Ich kann in der App und in der Web-Anwendung bei der Überweisung vom Konto als Empfängerkonto unter "Eigenes Konto" sowohl die alte Visa als auch die HH Visa auswählen.
Ah ja stimmt, danke!
Eine andere Frage zum (optionalen) Versicherungsschutz und zwar konkret zur Reiseabbruchsversicherung.
Wir hatten kürzlich den Fall, dass wir wg. eines medizinischen Notfalls unseren Rückflug aus dem Urlaub um 1 Nacht vorverschieben mussten. Die Mehrkosten für die Flugumbuchung haben wir von cardcomplete über den Weg Reiseunfall / Rücktransport ersetzt bekommen, die frustrierte Hotelnacht jedoch nicht, da cardcomplete keine Reiseabbruchversicherung anbietet.
Beim optionalen Versicherungspaket der HH Visa ist ja hingegen eine Reiseabbruchversicherung inkludiert, weshalb ich mir überlege dieses Zusatzpaket zu aktivieren. Möchte aber nochmal sicher gehen, dass frustrierte Reisekosten wie oben beschrieben (Hotelnacht, aber zB auch gebuchte Touren) dann auch wirklich versichert wären.
Ich nehme an frustrierte Hotelkosten würden in den AVB unter "Mietverträge für Hotelzimmer" unter 3.3.2 fallen?
"3.3.2 Bei Abschluss von Mietverträgen für Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienappartements, Hotelzimmer, Wohnwagen, Wohnmobile, gemietete Personenkraftwagen sowie Schiffscharter leistet der Versicherer:
a) Rücktrittskosten/-gebühren und/oder Stornokosten/-gebühren, die von der versicherten Person aufgrund von Nichtbenutzung oder vorzeitiger Aufgabe des Mietobjektes geschuldet sind.
b) Für den nicht abgewohnten Teil der Mietkosten der Mietobjekte, falls keine Weitervermietung gelungen ist."
Aber was hat es mit 3.3.1 auf sich? Das liest sich irgendwie, als ob es nur für Pauschalreisen gelten würde (z.B. bei d) wo von "im Reisevertrag gesondert vereinbart" die Rede ist), ist aber nicht explizit angeführt.
"Es besteht weltweit Versicherungsschutz für:
a) Hinreise-Mehrkosten, wenn die Reise aus einem wichtigen Grund gemäß 3.4 verspätet angetreten wurde.
b) Rücktrittskosten/-gebühren und/oder Stornokosten/-gebühren, die die versicherte Person einem Reiseunternehmen oder einer anderen Institution vertraglich aufgrund von Nichtantritt der Reise schuldet.
c) Kosten für ein ausschließlich für die stornierte Reise erworbenes Visum, sofern es sich nicht um ein Jahresvisum handelt.
d) Gebuchte, im Voraus bezahlte und nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen, sofern diese im Reisevertrag gesondert vereinbart wurden.
e) Rückreisekosten sowie sonstige Mehrkosten, die durch einen Abbruch der Reise nachweislich entstanden sind, vorausgesetzt, dass An- und Abreise im versicherten
Arrangement enthalten sind; dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr. Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der
Unterkunft und Verpflegung auf die gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug erforderlich ist, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt.
f) Teilstornokosten/-gebühren, wenn bei einer Reise, an der mehrere versicherte Personen teilnehmen, mindestens eine versicherte Person aus einem versicherten Grund nicht reisen kann."
Könnte man dann zB frustrierte Tourkosten (individuell gebucht) über 3.3.1 d) geltend machen? Oder wäre das eben nur anwendbar, wenn es Bestandteil einer Pauschalreise wäre?
Vielleicht hat ja einer von euch schon Erfahrungen damit.
Danke!