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f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.720
1.362
Ganz so einfach ist es nicht. Ist ja noch nicht allzulange her, dass Lufthansa wirksam alle First Class Fluege nach Kapstadt angefochten hat und etliche Gerichte haben das fuer zulaessig erklaert bzw der Klage der betroffenen EF Bucher nicht stattgegeben. Sind ja auch noch genug Faelle vor Gericht. Mir ist aktuell kein Fall bekannt der gewonnen wurde.

das einzige was damals mit der kapstadt-fare funktionert hat war zu fliegen bevor lufthansa reagieren konnte =;
 

GmK

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
991
0
HAM
Meine Firewall kriegt die Krise von dem Link. Wer den FT thread verfolgt sieht das der Poster vorher versucht hat das bei Google abzulegen, aber gescheitert ist. Ein anderer schlug Kims Seite vor drum liegt es jetzt dort. ;)

Und ich habe ja auch nur einfach den Link kopiert (stibitzt), weil er bei mir auch einwandfrei funktioniert hat ;)
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.720
1.362
Und ich habe ja auch nur einfach den Link kopiert (stibitzt), weil er bei mir auch einwandfrei funktioniert hat ;)

wahrscheinlich braucht man irgendeine komische kimdotcom-software, die dann was mit dem link anfangen kann wie bei den ganzen torrent-links ...
 

wengli

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
2.390
3
GE
bei mir hat es sofort geklappt, konnte die Datei auf den Schreibtisch ziehen. Darf/soll ich die hier hochladen?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
wahrscheinlich braucht man irgendeine komische kimdotcom-software, die dann was mit dem link anfangen kann wie bei den ganzen torrent-links ...

Ich konnte die Datei dort problemlos runterladen und bin mit keinerlei extra Software auser meinem Browser ausgestattet. Wenn hier eingei User irgendsonen "dicken Dotcom kram mit schwachen Gehrinzellen-blabla" nicht nutzen wollen sollten sie doch einfach auf den Konsum dieses Dokuments verzichten.
 
M

Mr.Burns

Guest
Let me google that for you Da wird Ihnen geholfen. Zur Not auch in sorbisch.


Zum Glück spreche ich ja kein Englisch. :censored:

Den von Dir benutzten Begriff "common carrier" würde ich mit "Frachtführer" übersetzen; im Zusammenhang mit Fluggesellschaften spricht man in der Regel vom "Luftfrachtführer", was ich mit "air carrier" übersetzen würde. Vielleicht gibt es ja hier Experten. :eek:

Wenn wir die Begrifflichkeit geklärt haben werden, kannst Du mir dann bitte erklären, was Du oben gemeint hast?

Das ist wirklich Blödsinn! .... Hier geht es wohlgemerkt um einen "common Carrier" der ja weitergehende Rechte beim Vertragsabschluß hat. ...
 
Moderiert:

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.506
499
Zum Glück spreche ich ja kein Englisch. :censored:

Den von Dir benutzten Begriff "common carrier" würde ich mit "Frachtführer" übersetzen; im Zusammenhang mit Fluggesellschaften spricht man in der Regel vom "Luftfrachtführer", was ich mit "air carrier" übersetzen würde. Vielleicht gibt es ja hier Experten. :eek:

Wenn wir die Begrifflichkeit geklärt haben werden, kannst Du mir dann bitte erklären, was Du oben gemeint hast?

Blödsinn: zu behaupten es wäre ein Straftatbestand wenn jemand eine Errorfare bucht, zudem bei einem "common Carrier" der ja das Recht hat sich den Vertrag nach meiner Willensbekundung in Ruhe durchzulesen und gegebenfalls abzulehnen - zum Beispiel wegen Preisirrtums. Tut er das nicht und schließt den Vertrag mit mir hat er Beförderungspflicht.
Ein common Carrier ist ein für jedermann zugänglicher Anbieter von Personen-transportdienstleistungen. Die Einstufung als common Carrier bringt Rechte und Pflichten mit sich. Zum Beispiel dürfen diese Carrier globale, unifome Vertragsbedingungen schließen welche der einzelne eben nicht anfechten kann. Zum Beispiel die Gepäckersatzregelung: als common Carrier darf ich diese den Kunden doch oft benachteiligende Regel "Wert je Kilogramm eingeschecktes Gepäck" anwenden was in der Regel heutzutage bedeutet das Gepäckersatz häufig wesentlich geringer als der tatsächliche Wert ausfällt. Bei einen "private Carrier" könnte ich den vollen Ersatz verlangen ( und erklagen ). Zudem haben als common carrier agierende Luftfahrtunternehmen das Recht den vollen vereinbarten Preis für die zu erbringende Leistung im Voraus zu verlangen - oder aber die Beförderung zu verweigern. Welche andere Branche kann das noch?
 
