DKB Sammelthread

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seluce

Erfahrenes Mitglied
05.11.2022
648
740
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Ich sehe am Ende schon, dass er klagen muss und Recht bekommt, sodass nur das Girokonto und sein Sparplan bis zum Ende weiterlaufen. Die Karten werden gekündigt und dann ist der Part für die DKB durch. Ich fange dann nur an zu lachen, weil man hätte dann vor Ewigkeiten einfach die AGB zustimmen können, ohne diesen Aufwand zu haben. Muss sich für die 12€ im Jahr richtig gelohnt haben 🤣 wenn ich dich für den gleichen Lohn beschäftigen darf, gib ruhig Bescheid :p
 

PixelHopper

Erfahrenes Mitglied
16.03.2021
1.954
1.558
Ich finde, dass sich durch die Zustimmungspflicht wenig gutes für den Endverbraucher ergeben hat. Im Endeffekt haben die Banken, die sowieso Altkundenschutz schon hatten wie z.B. Barclays oder in weiten Teilen Amex, diesen auch erhalten. Und Banken, die die Leute gerne auf der gleichen "AGB-Version" haben, haben dieses auch durchbekommen, indem sie den anderen Kunden einfach gekündigt haben.
 

Thomas1

Aktives Mitglied
07.07.2022
128
124
Nachdem ich das gerade alles mal gelesen habe: die AGB sind "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und damit eine Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung.
Wenn man der Änderung nicht zustimmt (oder vor dem BGH Urteil 2021: widerspricht), dann entzieht man der Geschäftsverbindung die Grundlage. Also wird diese aufgelöst. Das gilt dann für alle abgeschlossenen Produkte, sofern die Einzelbedingungen nichts anderes vorsehen. Punkt.
AGB nicht zugestimmt = alle Produkte weg.
Das ist Quatsch.

AGB sind Vertragsbedingungen, die von einer Vertragspartei für eine Vielzahl von Verträgen gleichlautend verwendet werden; sie werden bei Abschluss eines Vertrags Bestandteil dieses Vertrags. Die Vertragspartei kann auch verschiedene AGB (z.B. für verschiedene Produkte) verwenden.

Änderungen an AGB gelten nur für zukünftig abgeschlossene Verträge oder wenn die andere Vertragspartei den Änderungen für ältere Verträge (konkludent oder ausdrücklich) zustimmt.

Ohne diese Zustimmung gelten die alten Verträge natürlich weiter wie abgeschlossen (also mit den alten AGB); der alte Vertrag kann aber unter Einhaltung der alten Vertragsbedingungen und alten AGB fristgerecht gekündigt werden. Eine fehlende Zustimmung alleine ist aber noch keine Kündigung.
 

Thomas1

Aktives Mitglied
07.07.2022
128
124
Ich finde, dass sich durch die Zustimmungspflicht wenig gutes für den Endverbraucher ergeben hat. Im Endeffekt haben die Banken, die sowieso Altkundenschutz schon hatten wie z.B. Barclays oder in weiten Teilen Amex, diesen auch erhalten. Und Banken, die die Leute gerne auf der gleichen "AGB-Version" haben, haben dieses auch durchbekommen, indem sie den anderen Kunden einfach gekündigt haben.
Ich finde die Zustimmungspflicht gut. Denn, wie du selbst schreibst, kann der Verwender von AGB weiterhin selber entscheiden, ob er geänderte AGB nur für neue Verträge anwenden will oder ob er eine Zustimmung von Altkunden einholen möchte. Dass die Zustimmung nicht mehr durch Schweigen („wenn Sie nicht innerhalb von 4 Wochen widersprechen“) eingeholt werden kann, führt dazu, dass man als Bank nicht mehr auf die Trägheit der Kunden setzen kann, sondern den Wunsch zur Zustimmung auch irgendwie erklären sollte.

Und es stärkt die Macht der Verbraucher, denn hat bisher die träge, schweigende Mehrheit einfach nicht widersprochen, blieben nur wenige aktiv widersprechende „Problemkunden“, denen man nach deren Widerspruch kündigen konnte. Kommt jetzt aber eine große Menge träger Kunden dem Wunsch nach Zustimmung nicht nach, dann sind es viel mehr Kunden, die die Bank kündigen müsste.

Außerdem sind ja nicht alle AGB-Änderungen zustimmungspflichtig. Werden AGB nur angepasst, um neuen Verbraucherrechten gerecht zu werden, haben die Änderungen also nur Vorteile für den Kunden und keine Nachteile, dürfte eine Änderung meiner bescheidenen Meinung nach weiterhin ohne Zustimmung möglich sein.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.602
12.092
der Ewigkeit
Der nächste Fuchs wollte bei der DKB 12,- p.a. sparen, langweilt Gott und die Welt mit mails
und bindet überall unnötig Ressourcen.
Dann kommt seitens DKB zu recht die finale Quittung, ein weiteres Fass wird aufgemacht
und das Gehaule ist gross, die üblichen DKB-Frustrieten stimmen gerne mit ein.
Mir wird immer klarer, warum dieses Land Dank Politik und verweichlichter Gesellschaft im weltweiten Vergleich inzwischen da steht, wo es steht.
Die DKB speziell und Banken allgemein sind u.a. nur das Ventil, um pers. Frust abzulassen.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.359
3.048
Der Witz ist, wir wissen ja nicht einmal, welche AGBs für den Sachverhalt nun überhaupt die Grundlage bieten. Die von 2013... nöö... Warum? Es gab ja zwischendurch sicherlich AGB-Änderungen durch die DKB, denen der Nutzer schweigend zugestimmt hat. Das BGH Urteil kam ja erst später...

