Er wollte doch die App nicht nutzen, das war der Hauptgrund.Ich sehe es eher als selbstverschulden, denn ich sehe keinerlei Nachteile beim Zustimmen der AGBs. Jetzt ist es sowieso egal und du hast jetzt einiges an Mehraufwand, wenn du den Sparplan erhalten willst.
Du hast aber meine Frage gar nicht beantwortet: warum hast du nicht die AGB zugestimmt, die Karten gekündigt und den Sparplan zum Ende laufen lassen? Ich sehe keinerlei Nachteile beim Zustimmen in deinen Szenario. Dann gehste zu einer anderen Bank und fertig.
Das habe ich hier früher schon ausführlich geschrieben. Ich habe den neuen AGB nicht zugestimmt, weil die ausschließlich nachteilig für mich sind. Ich will das Girokonto entweder vereinbarungsgemäß (d.h. für mich mitsamt Girokarte und Chip-TAN) nutzen oder gar nicht. Natürlich habe ich damit gerechnet, dass die DKB dann das Girokonto kündigt, aber stattdessen haben die ja dann die unrechtmäßige Kündigung der Karten durchgezogen. Ich habe zwischendurch sogar selbst angefragt, ob ich das Girokonto kündigen kann, das wurde aber von der DKB abgelehnt, mit der Begründung, dass noch andere Produkte bestehen, die daran gekoppelt sind.Ich sehe es eher als selbstverschulden, denn ich sehe keinerlei Nachteile beim Zustimmen der AGBs. Jetzt ist es sowieso egal und du hast jetzt einiges an Mehraufwand, wenn du den Sparplan erhalten willst.
Du hast aber meine Frage gar nicht beantwortet: warum hast du nicht die AGB zugestimmt, die Karten gekündigt und den Sparplan zum Ende laufen lassen? Ich sehe keinerlei Nachteile beim Zustimmen in deinen Szenario. Dann gehste zu einer anderen Bank und fertig.
Bis dahin wird die Hälfte der Teilnehmer gestorben sein.ETF Sparplan lässt du 15-40 Jahre laufen und nutzt es später für eine größere Anschaffung (Haus) oder für die Altersvorsorge, um die gesetzliche Rente aufzustocken.
Made my dayBis dahin wird die Hälfte der Teilnehmer gestorben sein.
Schau‘ nochmal in die AGB unter Pflichten des Kunden. Du musst dich regelmäßig einloggen, sonst bist du vertragsbrüchig. Das wirft einige Haftungsfragen auf, z.B. bei Missbrauch.Man hätte sich ein anderes Girokonto suchen können und das DKB Konto nur noch zur Verrechnung der Sparpläne nutzen können. Für den Zweck wäre auch kein ChipTAN nötig gewesen.
Aber die ziehen doch regelmäßig vom DKB Girokonto ein, oder?Über die Sparpläne gibt es sowieso immer schon jährlich je einen Kontoauszug per Post, von daher besteht gar keine Notwendigkeit, die sich online anzusehen.
ja das ist richtig. Ich wollte damit nur sagen, wenn die DKB in der Lage wäre, dafür auch ein Nicht-DKB Girokonto zu hinterlegen, so bräuchte man als nur-Sparplan-Besitzer auch gar keinen DKB-Onlinebanking-Zugang.Aber die ziehen doch regelmäßig vom DKB Girokonto ein, oder?
Und die Erkenntnis nützt Dir was?
Ach komm, das ist doch pures Wunschdenken seitens des Kunden. Du kannst 30 Jahre bei der Telekom sein und kannst 50€ für dein 16Mbit Anschluss auf dem Dorf zahlen und bekommst auch kein danke. Ist immer so das Bestandskunden schlechter als Neukunden behandelt werden.Immerhin weiß er jetzt was man von der DKB hat.
Ist trotzdem ganz bitter, einen Kunden der mehr als 20 Jahre bei der DKB ist und an der die DKB bestimmt einiges verdient hat so zu behandeln.
Es sind "erst" knapp 18 Jahre...Immerhin weiß er jetzt was man von der DKB hat.
Ist trotzdem ganz bitter, einen Kunden der mehr als 20 Jahre bei der DKB ist und an der die DKB bestimmt einiges verdient hat so zu behandeln.
Kannst dich ja nochmal an den Ombudsmann wendenEs sind "erst" knapp 18 Jahre...
Wie gesagt, die Kündigung des Girokontos ist mir recht egal, damit musste ich ja rechnen. Aber wie man, als eine der größten Banken des Landes, so dilettantisch sein kann und tatsächlich versucht, unkündbare Verträge zu kündigen, das verstehe ich nicht.
