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DKB Sammelthread

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uppereast

Reguläres Mitglied
18.11.2016
52
20
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Das Tagesgeld ist nach der Beantragung gleich im Online Banking sichtbar. Hab jetzt mal Geld drauf überwiesen. Es gibt aber momentan keine Möglichkeit das Geld wieder zurück zu überweisen. Auch taucht das Konto nirgends als Vorlage zu überweisen auf (Sparauftrag usw.)

Das funktioniert auch erst nach zwei Tagen. So stand es (auch bei Dir) direkt nach der Beantragung im Online Banking. Konto ist sofort sichtbar, aber erst in zwei Tagen im vollen Umfang nutzbar.
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.216
1.846
Wenn ich das PLVZ korrekt verstehe sind alle Konten, die nach dem 03.12.2020 eröffnet werden, betroffen, d.h. als Bestandskunde sollte man bei allen bestehenden Konten von den Strafzinsen verschont bleiben.
Klar, aber ein neu eröffnetes Tagesgeldkonto zählt anscheinend nicht dazu, selbst wenn man Bestandskunde ist.

Mit dem neuen Tagesgeld können Sie Ihr Erspartes besser organisieren und profitieren gleichzeitig von einem variablen Zinssatz von 0,01% pro Jahr. Auch hier wird ein Verwahrentgelt in Höhe von derzeit 0,5% p.a. variabel auf Guthaben über 100.000 Euro fällig.“

Die Diskussion ist doch eh wenig hilfreich, da man kaum mehr als 100k€ bei einem Institut halten sollte.

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Zuletzt bearbeitet:

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Klar, aber ein neu eröffnetes Tagesgeldkonto zählt anscheinend nicht dazu, selbst wenn man Bestandskunde ist.

Ja, aber über 100k gibt es eh keine Zinsen mehr so dass man dann den überschüssigen Betrag auch auf dem Giro liegen lassen kann (ob es sinnvoll ist solceh Beträge überhaupt auf dem TG/Giro zu haben ist nochmal eine andere Frage).
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.216
1.846
Mir ging es um Einlagensicherung, 100k€ je Kunde und nicht um Sinnhaftigkeit des Cash-Anteils in einem Portfolio.
 
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sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.384
480
FDH
Mir ging es um Einlagensicherung, 100k€ je Kunde und nicht um Sinnhaftigkeit des Cash-Anteils in einem Portfolio.

Die Einlagensicherung ist das Papier nicht Wert auf dem es geschrieben ist.
Zwar werden pro Kunde "maximal" 100k garantiert, auf ein gesamtes Geldinstitut gibt es aber eine Gesamt-Deckelung/Versicherung.
Im Zweifelsfall werden somit die meisten Kunden nur ein Bruchteil erstattet bekommen.
 
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schr8403

Erfahrenes Mitglied
30.07.2017
436
138
Gerade mal für ein Gemeinschaftskonto ein Tagesgeldkonto eröffnet, aber anscheinend sehe nur ich das Konto, und es läuft wohl auch nur auf meinen Namen... :(
 

berndl

Erfahrenes Mitglied
17.02.2018
643
281
MUC
Gerade mal für ein Gemeinschaftskonto ein Tagesgeldkonto eröffnet, aber anscheinend sehe nur ich das Konto, und es läuft wohl auch nur auf meinen Namen... :(
Du hast wohl diese Info überlesen:

Kann ein Tagesgeld auch als Gemeinschaftskonto eröffnet werden?
Das Tagesgeld kann derzeit nicht mit einer weiteren Person eröffnet werden. Wir arbeiten an einer Lösung, damit das neue Tagesgeld auch als Gemeinschaftskonto genutzt werden kann.
 

schr8403

Erfahrenes Mitglied
30.07.2017
436
138
Du hast wohl diese Info überlesen:

Kann ein Tagesgeld auch als Gemeinschaftskonto eröffnet werden?
Das Tagesgeld kann derzeit nicht mit einer weiteren Person eröffnet werden. Wir arbeiten an einer Lösung, damit das neue Tagesgeld auch als Gemeinschaftskonto genutzt werden kann.


Ja, in der Tat. Habe mir die FAQ dazu nicht durchgelesen, wäre aber wohl besser gewesen. Wer hätte denn ahnen können, dass die nach x Jahren Entwicklungszeit sowas nicht auf die Reihe bekommen...
 
