Ich finde, dass sich durch die Zustimmungspflicht wenig gutes für den Endverbraucher ergeben hat. Im Endeffekt haben die Banken, die sowieso Altkundenschutz schon hatten wie z.B. Barclays oder in weiten Teilen Amex, diesen auch erhalten. Und Banken, die die Leute gerne auf der gleichen "AGB-Version" haben, haben dieses auch durchbekommen, indem sie den anderen Kunden einfach gekündigt haben.
Ich finde die Zustimmungspflicht gut. Denn, wie du selbst schreibst, kann der Verwender von AGB weiterhin selber entscheiden, ob er geänderte AGB nur für neue Verträge anwenden will oder ob er eine Zustimmung von Altkunden einholen möchte. Dass die Zustimmung nicht mehr durch Schweigen („wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen widersprechen“) eingeholt werden kann, führt dazu, dass man als Bank nicht mehr auf die Trägheit der Kunden setzen kann, sondern den Wunsch zur Zustimmung auch irgendwie erklären sollte.
Und es stärkt die Macht der Verbraucher, denn hat bisher die träge, schweigende Mehrheit einfach nicht widersprochen, blieben nur wenige aktiv widersprechende „Problemkunden“, denen man nach deren Widerspruch kündigen konnte. Kommt jetzt aber eine große Menge träger Kunden dem Wunsch nach Zustimmung nicht nach, dann sind es viel mehr Kunden, die die Bank kündigen müsste.
Außerdem sind ja nicht alle AGB-Änderungen zustimmungspflichtig. Werden AGB nur angepasst, um neuen Verbraucherrechten gerecht zu werden, haben die Änderungen also nur Vorteile für den Kunden und keine Nachteile, dürfte eine Änderung meiner bescheidenen Meinung nach weiterhin ohne Zustimmung möglich sein.