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Mr.Burns

Guest
Blödsinn: zu behaupten es wäre ein Straftatbestand wenn jemand eine Errorfare bucht, zudem bei einem "common Carrier" der ja das Recht hat sich den Vertrag nach meiner Willensbekundung in Ruhe durchzulesen und gegebenfalls abzulehnen - zum Beispiel wegen Preisirrtums. Tut er das nicht und schließt den Vertrag mit mir hat er Beförderungspflicht.
Ein common Carrier ist ein für jedermann zugänglicher Anbieter von Personen-transportdienstleistungen. Die Einstufung als common Carrier bringt Rechte und Pflichten mit sich. Zum Beispiel dürfen diese Carrier globale, unifome Vertragsbedingungen schließen welche der einzelne eben nicht anfechten kann. Zum Beispiel die Gepäckersatzregelung: als common Carrier darf ich diese den Kunden doch oft benachteiligende Regel "Wert je Kilogramm eingeschecktes Gepäck" anwenden was in der Regel heutzutage bedeutet das Gepäckersatz häufig wesentlich geringer als der tatsächliche Wert ausfällt. Bei einen "private Carrier" könnte ich den vollen Ersatz verlangen ( und erklagen ). Zudem haben als common carrier agierende Luftfahrtunternehmen das Recht den vollen vereinbarten Preis für die zu erbringende Leistung im Voraus zu verlangen - oder aber die Beförderung zu verweigern. Welche andere Branche kann das noch?

Du hast mir inzwischen zwei Mal attestiert, dass ich "Blödsinn" schreibe! Jetzt darf ich aber auch mal sagen, dass Du Unsinn schreibst, oder?

Der Grund für die Haftung bei Gepäckverlust ergibt sich aus Gesetz und nicht weil die Fluggesellschaft ein "common carrier" ist. Steht bespielsweise im WA oder im MÜ oder im LuftVG.

Bist Du Dir sicher, dass "als common carrier agierende Luftfahrtunternehmen" das Recht haben, den vollen Preis im Voraus zu verlangen? Ich bin da anderer Meinung, weil ein Lufttransportvertrag als Werkvertrag zu betrachten ist und bei einem Werkvertrag wird die Vergütung nach Erbringung der Leistung fällig.

Meint übrigens auch das LG Frankfurt am Main und das OLG Dresden, aber was wissen die schon!
http://www.spiegel.de/reise/aktuell...rlines-wegen-vorkasse-praxis-ab-a-901325.html


Studierst Du eigentlich BWL?
 
Moderiert:

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
5.747
6.117
Der Link funktioniert immer noch - auch ohne irgendwelche zusätzlich installierte Software.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.506
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Du hast mir inzwischen zwei Mal attestiert, dass ich "Blödsinn" schreibe! Jetzt darf ich aber auch mal sagen, dass Du Unsinn schreibst, oder?

Der Grund für die Haftung bei Gepäckverlust ergibt sich aus Gesetz und nicht weil die Fluggesellschaft ein "common carrier" ist. Steht bespielsweise im WA oder im MÜ oder im LuftVG.

Oh Mann. Der Grund für die Haftung bei Gepäckverlust ergibt sich nicht aus "Gesetz", sondern aus den Vertragsbedingungen. Diese regeln im Kleingedruckten ( das keiner liest ) das die Beförderung des Gepäcks des Reisenden Bestandteil des Beförderungsvertrages ist. Kommt also mein Gepäck nicht an hat einer der Vertragspartner seinen Teil des Vertrages nur teilweise erfüllt und wird dadurch schadensersatzpflichtig. Hier nun können diese common carrier auf eine weltweit geltende Regel welche Ihre Maximale Haftung stark begrenzt zurückgreifen. Das gilt auch noch heute bei jedem Flug der Lufthansa - es gibt eine maximale Entschädigung per Gepäckverlust, völlig unabhängig vom tatsächlichen Wert des Gepäck.
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.506
499
Bist Du Dir sicher, dass "als common carrier agierende Luftfahrtunternehmen" das Recht haben, den vollen Preis im Voraus zu verlangen? Ich bin da anderer Meinung, weil ein Lufttransportvertrag als Werkvertrag zu betrachten ist und bei einem Werkvertrag wird die Vergütung nach Erbringung der Leistung fällig.

Meint übrigens auch das LG Frankfurt am Main und das OLG Dresden, aber was wissen die schon!
Verbraucherzentrale mahnt Airlines wegen Vorkasse-Praxis ab - SPIEGEL ONLINE


Studierst Du eigentlich BWL?

Ja, zu 100%. Dazu habe ich oben in Ihrer zitierten Antwort mal 2 Gerichtsurteile verlinkt, wenn Sie sich diese mal durchlesen würden... Beide Gerichte haben diese ( weltweit geltene Regelung ) nicht in Frage gestellt, sondern lediglich den Zeitraum der Vorauszahlung auf max. 4 Wochen begrenzt. Nach wie vor darf jede Airline den vollen Flugpreis vollständig in Voraus verlangen oder andernfalls die Beförderung verweigern ( OHNE Schadenersatzpflicht! ). Die typischerweise sehr verbraucherfreundlichen deutschen Gerichte haben nur versucht den Verbraucher etwas besser zu stellen und ihn die Tickets nicht 11 Monate im Voraus bezahlen zu lassen. Im übrigen dürfte Ihnen aufgefallen sein das die beiden Urteile keinerlei Wirkung im täglichen Ticketgschäft hinterlassen, sie sind einfach wirkungslos.

Zur 2. Frage: nein.
 
M

Mr.Burns

Guest
Langsam wird es mir zu blöd mit Dir. In meinen LH ABB Passage steht:

14.1.2. Die Beförderung unterliegt der Haftungsordnung des Übereinkommens von Montreal vom 28.März 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.


Lesen, verstehen, denken und dann ...