolle.
Bis halt auf den kleinen Unterschied, dass ich einmal zahlen muß, und einmal nicht...
Lösungen gesucht, alle Passagiere proaktiv umgebucht = "alle zumutbare Maßnahmen ergriffen" = Kein Ausgleichsanspruch
Nach dem Boarding streichen (trotz >4 Tagen Zeit etwas zu tun) = "keine zumutbaren Maßnahmen ergriffen" = Ausgleichsanspruch
So z.B. auch nochmal in den
Leitlinien für die Auslegung der VO (EG) 261-2014 detailliert erklärt.
Darüber hinaus kam der Gerichtshof (Rechtssache C-294/10, Eglītis et Ratniek, ECLI:EU:C:2011:303, Randnr. 37) zu dem Schluss, dass nach Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung von einem Luftfahrtunternehmen verlangt werden kann, seine Mittel rechtzeitig zu planen, um in der Lage zu sein, den vorgesehenen Flug nach dem Wegfall der außergewöhnlichen Umstände durchzuführen, d. h. innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach der planmäßigen Abflugzeit. Das Luftfahrtunternehmen sollte insbesondere über eine gewisse Zeitreserve verfügen, um den Flug möglichst bald nach dem Wegfall der außergewöhnlichen Umstände durchführen zu können.
Rechtzeitige Planung ist klar der Schlüssel, nicht zahlen zu brauchen.
Plan B ist einfach auf der Homepage zu schreiben, bei Streik bestehe kein Anspruch. Mit etwas Glück glaubt 90% der Kundschaft diese plumpe Lüge...
https://www.discover-airlines.com/de/passagierrechte/
Sie haben ein Recht auf eine Ausgleichsleistung, wenn sich Ihre Ankunft am Zielflughafen um mehr als 3 Stunden verzögert und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, d. h. zum Beispiel bei schlechten Wetterbedingungen, politischer Instabilität,
Streiks, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln.
Wissen sie eigentlich auch erst kurz vorher welcher Pilot bzw. Personal zum Dienst kommt oder müssen die Piloten das anmelden, ob sie streiken?
Es genügt ja, wenn einer der Mindestbesatzung nicht erscheint, bei einem A320 also z.B. einer von 6 Personen. Die Wahrscheinlichkeit, dass weniger als 1/6 der Belegschaft in der Gewerkschaft ist, ist ausgesprochen gering.
Die Airline weiß doch nicht in welcher Gewerkschaft wer ist oder?
Zumindest weiss Disover, dass kaum einer bei Verdi ist...