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DKB Sammelthread

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vs_muc

Erfahrenes Mitglied
07.04.2017
1.910
0
MUC
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Also bei der DKB läuft grad irgendwie alles ein bisschen wirr. Hatte vorhin beim Anmelden im Online-Banking angeblich drei Mal meine PIN falsch eingegeben, ich sollte dann mit erneuter PIN und TAN-Eingabe bestätigen. Dann auch wirklich nochmal die richtige PIN eingegeben und mein Zugang wurde gesperrt- ich solle anrufen.

Dann zum vierten Mal (mit den richtigen Daten) einen Einlogg-Versuch gemacht und dann ging's wieder...
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.329
351
emv.smart-upstart.de
[Eigene Überweisungen mittels SALA]Aber wäre das nicht Betrug? Das ist doch auch die Grundlage für die Limits?

Ich lasse auf ein bestimmtes deutsches Konto monatlich eine SALA-kodierte Zahlung mit dem Verwendungszweck "Lohn/Gehalt Eigenübertrag" eingehen.

Das wird als Gehaltszahlung akzeptiert *und* es sollte daraus hervorgehen, dass ich mir selbst einen Teil meines Gehalts von einem anderen Konto aus überweise.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Zinsoptimierung wäre doch momentan, wenn erst möglichst spät abgebucht wird oder besser gar nicht ;-). Für geparktes Geld zahlt die DKB doch an die Bundesbank oder EZB Strafzinsen?
Du kannst davon ausgehen, dass ein gewisser Prozentsatz der DKB-Kunden im Dispo ist und sein Geld erst am Monatsanfang bekommt. Also lohnt es sich, möglichst früh abzubuchen, denn zwischen Dispo und EZB-Einlage haben wir immer noch 6,5% Differenz.

Außerdem kannst du dir sicher sein, dass die DKB mit dem Geld arbeitet und dieses nicht komplett bei der EZB parkt.

Wenn die DKB zu viel Geld hätte, dann würde sie wohl kaum noch Positivzinsen für Guthaben auf der Visa zahlen.
 
A

Acxiss

Guest
Würde mir gerne die Master Card Gold ohne M&M von der DKB zulegen da ich das Versicherungspaket ganz gut finde. Muss damit der Schutz greift die Reise mit det Karte bezahlt werden oder reicht der pure Besitz? Die SB liegt ja bei maximal 150 Euro pro Person oder maximal 300€ pro Reise wenn ich das richtig sehe? Sind die Karten jetzt schon mit NFC?
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.884
618
Bei mir normal auch immer 4 Tage nach der Abrechnung, also 26-29. Diesmal wurde es auch schon heute abgebucht. Das war bisher auch bei Feiertagen etc nicht der Fall. Vielleicht hat das die DKB geändert. Ich finde es sogar besser so, da übersichtlicher.

Ich bin jetzt elf Jahre Kunde bei der DKB und so früh wurde die Kreditkartenrechnung noch nie abgebucht. Ich vermute auch, dass die DKB da etwas geändert hat.
 
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vs_muc

Erfahrenes Mitglied
07.04.2017
1.910
0
MUC
Dann dürfte die Abbuchung ab sofort immer am übernächsten Tag nach der Abrechnung stattfinden. Wird man dann nächsten Monat sehen.

So als Tipp für Leute, die einen DKB-Einzahlautomaten oder Schalter in der Nähe haben: Wenn das Giro vor dem Visa Card-Einzug nicht ausreichend gedeckt sein sollte und man deswegen nicht in den Dispo rutschen/überziehen/Lastschrift platzen lassen möchte, kann man ja ab dem 22. oder spätestens am 23. wieder neues Bargeld mit der Visa abheben und dieses dann direkt bei der DKB einzahlen. Wertstellung ist sofort und die Lastschrift geht durch.
 

Matze_TXL

Erfahrenes Mitglied
07.12.2016
278
4
Dann lieber bei einer anderen Bank einzahlen und auf das DKB-Girokonto überweisen. (Fällt nicht so auf).
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Kreditkartenreiterei? Soweit ich weiß, ist eine Bargeldabhebung zur Kreditbeschaffung bei der DKB explizit erlaubt. Von einer strafbaren Kreditkartenreiterei ist das also Lichtjahre entfernt.

(Natürlich ist es der DKB auch erlaubt, das Konto zu kündigen, aber das ist eine andere Frage.)
 

vs_muc

Erfahrenes Mitglied
07.04.2017
1.910
0
MUC
Kreditkartenreiterei? Soweit ich weiß, ist eine Bargeldabhebung zur Kreditbeschaffung bei der DKB explizit erlaubt. Von einer strafbaren Kreditkartenreiterei ist das also Lichtjahre entfernt.

