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DKB Sammelthread

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upandaway

Erfahrenes Mitglied
05.12.2020
544
801
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Wie kommst du zu gegenteiliger Annahme?

Ich hätte übrigens gerne meine Mietkaution umgezogen, aber mein Vermieter hat da keine Mitwirkungspflicht. Und der will mich spätestens am 31.12.24 raus haben, der wird den Teufel tun und es "mir recht machen".

Oh, und die Bank darf natürlich auch nicht einfach ohne Anspruch des Vermieters die Kaution auszahlen.
Weil ich zumindest auf der Webseite der DKB keine Miekaution- Sonderbedingungen finde. Es gelten dann die AGB. Diese sehen bei Produkten ohne Laufzeit (und die DKB schreibt beim
Kautionskonto ausdrücklich „keine Laufzeit“) das jederzeitige Kündigungsrecht zu Sofort sowohl der Bank als auch des Kunden vor. Wobei die DKB bei der Frist auf Belange des Kunden Rücksicht nehmen muss. Wer also behauptet, das Kautionskonto sei durch die Bank nicht kündbar, legt bitte die Sonderbedingungen vor.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.184
3.137
Von daher, wenn Netzfaul beides nicht vor hat, hat er quasi ein nicht so leicht kündbares DKB Giro mit alten Bedingungen. Meiner Meinung nach selber Schuld (die DKB), wenn sie solch Produktknüpfungen anbietet. Das fliegt ihr jetzt ein bisschen um die Ohren.

Was hat denn ein Mietkautionskonto mit einem Girokonto zu tun? Die DKB kann doch das Girokonto kündigen und das Mietkautionskonto weiter laufen lassen. Auf dem Mietkautionskonto finden eh keine Bewegungen (außer Zinsgutschriften) statt.
 

sina1

Aktives Mitglied
29.12.2019
144
109
Die Sparkasse Köln macht so was ähnliches, hab ich auch schon gelesen. Da gehts wenn ichs richtig gesehen habe um 8.000 Kunden und auch da die Aussage, wer sein Konto bis zum Tag X aktiv nutzt, stimmt automatisch zu...

So haben die Banken es vor 10 Jahren gemacht, das könnte heute juristisch problematisch werden.


 

Meckie

Erfahrenes Mitglied
19.10.2018
3.240
2.870
Schon wieder die Unterhaltung, dass er das Mietkautionskonto nicht kündigen will - weil er keinen Bock hat sich mit den Vermieter auseinanderzusetzen - und jetzt wieder mal am rum jammern ist?
 

upandaway

Erfahrenes Mitglied
05.12.2020
544
801
Was hat denn ein Mietkautionskonto mit einem Girokonto zu tun? Die DKB kann doch das Girokonto kündigen und das Mietkautionskonto weiter laufen lassen. Auf dem Mietkautionskonto finden eh keine Bewegungen (außer Zinsgutschriften) statt.
Das ist auch richtig. Wenn die Eröffnung an ein Girokonto gebunden ist, heißt das ja nicht, dass der Bestand am Girokonto hängt. Ich finde diese Ableitung "schützt mich vor Kündigung" einfach hanebüchen.
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.800
2.371
Was hat denn ein Mietkautionskonto mit einem Girokonto zu tun? Die DKB kann doch das Girokonto kündigen und das Mietkautionskonto weiter laufen lassen. Auf dem Mietkautionskonto finden eh keine Bewegungen (außer Zinsgutschriften) statt.
FC81CA8E-C807-4159-883B-F65B2C19155C.png

Im Betreff steht mein Anliegen "Kündigung DKB-Cash"
 

upandaway

Erfahrenes Mitglied
05.12.2020
544
801
Anhang anzeigen 204007

Im Betreff steht mein Anliegen "Kündigung DKB-Cash"
AGB Nr. 26.1.:
"Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsrege-
lung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch die DKB AG die
gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die DKB AG,
so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rech-
nung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen."

