DKB Sammelthread

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RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.359
3.048
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Und die Erkenntnis nützt Dir was?
 

seluce

Erfahrenes Mitglied
05.11.2022
648
740
Ich sehe es eher als selbstverschulden, denn ich sehe keinerlei Nachteile beim Zustimmen der AGBs. Jetzt ist es sowieso egal und du hast jetzt einiges an Mehraufwand, wenn du den Sparplan erhalten willst.

Du hast aber meine Frage gar nicht beantwortet: warum hast du nicht die AGB zugestimmt, die Karten gekündigt und den Sparplan zum Ende laufen lassen? Ich sehe keinerlei Nachteile beim Zustimmen in deinen Szenario. Dann gehste zu einer anderen Bank und fertig.
 

HansWerner

Reguläres Mitglied
04.07.2023
40
63
Ich sehe es eher als selbstverschulden, denn ich sehe keinerlei Nachteile beim Zustimmen der AGBs. Jetzt ist es sowieso egal und du hast jetzt einiges an Mehraufwand, wenn du den Sparplan erhalten willst.

Du hast aber meine Frage gar nicht beantwortet: warum hast du nicht die AGB zugestimmt, die Karten gekündigt und den Sparplan zum Ende laufen lassen? Ich sehe keinerlei Nachteile beim Zustimmen in deinen Szenario. Dann gehste zu einer anderen Bank und fertig.
Er wollte doch die App nicht nutzen, das war der Hauptgrund.
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
363
597
Ich sehe es eher als selbstverschulden, denn ich sehe keinerlei Nachteile beim Zustimmen der AGBs. Jetzt ist es sowieso egal und du hast jetzt einiges an Mehraufwand, wenn du den Sparplan erhalten willst.

Du hast aber meine Frage gar nicht beantwortet: warum hast du nicht die AGB zugestimmt, die Karten gekündigt und den Sparplan zum Ende laufen lassen? Ich sehe keinerlei Nachteile beim Zustimmen in deinen Szenario. Dann gehste zu einer anderen Bank und fertig.
Das habe ich hier früher schon ausführlich geschrieben. Ich habe den neuen AGB nicht zugestimmt, weil die ausschließlich nachteilig für mich sind. Ich will das Girokonto entweder vereinbarungsgemäß (d.h. für mich mitsamt Girokarte und Chip-TAN) nutzen oder gar nicht. Natürlich habe ich damit gerechnet, dass die DKB dann das Girokonto kündigt, aber stattdessen haben die ja dann die unrechtmäßige Kündigung der Karten durchgezogen. Ich habe zwischendurch sogar selbst angefragt, ob ich das Girokonto kündigen kann, das wurde aber von der DKB abgelehnt, mit der Begründung, dass noch andere Produkte bestehen, die daran gekoppelt sind.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.359
3.048
Ich glaube es ging nur um die Girocard, nicht mehr und nicht weniger. Deshalb auch der Kontakt zum Ombudsmann. Der hat ihm versichert, dass die Karte ein fester Bestandteil des Girokontos ist und durch die Bank nicht separat gekündigt werden kann. Durch das Nicht-Zustimmen war er sich sicher, die Karte weiter kostenlos nutzen zu können, eben wegen der besagten Sparpläne. Wären die Sparpläne relevant gewesen, hätte man beim Ombudsmann diese bereits erwähnt; nämlich in dem Moment wo die Erkenntnis aufkam, dass die Bank zwar nicht die Karte, wohl aber das Girokonto komplett kündigen kann.

Das ist mein Eindruck.

Auch wenn der Kunde wegen den Sparplänen das Girokonto nicht kündigen kann, so hätte man die restlichen Jahre aussitzen können. Das wäre jedenfalls der einfachste Weg gewesen. Man hätte sich ein anderes Girokonto suchen können und das DKB Konto nur noch zur Verrechnung der Sparpläne nutzen können. Für den Zweck wäre auch kein ChipTAN nötig gewesen. Man hätte natürlich auch einfach die Girocard bezahlen können. Sicher, aufgrund der langen Kundenbeziehung hätte die Bank auch anbieten können, nach Zustimmung zu den AGBs jährlich die Gebühren für die Girocard ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz zu erstatten, aber wir sind hier bei der DKB und nicht bei der Volksbank...

