Und wieder das relativieren der fehlenden PSÜ. Aber hier zitiere ich mich gerne selber noch einmal. Übrigens in keinem anderen Land der EU ersetzen die Wartung im laufenden Betrieb eine PSÜ. Es gibt nur ein Land mit einer Sondergenehmigung von 13 jahren. Es ist schön, das du bei diversen Wartungen beiwohnen darfst, dennoch ersetzt das nicht den wissenschaftlichen Standard, welcher für den Betrieb von Kernkraftanlagen definiert ist.
„Die Periodischen Sicherheitsüberprüfungen (PSÜ) dienen dazu, ergänzend zu den laufenden Kontrollen insgesamt ein AKW quasi auf Herz und Nieren zu prüfen.
Es sind ganzheitliche Prüfungen, deren Blickwinkel über die Prüfungen im regulären AKW-Betrieb hinausgehen. Die regelmäßigen Kontrollen nach dem Prüfhandbuch (Wiederkehrende Prüfungen = WKP) überprüfen lediglich, ob die geltenden technischen Anforderungen erfüllt werden. Die PSÜ überprüfen darüber hinaus, ob sich aus dem Erkenntnisfortschritt weitere Sicherheitsanforderungen ergeben und wie diese durch Nachrüstungen zu erfüllen sind.
Die PSÜ nehmen einschließlich der Umsetzung von Nachrüstungen üblicherweise mehrere Jahre in Anspruch. Laut Atomgesetz müssen sie alle zehn Jahre durchgeführt werden.“
Deine angesprochenen Wartungen ersetzen keine PSÜ. Auch ersetzen diese keine fernschriftliches Gutachten des TÜV (Süd). Es ist immer wieder erstaunlich, wie man versucht das Thema kleinzureden! Aber auch das täuscht nicht darüber hinweg, das Mängel in vorhandenen Wartungen und Überprüfungen bereits festgestellt worden und in Teilen eben nicht behindern wurden!
Die Risse in Isar2 und Neckarwestheim.
Wegen der Energiekrise wird derzeit heftig am Atomausstieg gerüttelt. Doch zeigt sich aktuell mehr als deutlich, dass ein Weiterbetrieb von Atromkraftwerken mit hohen Risiken verbunden ist.
www.nd-aktuell.de
„Am Montag dieser Woche wurde bekannt, dass ein Druckventil im Kühlkreislauf von Isar 2 derart verschlissen ist, dass es für einen möglichen Betrieb über den Jahreswechsel hinaus ausgetauscht werden muss.
»Würde auch nur eines der rund 16 000 Rohre aufgrund eines solchen Risses bersten, abreißen oder brechen, wäre dies bereits ein nur schwer zu beherrschender Kühlmittelverluststörfall, der bis zur Kernschmelze führen kann«
„Sicherheitsnachweise, die einen solchen Abriss von Rohren sicher ausschließen, hat der Betreiber EnBW bis heute nicht beigebracht.“
Nicht umsonst wird zum Beispiel in Mannheim über die Betriebserlaubnis von Neckarwestheim am Verwaltungsgericht verhandelt. Vielleicht legt EnBW ja bei dieser Verhandlung Nachweise über das beheben der sicherheitsrelevanten Mängel vor.
Ich glaube hier kann man nicht mehr von alterstypischen Rissen sprechen. Es geht hier nicht um Risse im Dampferzeugerkreislauf, sondern um Risse und Verschlisse im Kühlkreislauf!
Es wird aktuell folgendes diskutiert.
„Kann ein systematischer Fehler und ein Versagen des Alterungsmanagements ausgeschlossen werden?“
Das ist eine vergleichbare Frage wie in Frankreich, dort wird vorsorglich ein großer Teil des Kraftwerkparkes vom Netz genommen, bis man die Frage klären konnte und das ohne Rücksicht auf die Versorgungssicherheit!
Um wieder dein Beispiel aufzugreifen. Wenn also Renault Risse in ihren Bremsen (Kühksystem) findet, ruft Renault diese zurück. Wenn BMW Risse in ihren verbauten Bremsen (Kühlsystem) findet, dann sollte BMW auch diese zurückrufen. Vielleicht sollten dann BMW und Renault darüber nachdenken, die fehlerhafte Materialauswahl bei den Bremsen (Stromerzeugung) auszutauschen, da diese doch sehr anfällig erscheint. Das Austauschen wollen PE/EnBW ja nicht mehr, da es eben zu kostenintensive ist, also scheut man sich vor dem Rückruf und lässt es beides weiterlaufen.
Sollte am 14.12 (wovon ich nicht ausgehe) das Gericht die Betriebserlaubnis für Neckarwestheim entziehen, sollte sich die Diskussion auch wieder relativieren. Ich gehe davon aus, dass das Gericht den Termin verschieben wird, um nicht Urteilen zu müssen, am besten eine Verschiebung nach dem 15.04.2023.
Es wird halt immer suggeriert unsere AKW sind auf dem aktuellsten Stand, weil andauernd gewartet, dem ist leider nicht so! Aus diesem Grund beschäftigen sich ja auch deutsche Gerichte damit!