Dazu sind sie da. Der Begriff "selbst gewählt" trifft es nur insofern als dass der Kunde mal bei der DKB ein paar Finanzprodukte abgeschlossen hat.Die werden sich um diese selbst gewählten Einzelschicksale reißen.
Richtig. Ein Grund mehr, warum man auf die Fortführung der Sparpläne bis zum vertraglichen Ende bestehen sollte.Ja, stimmt; ich hab's nachgerechnet. Das gilt bei konstanter Einzahlung. Wenn die Einzahlungen in den letzten Jahren höher sind als am Anfang, ist der effektive Zinssatz sogar noch etwas höher (und umgekehrt).
Die Antwort wurde entweder von einem Bot oder von einem First-Level-Mitarbeiter erstellt, mit Sicherheit unter Nutzung von Textbausteinen. Da hat niemand Qualifiziertes Dein Schreiben betrachtet. Die Antwort besitzt also keinerlei inhaltliche Substanz.Vorhin kam bereits eine erste Antwort der DKB (erstaunlich, so schnell habe ich schon lange keine schriftliche Antwort von der DKB mehr bekommen). Man zitiert Ziffer 26 Absatz 1 der AGB und hält dementsprechend die Kündigung für rechmäßig.
Die Antwort sieht aber wie immer sehr nach Textbaustein aus, denn auf meinen Einwand, dass vorgeannte Ziffer der AGB Verträge mit Laufzeit explizit ausschließt, wird überhaupt nicht eingegangen.
Nachdem ich das gerade alles mal gelesen habe: die AGB sind "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und damit eine Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung.Richtig. Ein Grund mehr, warum man auf die Fortführung der Sparpläne bis zum vertraglichen Ende bestehen sollte.
Der Kunde hat den AGB, die zur Zeit des Produkt- (Vertrags-) abschlusses galten, zugestimmt. Diese AGB gelten damit für seine Vertragsbeziehung und zwar so lange, bis beide Vertragsparteien sich auf eine Änderung einigen. Das ist ganz normales Vertragsrecht.Nachdem ich das gerade alles mal gelesen habe: die AGB sind "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und damit eine Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung.
Wenn man der Änderung nicht zustimmt (oder vor dem BGH Urteil 2021: widerspricht), dann entzieht man der Geschäftsverbindung die Grundlage. Also wird diese aufgelöst. Das gilt dann für alle abgeschlossenen Produkte, sofern die Einzelbedingungen nichts anderes vorsehen. Punkt.
AGB nicht zugestimmt = alle Produkte weg.
Die Verträge sind nicht nichtig, sondern die Bank kann (und wird i.d.R.) von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Sinn und Zweck der AGB sind einheitliche Regelungen im sog. Massenverkehr. Ob das in dem speziellen Fall zulässig war, müssen dann wohl die Gerichte beurteilen.Zu behaupten, die Verträge seien nichtig, wenn der Kunde einer vorgeschlagenen AGB-Änderung nicht zustimmt, ist absurd.
Verträge können nicht einseitig geändert werden. Selbstverständlich kann die Bank gemäß geltenden Bedingungen kündigen, sich aber nicht einfach über bestehende vertragliche Vereinbarungen hinwegsetzen. Bei den Sparplänen hat die DKB kein Kündigungsrecht. Auch in dem Dokument von der ING geht es ja "nur" um Girokonten.Die Verträge sind nicht nichtig, sondern die Bank kann (und wird i.d.R.) von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Sinn und Zweck der AGB sind einheitliche Regelungen im sog. Massenverkehr. Ob das in dem speziellen Fall zulässig war, müssen dann wohl die Gerichte beurteilen.
Spannend übrigens die Stellungnahme der ING beim Bundestag. Das Thema bewegt die ganze Branche.
ja das ist wirklich eine spannende Frage. Machen die das aus Unkenntnis Ihrer eigenen Produkte/Bedingungen oder wissen die es eigentlich genau und versuchen nun, es "mit Gewalt" durchzuziehen? Sicherlich bin ich der DKB zu anstrengend und/oder zu teuer geworden (der Ombudsmann will ja auch bezahlt werden...) sodass man womöglich nun beschlossen hat, mich komplett rauszuschmeißen, aber bei der Vorgeschichte müsste man sich doch denken können, dass ich mich auch dagegen wehren würde, zumindest was die Sparpläne angeht.Egal ob man das inhaltlich für lohnend oder nicht hält in diesem Fall, muss man feststellen, dass die DKB nun schon zum zweiten Mal (Kündigung der Karten getrennt vom Giro, nun vorzeitige Kündigung eines Sparplans durch die Bank) sich einen Dreck um Vertragsbedingungen schert. Ob das jetzt aus Arroganz gegenüber dem Kunden, also gezielt aus Vorsatz, weil man sich in einer Machtposition gegenüber dem Kunden wähnt, oder auf Grund juristischen Dilettantentums geschieht, ist aus meiner Sicht schwer zu beurteilen,
Das müsstest du mal genau juristisch prüfen lassen. Grundsätzlich kann auch eine Bank einen Sparvertrag kündigen. Es gibt beim Thema Kündigung von langlaufenden Sparverträge zahlreiche Urteile. Da muss ich auf eine juristische Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder Anwalt verweisen.Bei den Sparplänen hat die DKB kein Kündigungsrecht. Auch in dem Dokument von der ING geht es ja "nur" um Girokonten.
Vermutlich ja, aber noch nicht einmal das ist klar. In der Kündigung wird keinerlei Grund genannt, lediglich der Verweis auf Nr. 26 (1) AGB steht dort.In deinem Fall war aber wohl die Nicht AGB Zustimmung der Trigger.
Soweit die Argumentation der DKB. Ich habe Konten bei anderen Banken, die zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen weitergeführt werden, obwohl das für Neukunden so nicht mehr angeboten wird. Es geht also auch im "Massenverkehr". Nur die DKB will es halt nicht.Sinn und Zweck der AGB sind einheitliche Regelungen im sog. Massenverkehr.
Ach komm, das ist doch pures Wunschdenken seitens des Kunden. Du kannst 30 Jahre bei der Telekom sein und kannst 50€ für dein 16Mbit Anschluss auf dem Dorf zahlen und bekommst auch kein danke. Ist immer so das Bestandskunden schlechter als Neukunden behandelt werden.
Ja, die DKB wird wohl etwas an ihm verdient haben, aber er hat dafür auch eine Gegenleistung bekommen.
Doch klar, das ist normal dort. Deswegen für mich auch keine Hauptkonto Bankverbindung. Sowas kann man nur für nicht so wichtige Dinge gebrauchen. Geld rauf und mit der Karte im Alltag bezahlen, da dürfte nicht so viel passieren. Aber sonst? Bei Problemen ist man dort aufgeschmissen. Ruf doch mal an, 40 Minuten Wartezeit oder es bricht vorher ab, alles normal.DKB ignoriert einfach seit 30.12. meinen Freistellungsantrag bzw. bitte um Auskunft zur Rückerstattung der einbehaltenen Steuer. Also einfach gar keine Antwort. Gestern nochmal hingeschreiben, was das soll. Ich kann doch nicht einfach Kundenanfragen (über das Kunden-Kontaktformular) nen Monat lang einfach ignorieren.
Und wo kann man die Stellungnahme nachlesen?Zum Antrag von CDU / CSU die "alte" Zustimmungsfiktion ( diesmal "rechtssicher"
für die Bank und die Kunden) wieder per Gesetz einzuführen!![]()