Wo steht das? Also Bargeldabhebung für Bargeldbeschaffung ist klar. Aber den Dispo damit auf Dauer auszugleichen ist ja nicht gerade ideal. Andererseits könnte man auch etwas zeitversetzt einen niedrigeren oder höheren Betrag auf das Konto einzahlen oder überweisen- dann würde es ja nicht mal auffallen.
 

hutzi

Aktives Mitglied
13.09.2016
185
3
Würde mir gerne die Master Card Gold ohne M&M von der DKB zulegen da ich das Versicherungspaket ganz gut finde. Muss damit der Schutz greift die Reise mit det Karte bezahlt werden oder reicht der pure Besitz? Die SB liegt ja bei maximal 150 Euro pro Person oder maximal 300€ pro Reise wenn ich das richtig sehe? Sind die Karten jetzt schon mit NFC?

Wie bereits gesagt; in den Versicherungsbedingen ect steht es doch sehr deutlich drin das der Besitz reicht. Meine Karte wurde im Januar ausgestellt und hat kein NFC...
 

CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
781
224
PBC
Würde mir gerne die Master Card Gold ohne M&M von der DKB zulegen da ich das Versicherungspaket ganz gut finde. Muss damit der Schutz greift die Reise mit det Karte bezahlt werden oder reicht der pure Besitz? Die SB liegt ja bei maximal 150 Euro pro Person oder maximal 300€ pro Reise wenn ich das richtig sehe? Sind die Karten jetzt schon mit NFC?

Wo bekomme ich die erwähnte Karte ohne M&M? Finde nur die Karte mit M&M.
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Logisch dass die Bank das nicht toll findet. Die DKB bietet kostenlosen Bargeldbezug an und der Kunde nutzt es so aus, dass der Bank eine Einnahmequelle entgeht. Strafzins hin oder her, die DKB ist keine wohltätige Organisation. Irgendwie muss schon ein bisschen Geld in die Kasse kommen.

Und wenn einen die paar Tage zwischen Abbuchung und Ultimo in eine finanzielle Schieflage bringen, hätte ich ganz andere Sorgen.

Mal 'ne andere Frage: Wann belastet die DKB eigentlich die Gebühren für eine Ersatz-PIN? Ich habe im letzten November für meine Zweitvisa die PIN beantragt, bisher aber die fünf Euro noch nicht bezahlt.
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.607
1.234
Logisch dass die Bank das nicht toll findet. Die DKB bietet kostenlosen Bargeldbezug an und der Kunde nutzt es so aus, dass der Bank eine Einnahmequelle entgeht. Strafzins hin oder her, die DKB ist keine wohltätige Organisation. Irgendwie muss schon ein bisschen Geld in die Kasse kommen.

Und wenn einen die paar Tage zwischen Abbuchung und Ultimo in eine finanzielle Schieflage bringen, hätte ich ganz andere Sorgen.

Mal 'ne andere Frage: Wann belastet die DKB eigentlich die Gebühren für eine Ersatz-PIN? Ich habe im letzten November für meine Zweitvisa die PIN beantragt, bisher aber die fünf Euro noch nicht bezahlt.
Denke mal Ende des Monats. Machen die klassichen Banken bei Zinsen und Kontogebühren auch so
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wo steht das? Also Bargeldabhebung für Bargeldbeschaffung ist klar. Aber den Dispo damit auf Dauer auszugleichen ist ja nicht gerade ideal. Andererseits könnte man auch etwas zeitversetzt einen niedrigeren oder höheren Betrag auf das Konto einzahlen oder überweisen- dann würde es ja nicht mal auffallen.
Dass Bargeldbezug kostenlos ist, steht im Preisverzeichnis. Dass die Kartenumsätze, und damit auch die Bargeld-Behebungen, nur einmal monatlich abgebucht werden, steht ebenfalls in den AGB.

Daraus folgt, dass jede Bargeld-Abhebung untrennbar mit einer Kreditbeschaffung verbunden ist.

(Mit welcher Intention der Kunde das Bargeld abheben darf, ist nicht in den AGB geregelt.)