Wo gehts denn jetzt hin mit Girokonto, Tagesgeld, etc.?
 
Zuletzt bearbeitet:

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.823
2.401
Man hätte sich ein anderes Girokonto suchen können und das DKB Konto nur noch zur Verrechnung der Sparpläne nutzen können. Für den Zweck wäre auch kein ChipTAN nötig gewesen.
Schau‘ nochmal in die AGB unter Pflichten des Kunden. Du musst dich regelmäßig einloggen, sonst bist du vertragsbrüchig. Das wirft einige Haftungsfragen auf, z.B. bei Missbrauch.

Wer aus welchen gründen auch immer keine App benutzen möchte, kann seinen Pflichten nicht nachkommen.
 
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ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
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Über die Sparpläne gibt es sowieso immer schon jährlich je einen Kontoauszug per Post, von daher besteht gar keine Notwendigkeit, die sich online anzusehen.
 
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ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
363
597
Aber die ziehen doch regelmäßig vom DKB Girokonto ein, oder?
ja das ist richtig. Ich wollte damit nur sagen, wenn die DKB in der Lage wäre, dafür auch ein Nicht-DKB Girokonto zu hinterlegen, so bräuchte man als nur-Sparplan-Besitzer auch gar keinen DKB-Onlinebanking-Zugang.
 
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seluce

Erfahrenes Mitglied
05.11.2022
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740
Immerhin weiß er jetzt was man von der DKB hat.
Ist trotzdem ganz bitter, einen Kunden der mehr als 20 Jahre bei der DKB ist und an der die DKB bestimmt einiges verdient hat so zu behandeln.
Ach komm, das ist doch pures Wunschdenken seitens des Kunden. Du kannst 30 Jahre bei der Telekom sein und kannst 50€ für dein 16Mbit Anschluss auf dem Dorf zahlen und bekommst auch kein danke. Ist immer so das Bestandskunden schlechter als Neukunden behandelt werden.

Ja, die DKB wird wohl etwas an ihm verdient haben, aber er hat dafür auch eine Gegenleistung bekommen.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.359
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Der Beigeschmack ist ohne Frage bitter und zur Wahrheit gehört auch, dass die DKB ertragreich genug ist, um gewissen "Ärger" vermeiden zu können. Sie könnten es sich ohne Frage leisten, zumindest Aktivkunden, also Leuten mit echtem Geldeingang (keine Schleife) die Girocard, bzw. eine Girocard pro Haushalt wieder kostenlos anzubieten. Das führt jetzt aber zu weit. Die Bank tut es nicht und von daher ist das eben so.
 

Ombudsmann

Erfahrenes Mitglied
01.12.2023
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354
Hätte, hätte, hätte. Hat sie aber nicht so gemacht und unser genialer Rebell hier ist mit wehenden Fahnen hochkantig fliegen gegangen....
 
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ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
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Immerhin weiß er jetzt was man von der DKB hat.
Ist trotzdem ganz bitter, einen Kunden der mehr als 20 Jahre bei der DKB ist und an der die DKB bestimmt einiges verdient hat so zu behandeln.
Es sind "erst" knapp 18 Jahre... :)
Wie gesagt, die Kündigung des Girokontos ist mir recht egal, damit musste ich ja rechnen. Aber wie man, als eine der größten Banken des Landes, so dilettantisch sein kann und tatsächlich versucht, unkündbare Verträge zu kündigen, das verstehe ich nicht.
 
