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DKB Sammelthread

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Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
3.604
7.113
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Ich habe irgendwann den Faden verloren.

Der Kläger hat den neuen AGB nicht zugestimmt weil die Girokarte dadurch kostenpflichtig wurde? AGB akzeptieren und Girokarte im Nachgang zu kündigen, war also keine Option? Oder gab es noch weitere Nachteile, die mir nach meiner AGB-Zustimmung entgangen sind?
 

seluce

Erfahrenes Mitglied
05.11.2022
648
740
Wow, eben kam ganz überraschend ein Update auf Version 2.12.0. 😋

Anhang anzeigen 239312
Endlich private Anliegen schon über Facebook oder X das Anliegen posten. Ich erwarte für 2.13 aber schon als Vorraussetzung dass ein Selfie mit einer DKB Mütze hochgeladen werden muss
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich habe irgendwann den Faden verloren.

Der Kläger hat den neuen AGB nicht zugestimmt weil die Girokarte dadurch kostenpflichtig wurde? AGB akzeptieren und Girokarte im Nachgang zu kündigen, war also keine Option? Oder gab es noch weitere Nachteile, die mir nach meiner AGB-Zustimmung entgangen sind?

Manchmal geht es Leuten nur ums Prinzip. Er möchte 12 Euro für die Girokarte sparen und versucht sein Recht einzuklagen. Er hat es wochenlang abgewogen und kam zum Ergebnis, es ist so sinnvoller die AGBs nicht zu akzeptieren. Er muss dafür nur knackige Wochen oder Monate an Freizeit investieren.
 

seluce

Erfahrenes Mitglied
05.11.2022
648
740
Ein Selfie mit einem Trikot, wo hinten das DKB Logo drauf ist erscheint mir doch etwas schwierig, oder nicht? Der Supportfall wird nur dann von einem Mitarbeiter beantwortet, wenn auf dem Selfie auch das DKB Logo vom Trikot zu sehen ist.
 

Thomas1

Aktives Mitglied
07.07.2022
128
124
Mal ganz ehrlich, in der Sache hat doch KEINER hier Verständnis für das Drama...
Falsch. Ich habe Verständnis dafür, dass jemand möchte, dass der Vertragspartner sich an geschlossene Verträge hält.

Drama wird erst daraus, dass andere kein Verständnis haben und darauf rumreiten. Wenn diese Leute das Thema einfach ignorieren würden, wäre es gar kein großes Thema. Der Betroffene würde einfach alle paar Monate über den Fortschritt berichten und fertig. Diejenigen, die meinen, man könnte den neuen AGB doch einfach zustimmen, weil der Kampf hier Zeitverschwendung sei, sollten mal selber reflektieren, wie viel Zeit sie hier im Forum verschwenden, ohne weiter zu kommen.

Und mich interessiert es, weil es eben nicht (hauptsächlich) um die Kosten der Girokarte geht, sondern um eine von der DKB damals aufgestellte Bedingung, dass bestimmte Verträge (hier: Sparplan, bei mir: langjähriger Kredit) ein DKB Girokonto zwingend voraussetzen. Die DKb scheint ja nicht bereit (oder technisch nicht in der Lage), ein Referenzkonto einer fremden Bank zu akzeptieren, will aber das (als Referenzkonto zwingend erforderliche) Girokonto kündigen. Den aktuellen AGB habe ich zugestimmt, deshalb ist es für mich nicht akut, aber wer weiß, ob ich alle zukünftigen Änderungen akzeptieren möchte. Daher interessiert es mich schon, ob und wie die Bank mit ihrem selbst gemachten Dilemma umgeht.

Nachtrag: ich will niemanden eine andere Meinung abstreiten und meine mit „ignorieren“ auch nicht, dass andere Meinungen unerwünscht sind. Aber es würde reichen, diese einmal zu äußern und fertig. Im Moment habe ich den Eindruck, hier antworten viele nach dem Motto „Es ist zwar schon alles gesagt, aber noch nicht von allen.“
 
Zuletzt bearbeitet:

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.359
3.048
@Thomas1: Deine Haltung kann man ja haben und Du hast nicht ganz Unrecht, bis auf einen wesentlichen Faktor. Es geht dem User um die Girocard. Deshalb kam der Stein ins rollen, deshalb wurde der Kontakt zum Ombudsmann gesucht. Dass die Bank sich hier möglicherweise falsch verhält wird ja gar nicht bestritten. Erlaube mir aber den Hinweis, dass wir nur subjektive Beschreibungen und Erklärungen eines betroffenen Users hier präsentiert bekommen. Wir kennen nicht den gesamten Schriftverkehr bzw. hier wurden keine anonymisierten Schriftstücke gepostet. Von daher ist das alles sehr, sehr einseitig in der Darstellung. Die Bank wird ihre eigene Sicht auf die Dinge haben und sicherlich auch aus ihrer Perspektive rechtssicher begründen können. Ich glaube nicht, dass die DKB sonst diesen Weg gegangen wäre. Er ist ja nicht der einzige AGB-Verweigerer.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.646
6.767
Lassen wir den ganzen juristischen Kram außen vor... Es ging am Ende um 99 Cent im Monat, die nicht bezahlt werden wollten. Man hätte das Ganze durch die kostenlose App-Nutzung für die Restlaufzeit der Sparverträge aussitzen können. Das wäre vielleicht ärgerlich gewesen, aber möglich... Nach diversem Schriftverkehr und Zeiteinsatz hat die Bank das ganze Zeug gekündigt, völlig egal, ob sie das durfte, oder nicht. Sie hat es getan. Es wird also sowieso jetzt ein neues Girokonto benötigt und wenns nicht gerade ne C24 werden soll, wird für die Girocard auch noch ne Gebühr fällig... Zu allem Überfluss wird man durch ein langwieriges Verfahren gerade mal den Ist-Zustand wiederherstellen können. Zeit, Kosten, Nutzen. Man hat nicht mal eine Garantie, Recht zu bekommen. Bis zum 1. April richtet man gar nix mehr aus.
Ich denke es geht dem Kunden primär um seinen Sparplan. Ich lese es so, dass er das Girokonto evtl. nur wegen des Sparplans besitzt und wohl mit ChipTAN nutzt, wofür man bekanntlich die Girocard benötigt.
Ich nehme an dass ihm schon längst klar ist (und eigentlich allen hier klar sein sollte), dass er und die DKB keine Freunde mehr werden. Er wird also wohl, falls das Giro noch für etwas anderes als die Sparpläne genutzt wurde/wird, schon längst sich nach einer Alternative umgesehen und bei Bedarf auch eingerichtet haben.
Girokonten mit inkludierter Girocard, auch kostenlose (z.T. mit Bedingungen, was bei der DKB für Neukunden ja auch zutrifft seit geraumer Zeit) gibt es bei weitem nicht nur bei C24, sondern z.B. auch bei Consorsbank, Commerzbank, Norisbank, Postbank, Degussa Bank, Targobank, einigen Sparkassen (z.B. Reichenau) und einigen VR-Banken (z.B. Hochtaunus).
 
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RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
4.359
3.048
Ich denke wenn es um die Sparpläne gegangen wäre, wären diese beim Kontakt mit dem Ombudsmann thematisiert worden. Das ist nämlich ein elementarer Punkt. Die Girocard kann nicht separat gekündigt werden, wohl aber das gesamte Girokonto. Das war ja wohl die Erkenntnis aus der Sache. Spätestens in dem Moment hätte die Rückfrage an den Ombudsmann gehen müssen, ob das auch zutrifft, wenn noch unkündbare Sparpläne existieren und das DKB Girokonto als Verrechnungskonto "gebraucht" wird.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.646
6.767
Die 12 Euro wären ja nicht mal nötig gewesen. Nehmen wir mal an, die DKB bietet an, die Sparpläne mit einem "fremden" Verrechnungskonto weiter zu führen, Girokonto, Tagesgeld und Depot bleiben gekündigt, hat man dann gewonnen...?
Ich lese es so, dass der Kunde bei der DKB nach solch einer Möglichkeit sogar selbst angefragt und eine negative Antwort erhalten hat. Vermutlich wäre das für alle Beteiligten die beste Lösung und ich könnte mir vorstellen, dass der Kunde damit komplett zufrieden wäre, aber die DKB schien es nicht für notwendig zu halten, das zu ermöglichen. Vielleicht kommen sie ja darauf zurück, wenn ihnen klar (gemacht) wird, dass sie laufende Prämiensparverträge nicht einfach so kündigen können.