Natürlich steht es er DKB frei, dem Kunden zu kündigen, aber eine Anzeige wegen Kreditkartenreiterei ist keinesfalls aussichtsreich, wenn der Kunde nicht gegen die AGB verstößt.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.173
3.103
Bist du Jurist? Ich nicht, aber was ich weiß, ist, dass die AGB im Zivil- während Kreditkartenreiterei im Strafrecht verankert ist. Es sollte also kein Problem sein, Straftaten zu begehen, ohne irgendwelche AGBs zu verletzen. Ich könnte z.B eine Filiale der DKB überfallen und würde - obwohl ich nicht gegen die AGB verstoßen habe - in den Knast kommen.

Und Kreditkartenreiterei, also Betrug, ist m.W. ein Offizialdelikt. Da braucht die DKB also gar keinen Strafantrag zu stellen, damit es von der SA verfolgt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
"Kreditkartenreiterei" ist ja eher § 266b StGB, kein § 263 StGB (Betrug).

Schön und gut, aber m.E. ist das eben noch kein Missbrauch, sondern (nur unüblicher) Gebrauch. Missbrauch ist, "dass sich der Täter im Außenverhältnis im Rahmen seines rechtlichen Könnens hält, im Innenverhältnis zum Kartenaussteller aber die Grenzen des rechtlichen Dürfens überschreitet". Aber er darf ja Bargeld abheben, dafür ist die Karte gerade da. In den Kontovertrag jetzt reinzulesen, "er darf Cash abheben, aber nur dann nicht, um nicht seine KK-Rechnung abzustottern", das ist eher lebensfern.

Nicht jede Nutzung irgendeiner Einrichtung, die nicht den Vorstellungen des Geschäftspartners entspricht, ist automatisch Betrug. Sonst würde sich jeder dreimal am Tag wegen Betruges strafbar machen. Und sei es, weil er aus seiner Mietwohnung heraus Sachen auf eBay verkauft und damit ja potenziell ein Gewerbe...

Die Bank kann natürlich einen Kunden mit einem solchen Nutzungsmuster kündigen. Das ist zivilrechtlich sauber.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
aber was ich weiß, ist, dass die AGB im Zivil- während Kreditkartenreiterei im Strafrecht verankert ist. Es sollte also kein Problem sein, Straftaten zu begehen, ohne irgendwelche AGBs zu verletzen. Ich könnte z.B eine Filiale der DKB überfallen und würde - obwohl ich nicht gegen die AGB verstoßen habe - in den Knast kommen.

Und Kreditkartenreiterei, also Betrug, ist m.W. ein Offizialdelikt. Da braucht die DKB also gar keinen Strafantrag zu stellen, damit es von der SA verfolgt wird.
Sehr, sehr viele Straftaten sind aber von einer zivilrechtlichen Vorfrage abhängig.

Einfaches Beispiel:
Du nimmst eine fremde Sache mit -> Diebstahl
Du nimmst eine eigene Sache mit -> kein Diebstahl

Die zivilrechtliche Frage, ob die Sache dir oder jemanden anderen gehört ist also entscheident darüber, ob das ein Diebstahl ist. Der Eigentumsbegriff ist nämlich im Strafrecht gar nicht definiert, daher muss auch der Strafrichter nach zivilrecht beurteilen können, ob die weggenommene Sache eine "fremde Sache" ist.

Und die Kreditkartenreiterei ist da sogar noch spezieller, weil man eine Kreditkartenreiterei nur dann begehen kann, wenn man einen Vertrag mit der Bank abgeschlossen hat. Eine Strafbarkeit liegt nur dann vor, wenn "sich der Täter im Außenverhältnis im Rahmen seines rechtlichen Könnens hält, im Innenverhältnis zum Kartenaussteller aber die Grenzen des rechtlichen Dürfens überschreitet", siehe Beitrag über mir.

Was im Innenverhältnis erlaubt ist und was nicht, kann man nur dann beurteilen, wenn man sich das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Bank ansieht. Die strafrechtliche Beurteilung ist also von einer zivilrechtlichen Vorfrage abhängig.
 

Günther22

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
576
70
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Was im Innenverhältnis erlaubt ist und was nicht, kann man nur dann beurteilen, wenn man sich das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Bank ansieht. Die strafrechtliche Beurteilung ist also von einer zivilrechtlichen Vorfrage abhängig.

Bargeld abheben per Kreditkarte innerhalb des Kreditrahmens ist ebenso wie das Einzahlen von Bargeld vertraglich erlaubt. Die AGB so auszulegen, dass der Kunde Bargeld nicht direkt nach der Abhebung auf sein Girokonto einzahlen darf, ist völlig fernliegend und gemäß § 305c Abs. 2 BGB verboten. Der Kunde macht sich also keineswegs strafbar.