DKB Sammelthread

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RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.359
3.048
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Man dreht es und wendet es. Es geht um die Girocard... Wunder dich nicht, wenn von der DKB gar nix mehr kommt. Du hast der Kündigung widersprochen. Deinen Widerspruch hat man abgelehnt...
 
Zuletzt bearbeitet:

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
363
597
Ja, stimmt; ich hab's nachgerechnet. Das gilt bei konstanter Einzahlung. Wenn die Einzahlungen in den letzten Jahren höher sind als am Anfang, ist der effektive Zinssatz sogar noch etwas höher (und umgekehrt).
Richtig. Ein Grund mehr, warum man auf die Fortführung der Sparpläne bis zum vertraglichen Ende bestehen sollte.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.646
6.767
Vorhin kam bereits eine erste Antwort der DKB (erstaunlich, so schnell habe ich schon lange keine schriftliche Antwort von der DKB mehr bekommen). Man zitiert Ziffer 26 Absatz 1 der AGB und hält dementsprechend die Kündigung für rechmäßig.
Die Antwort sieht aber wie immer sehr nach Textbaustein aus, denn auf meinen Einwand, dass vorgeannte Ziffer der AGB Verträge mit Laufzeit explizit ausschließt, wird überhaupt nicht eingegangen.
Die Antwort wurde entweder von einem Bot oder von einem First-Level-Mitarbeiter erstellt, mit Sicherheit unter Nutzung von Textbausteinen. Da hat niemand Qualifiziertes Dein Schreiben betrachtet. Die Antwort besitzt also keinerlei inhaltliche Substanz.
Zeigt leider, mit welcher Servicequalität die DKB auf Kundenanfragen reagiert (und das ist jetzt vollkommen losgelöst von dem konkreten Inhalt, um den es hier geht).
 
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eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
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965
NRW
Richtig. Ein Grund mehr, warum man auf die Fortführung der Sparpläne bis zum vertraglichen Ende bestehen sollte.
Nachdem ich das gerade alles mal gelesen habe: die AGB sind "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und damit eine Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung.
Wenn man der Änderung nicht zustimmt (oder vor dem BGH Urteil 2021: widerspricht), dann entzieht man der Geschäftsverbindung die Grundlage. Also wird diese aufgelöst. Das gilt dann für alle abgeschlossenen Produkte, sofern die Einzelbedingungen nichts anderes vorsehen. Punkt.
AGB nicht zugestimmt = alle Produkte weg.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.646
6.767
Ich finde es befremdlich, dass sich hier ein DKB-Kunde dafür verteidigen muss, dass er seine Verbraucherrechte wahrnimmt.
Egal ob man das inhaltlich für lohnend oder nicht hält in diesem Fall, muss man feststellen, dass die DKB nun schon zum zweiten Mal (Kündigung der Karten getrennt vom Giro, nun vorzeitige Kündigung eines Sparplans durch die Bank) sich einen Dreck um Vertragsbedingungen schert. Ob das jetzt aus Arroganz gegenüber dem Kunden, also gezielt aus Vorsatz, weil man sich in einer Machtposition gegenüber dem Kunden wähnt, oder auf Grund juristischen Dilettantentums geschieht, ist aus meiner Sicht schwer zu beurteilen, sollte aber in jedem Fall DKB-Kunden aufhorchen lassen, denn man muss annehmen, dass mit ihnen im Zweifelsfall ähnlich umgesprungen werden wird, wenn's mal drauf ankommt. Dafür ist es auch vollkommen irrelevant, ob in diesem Fall der Auslöser vielleicht die Liebe zur kostenlosen Girocard war oder was auch immer.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nachdem ich das gerade alles mal gelesen habe: die AGB sind "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und damit eine Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung.
Wenn man der Änderung nicht zustimmt (oder vor dem BGH Urteil 2021: widerspricht), dann entzieht man der Geschäftsverbindung die Grundlage. Also wird diese aufgelöst. Das gilt dann für alle abgeschlossenen Produkte, sofern die Einzelbedingungen nichts anderes vorsehen. Punkt.
AGB nicht zugestimmt = alle Produkte weg.
Der Kunde hat den AGB, die zur Zeit des Produkt- (Vertrags-) abschlusses galten, zugestimmt. Diese AGB gelten damit für seine Vertragsbeziehung und zwar so lange, bis beide Vertragsparteien sich auf eine Änderung einigen. Das ist ganz normales Vertragsrecht.
Zu behaupten, die Verträge seien nichtig, wenn der Kunde einer vorgeschlagenen AGB-Änderung nicht zustimmt, ist absurd.
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
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965
NRW
Zu behaupten, die Verträge seien nichtig, wenn der Kunde einer vorgeschlagenen AGB-Änderung nicht zustimmt, ist absurd.
Die Verträge sind nicht nichtig, sondern die Bank kann (und wird i.d.R.) von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Sinn und Zweck der AGB sind einheitliche Regelungen im sog. Massenverkehr. Ob das in dem speziellen Fall zulässig war, müssen dann wohl die Gerichte beurteilen.