Ich hatte bei einer Volksbank mal eine ähnliche Situation. Ich hatte (in sehr geringem Umfang) Geschäftsanteile von ihnen gekauft. Die Dividende, so sagten sie mir, könnten sie nur auf ein Girokonto im eigenen Hause auszahlen (vermutlich eine Maßnahme, um die Anzahl der Girokontokunden hochzutreiben). Da das Girokonto damals dort bedingungslos kostenfrei war, habe ich eben eines eingerichtet.
Irgendwann wollte diese Volksbank für das Giro Geld sehen, was im Jahr die Dividende deutlich überstiegen hätte, also sinnlos gewesen wäre. Nachdem sie das auch eingesehen hatten, haben sie mir ein kostenloses "Anlagekonto" eingerichtet. Damit ist dann kein Zahlungsverkehr möglich und Karten gibt's erst recht nicht; also hole ich alle Jubeljahre mal die aufgelaufenen paar Euro Dividende in bar ab (das gibt mir dann die rare Gelegenheit, selbst zu erleben, wie eine Bankfiliale von innen aussieht und wie sie sich über die Zeit verändert).
Mit einer Volkbanks vor Ort war eine solche pragmatische Lösung möglich, zumindest damals noch; bei der DKB scheint keiner (zumindest keiner mit Kundenkontakt) dahingehend Interesse oder Möglichkeiten zu besitzen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.646
6.767
Denke er soll ruhig klagen. Wird wegen der Kosten nicht mehr viel von seinen Sparplänen übrig bleiben, aber Hauptsache ihm ist nicht langweilig.
Warum erwartest Du, dass eine Klage notwendig sein wird? Bislang ist er ja noch auf der alleruntersten "Eskalationsstufe" (und auch der Zeiteinsatz dafür hielt sich dem Bericht nach in sehr engen Grenzen).
Und wieso erwartest Du, dass er im Fall einer Klage unterliegt?
Aus meiner Sicht ist die rechtliche Situation sehr gut für den Kunden:
Zum Thema der Unmöglichkeit der separaten Kündigung der Girocard hat ihm der Ombudsmann direkt vollumfänglich recht gegeben; die DKB hat dann auch die Konsequenz gezogen und die Karte nicht separat gekündigt. Der Punkt ist also erstmal durch.
Zum Thema der Kündigung Sparvertrags mit nach Laufzeit gestaffeltem Zinsbonus durch das Geldinstitut, während die Staffel noch läuft, gab es letztes Jahr erst explizit ein BGH-Urteil, das genau dies klar als unzulässig erklärt hat.
Könnte rechtlich doch eigentlich kaum besser aussehen für den Kunden.
Aus meiner Sicht sollte ein Hinweis darauf, notfalls erneut über den Ombudsmann, hoffentlich ausreichen.
Und dann wird es spannend, wie die DKB dem Kunden die Fortführung des Sparvertrages ermöglicht, während sie im das Giro gekündigt hat. Wenn sie einigermaßen pragmatisch unterwegs ist, wird sie dafür Einzahlungen/Abbuchungen von einem Fremdkonto akzeptieren.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich habe irgendwann den Faden verloren.

Der Kläger hat den neuen AGB nicht zugestimmt weil die Girokarte dadurch kostenpflichtig wurde? AGB akzeptieren und Girokarte im Nachgang zu kündigen, war also keine Option? Oder gab es noch weitere Nachteile, die mir nach meiner AGB-Zustimmung entgangen sind?
Du hast den Part mit dem Sparvertrag nicht auf dem Schirm. Und wie hier schon geschrieben wurde, ist eine Akzeptanz der AGB deswegen keine Option, weil die DKB das Konto bereits gekündigt hat.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.646
6.767
Die Bank wird ihre eigene Sicht auf die Dinge haben und sicherlich auch aus ihrer Perspektive rechtssicher begründen können. Ich glaube nicht, dass die DKB sonst diesen Weg gegangen wäre. Er ist ja nicht der einzige AGB-Verweigerer.
Zumindest was die separate Kündigung der Girocard für AGB-Verweigerer angeht, konnte sie es offenbar nicht so ausreichend rechtssicher begründen, dass der Ombudsmann dem Kunden nicht recht gegeben hätte.
Bei Thema Sparverträge vor Laufzeitende kündigen glaube ich, dass der befasste Manager bei der Order, solche Kunden dann komplett zu kündigen, einfach nicht auf dem Schirm hatte, dass es noch Kunden mit solchen Sparverträgen gibt (oder es war ihm egal, weil ja jemand anderes sich dann mit dem Problem rumschlagen darf).
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
363
597
Der Kläger hat den neuen AGB nicht zugestimmt weil die Girokarte dadurch kostenpflichtig wurde? AGB akzeptieren und Girokarte im Nachgang zu kündigen, war also keine Option? Oder gab es noch weitere Nachteile, die mir nach meiner AGB-Zustimmung entgangen sind?
Richtig, die Berechnung der Girokarte war für mich das entscheidende Kriterium. Hauptsächlich, weil ich die für das Chip-TAN Verfahren brauche und App-TAN nicht nutzen möchte und nicht einsehe, warum ich plötzlich für den Zugriff aufs Onlinebanking zahlen soll. Natürlich war und ist mir bewusst, dass die DKB dann das Girokonto komplett kündigen kann, das wäre nicht zu beanstanden gewesen und darauf bin ich vorbereitet. Das hat sie aber über ein Jahr lang nicht getan, sondern stattdessen die rechtswidrige Kündigung der Girokarte durchgezogen, trotz Widerspruch und Ombudsmann-Entscheidung.