Schon richtig, ich war auch jahrelang sehr zufrieden mit der DKB und habe sie im Freundes- und Familienkreis weiterempfohlen. Jetzt sind die Leistungen, nach den aktuellen Bedingungen, bestenfalls noch durchschnittlich, der Service und das Verhalten aber absolut unterirdisch. Alleine der Umgang bzw. Nicht-Umgang mit Entscheidungen des Ombudsmannes und die nicht -vorhandene Kommunikation dazu lassen tief blicken.Ach komm, das ist doch pures Wunschdenken seitens des Kunden. Du kannst 30 Jahre bei der Telekom sein und kannst 50€ für dein 16Mbit Anschluss auf dem Dorf zahlen und bekommst auch kein danke. Ist immer so das Bestandskunden schlechter als Neukunden behandelt werden.
Ja, die DKB wird wohl etwas an ihm verdient haben, aber er hat dafür auch eine Gegenleistung bekommen.
Mach ich auch, wenn das erforderlich werden sollte. Kostet die DKB dann eben wieder eine Kleinigkeit extra.Kannst dich ja nochmal an den Ombudsmann wenden![]()
Nur um dieses Sparplan-Produkt besser zu verstehen: kann man wirklich Teilguthaben entnehmen?Ich habe hier noch Altkonditionen von 2013. Die Sparpläne sind für mich ideal, da diese, insbesondere wenn man mehrere abgeschlossen hat, sehr flexibel nutzbar sind, man kann entweder regelmäßig einzahlen, Einzahlungen pausieren, in gewissen Grenzen Gelder auch wieder rausholen, auch größere Einmalzahlungen (Vorauszahlungen) tätigen oder auch die Pläne einseitig mit relativ kurzer Frist komplett kündigen. Und beim Durchhalten bis zum Ende kommt man auf eine Rendite von rund 4%, das ist für so ein flexibles einlagengesichertes Bankprodukt top.
Eigentlich müsste sowas (vorzeitige Kündigung eines Sparproduktes durch die Bank) ein klassicher Fall für die Verbrauchenzentrale sein.Wie dem auch sei, das geht jetzt Richtung privater Rechtstreit und da wird man klagen müssen.
Nein ich habe mir gestern und heute die Bedingungen noch mal genau angeguckt, das wird sehr schwer, da für die Kündigung zu argumentieren. Vielleicht sieht die DKB das ja auch noch ein, auf meinen Widersprich gab es ja recht schnell eine erste Reaktion, nachdem ich dann nochmal im Detail auf die Bedingungen in den AGB und Sparplan hingewiesen habe, herrscht nun erst mal Ruhe.... Vielleicht prüfen die es nun genauer, bzw. überhaupt erst mal richtig.Die Frage ist, ob die Sparpläne wirklich unkündbar sind, oder ob in den AGBs nicht wieder irgendwas klein gedrucktes steht nach dem Motto: "Die Sparpläne sind nicht kündbar, es sei denn, die gesamte Kundenbeziehung wird beendet." Ich bin jedenfalls verwundert, dass beim ersten Kontakt mit dem Ombudsmann die Sparpläne nicht bereits in den Raum geworfen wurden.
Wie dem auch sei, das geht jetzt Richtung privater Rechtstreit und da wird man klagen müssen. Vielleicht bekommt der Nutzer Recht, vielleicht auch die Bank. Bekommt der Nutzer Recht, kann die Bank wieder in Berufung gehen etc. Das Ganze wird sich ewig lang ziehen. Vielleicht wird ein Vergleich durch das Gericht vorgeschlagen etc. Die tatsächliche Schadenhöhe (Streitwert) muss ja auch erst mal bestimmt werden. Die DKB hat jedenfalls ne Rechtsabteilung und eigene Juristen, ZfT nen Anwalt in der Familie.
Im Wertpapier-Forum wurde der Sparplan seinerzeit ausführlich betrachtet: https://www.wertpapier-forum.de/topic/41141-dkb-sparplan-produkt-so-nicht-mehr-verfügbar/Nur um dieses Sparplan-Produkt besser zu verstehen: kann man wirklich Teilguthaben entnehmen?
Aus https://dok.dkb.de/pdf/plv_pk_sparprodukte.pdf lese ich etwas anderes heraus. Gut, vielleicht galten 2013 noch andere Bedingungen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Eigentlich müsste sowas (vorzeitige Kündigung eines Sparproduktes durch die Bank) ein klassicher Fall für die Verbrauchenzentrale sein.
Ansonsten listet die DKB selbst ein paar Vorschläge auf:
Wie kann ich mich beschweren?
Deine Zufriedenheit ist uns wichtig! Für dich geben wir jeden Tag unser Bestes. Wenn doch etwas schief läuft, sag es uns. Wir nehmen deine Kritik ernswww.dkb.de
Ja, stimmt; ich hab's nachgerechnet. Das gilt bei konstanter Einzahlung. Wenn die Einzahlungen in den letzten Jahren höher sind als am Anfang, ist der effektive Zinssatz sogar noch etwas höher (und umgekehrt).Doch. Es sind bei mir am Ende effektiv 3,96% pro Jahr. Der Schlussbonus ist riesig.