Der Kläger hat den neuen AGB nicht zugestimmt weil die Girokarte dadurch kostenpflichtig wurde? AGB akzeptieren und Girokarte im Nachgang zu kündigen, war also keine Option? Oder gab es noch weitere Nachteile, die mir nach meiner AGB-Zustimmung entgangen sind?
Richtig, die Berechnung der Girokarte war für mich das entscheidende Kriterium. Hauptsächlich, weil ich die für das Chip-TAN Verfahren brauche und App-TAN nicht nutzen möchte und nicht einsehe, warum ich plötzlich für den Zugriff aufs Onlinebanking zahlen soll. Natürlich war und ist mir bewusst, dass die DKB dann das Girokonto komplett kündigen kann, das wäre nicht zu beanstanden gewesen und darauf bin ich vorbereitet. Das hat sie aber über ein Jahr lang nicht getan, sondern stattdessen die rechtswidrige Kündigung der Girokarte durchgezogen, trotz Widerspruch und Ombudsmann-Entscheidung.
Die DKb scheint ja nicht bereit (oder technisch nicht in der Lage), ein Referenzkonto einer fremden Bank zu akzeptieren, will aber das (als Referenzkonto zwingend erforderliche) Girokonto kündigen.
Eben das ist der springende Punkt. Dass die DKB Bedingen ändern will und dann eben bei Nichtzustimmung Produkte ohne Laufzeit, also Giro- und Tagesgeldkonto kündigt, ist schön und gut, aber wie sie in diesem Kontext mit der hausinternen (technischen?) Problematik der festen Verknüpfung zwingen Giro- und Sparkonto umgeht, ist allein ihr Problem.
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Thomas1: Wir kennen nicht den gesamten Schriftverkehr bzw. hier wurden keine anonymisierten Schriftstücke gepostet. Von daher ist das alles sehr, sehr einseitig in der Darstellung. Die Bank wird ihre eigene Sicht auf die Dinge haben und sicherlich auch aus ihrer Perspektive rechtssicher begründen können. Ich glaube nicht, dass die DKB sonst diesen Weg gegangen wäre. Er ist ja nicht der einzige AGB-Verweigerer.
Ich kann Dir versichern, es gab dazu nicht wirklich viel Schriftverkehr:
Ich habe der Kündigung der Girokarte sofort widersprochen, es kam aber nur ein Textbaustein zurück : Sinngemäß "Da Sie den AGB nicht zugestimmt haben, erfolgt die Kündigung der Karten..." Nach dreimaligem Durchlauf dieser Art habe ich mich dann an den Ombudsmann gewandt, da nie auf meinen Einwand, dass die Girokarte zum Gesamtprodukt "DKB-Cash" gehört, eingegangen wurde. In der ersten Stellungnahme seitens DKB beim Ombudsmann wurde ebenfalls nicht drauf eingegangen, in der zweiten Stellungnahme, behauptete man dann, dass die Girokarte ein "abtrennbarer Teil" sei. Dies hat der Ombudsmann logischerweise, so wie ich, anders gesehen und festgestellt, dass die Kündigung der Girokarte nicht in Ordnung war.
Und sehr wohl habe ich hier die anonymisierte Entscheidung des Ombudsmannes gepostet, guck mal ein paar Seiten zurück

Seit dem passierte gar nichts mehr, bis dann vorgestern das Einschreiben mit der Kündigung (fast) aller Produkte kam. OK, ich habe im Dezember noch ein, zwei mal angerufen weil ich wissen wollte, wie man nun gedenkt, mit der Ombudsmann Entscheidung umzugehen, da es schriftlich keinerlei Stellungnahme gab, bis heute nicht. (Telefonisch natürlich auch nicht)
Dass die DKB die Kündigung der Sparpläne rechtssicher begründen kann, daran habe ich aber ganz große Zweifel. Das ganze Vorgehen ist einfach unprofessionell und meiner Meinung nach schlampig, das zeigt sich allein schon am Kündigungsschreiben. Man verweist lediglich auf Ziffer 26 (1) AGB, die ja (übrigens sowohl in alter als auch neuer Version) explizit die Kündigung von Verträgen mit Laufzeit ausschließt. Also hätte man ja mindestens mal eine Begründung für die Sparpläne mitliefern müssen, wenn das Schreiben rechtssicher sein soll. Dazu kommt noch, dass man zwar die gesamte Geschäftsverbindung kündigen will, dabei aber komplett das Wertpapier-Depot übersieht. In dem übrigens noch ein paar alte Aktien liegen, was passiert mit denen nach dem 01.04.?
Ich denke wenn es um die Sparpläne gegangen wäre, wären diese beim Kontakt mit dem Ombudsmann thematisiert worden. Das ist nämlich ein elementarer Punkt. Die Girocard kann nicht separat gekündigt werden, wohl aber das gesamte Girokonto. Das war ja wohl die Erkenntnis aus der Sache. Spätestens in dem Moment hätte die Rückfrage an den Ombudsmann gehen müssen, ob das auch zutrifft, wenn noch unkündbare Sparpläne existieren und das DKB Girokonto als Verrechnungskonto "gebraucht" wird.
Wieso dass denn? Die feste Verdrahtung zwischen Sparplänen und Girokonto ist ein rein DKB-internes Problem, nicht meins und nicht das des Ombudsmannes. In den Bedingungen steht übrigens noch nicht mal, dass ein DKB Girokonto Voraussetzung zum führen der Sparpläne ist.