ANZEIGE
der link geht nicht ...![]()
Der Link ist irgendeine Spam Scheisse vom dem Dicken Kim Schmitz. Das Ding wollte irgendwas >50mb runterladen was zum Glueck durch einen Filter bei mir verhindert wurde.
der link geht nicht ...![]()
Ganz so einfach ist es nicht. Ist ja noch nicht allzulange her, dass Lufthansa wirksam alle First Class Fluege nach Kapstadt angefochten hat und etliche Gerichte haben das fuer zulaessig erklaert bzw der Klage der betroffenen EF Bucher nicht stattgegeben. Sind ja auch noch genug Faelle vor Gericht. Mir ist aktuell kein Fall bekannt der gewonnen wurde.
Der Link ist irgendeine Spam Scheisse vom dem Dicken Kim Schmitz. Das Ding wollte irgendwas >50mb runterladen was zum Glueck durch einen Filter bei mir verhindert wurde.
Der link funzt hier einwandfrei und enthält eine pdf Datei von 606 kB.
Meine Firewall kriegt die Krise von dem Link. Wer den FT thread verfolgt sieht das der Poster vorher versucht hat das bei Google abzulegen, aber gescheitert ist. Ein anderer schlug Kims Seite vor drum liegt es jetzt dort.![]()
Was bedeutet "common carrier" in diesem Zusammenhang? Kannst Du das auch auf Deutsch erklären oder bist Du Sorbe?
[h=3]§ 184 GVG[/h]Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet
Und ich habe ja auch nur einfach den Link kopiert (stibitzt), weil er bei mir auch einwandfrei funktioniert hat![]()
Warum haben sich dann drei Teilnehmer für die "Spam Scheisse" bedankt?![]()
wahrscheinlich braucht man irgendeine komische kimdotcom-software, die dann was mit dem link anfangen kann wie bei den ganzen torrent-links ...
Let me google that for you Da wird Ihnen geholfen. Zur Not auch in sorbisch.
Das ist wirklich Blödsinn! .... Hier geht es wohlgemerkt um einen "common Carrier" der ja weitergehende Rechte beim Vertragsabschluß hat. ...
Zum Glück spreche ich ja kein Englisch.
Den von Dir benutzten Begriff "common carrier" würde ich mit "Frachtführer" übersetzen; im Zusammenhang mit Fluggesellschaften spricht man in der Regel vom "Luftfrachtführer", was ich mit "air carrier" übersetzen würde. Vielleicht gibt es ja hier Experten.
Wenn wir die Begrifflichkeit geklärt haben werden, kannst Du mir dann bitte erklären, was Du oben gemeint hast?
Zum Beispiel dürfen diese Carrier globale, unifome Vertragsbedingungen schließen welche der einzelne eben nicht anfechten kann.
Blödsinn: zu behaupten es wäre ein Straftatbestand wenn jemand eine Errorfare bucht, zudem bei einem "common Carrier" der ja das Recht hat sich den Vertrag nach meiner Willensbekundung in Ruhe durchzulesen und gegebenfalls abzulehnen - zum Beispiel wegen Preisirrtums. Tut er das nicht und schließt den Vertrag mit mir hat er Beförderungspflicht.
Ein common Carrier ist ein für jedermann zugänglicher Anbieter von Personen-transportdienstleistungen. Die Einstufung als common Carrier bringt Rechte und Pflichten mit sich. Zum Beispiel dürfen diese Carrier globale, unifome Vertragsbedingungen schließen welche der einzelne eben nicht anfechten kann. Zum Beispiel die Gepäckersatzregelung: als common Carrier darf ich diese den Kunden doch oft benachteiligende Regel "Wert je Kilogramm eingeschecktes Gepäck" anwenden was in der Regel heutzutage bedeutet das Gepäckersatz häufig wesentlich geringer als der tatsächliche Wert ausfällt. Bei einen "private Carrier" könnte ich den vollen Ersatz verlangen ( und erklagen ). Zudem haben als common carrier agierende Luftfahrtunternehmen das Recht den vollen vereinbarten Preis für die zu erbringende Leistung im Voraus zu verlangen - oder aber die Beförderung zu verweigern. Welche andere Branche kann das noch?
Weil schwache Gehirnzellen reflexartiges Zucken des Zeigefingers hervorrufen!?
Du hast mir inzwischen zwei Mal attestiert, dass ich "Blödsinn" schreibe! Jetzt darf ich aber auch mal sagen, dass Du Unsinn schreibst, oder?
Der Grund für die Haftung bei Gepäckverlust ergibt sich aus Gesetz und nicht weil die Fluggesellschaft ein "common carrier" ist. Steht bespielsweise im WA oder im MÜ oder im LuftVG.
Bist Du Dir sicher, dass "als common carrier agierende Luftfahrtunternehmen" das Recht haben, den vollen Preis im Voraus zu verlangen? Ich bin da anderer Meinung, weil ein Lufttransportvertrag als Werkvertrag zu betrachten ist und bei einem Werkvertrag wird die Vergütung nach Erbringung der Leistung fällig.
Meint übrigens auch das LG Frankfurt am Main und das OLG Dresden, aber was wissen die schon!
Verbraucherzentrale mahnt Airlines wegen Vorkasse-Praxis ab - SPIEGEL ONLINE
Studierst Du eigentlich BWL?
14.1.2. Die Beförderung unterliegt der Haftungsordnung des Übereinkommens von Montreal vom 28.März 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.
Zur 2. Frage: nein.
Common carrier - Wikipedia, the free encyclopedia Mal doof gefragt, klingt ja auch wichtig, so ein "common carrier" ... aber die bayerische Oberlandbahn ist doch auch einer, oder?![]()