Die DKb scheint ja nicht bereit (oder technisch nicht in der Lage), ein Referenzkonto einer fremden Bank zu akzeptieren, will aber das (als Referenzkonto zwingend erforderliche) Girokonto kündigen.
Eben das ist der springende Punkt. Dass die DKB Bedingen ändern will und dann eben bei Nichtzustimmung Produkte ohne Laufzeit, also Giro- und Tagesgeldkonto kündigt, ist schön und gut, aber wie sie in diesem Kontext mit der hausinternen (technischen?) Problematik der festen Verknüpfung zwingen Giro- und Sparkonto umgeht, ist allein ihr Problem.

@Thomas1: Wir kennen nicht den gesamten Schriftverkehr bzw. hier wurden keine anonymisierten Schriftstücke gepostet. Von daher ist das alles sehr, sehr einseitig in der Darstellung. Die Bank wird ihre eigene Sicht auf die Dinge haben und sicherlich auch aus ihrer Perspektive rechtssicher begründen können. Ich glaube nicht, dass die DKB sonst diesen Weg gegangen wäre. Er ist ja nicht der einzige AGB-Verweigerer.
Ich kann Dir versichern, es gab dazu nicht wirklich viel Schriftverkehr:
Ich habe der Kündigung der Girokarte sofort widersprochen, es kam aber nur ein Textbaustein zurück : Sinngemäß "Da Sie den AGB nicht zugestimmt haben, erfolgt die Kündigung der Karten..." Nach dreimaligem Durchlauf dieser Art habe ich mich dann an den Ombudsmann gewandt, da nie auf meinen Einwand, dass die Girokarte zum Gesamtprodukt "DKB-Cash" gehört, eingegangen wurde. In der ersten Stellungnahme seitens DKB beim Ombudsmann wurde ebenfalls nicht drauf eingegangen, in der zweiten Stellungnahme, behauptete man dann, dass die Girokarte ein "abtrennbarer Teil" sei. Dies hat der Ombudsmann logischerweise, so wie ich, anders gesehen und festgestellt, dass die Kündigung der Girokarte nicht in Ordnung war.
Und sehr wohl habe ich hier die anonymisierte Entscheidung des Ombudsmannes gepostet, guck mal ein paar Seiten zurück :)
Seit dem passierte gar nichts mehr, bis dann vorgestern das Einschreiben mit der Kündigung (fast) aller Produkte kam. OK, ich habe im Dezember noch ein, zwei mal angerufen weil ich wissen wollte, wie man nun gedenkt, mit der Ombudsmann Entscheidung umzugehen, da es schriftlich keinerlei Stellungnahme gab, bis heute nicht. (Telefonisch natürlich auch nicht)

Dass die DKB die Kündigung der Sparpläne rechtssicher begründen kann, daran habe ich aber ganz große Zweifel. Das ganze Vorgehen ist einfach unprofessionell und meiner Meinung nach schlampig, das zeigt sich allein schon am Kündigungsschreiben. Man verweist lediglich auf Ziffer 26 (1) AGB, die ja (übrigens sowohl in alter als auch neuer Version) explizit die Kündigung von Verträgen mit Laufzeit ausschließt. Also hätte man ja mindestens mal eine Begründung für die Sparpläne mitliefern müssen, wenn das Schreiben rechtssicher sein soll. Dazu kommt noch, dass man zwar die gesamte Geschäftsverbindung kündigen will, dabei aber komplett das Wertpapier-Depot übersieht. In dem übrigens noch ein paar alte Aktien liegen, was passiert mit denen nach dem 01.04.?