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PixelHopper

Erfahrenes Mitglied
16.03.2021
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Es sind "erst" knapp 18 Jahre... :)
Wie gesagt, die Kündigung des Girokontos ist mir recht egal, damit musste ich ja rechnen. Aber wie man, als eine der größten Banken des Landes, so dilettantisch sein kann und tatsächlich versucht, unkündbare Verträge zu kündigen, das verstehe ich nicht.
Kannst dich ja nochmal an den Ombudsmann wenden 😂
 
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ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
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Ach komm, das ist doch pures Wunschdenken seitens des Kunden. Du kannst 30 Jahre bei der Telekom sein und kannst 50€ für dein 16Mbit Anschluss auf dem Dorf zahlen und bekommst auch kein danke. Ist immer so das Bestandskunden schlechter als Neukunden behandelt werden.

Ja, die DKB wird wohl etwas an ihm verdient haben, aber er hat dafür auch eine Gegenleistung bekommen.
Schon richtig, ich war auch jahrelang sehr zufrieden mit der DKB und habe sie im Freundes- und Familienkreis weiterempfohlen. Jetzt sind die Leistungen, nach den aktuellen Bedingungen, bestenfalls noch durchschnittlich, der Service und das Verhalten aber absolut unterirdisch. Alleine der Umgang bzw. Nicht-Umgang mit Entscheidungen des Ombudsmannes und die nicht -vorhandene Kommunikation dazu lassen tief blicken.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Kannst dich ja nochmal an den Ombudsmann wenden 😂
Mach ich auch, wenn das erforderlich werden sollte. Kostet die DKB dann eben wieder eine Kleinigkeit extra.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.359
3.048
Die Frage ist, ob die Sparpläne wirklich unkündbar sind, oder ob in den AGBs nicht wieder irgendwas klein gedrucktes steht nach dem Motto: "Die Sparpläne sind nicht kündbar, es sei denn, die gesamte Kundenbeziehung wird beendet." Ich bin jedenfalls verwundert, dass beim ersten Kontakt mit dem Ombudsmann die Sparpläne nicht bereits in den Raum geworfen wurden.

Wie dem auch sei, das geht jetzt Richtung privater Rechtstreit und da wird man klagen müssen. Vielleicht bekommt der Nutzer Recht, vielleicht auch die Bank. Bekommt der Nutzer Recht, kann die Bank wieder in Berufung gehen etc. Das Ganze wird sich ewig lang ziehen. Vielleicht wird ein Vergleich durch das Gericht vorgeschlagen etc. Die tatsächliche Schadenhöhe (Streitwert) muss ja auch erst mal bestimmt werden. Die DKB hat jedenfalls ne Rechtsabteilung und eigene Juristen, ZfT nen Anwalt in der Familie.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.646
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Ich habe hier noch Altkonditionen von 2013. Die Sparpläne sind für mich ideal, da diese, insbesondere wenn man mehrere abgeschlossen hat, sehr flexibel nutzbar sind, man kann entweder regelmäßig einzahlen, Einzahlungen pausieren, in gewissen Grenzen Gelder auch wieder rausholen, auch größere Einmalzahlungen (Vorauszahlungen) tätigen oder auch die Pläne einseitig mit relativ kurzer Frist komplett kündigen. Und beim Durchhalten bis zum Ende kommt man auf eine Rendite von rund 4%, das ist für so ein flexibles einlagengesichertes Bankprodukt top.
Nur um dieses Sparplan-Produkt besser zu verstehen: kann man wirklich Teilguthaben entnehmen?
Aus https://dok.dkb.de/pdf/plv_pk_sparprodukte.pdf lese ich etwas anderes heraus. Gut, vielleicht galten 2013 noch andere Bedingungen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wie dem auch sei, das geht jetzt Richtung privater Rechtstreit und da wird man klagen müssen.
Eigentlich müsste sowas (vorzeitige Kündigung eines Sparproduktes durch die Bank) ein klassicher Fall für die Verbrauchenzentrale sein.