Am Ende geht es nur ums Prinzip und das bedingungslos kostenlose Girokonto... "Der Bank zeig ichs... " ... auf dem Klageweg jetzt, ja genau...
 
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ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
363
597
DKB ignoriert einfach seit 30.12. meinen Freistellungsantrag bzw. bitte um Auskunft zur Rückerstattung der einbehaltenen Steuer. Also einfach gar keine Antwort. Gestern nochmal hingeschreiben, was das soll. Ich kann doch nicht einfach Kundenanfragen (über das Kunden-Kontaktformular) nen Monat lang einfach ignorieren.
Ist leider ganz normal bei der DKB, es gibt entweder gar keine Antwort oder einen unpassenden Textbaustein. Standardprozesse werden teilweise bearbeitet, brauchen aber sehr, sehr lange. Die Bearbeitung des Widerrufs einer einfachen Lastschrift hat bei mir zwei Wochen gedauert.
Ich sehe am Ende schon, dass er klagen muss und Recht bekommt, sodass nur das Girokonto und sein Sparplan bis zum Ende weiterlaufen. Die Karten werden gekündigt und dann ist der Part für die DKB durch. Ich fange dann nur an zu lachen, weil man hätte dann vor Ewigkeiten einfach die AGB zustimmen können, ohne diesen Aufwand zu haben. Muss sich für die 12€ im Jahr richtig gelohnt haben 🤣 wenn ich dich für den gleichen Lohn beschäftigen darf, gib ruhig Bescheid :p
Also wenn es wirklich soweit kommen sollte, dass ich die DKB verklagen muss und am Ende die Sparpläne nur mit Girokonto behalten werden können, dann wird natürlich auch die Girokarte eingeklagt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Der Witz ist, wir wissen ja nicht einmal, welche AGBs für den Sachverhalt nun überhaupt die Grundlage bieten. Die von 2013... nöö... Warum? Es gab ja zwischendurch sicherlich AGB-Änderungen durch die DKB, denen der Nutzer schweigend zugestimmt hat. Das BGH Urteil kam ja erst später...

Am Ende geht es nur ums Prinzip und das bedingungslos kostenlose Girokonto... "Der Bank zeig ichs... " ... auf dem Klageweg jetzt, ja genau...
Bei mir müsste es eine AGB Version von 2021 sein, da hatte ich zuletzt was abgeschlossen und somit zugestimmt. Was die Sparplan Bedingungen angeht, so gilt für mich die Version von Ende 2012.
 

seluce

Erfahrenes Mitglied
05.11.2022
648
740
Auch wenn ich das gesamte Vorgehen ein wenig übertrieben und unnötig finde, muss ich aber sagen, endlich ein lebendiges und interessantes Thema in DKB Thread. Ich merke mir nur für die Zukunft: lieber 12€ zahlen als stundenlang mich mit einer Bank zu prügeln :D ich finds dein Anliegen lustig, völlig egal für wen es letztendlich gut ausgeht.
 
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RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.359
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Die 12 Euro wären ja nicht mal nötig gewesen. Nehmen wir mal an, die DKB bietet an, die Sparpläne mit einem "fremden" Verrechnungskonto weiter zu führen, Girokonto, Tagesgeld und Depot bleiben gekündigt, hat man dann gewonnen...?

Ich weiß nicht, ob Jemand von Euch mal ne Privatklage eingereicht hat. Das ist ein nerviges, mitunter langes Prozedere mit ordentlich Schriftverkehr.
 
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seluce

Erfahrenes Mitglied
05.11.2022
648
740
Aber dafür hat er es der DKB richtig gegeben, damit seine Girokarte kostenlos bleibt. Kosten / Freizeit sollte nur nicht beachtet werden. So ein Vorgehen ist nichts, wenn man Familie hat und nebenbei arbeiten geht. Meine Frau würde mir den Vogel zeigen 🤣
 
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Ombudsmann

Erfahrenes Mitglied
01.12.2023
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354
Denke er soll ruhig klagen. Wird wegen der Kosten nicht mehr viel von seinen Sparplänen übrig bleiben, aber Hauptsache ihm ist nicht langweilig.
 