Ich denke wenn es um die Sparpläne gegangen wäre, wären diese beim Kontakt mit dem Ombudsmann thematisiert worden. Das ist nämlich ein elementarer Punkt. Die Girocard kann nicht separat gekündigt werden, wohl aber das gesamte Girokonto. Das war ja wohl die Erkenntnis aus der Sache. Spätestens in dem Moment hätte die Rückfrage an den Ombudsmann gehen müssen, ob das auch zutrifft, wenn noch unkündbare Sparpläne existieren und das DKB Girokonto als Verrechnungskonto "gebraucht" wird.

Wieso dass denn? Die feste Verdrahtung zwischen Sparplänen und Girokonto ist ein rein DKB-internes Problem, nicht meins und nicht das des Ombudsmannes. In den Bedingungen steht übrigens noch nicht mal, dass ein DKB Girokonto Voraussetzung zum führen der Sparpläne ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.646
6.767
Ich denke wenn es um die Sparpläne gegangen wäre, wären diese beim Kontakt mit dem Ombudsmann thematisiert worden.
Das wäre nicht sinnvoll gewesen und hätte die Situation nur verkompliziert. So hat der Ombudsmann direkt dem Kunden recht gegeben, dass die separate Kündigung der Girocard nicht rechtens war.
Es ist wenig überraschend und war zu erwarten, dass die DKB dann das Giro koplett ordentlich kündigt. Was vielleicht überraschend ist, dass sie auch die laufenden Sparverträge kündigt. Aber da hat der Kunde nun gute Voraussetzungen, hier "im zweiten Durchgang" erneut recht zu bekommen.

Als Unbeteiligter finde ich es zumindest interessant zu erfahren, wie sich die DKB so gebärdet; von daher vielen Dank für den Bericht.
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
363
597
Warum erwartest Du, dass eine Klage notwendig sein wird? Bislang ist er ja noch auf der alleruntersten "Eskalationsstufe" (und auch der Zeiteinsatz dafür hielt sich dem Bericht nach in sehr engen Grenzen).
Und wieso erwartest Du, dass er im Fall einer Klage unterliegt?
Aus meiner Sicht ist die rechtliche Situation sehr gut für den Kunden:
Zum Thema der Unmöglichkeit der separaten Kündigung der Girocard hat ihm der Ombudsmann direkt vollumfänglich recht gegeben; die DKB hat dann auch die Konsequenz gezogen und die Karte nicht separat gekündigt. Der Punkt ist also erstmal durch.
Zum Thema der Kündigung Sparvertrags mit nach Laufzeit gestaffeltem Zinsbonus durch das Geldinstitut, während die Staffel noch läuft, gab es letztes Jahr erst explizit ein BGH-Urteil, das genau dies klar als unzulässig erklärt hat.
Könnte rechtlich doch eigentlich kaum besser aussehen für den Kunden.
Aus meiner Sicht sollte ein Hinweis darauf, notfalls erneut über den Ombudsmann, hoffentlich ausreichen.
Und dann wird es spannend, wie die DKB dem Kunden die Fortführung des Sparvertrages ermöglicht, während sie im das Giro gekündigt hat. Wenn sie einigermaßen pragmatisch unterwegs ist, wird sie dafür Einzahlungen/Abbuchungen von einem Fremdkonto akzeptieren.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Du hast den Part mit dem Sparvertrag nicht auf dem Schirm. Und wie hier schon geschrieben wurde, ist eine Akzeptanz der AGB deswegen keine Option, weil die DKB das Konto bereits gekündigt hat.
Richtig, ich lege absolut keinen Wert darauf, das vor Gericht auszutragen. Ich sehe es auch so, der Bereich, der die Kündigung ausgestellt hat, hat wohl keinen Überblick über die genauen Sparplan Bedingungen. Spätestens wenn die noch mal per Ombudsmann angestupst werden, kommen die hoffentlich drauf, sich diese mal genauer anzugucken. Aber noch gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass die vielleicht nun doch erst mal meinen aktuell vorgetragenen Einwand ernst nehmen und prüfen.