Spannend übrigens die Stellungnahme der ING beim Bundestag. Das Thema bewegt die ganze Branche.
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
363
597
Die Verträge sind nicht nichtig, sondern die Bank kann (und wird i.d.R.) von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Sinn und Zweck der AGB sind einheitliche Regelungen im sog. Massenverkehr. Ob das in dem speziellen Fall zulässig war, müssen dann wohl die Gerichte beurteilen.

Spannend übrigens die Stellungnahme der ING beim Bundestag. Das Thema bewegt die ganze Branche.
Verträge können nicht einseitig geändert werden. Selbstverständlich kann die Bank gemäß geltenden Bedingungen kündigen, sich aber nicht einfach über bestehende vertragliche Vereinbarungen hinwegsetzen. Bei den Sparplänen hat die DKB kein Kündigungsrecht. Auch in dem Dokument von der ING geht es ja "nur" um Girokonten.

Wenn es so einfach wäre, würde doch einfach jede Bank, die für sie ungünstige (gewordene) Altprodukte im Bestand hat, so lange AGB ändern/verschlechtern, bis der Kunde nicht mehr zustimmt, um dann einen Grund zu haben, nicht mehr lukrative Produkte zu kündigen.
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
363
597
Egal ob man das inhaltlich für lohnend oder nicht hält in diesem Fall, muss man feststellen, dass die DKB nun schon zum zweiten Mal (Kündigung der Karten getrennt vom Giro, nun vorzeitige Kündigung eines Sparplans durch die Bank) sich einen Dreck um Vertragsbedingungen schert. Ob das jetzt aus Arroganz gegenüber dem Kunden, also gezielt aus Vorsatz, weil man sich in einer Machtposition gegenüber dem Kunden wähnt, oder auf Grund juristischen Dilettantentums geschieht, ist aus meiner Sicht schwer zu beurteilen,
ja das ist wirklich eine spannende Frage. Machen die das aus Unkenntnis Ihrer eigenen Produkte/Bedingungen oder wissen die es eigentlich genau und versuchen nun, es "mit Gewalt" durchzuziehen? Sicherlich bin ich der DKB zu anstrengend und/oder zu teuer geworden (der Ombudsmann will ja auch bezahlt werden...) sodass man womöglich nun beschlossen hat, mich komplett rauszuschmeißen, aber bei der Vorgeschichte müsste man sich doch denken können, dass ich mich auch dagegen wehren würde, zumindest was die Sparpläne angeht.
 
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geos

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23.02.2013
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Das erinnert mich an die Versuche diverser Bausparkassen, für sie sehr teure Altverträge während der anhaltenden Null- bzw. Negativzinsphase loszuwerden. Dafür wurden auch z.T. alle Hebel in Bewegung gesetzt.
 
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eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
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Bei den Sparplänen hat die DKB kein Kündigungsrecht. Auch in dem Dokument von der ING geht es ja "nur" um Girokonten.
Das müsstest du mal genau juristisch prüfen lassen. Grundsätzlich kann auch eine Bank einen Sparvertrag kündigen. Es gibt beim Thema Kündigung von langlaufenden Sparverträge zahlreiche Urteile. Da muss ich auf eine juristische Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder Anwalt verweisen.

Ich verstehe ja deinen Ärger, ich hab selbst noch alte Staffelzinsverträge laufen. Die bediene ich per Überweisung. Normalerweise würde eine Bank auch keinen Sparvertrag kündigen (Ausnahme sind die sehr teuren Staffelzinsverträge, derer sich die Banken entledigen wollten). In deinem Fall war aber wohl die Nicht AGB Zustimmung der Trigger.
 

Duesentrieb

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22.01.2020
261
255
Sinn und Zweck der AGB sind einheitliche Regelungen im sog. Massenverkehr.
Soweit die Argumentation der DKB. Ich habe Konten bei anderen Banken, die zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen weitergeführt werden, obwohl das für Neukunden so nicht mehr angeboten wird. Es geht also auch im "Massenverkehr". Nur die DKB will es halt nicht.
 