Hast du nun davon Abweichendes vereinbart oder nicht? Ich habe kein Mietkautionskonto. Deshalb weiß ich nicht, was man da alles anklickt oder welchen Bedingungen man zustimmt. Sonderbedingungen sind allgemein zugänglich nicht veröffentlicht. In meinen Augen handelt es sich um ein stinknormales Sparprodukt ohne Laufzeit, das verpfändet wurde.
Die AGB sind eigentlich auch klar formuliert. Aber vielleicht musst du diesen erst zustimmen, bevor du aus der Nummer rauskommst?
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.800
2.371
AGB Nr. 26.1.:
"Soweit weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsrege-
lung vereinbart ist, können sowohl der Kunde als auch die DKB AG die
gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die DKB AG,
so wird sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rech-
nung tragen, insbesondere nicht zur Unzeit kündigen."

Hast du nun davon Abweichendes vereinbart oder nicht? Ich habe kein Mietkautionskonto. Deshalb weiß ich nicht, was man da alles anklickt oder welchen Bedingungen man zustimmt. Sonderbedingungen sind allgemein zugänglich nicht veröffentlicht. In meinen Augen handelt es sich um ein stinknormales Sparprodukt ohne Laufzeit, das verpfändet wurde.
Die AGB sind eigentlich auch klar formuliert. Aber vielleicht musst du diesen erst zustimmen, bevor du aus der Nummer rauskommst?
Ich kann mein Mietkautionskonto nicht kündigen, solange dies verpfändet ist. Dazu bedarf es keine Sonderbedingungen. Ich habe die Sparurkunde nicht, die ist beim Vermieter.
 

Meckie

Erfahrenes Mitglied
19.10.2018
3.240
2.870
Die Möglichkeit, die Verpfändung in Absprache mit dem Vermieter, durch den Vermieter, zu beenden und so dann recht leicht "aus der Nummer raus zu kommen", das möchtest Du ja nicht. Ist ja auch Deine Sache. Nur rede dann doch nicht andauern davon "geht nicht". Selbstverständlich geht das. Du willst es nur nicht. Es liegt nicht an der DKB.
 

upandaway

Erfahrenes Mitglied
05.12.2020
544
801
Ich kann mein Mietkautionskonto nicht kündigen, solange dies verpfändet ist. Dazu bedarf es keine Sonderbedingungen. Ich habe die Sparurkunde nicht, die ist beim Vermieter.
Das hat aber nichts mit der DKB zu tun.
Ich dachte, es ginge darum. dass du das Girokonto kündigen willst. Zumindest die (neuen) AGB der DKB stehen dem nicht entgegen, sofoern du nichts Abweichendes mit der DKB vereinbart hast.
 
Zuletzt bearbeitet:

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.184
3.137
Anhang anzeigen 204007

Im Betreff steht mein Anliegen "Kündigung DKB-Cash"

Die Antwort in allen Ehren, aber die DKB kann doch jederzeit sagen, dass sie den Zwang aufhebt und dir das Girokonto kündigen oder ist das irgendwo in den Bedingungen zum Mietkautionskonto festgehalten, dass das Referenzkonto zwingend ein DKB-Girokonto sein muss?
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.800
2.371
Die Antwort in allen Ehren, aber die DKB kann doch jederzeit sagen, dass sie den Zwang aufhebt und dir das Girokonto kündigen oder ist das irgendwo in den Bedingungen zum Mietkautionskonto festgehalten, dass das Referenzkonto zwingend ein DKB-Girokonto sein muss?
Ja, das ist in den Bedingungen festgehalten. Steht schon auf der Produktseite (Kostenlos für alle DKB-Cash Kunden)
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Die Möglichkeit, die Verpfändung in Absprache mit dem Vermieter, durch den Vermieter, zu beenden und so dann recht leicht "aus der Nummer raus zu kommen", das möchtest Du ja nicht. Ist ja auch Deine Sache. Nur rede dann doch nicht andauern davon "geht nicht". Selbstverständlich geht das. Du willst es nur nicht. Es liegt nicht an der DKB.
Der Vermieter stellt sich quer. Ich möchte da raus, komme es aber nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das hat aber nichts mit der DKB zu tun.
Ich dachte, es ginge darum. dass du das Girokonto kündigen willst. Zumindest die (neuen) AGB der DKB stehen dem nicht entgegen, sofoern du nichts Abweichendes mit der DKB vereinbart hast.
Ich möchte das DKB-Cash kündigen, das wird mir aber verwehrt, da ich eine Mietkaution habe.
Ich fühle mich wie eine kaputte Schallplatte
 

Meckie

Erfahrenes Mitglied
19.10.2018
3.240
2.870
Der Vermieter stellt sich quer. Ich möchte da raus, komme es aber nicht.