Es gibt ja durchaus mehrere rechtssichere Lösungen:
- Rücknahme der Kündigung für alle Produkte, Ausstellung einer neuen kostenlosen Girokarte
- Einrichtung eines reinen Verrechnungskontos für die Sparpläne
- Externe Bankverbindung für die Sparpläne hinterlegen (müssen sie eben (technisch?) nachrüsten)
- oder man verhandelt eben und guckt ob man sich einig wird was die vorzeitige Abrechnung der Sparpläne angeht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich lese es so, dass der Kunde bei der DKB nach solch einer Möglichkeit sogar selbst angefragt und eine negative Antwort erhalten hat. Vermutlich wäre das für alle Beteiligten die beste Lösung und ich könnte mir vorstellen, dass der Kunde damit komplett zufrieden wäre, aber die DKB schien es nicht für notwendig zu halten, das zu ermöglichen.
Richtig, das hatte ich zwischendurch auch versucht.
 
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BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
- Externe Bankverbindung für die Sparpläne zu hinterlegen
Das hier wäre in meinen Augen die Lösung, die am pragmatischsten ist. Der "nervige" Kunde ist größtenteils weg, laufende Verträge werden eingehalten und der Streit wäre quasi sofort beendet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es die DKB nicht hinbekommt, ein externes Verrechnungskonto zu hinterlegen (für den Einzug der LS und ggf. Gutschriften der Zinsen [falls diese ausgezahlt werden]). Wobei, bei der Technik der DKB würde mich das nun auch nicht wundern.
 
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Audiolet

Erfahrenes Mitglied
16.01.2020
966
740
Gab es diesbezüglich (externes Referenzkonto) nicht vor einiger Zeit doch mal eine positive Meldung? Irgendwas habe ich da dunkel in Erinnerung, weiß nur nicht mehr, in welchem Zusammenhang genau, also ob evtl. auch Sparplan oder irgendwas anderes.
Auf jeden Fall hieß es vorab auch erst "geht nicht", aber dann nach einigem hin und her ging es dann doch mit der externen Bankverbindung.
Also wenn meine Erinnerung da einigermaßen stimmt, und das wirklich die DKB war, dann können sie das, wenn sie es denn nur wollen würden.
 

ZfT

Erfahrenes Mitglied
04.06.2013
363
597
Gab es diesbezüglich (externes Referenzkonto) nicht vor einiger Zeit doch mal eine positive Meldung? Irgendwas habe ich da dunkel in Erinnerung, weiß nur nicht mehr, in welchem Zusammenhang genau, also ob evtl. auch Sparplan oder irgendwas anderes.
Auf jeden Fall hieß es vorab auch erst "geht nicht", aber dann nach einigem hin und her ging es dann doch mit der externen Bankverbindung.
Also wenn meine Erinnerung da einigermaßen stimmt, und das wirklich die DKB war, dann können sie das, wenn sie es denn nur wollen würden.
Ja ein User schrieb hier mal davon, allerdings ging es da um ein Mietkautionskonto.
 
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JoeBang

Erfahrenes Mitglied
28.02.2022
342
603
[…] Es gibt ja durchaus mehrere rechtssichere Lösungen:
- Rücknahme der Kündigung für alle Produkte, Ausstellung einer neuen kostenlosen Girokarte
- Einrichtung eines reinen Verrechnungskontos für die Sparpläne
- Externe Bankverbindung für die Sparpläne hinterlegen (müssen sie eben (technisch?) nachrüsten)
- oder man verhandelt eben und guckt ob man sich einig wird was die vorzeitige Abrechnung der Sparpläne angeht. […]
Sie hätten Dir nach Wegnahme der Girocard bspw. auch eine „Dummy-Smartcard“ (= reine ChipTAN-Karte) kostenfrei aushändigen können. Damit wäre kein Zahlungsverkehr sondern nur die Anmeldung am OLB möglich gewesen.

Abweichend vom Standard ein externes Konto oder ein reines Verrechnungskonto einzurichten, würde die Entwickler der Kot Factory mutmaßlich überfordern. Die erhoffte Weiterentwicklung der neuen App ist nach meinen Beobachtungen mächtig ins Stocken geraten.