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ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
363
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Ich weiß nicht, ob Jemand von Euch mal ne Privatklage eingereicht hat. Das ist ein nerviges, mitunter langes Prozedere mit ordentlich Schriftverkehr.
Keine Sorge, ich habe da Erfahrung. Aber noch ist es ja lange nicht soweit, wenn die Rechtsabteilung bei denen noch einigermßen funktioniert, müssten die "eigentlich" zu der Erkentnis kommen, dass es da nicht viel zu gewinnen gibt. Sondern, im Gegenteil nur reichtlich Prozesskosten, die der Verlierer ja zumindest hierzulande dann trägt.
 
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RollinCHK

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16.04.2018
4.359
3.048
Ohne Rechtschutz und guten Fachanwalt würd ich mir die Sache nicht mal im Ansatz überlegen.
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
363
597
Denke er soll ruhig klagen. Wird wegen der Kosten nicht mehr viel von seinen Sparplänen übrig bleiben, aber Hauptsache ihm ist nicht langweilig.
wie gesagt, ich zahle die Kosten ja - höchstwahrscheinlich - nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ohne Rechtschutz und guten Fachanwalt würd ich mir die Sache nicht mal im Ansatz überlegen.
Warum? Mir reicht da zunächst der Ombudsmann zur für mich kostenfreien, aber belastbaren juristischen Vorprüfung.
 
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Ombudsmann

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01.12.2023
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Er wird ne deftige Bruchlandung erleiden. Ist aber zu überheblich um selber drauf zu kommen.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Auch wenn ich finde, dass man es einfach dabei belassen hätte können, den AGB zuzustimmen, alles zu kündigen und einfach die Dokumente via App-Freigabe abgerufen.
Dennoch ist das Verhalten der DKB hier natürlich grenzwertig. Verträge muss man einhalten. Auch, wenn man den Kunden nicht mehr mag. Vertrag ist nun mal Vertrag. Die haben das Produkt ihm ja schließlich angeboten.
Ob sich dafür ein Rechtsstreit lohnt? Ich weiß ja nicht. Aber im Moment ist es ja erstmal nur ein Brief, in dem der Kündigung widersprochen wurde.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.359
3.048
Wenn ein kostenloses Produkt plötzlich kostenpflichtig werden soll, dann kann ich absolut nachvollziehen, dass man sich dagegen zur Wehr setzt. Als die Strompreise gestiegen sind und Leute trotz Preisgarantie und bestehender Laufzeiten aus ihren Verträgen geflogen sind (nicht wegen Insolvenz des Anbieters), da gabs nen Grund dagegen zu kämpfen, aber das hier... Da fällt es einem schwer Verständnis aufzubauen.
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.602
12.092
der Ewigkeit
Klagen!
Der DKB mal zeigen, wer eigentlich die Hosen an hat.
Denke mal und gehe davon aus, dass der DKB-Geschädigte auch in einer Gewerkschaft ist,
vielleicht haben die auch noch super juristische Kniffe auf Lager.
Die Gerichte "amüsieren" sich jetzt schon prächtig über Klagen,
die rein aus Emotionen und verletzter Eitelkeit heraus angestrengt werden.
Gut, dass der Spuk spätestens dann vorbei ist, wenn die Rechtsschutz die Deckung/Kostenübernahme
ablehnt.
 
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de1

Erfahrenes Mitglied
13.11.2020
506
396
Ich sehe es eher als selbstverschulden, denn ich sehe keinerlei Nachteile beim Zustimmen der AGBs. Jetzt ist es sowieso egal und du hast jetzt einiges an Mehraufwand, wenn du den Sparplan erhalten willst.

Du hast aber meine Frage gar nicht beantwortet: warum hast du nicht die AGB zugestimmt, die Karten gekündigt und den Sparplan zum Ende laufen lassen? Ich sehe keinerlei Nachteile beim Zustimmen in deinen Szenario. Dann gehste zu einer anderen Bank und fertig.
Und er blockiert den Kundenservice für so nem Blödsinn. Vermutlich fehlt da die Partnerin, die oftmals als Korrekturgröße eine große Hilfe bei so man männlicher Aktion ist. Erzählt man ein solches "Projekt" seiner Partnerin - holt die einen ganz schnell auf den Boden der Vernunft zurück.
 
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qube

Erfahrenes Mitglied
08.06.2012
1.514
935
Witzig zu beobachten wie sich hier so einige echauffieren nur weil jemand möchte, dass die DKB sich an Gesetze und vereinbarte Verträge hält. Pacta sunt servanda. Hätte ich persönlich nachgegeben und den AGB zugestimmt und 12€/Jahr gezahlt um einfach die Sparpläne weiter nutzen zu können? Ja, natürlich; ich habe genügend andere Sachen zu tun die mir mehr €/h einbringen.
Trotzdem finde ich es super wenn jemand den Rechtsweg durchexerziert und am Ende die Bank dazu zwingt, den geschlossenen Vertrag einzuhalten. Eine funktionierende Gesellschaft braucht einen gewissen Anteil solcher Leute.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.359
3.048
Mal ganz ehrlich, in der Sache hat doch KEINER hier Verständnis für das Drama... Ja klar, Rechtsweg ist super, braucht die Gesellschaft, man darf der Bank das nicht durchgehen lassen usw. usw. usw. Das sind doch hohle Phrasen.