Das ist kacke. Da kannst dann leider wirklich nix machen. Inwieweit dann hier tatsächlich die DKB was machen kann, weis ich natürlich nicht. Die DKB verlangt ja für alle Sachen ein Verrechnungskonto, so ja auch bei der Visa Credit und dem Tagesgeld, dem Depot. So wohl dann wie bei Dir auch für ein verpfändetes Mietkautionskonto.

So lange das dann aber alles für Dich noch kostenlos ist und bleibt, also auch das Verrechnungskonto, ist es ja eigentlich bis auf ein Konto mehr, nicht so tragisch. Ärgerlich könnte es vielleicht später dann mal werden.

Wenn ich Deine Geschichte nun so lese, hier meine ich, wie der Vermieter sich querstellt, würde ich, diese Konstruktion mit einem Mietkautionskonto für mich selber lieber nie in Betracht ziehen. Mit so Verpfändungen ist es immer so ne Sache.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.184
3.137
Ja, das ist in den Bedingungen festgehalten. Steht schon auf der Produktseite (Kostenlos für alle DKB-Cash Kunden)

"Kostenlos für alle DKB-Cash-Kunden" heißt, dass es für DKB-Cash-Kunden kostenlos ist und nicht, dass das Referenzkonto eines Mietkautionskontos zwingend ein DKB-Girokonto sein muss.

Auf der Produktseite steht auch "Für die Eröffnung dieses Produkts benötigst du unser Girokonto." Auch das bedeutet nicht, dass das Referenzkonto eines Mietkautionskontos zwingend ein DKB-Girokonto sein muss.

Es ist noch nicht einmal klar, ob ein Mietkautionskonto überhaupt ein Referenzkonto benötigt, denn im Prinzip sind solche Konten technisch nichts weiter als Sparkonten, für die man auch kein "Referenzkonto" benötigt.

Deshalb noch einmal die Frage: Was steht in den Bedingungen für das Mietkautionskonto? Das zählt. Steht da drin, dass die Führung eines Mietkautionskontos 1. ein Referenzkonto voraussetzt und 2. dass für dieses Referenzkonto nur ein Girokonto bei der DKB in Frage kommt?
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.800
2.371
Das ist kacke. Da kannst dann leider wirklich nix machen. Inwieweit dann hier tatsächlich die DKB was machen kann, weis ich natürlich nicht. Die DKB verlangt ja für alle Sachen ein Verrechnungskonto, so ja auch bei der Visa Credit und dem Tagesgeld, dem Depot. So wohl dann wie bei Dir auch für ein verpfändetes Mietkautionskonto.

So lange das dann aber alles für Dich noch kostenlos ist und bleibt, also auch das Verrechnungskonto, ist es ja eigentlich bis auf ein Konto mehr, nicht so tragisch. Ärgerlich könnte es vielleicht später dann mal werden.

Wenn ich Deine Geschichte nun so lese, hier meine ich, wie der Vermieter sich querstellt, würde ich, diese Konstruktion mit einem Mietkautionskonto für mich selber lieber nie in Betracht ziehen. Mit so Verpfändungen ist es immer so ne Sache.
Ich mache es nur noch so. Ich bin von einem Vermieter mal über's Ohr gehauen worden. Der hat die Kaution nicht von seinem Vermögen getrennt angelegt (sondern auf seinen statt auf meinen Namen), und als er wegen Spielschulden pleite ging war dieses Geld auch weg. Ich habe jetzt einen tollen Vollstreckungstitel gegen ihn, der das Papier nicht wert ist.

Lieber wäre mir eine Bankbürgschaft, aber das war mir aufgrund des kürzlichen Rückzuges in die BRD nicht offen gestanden.

