Sie hätten Dir nach Wegnahme der Girocard bspw. auch eine „Dummy-Smartcard“ (= reine ChipTAN-Karte) kostenfrei aushändigen können. Damit wäre kein Zahlungsverkehr sondern nur die Anmeldung am OLB möglich gewesen.
Abweichend vom Standard ein externes Konto oder ein reines Verrechnungskonto einzurichten, würde die Entwickler der Kot Factory mutmaßlich überfordern. Die erhoffte Weiterentwicklung der neuen App ist nach meinen Beobachtungen mächtig ins Stocken geraten.
Ob bzgl. Deines Rechtsstreits überhaupt noch jemand in Berlin etwas zu entscheiden hat, ziehe ich angesichts der Situation um die “Mutter“ zunehmend in Zweifel. Es ist anzunehmen, dass sich das Personalkarussell drehen wird, Dein Anwalt unzählige Briefe und fruchtlos verlaufende Fristen generiert, die sich im Chaos der wechselnden Zuständigkeiten verlieren. Das Recht mag durchaus auf Deiner Seite stehen, die Rechtssprechung jedoch könnte sich noch etliche Jahre hinziehen.
ja richtig, gegen eine reine Chip-TAN Karte wäre natürlich auch nichts einzuwenden gewesen. Insgesamt also reichlich Optionen für die DKB, aber war machen die? Erst lange Zeit gar nichts und dann fangen die sich gleich den nächsten "Ärger" ein.
Ich hoffe ja nicht das es so kommt, aber womöglich ist das wirklich so, wie Du schreibst: Generell muss da absolute Personalknappheit herrschen, nicht nur an der Hotline, sondern insbesondere auch in den "Fachabteilungen".. Ansonsten hätte man sich doch vorher mal einen Plan gemacht, wie man mit "Nichtzustimmern" rechtskonform umgeht.
Banken haben im Massengeschäft ein Interesse daran, alle Kunden möglichst auf einem AGB-Stand zu halten. AGB Verweigerer sind da nicht gerne gesehen und machen viel Arbeit. Deshalb wird jede Bank - manche mehr andere weniger aggressiv - versuchen die Kunden loszuwerden.
Und dann kündigt man nicht nur einzelne Produkte, sondern die ganze Geschäftsverbindung.
Natürlich geht das ggf. nicht, wenn die Einzelverträge eine andere Kündigungsfrist vorsehen (typischer Fall z.B. ein laufende Ratenkredit). Deshalb ist der Fall hier interessant, wird sich aber nur juristisch klären lassen.
Ich versuche der Diskussion mal eine andere Perspektive und ein paar Fakten beizusteuern.
Ich bin gespannt wie der Fall ausgeht und wie die DKB die (zulässige) Kündigung des Sparvertrags argumentiert.
Eigentlich ist da keine juristische Klärung notwendig, die Sache ist ziemlich eindeutig. OK, vielleicht habe ich ja etwas Gravierendes übersehen, aber weder die DKB noch sonst ein einziger der Disskutanten konnte hier irgendein Argument anführen, auf welcher Grundlage die Sparpläne gekündigt werden dürfen.
Fakt ist, dem Nutzer gings um die Girocard. Er hats nicht eingesehen und sich taktisch unklug verhalten. Vom Gefühl her bin ich mir sehr sicher, dass der Nutzer auf seine Mails an die DKB keine Antwort mehr erhalten wird. Die Kündigung wurde ausgesprochen, er hat der Kündigung widersprochen. Die Bank hat auf den Widerspruch reagiert und hält an ihrer Kündigung fest, das wars. Es kann sein, dass die DKB absolut einkalkuliert, dass sie verklagt wird. Das ist an sich ja kein Problem. Man kann auch 2 Stunden vor einer angesetzten Verhandlung den Forderungen noch zustimmen, nur so weit muss es erst mal kommen.
Ich verstehe nicht, was hier taktisch unklug gewesen sein soll? Das Girokonto hat nichts mit den Sparplänen zu tun, das sind eigene Produkte mit eigenen Bedingungen.
