Großartig - einer in den USA hat eine erfolgreiche Klage gegen IB durchgebracht in seinem Small Claims Court über $3500 (Müsste ein Runde 1 Ticket gewesen sein). Weil IB sich bisher weigert oder ignoriert zu zahlen, möchte er jetzt "Lien" Lien - Wikipedia, the free encyclopedia einberufen, d.h. ein Eigentum von IB in Beschlag nehmen. Da das alles sein kann / darf (?), möchte er versuchen einen A340 von IB während dieser in den USA ist als Pfand in Besitz zu nehmen
Ok auf Deutsch ist das schwer zu verstehen, ich weiß auch nicht ob wir etwas ähnliches haben - aber unabhängig davon, man kann diese Saga ab hier lesen: [FARE GONE] RGN First class comes back again!!!! - Page 525 - FlyerTalk Forums
Ende noch offen!
Einfach ein paar Getränkewagen in Beschlag nehmenIch kenne mich im Common Law nicht so aus, aber in D könnte man zwar grundsätzlich pfänden (ist das nicht beim Thailändischen Prinzen oder so passiert?), jedoch würde bei 3500 € eine Überpfändung vorliegen, die nicht zulässig ist. Wie gesagt, ka ob es so einen Missbrauchsschutz in den USA gibt.
Interessant ist auch, dass sich wohl einige Leute im Stillen mit Airlines (auf was auch immer) geeinigt haben... Die CTA übt sich ja aktuell auch im Dialog mit LX, wie ich das verfolgt habe. Wenn auch nur mit einer Hand voll verbliebenen Beschwerden...
Und die CTA lässt LX volle Kanne auflaufen, ist auch alles sehr amüsant. Einer veröffentlicht dort immer die Korrespondenz, lohnt sich zu lesen!
Muss ich mal wieder lesen. War mir irgendwann einfach zu mühsam.
Kurzfassung:
- LX sollte Antworten auf die Fragen der CTA einreichen, haben sie gemacht (sehr kurios, so in die Richtung von "ein menschlicher Fehler ist das gleiche wie ein technischer Fehler, und im Falle eines technischen Fehlers können wir nicht belangt werden...deshalb können wir für die RGN Sache nicht verantwortlich gemacht werden. Dann wollten sie noch ATPCO ans Bein pinkeln, dass die ja Schuld seien wenn sie den Fehler nicht gleich entdeckt haben, worauf ATPCO aber gleich gesagt hat "Pft, ihr könnt uns mal, haben wir nix mit zu tun")
- Die 7 verbliebenen Betroffenen sollten dann Stellung zu den Antworten von LX nehmen. Sie haben natürlich darauf hingewiesen, dass LX Unsinn verzapft und den Fragen ausgewichen ist.
- LX meinte daraufhin "Ohhh, wir wussten gar nicht wie tief wir antworten sollen, die Frist ist zwar vorbei, aber wir möchten noch folgendes und folgendes erklären"
- CTA wies diese Anfrage von LX ab "Tja, Frist vorbei, Pech, wir beurteilen jetzt das was ihr als erstes gesagt habt"
Seit dem ist Pause, weil jetzt die CTA am Rumwerkeln ist.
Danke.
Nur so zur Info da ich mich mit solchen Rechtstreitigkeiten überhaupt nicht auskenne: was kann neben den ausgegeben Kosten im positiven Fall für einen dabei rausspringen?
Sind wir im schweizerischen oder deutschen Recht? In der Schweiz wird der immaterielle Schaden vom Bundesgericht nicht anerkannt. Die Frage, ob er eigentlich erfasst sei oder nicht füllt Bücher. Ich bin auch der Meinung, dass er erfasst sein sollte, aber ist, aus den von dir genannten Gründen, unpraktikabel.
Auf der Seite der Botschaft in Berlin ist vor kurzem auch die Bearbeitungszeit für Visa auf 2 Wochen gesunken. Danke für die Bestätigung.
Mir macht mehr Sorgen, dass mein Einschreiben nach 6 Tagen immer noch mit "wurde in der Filiale abgegeben" angezeigt wird...![]()
Ich meinte den Weg zur Botschaft, nicht zurück zu mirWieso? Es dauert ja eben knapp 2 Wochen.. das wird ja erst upgedatet, wenn es fertig ist / sie es wieder zu dir rausschicken, nicht?