Das dkb-Cash bleibt kostenlos, aber ich bin mir sicher, dass man mich bald gängeln wird. Meine DKB Kredit ist abgelaufen und sie weigern sich, mit eine neue, kostenlose zuzuschicken. Eine Debit bekomme ich auch nicht.
 

de1

Erfahrenes Mitglied
13.11.2020
497
391
Die verpfändete Mietkaution auf einem Sparkonto auf den Namen des Mieters ist die rechtlich sauberste und beste Lösung. Das wird Euch jeder vernüftige Jurist so sagen. Ich habe bereits das 3. Kautionskonto bei der DKB. Das Produkt an sich ist super. Einrichtung und Auflösung klappt mega komfortabel und zügig.
 

upandaway

Erfahrenes Mitglied
05.12.2020
544
801
Die verpfändete Mietkaution auf einem Sparkonto auf den Namen des Mieters ist die rechtlich sauberste und beste Lösung. Das wird Euch jeder vernüftige Jurist so sagen. Ich habe bereits das 3. Kautionskonto bei der DKB. Das Produkt an sich ist super. Einrichtung und Auflösung klappt mega komfortabel und zügig.
Es ist für den Mieter die beste Lösung, weil eine Unterschlagung des Vermieters ausgeschlossen ist und Zinsen (falls es welche gibt) ggf. über den Freistellungsauftrag des Mieters laufen können.
Warum andere Lösungen rechtlich weniger sauber sein sollen, erschließt sich mir nicht, und das hat mir auch noch kein Jurist bestätigt.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.184
3.137
Es geht rechtlich nur darum, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters aufbewahrt werden muss, um vom Zugriff Dritter geschützt zu sein. Auf welche Weise das geschieht, ist juristisch irrelevant. Insofern gibt es natürlich keine "rechtlich sauberste und beste Lösung".
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.800
2.371
Es geht rechtlich nur darum, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters aufbewahrt werden muss, um vom Zugriff Dritter geschützt zu sein. Auf welche Weise das geschieht, ist juristisch irrelevant. Insofern gibt es natürlich keine "rechtlich sauberste und beste Lösung".
Es gibt halt Lösungen, bei denen ich garantieren kann, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt wird, und dann gibt es Lösungen, bei denen ich nicht garantieren kann, dass das Vermögen lückenlos getrennt verwahrt wird.
 

de1

Erfahrenes Mitglied
13.11.2020
497
391
Es geht rechtlich nur darum, dass die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters aufbewahrt werden muss, um vom Zugriff Dritter geschützt zu sein. Auf welche Weise das geschieht, ist juristisch irrelevant. Insofern gibt es natürlich keine "rechtlich sauberste und beste Lösung".
Natürlich gibt es "sauberste" und "beste" sowieso. Und das hat nix mit weißer als Weiß zu tun.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.184
3.137
Ich habe nicht gesagt, dass es keine "sauberste" oder "beste" Lösung geben kann. Aber eine "rechtlich sauberste" oder "rechtlich beste" Lösung gibt es sicher nicht, weil dem Recht das "wie" egal ist, solange es eingehalten wird. Juristisch betrachtet, und das war deine Aussage, hat das eben doch etwas mit weißer als Weiß zu tun.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.800
2.371
Ich habe nicht gesagt, dass es keine "sauberste" oder "beste" Lösung geben kann. Aber eine "rechtlich sauberste" oder "rechtlich beste" Lösung gibt es sicher nicht, weil dem Recht das "wie" egal ist, solange es eingehalten wird. Juristisch betrachtet, und das war deine Aussage, hat das eben doch etwas mit weißer als Weiß zu tun.
Natürlich gibt es da einen Unterschied. Wenn ich die Kaution dem Vermieter überweise, dann ist diese zumindest für einen kurzen Zeitraum nicht getrennt vom eigenen vermögen angelegt. Das ist als "rechtlich unsauber" zu betrachten.
 
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Thomas1

Aktives Mitglied
07.07.2022
128
124
Natürlich gibt es da einen Unterschied. Wenn ich die Kaution dem Vermieter überweise, dann ist diese zumindest für einen kurzen Zeitraum nicht getrennt vom eigenen vermögen angelegt. Das ist als "rechtlich unsauber" zu betrachten.
Das muss nicht sein. Der Vermieter könnte das Mietkautionskonto vorab anlegen und dem Mieter direkt die IBAN von dem verpfändeten Konto nennen, so dass der Mieter das Geld direkt auf das Mietkautionskonto überweist.