Ansonsten listet die DKB selbst ein paar Vorschläge auf:
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
363
597
Die Frage ist, ob die Sparpläne wirklich unkündbar sind, oder ob in den AGBs nicht wieder irgendwas klein gedrucktes steht nach dem Motto: "Die Sparpläne sind nicht kündbar, es sei denn, die gesamte Kundenbeziehung wird beendet." Ich bin jedenfalls verwundert, dass beim ersten Kontakt mit dem Ombudsmann die Sparpläne nicht bereits in den Raum geworfen wurden.

Wie dem auch sei, das geht jetzt Richtung privater Rechtstreit und da wird man klagen müssen. Vielleicht bekommt der Nutzer Recht, vielleicht auch die Bank. Bekommt der Nutzer Recht, kann die Bank wieder in Berufung gehen etc. Das Ganze wird sich ewig lang ziehen. Vielleicht wird ein Vergleich durch das Gericht vorgeschlagen etc. Die tatsächliche Schadenhöhe (Streitwert) muss ja auch erst mal bestimmt werden. Die DKB hat jedenfalls ne Rechtsabteilung und eigene Juristen, ZfT nen Anwalt in der Familie.
Nein ich habe mir gestern und heute die Bedingungen noch mal genau angeguckt, das wird sehr schwer, da für die Kündigung zu argumentieren. Vielleicht sieht die DKB das ja auch noch ein, auf meinen Widersprich gab es ja recht schnell eine erste Reaktion, nachdem ich dann nochmal im Detail auf die Bedingungen in den AGB und Sparplan hingewiesen habe, herrscht nun erst mal Ruhe.... Vielleicht prüfen die es nun genauer, bzw. überhaupt erst mal richtig.
Und wenn DKBs Rechtsabteilung ebenso sorgfältig wie die anderen Abteilungen arbeitet, dann wird das eine entspannte Angelegenheit für mich.


Nur um dieses Sparplan-Produkt besser zu verstehen: kann man wirklich Teilguthaben entnehmen?
Aus https://dok.dkb.de/pdf/plv_pk_sparprodukte.pdf lese ich etwas anderes heraus. Gut, vielleicht galten 2013 noch andere Bedingungen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Eigentlich müsste sowas (vorzeitige Kündigung eines Sparproduktes durch die Bank) ein klassicher Fall für die Verbrauchenzentrale sein.

Ansonsten listet die DKB selbst ein paar Vorschläge auf:
Im Wertpapier-Forum wurde der Sparplan seinerzeit ausführlich betrachtet: https://www.wertpapier-forum.de/topic/41141-dkb-sparplan-produkt-so-nicht-mehr-verfügbar/
Kurz gesagt, man kann in den Sparplan Vorauszahlungen leisten und diese auch wieder ohne Frist entnehmen.

Ja, über die Verlinkung auf der DKB Webseite bin ich ja überhaupt erst zum Ombudsmann gekommen letztes Jahr. Eigentlich können die sich den Hinweis auf Ihrer Seite aber auch sparen, denn was der entscheidet, interessiert die DKB ja ehh nicht.

à propos: Heute kam dann noch ein Brief von der BaFin, da hatte ich mich auch beschwert über die DKB wegen der Kündigung der Girokarte. Das hatte ich in der langen Zwischenzeit schon wieder ganz vergessen. Es steht aber nicht wirklich spannendes drin, man bedankt sich für meine Anfrage vom Ende September und erklärt sich aber für nicht zuständig und schickt mir zur "Begründung" eine zweiseitige Abhandlung (Testbaustein?), wie es sich ganz allgemein mit AGB Änderungen verhält. Also auch in etwa DKB Niveau, nur noch langsamer. Immerhin empfiehlt man zum Abschuß noch den Ombudsmann.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.646
6.767
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Doch. Es sind bei mir am Ende effektiv 3,96% pro Jahr. Der Schlussbonus ist riesig.
Ja, stimmt; ich hab's nachgerechnet. Das gilt bei konstanter Einzahlung. Wenn die Einzahlungen in den letzten Jahren höher sind als am Anfang, ist der effektive Zinssatz sogar noch etwas höher (und umgekehrt).
 
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