Entweder ist diese Bank total bekloppt (wahrscheinlich), oder sie hat einfach mal einen Versuchsballon aufsteigen lassen.
100 Seiten vorher war mal - unter großen Protest - von einer blau lackierten Ost- Sparkasse die Rede. Ich finde tatsächlich, dass das hier Dorf- Sparkassen- Niveau hat.
Ja daran rätsel ich auch noch... Ich erkläre es mir bislang so: Die Abteilung für "Ombudsmann Fälle" hat der Abteilung "Abwicklung" mitgeteilt, dass der Kunde ZfT bitte komplett rausgeschmissen werden soll (weil anstrengend, nervig, AGB-Verweigerer... was auch immer. Vielleicht auch einfach ohne interne Begründung, nach außen gabs ja auch keine) Abteilung Abwicklung zieht sich daraufhin die Liste der Konten (ohne Depot, für Wertpapiere ist womöglich wieder eine andere Abteilung zuständig) und packt die in Ihre Serienbriefvolage zur Kündigung der Geschäftsverbindung.
Interessanterweise an der Stelle eine Vorlage, die ansonsten wohl bei überschuldeten Kunden verwendet wird, wie ich nach ein bisschen Internet-Recherche herausfand. Vielleicht gibts im Hause DKB aber auch nur diese eine Vorlage, weil man außer bei Zahlungsrückstand bislang noch nie Kunden von sich aus gekündigt hat.
Nachdem das Einzelschicksal "Mietkautionskonto" wochenlang zu Genüge durchgekaut wurde und nun
auch das Einzelschicksal "Sparplan" keinen weiteren Mehrwert bietet,
zu den interessanten Dingen.
Wer sein Tagesgeld nicht tagesaktuell benötigt, sondern ggf. einen 6 Monatsatem hat,
kann seine/die 3.5 % weiter generieren.
Für die AGBfreaks: 6 Monate 3.5%, nicht 1 Jahr
Anhang anzeigen 239380
Sollte die Info hier schon gepostet worden sein,
sry....aber bei den ganzen, visierten Google-Juristen hier verliert man so leicht die Übersicht.
Lustigerweise könnte ich wohl jetzt auch noch ein Festgeld online abschließen. Wäre eigentlich ganz interessant, jetzt noch mal 10 Jahre Treue-Bindung mit einem weiteren Produkt bei der DKB einzuloggen, aber damit würde man wohl die neuen AGB akzeptieren, insofern... besser nicht.
Taktisch klug wäre es gewesen, sich nicht auf die Girocard zu konzentrieren, sondern auf die Sparpläne mit ihrer langen Laufzeit, für die das DKB Girokonto "benötigt" wird. Um dieses Girokonto wie 2013 vereinbart vollumfänglich nutzen zu können, ist die Girocard aus Sicht des Nutzers nötig, darf die DKB Karte, Konto, Sparpläne usw. kündigen? Das hätte die Kernfrage an den Ombudsmann sein müssen.
Ob es zu einem Rechtsstreit mit der Bank kommt ist irrelevant. Das Ganze wird sich in die Länge ziehen und ab dem 01.04. wird ein neues Girokonto samt Girocard benötigt. Selbst wenn die Bank irgendwann mal dazu verdonnert wird, das Konto wieder scharf zu schalten, nützt das ja nix. Die Zahlpartner müssen informiert werden und der Nutzer muss sich anderweitig umsehen.
Ich kann nicht beurteilen, ob die Bank irgendwie belegen kann, dass eine Weiterführung der Geschäftsbeziehung möglicherweise unzumutbar ist.
Letztes Jahr wusste ich doch noch überhaupt nicht, dass die DKB auf dieses schmal Brett steigt und die Sparpläne kündigt... Naiv wie ich bin, ging ich davon aus, dass sich eine Bank, noch dazu eine der größten, zwar nicht unbedingt anständig, aber zumindest rechtskonform verhält.
