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1. Das wäre schon kafkaesk. Rufen wir uns kurz ins Gedächtnis, dass es die DKB war, die das Girokonto (regulär) gekündigt hat. Aus freiem Antrieb, ohne Not. Mit dieser Argumentation könnte sie jederzeit aus Sparverträgen aussteigen nach Belieben.
2. Wäre auch absurd, denn dann könnte die Bank bei einem solchen Staffelsparvertrag in den ersten Jahren von den niedrigen Zinsen profitieren und sich im Gegenzug um die Zahlung höherer Zinsen später durch Kündigung drücken.
3. Der Zinssatz wurde vor 11 Jahren vereinbart. Damals wurde das so angeboten. die Gesamtrendite von 3,96% kann man, konstante Sparraten angenommen, leicht nachrechnen, wenn man die Geldflüsse betrachtet. Die Rendite ist sogar noch höher, wenn man im letzten oder in den letzten Jahren höhere Ekinzahlungen hat als in den Anfangsjahren, und diese Freiheit besteht nach meinem Verständnis für den Kunden in einem gewissen Rahmen. Ob es sich trotzdem um ein sinnvolles langfristiges Anlageprodukt handelt, mag jeder selbst entscheiden. Allerdings hat der Kunde es ja bereits 11 Jahre bespart, sodass er mehr und mehr in die interessante(re) Phase kommt.
4. Ich würde nicht warten, bis die DKB irgendwas nach ihren eigenen Vorstellungen auszahlt, sondern direkt Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, vielleicht auch direkt mit Hinweis auf das BGH-Urteil von letztem Jahr.
5. Natürlich. Es wird etwas schwierig in der Berechnung, weil das Produkt der DKB eine gewisse Flexibilität in der Einzahlung aufweist. Gibt es ein vergleichbares Produkt mit neun Jahren Laufzeit heute am Markt, bzw. könnte man es aus verfügbaren Produkten nachbilden?