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selaf

Erfahrenes Mitglied
24.08.2018
1.860
1.518
Die Einlagensicherung ist das Papier nicht Wert auf dem es geschrieben ist.
Zwar werden pro Kunde "maximal" 100k garantiert, auf ein gesamtes Geldinstitut gibt es aber eine Gesamt-Deckelung/Versicherung.
Im Zweifelsfall werden somit die meisten Kunden nur ein Bruchteil erstattet bekommen.

Für die 100k/Kunde haftet der Steuerzahler, das ist eine gesetzliche Sicherung.
 
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sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.384
480
FDH
Einlagen sind bis 100k gesichert, nach EU-Recht. Was glaubst du denn, wer dafür aufkommen wird, wenn das Geldinstitut die gesetzliche Pflicht nicht erfüllen kann? Das wird dann ähnliche laufen wie bei der Thomas Cook Insolvenz, dann wird auf Staatshaftung geklagt -> Steuerzahler.

Das Märchen, dass in Deutschland der Steuerzahler schier uneingeschränkt haftet, lässt sich wohl nicht aus der Welt schaffen...

Bei einer dementsprechenden Bankenpleite ist die Thomas Cook Insolvenz ein Fliegenschiss dagegen.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.230
2.998
Die Pflicht hat das Einlagensicherungssystem, nicht die Bank. Sie kann ja auch nicht, da pleite.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.230
2.998
Ja, denn ich glaube, dass dieser Fall niemals nicht eintreten wird. Und falls doch, haben die Einleger halt Pech.
 
Zuletzt bearbeitet:

fastrider

Erfahrenes Mitglied
06.02.2021
674
196
Klar, aber ein neu eröffnetes Tagesgeldkonto zählt anscheinend nicht dazu, selbst wenn man Bestandskunde ist.

Mit dem neuen Tagesgeld können Sie Ihr Erspartes besser organisieren und profitieren gleichzeitig von einem variablen Zinssatz von 0,01% pro Jahr. Auch hier wird ein Verwahrentgelt in Höhe von derzeit 0,5% p.a. variabel auf Guthaben über 100.000 Euro fällig.“

Die Diskussion ist doch eh wenig hilfreich, da man kaum mehr als 100k€ bei einem Institut halten sollte.

Anhang anzeigen 145607


Wie naiv kann man sein und das auch noch in Fettschrift?

Glaubst Du wirklich dass es bei 100.000 Euro bleiben wird?

Als nächstes kommt ab 50.000 Euro Strafzinsen, dann ab 25.000 , dann ab 10.000 Euro Strafzinsen und vielleicht mal ab 1000 Euro?

Eine Umverteilung des Reichtums ist politisch gewollt!

Da bleibe ich lieber Kunde vor dem 3.12.2020 und bleibe hoffentlich dauerhaft davon verschont!

Im Kern ist Deine Aussage dennoch richtig, bevor ich einen Euro Strafzinsen für Guthaben zahle wird in eigene Bitcoins investiert.
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.216
1.846
Wie naiv kann man sein und das auch noch in Fettschrift?

Glaubst Du wirklich dass es bei 100.000 Euro bleiben wird?

Als nächstes kommt ab 50.000 Euro Strafzinsen, dann ab 25.000 , dann ab 10.000 Euro Strafzinsen und vielleicht mal ab 1000 Euro?
Es geht um Einlagensicherung, nicht um Strafzinsen in dem Kontext:
https://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/100569-dkb-sammelthread-462.html#post3353271

Ja, ich glaube, dass es bei 100k€ Mindestsicherung der Einlagensicherung bleibt.

Mit den Strafzinsen der DKB hat das wenig zu tun. Ja, die werden alle Banken sukzessive nach unten anpassen.
Aufgrund rechtlicher Regularien scheut man z.Zt. noch den Schritt bei Bestandskonten.
 
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fastrider

Erfahrenes Mitglied
06.02.2021
674
196
Es geht um Einlagensicherung, nicht um Strafzinsen in dem Kontext:
https://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/100569-dkb-sammelthread-462.html#post3353271

Ja, ich glaube, dass es bei 100k€ Mindestsicherung der Einlagensicherung bleibt.

Mit den Strafzinsen der DKB hat das wenig zu tun. Ja, die werden alle Banken sukzessive nach unten anpassen.
Aufgrund rechtlicher Regularien scheut man z.Zt. noch den Schritt bei Bestandskonten.

entschuldige bitte, dann hatte ich Dich falsch verstanden.
 
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