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geos

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23.02.2013
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Die DKB möchte Kunden, die der AGB-Änderung nicht zustimmen, zur Kündigung drängen (dazu die Streichung der Karten), und wenn sie darauf nicht eingehen und von selbst kündigen, dann kündigt die Bank. Dabei übersieht sie (ob mit Vorsatz oder aus grober Unkenntnis ihres eigenen Vertragsbestandes), dass es in einigen Fällen laufende Verträge gibt, die sie nicht einfach vorzeitig kündigen kann.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.359
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Lassen wir den ganzen juristischen Kram außen vor... Es ging am Ende um 99 Cent im Monat, die nicht bezahlt werden wollten. Man hätte das Ganze durch die kostenlose App-Nutzung für die Restlaufzeit der Sparverträge aussitzen können. Das wäre vielleicht ärgerlich gewesen, aber möglich... Nach diversem Schriftverkehr und Zeiteinsatz hat die Bank das ganze Zeug gekündigt, völlig egal, ob sie das durfte, oder nicht. Sie hat es getan. Es wird also sowieso jetzt ein neues Girokonto benötigt und wenns nicht gerade ne C24 werden soll, wird für die Girocard auch noch ne Gebühr fällig... Zu allem Überfluss wird man durch ein langwieriges Verfahren gerade mal den Ist-Zustand wiederherstellen können. Zeit, Kosten, Nutzen. Man hat nicht mal eine Garantie, Recht zu bekommen. Bis zum 1. April richtet man gar nix mehr aus.
 
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ive

Erfahrenes Mitglied
24.09.2022
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Ach komm, das ist doch pures Wunschdenken seitens des Kunden. Du kannst 30 Jahre bei der Telekom sein und kannst 50€ für dein 16Mbit Anschluss auf dem Dorf zahlen und bekommst auch kein danke. Ist immer so das Bestandskunden schlechter als Neukunden behandelt werden.

Ja, die DKB wird wohl etwas an ihm verdient haben, aber er hat dafür auch eine Gegenleistung bekommen.

Nur mal ein kleines Beispiel, wie es auch anders geht. Habe bei der Sparda Bank ein Dahrlehen laufen, dafür wird auch unbedingt ein Verrechnungskonto benötigt.
Die Sparda Bank stellt aus diesem Grund für die ganze Laufzeit des Dahrlehens (bei mir sind es 10 Jahre) ein bedingungslos kostenloses Girokonto zur Verfügung.
 
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mattes77

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14.06.2016
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Guten Morgen. Ich finde die Stellungnahme der ING auch sehr interessant. Allerdings denke ich nicht,
dass es eine Rückkehr zum "alten" Verfahren geben wird. SPD und Grüne möchten das auf jeden Fall
nicht. Und die FDP wird eine solche Änderung in der Regierung nicht durchsetzen können.:idea:
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.179
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Zum Antrag von CDU / CSU die "alte" Zustimmungsfiktion ( diesmal "rechtssicher"
für die Bank und die Kunden) wieder per Gesetz einzuführen!:idea:
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.252
1.962
VIE
DKB ignoriert einfach seit 30.12. meinen Freistellungsantrag bzw. bitte um Auskunft zur Rückerstattung der einbehaltenen Steuer. Also einfach gar keine Antwort. Gestern nochmal hingeschreiben, was das soll. Ich kann doch nicht einfach Kundenanfragen (über das Kunden-Kontaktformular) nen Monat lang einfach ignorieren.
 
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AJ44

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24.03.2019
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DKB ignoriert einfach seit 30.12. meinen Freistellungsantrag bzw. bitte um Auskunft zur Rückerstattung der einbehaltenen Steuer. Also einfach gar keine Antwort. Gestern nochmal hingeschreiben, was das soll. Ich kann doch nicht einfach Kundenanfragen (über das Kunden-Kontaktformular) nen Monat lang einfach ignorieren.
Doch klar, das ist normal dort. Deswegen für mich auch keine Hauptkonto Bankverbindung. Sowas kann man nur für nicht so wichtige Dinge gebrauchen. Geld rauf und mit der Karte im Alltag bezahlen, da dürfte nicht so viel passieren. Aber sonst? Bei Problemen ist man dort aufgeschmissen. Ruf doch mal an, 40 Minuten Wartezeit oder es bricht vorher ab, alles normal.