Er hatte die Girocard für den Chip-Tan-Zugang verwendet.
Soweit korrekt.
Und das zu einem Konto in dem er Girokonto, Tagesgeld (?), Depot, Kreditkarte und Sparpläne hat.
auch richtig. Und ja, ein Tagesgeldkonto habe ich dort auch.
Welcher Mensch, egal ob ihm die neuen AGB zu wider sind, stimmt den AGB nicht zu und zahlt die 12 Euro pro Jahr nicht, bei einem Konto das offenkundig nicht nur trivial genutzt wird und die Girocard sein einziger gewollter Zugang ist.
Also wenn Dir etwas zuwider ist, dann stimmst Du grundsätzlich dennoch zu? Interessant. Aber ab hier wird dann leider falsch, denn:
Das macht einfach keiner.
doch, ich.
Moment mal: Für die Führung der Sparpläne benötigt es keinen Kontozugang. Er muss lediglich sicherstellen, dass der Sparbetrag regelmäßig auf dem kostenlosen Verrechnungskonto (Girokonto) eingeht. Die DKB schickt mir mindestens 1 x jährlich kostenlos Saldenbestätigungen zu den Sparplänen per Brief-Post zu. Das wird bei ihm nicht anders sein.
Die Frage ist, was passiert, wenn man die Kontoauszüge zum Girokonto nicht regelmäßig abruft. Ich vermute, es wird gar nichts passieren. Hier wäre ein minimales Risiko, dass die DKB diese auch irgendwann per Post versendet und das Porto in Rechnung stellt.
Hier geht es ganz klar ums Prinzip. Er scheint genug Zeit bzw. Langeweile zu haben. Und die Sache ist ja auch recht unterhaltsam.
richtig, ich bekomme auch einmal jährlich Auszüge über meine Sparpläne per Post. D.h. also, ich brauche keinen Onlinebanking Zugang nur für die Sparpläne.
Kleine Randbemerkung an der Stelle, ganz fürher kam immer jeder Kontoauszug einzeln per Brief, seit einiger Zeit kommen alle Auszüge zusammen in einem Brief. Es gab also mal eine Zeit, da hat die DKB tatsächlich noch sowas wie Prozessoptimierung betrieben.
Mir gehts hier übrigens weniger ums Prinzip, sehr wohl aber um meine Sparpläne, deren richtig rentable Phase ja erst noch kommt mit dem Schlußbonus. Mit dem aktuell erreichten Bonusanspruch lasse ich mich auf keinen Fall abspeisen.
Es sind keine Sonderzahlungen möglich. Du kannst der DKB nur schriftlich mitteilen, den Sparbetrag für immer zu reduzieren oder vorübergehend aussetzen zu wollen. Das Produkt kann vom Kunden selbst gar nicht administriert werden, weder im alten Banking noch in der neuen App. Das läuft immer über schriftliche Kommunikation mit der Bank. Das könnte er notfalls auch per Brief machen.
Das Problem hier im Forum ist auch, dass sich viele Leute äußern, die das Produkt gar nicht kennen oder nicht verstanden haben.
Nicht ganz. Man kann sehr wohl Vorauszahlungen von bis zu 36 Monatsraten leisten. Ja, das sind keine richtigen Sonderzahlungen in dem Sinne, aber es kommt einer Sonderzahlung meiner Meinung nach sehr nahe. Vor allem wenn man sich damals breit ausgestellt und mehrere Sparpläne abgeschlossen hat.
Mein Eindruck ist, dass es dem Kunden tatsächlich um die Weiterführung seiner Sparverträge geht und nicht um irgendwelche Prinzipien.
Die DKB hat ihm auf Anfrage bereits mitgeteilt, dass dies nur mit dem Giro möglich sei, und für letzteres möchte er weiter ChipTAN verwenden.
Aus meiner Sicht ist es so einfach, und es hat nichts mit Prinzipien zu tun.
Genau so ist es.