Ob bzgl. Deines Rechtsstreits überhaupt noch jemand in Berlin etwas zu entscheiden hat, ziehe ich angesichts der Situation um die “Mutter“ zunehmend in Zweifel. Es ist anzunehmen, dass sich das Personalkarussell drehen wird, Dein Anwalt unzählige Briefe und fruchtlos verlaufende Fristen generiert, die sich im Chaos der wechselnden Zuständigkeiten verlieren. Das Recht mag durchaus auf Deiner Seite stehen, die Rechtssprechung jedoch könnte sich noch etliche Jahre hinziehen.
 

avator

Erfahrenes Mitglied
01.02.2023
517
502
Wenn man der Änderung nicht zustimmt (oder vor dem BGH Urteil 2021: widerspricht), dann entzieht man der Geschäftsverbindung die Grundlage. Also wird diese aufgelöst. Das gilt dann für alle abgeschlossenen Produkte, sofern die Einzelbedingungen nichts anderes vorsehen. Punkt.
AGB nicht zugestimmt = alle Produkte weg.

Die Bank hat in der Niedrigzinsphase Dahrlehensverträge mit einem festen Zinssatz über 20 Jahre abgeschlossen.
Dann erhöhen sich die globalen Zinsen und die Bank möchte die alten Verträge eigentlich loswerden, weil sie ein Verlustgeschäft für die Bank ist.

Was macht sie dann, wenn man deinem Argument folgt?
Richtig, sie ändert die AGB, und führt Kontoführungsgebühren ein. Sollten die Kunden nicht bereit sein die neuen Kontoführungsgebühren zu akzeptieren, dann gilt also deiner Meinung nach: AGB nicht zugestimmt = alle Produkte weg?
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
890
965
NRW
Richtig, sie ändert die AGB, und führt Kontoführungsgebühren ein. Sollten die Kunden nicht bereit sein die neuen Kontoführungsgebühren zu akzeptieren, dann gilt also deiner Meinung nach: AGB nicht zugestimmt = alle Produkte weg?
Banken haben im Massengeschäft ein Interesse daran, alle Kunden möglichst auf einem AGB-Stand zu halten. AGB Verweigerer sind da nicht gerne gesehen und machen viel Arbeit. Deshalb wird jede Bank - manche mehr andere weniger aggressiv - versuchen die Kunden loszuwerden.
Und dann kündigt man nicht nur einzelne Produkte, sondern die ganze Geschäftsverbindung.
Natürlich geht das ggf. nicht, wenn die Einzelverträge eine andere Kündigungsfrist vorsehen (typischer Fall z.B. ein laufende Ratenkredit). Deshalb ist der Fall hier interessant, wird sich aber nur juristisch klären lassen.

Ich versuche der Diskussion mal eine andere Perspektive und ein paar Fakten beizusteuern.

Ich bin gespannt wie der Fall ausgeht und wie die DKB die (zulässige) Kündigung des Sparvertrags argumentiert.
 
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Synoxion

Aktives Mitglied
06.02.2022
176
178
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Banken haben im Massengeschäft ein Interesse daran, alle Kunden möglichst auf einem AGB-Stand zu halten. AGB Verweigerer sind da nicht gerne gesehen und machen viel Arbeit. ...
Als ITler sehe ich das etwas anders. Die einzige Arbeit besteht darin, die entsprechenden Bedingungen in der IT einzupflegen und die Kunden dem zuzuordnen. Den Rest erledigt die IT von selbst. Jeder Kommunikationsanbieter bekommt das hin und haben Kunden mit Tarifen die teils 20 Jahre alt und mehr sind. Einzig wenn die alten Tarifbedingungen zu Verlusten/Null-Geschäft führen, nicht mehr lukrativ werden und man der Meinung ist, man kann da deutlich mehr rausholen, werden diese tätig.

Das ist auch der Grund warum Tarifbedingungen, die zu einer Verbesserung für den Kunden führen, selten von selbst an den Kunden weitergegeben werden.
Die Tarifbedingungen sind in der Software und die erledigt den Rest von selbst.

Wenn unterschiedliche Bedingungen viel Arbeit machen, dann ist es ein Mangel an der eigenen IT-Infrastruktur.

Bei der DKB ist es wohl eine Mischung aus Kot-Factory und einer Optimierung der Erträge.