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Gab's das nicht bei AA mit dem lifetime pass?
Na wie das ausging wissen wir ja.... The frequent fliers who flew too much - Los Angeles Times und https://www.documentcloud.org/documents/353865-vroom-termination-letter.html
Gab's das nicht bei AA mit dem lifetime pass?
Ist dem so? Merci für die Info. Wäre mir neu, aber die Frage: Ändert das dann etwas an dem prinzipiellen Sachverhalt?
Dann stellt sich doch die Frage, warum die Flüge generell nicht kostenlos sind? Warum kann ich nicht einfach zum Flughafen gehen, Fragen wo noch ein Plätzchen (nach Möglichkeit in FÖÖÖRST) frei wäre, dass eh nicht verkauft ist und könnte mich gemütlich bei Essen, dass eh weggeworfen wird und Champagner, der eh so gut wie nichts kostet, mich von einer Crew, die sowie bezahlt wird, in einem Flugzeug, dass so oder so die Leasingrate kostet, verwöhnen lassen.
dieses Argument mit den Cessna HON koennen wir jetzt - 3 Jahre danach - doch endlich mal fallen lassen, die sind naemlich alle weg vom Fenster.
Es geht bei meinem Beispiel um die Tatsache, dass von den Grundkosten her kein signifkanter Unterschied besteht ob der Gast last minute von F in die Y downgegradet wird. Bis zu dem Zeitpunkt hat er naemlich schon enorme Ressourcen verbraucht. Wo im Flugzeug er dann letztlich sitzt ist doch voellig egal.
Ein Bekleidungshersteller hat auch keine sehr viel hoeheren Kosten ob er seine Polo Shirts mit einem Krokodil auf der Brust oder einem ESPRIT Zeichen in irgendeinem Sweatshop in Bangladesh herstellen laesst. Trotzdem kostet eines der beiden am Ende das 2.5 fache.
Natuerlich nehmen die C/F Sitze mehr Platz ein und kosten mehr von der Betreuung (inkl der Nebenleistungen) aber 99,9% der Passagiere fliegen eben auf legitimen Tickets die fuer diese Kosten am Ende bezahlen.
Swiss hat mit diesen Tickets Mist gebaut, kurz und buendig. Sich dann mit fadenscheinigen Argumenten und Luegen aus der Affaere zu ziehen und den Fluggast dann (wie vorgefallen) oeffentlich in der Kabine anzugehen ist einfach ein Armutszeugnis. Ich sehe es nicht so, dass die Personen die diese RGN Tickets fliegen der Swiss nie Profit bringen oder gebracht haben. Ich kenne persoenlich mindestens ein Dutzend Leute im direkten Bekanntenkreis die teure LX Tickets kaufen und trotzdem diese Fare gebucht haben. Warum auch nicht?
Aendert nichts an der Sache dass dieses Verhalten von Swiss unprofessionell und feige ist. Wenn LX den Fluggast downgraden oder die Befoerderung verweigern will sollen sie dies vorab per Anruf, Email oder Brief ankuendigen. Den Passagier am Ende einfach auflaufen zu lassen verprellt auch die richtigen Kunden unter den Betroffenen. Irgendwie sind die auch SEN/HON geworden und dieses Argument mit den Cessna HON koennen wir jetzt - 3 Jahre danach - doch endlich mal fallen lassen, die sind naemlich alle weg vom Fenster.
Wie weiter oben angesprochen, könnte die Verwendung einer EF in Deutschland einen Straftatbestand erfüllen.
Aendert nichts an der Sache dass dieses Verhalten von Swiss unprofessionell und feige ist. Wenn LX den Fluggast downgraden oder die Befoerderung verweigern will sollen sie dies vorab per Anruf, Email oder Brief ankuendigen. Den Passagier am Ende einfach auflaufen zu lassen verprellt auch die richtigen Kunden unter den Betroffenen. Irgendwie sind die auch SEN/HON geworden und dieses Argument mit den Cessna HON koennen wir jetzt - 3 Jahre danach - doch endlich mal fallen lassen, die sind naemlich alle weg vom Fenster.
Ach ja? Auf welcher Basis denn?
Das ist QuatschEinzig auf zivilrechtlicher Basis stellt sich die Frage, ob ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist.
Aber der EF ist nun schon ein Jahr her und weder irgendwelche kanadischen Behörden, noch die amerikanischen, haben irgendetwas gegen die Swiss unternommen. Scheinbar ist dieses Verhalten (Fare nicht akzeptieren, Kunden auflaufen lassen) "rechtens". Ich kenne auch ganz viele Leute, die... ...ach, lassen wir das. Wenn die alle sonst brav C und F mit LX fliegen, dann werden sie es auch weiterhin tun. Zumindest die wirklich wertvollen Kunden.
Wie weiter oben angesprochen, könnte die Verwendung einer EF in Deutschland einen Straftatbestand erfüllen. Ob dies in anderen Ländern auch so ist, mögen die Staatsanwälte klären, die näher an der Sache dran sind. Einem Ladenbesitzer in Deutschland wirst Du doch auch das Recht zubilligen, sich gegen einen Ladendieb zu wehren und diesen, zur Not auch öffentlich, festzuhalten.
2) Jemand geht in ein Geschaeft und tauscht die Preisschilder von 20 EUR auf 9.99 EUR, geht damit zur Kasse und bezahlt. Verlaesst dann das Geschaeft. Zaehlt das unter Betrug oder Diebstahl? Jedenfalls ist auch hier der Ladenbesitzer voellig unbeteiligt.
Unprofessionell war das Verhalten sicherlich.
Aber der EF ist nun schon ein Jahr her und weder irgendwelche kanadischen Behörden, noch die amerikanischen, haben irgendetwas gegen die Swiss unternommen. Scheinbar ist dieses Verhalten (Fare nicht akzeptieren, Kunden auflaufen lassen) "rechtens". Ich kenne auch ganz viele Leute, die... ...ach, lassen wir das. Wenn die alle sonst brav C und F mit LX fliegen, dann werden sie es auch weiterhin tun. Zumindest die wirklich wertvollen Kunden.
Kurzum: Wir können nun alle drohen, künftig nicht mehr LX C und F zu fliegen, es wird sich wohl nichts ändern. Seit LX F nicht mehr über US DM buchbar ist und die Business Saver in P buchen, fliegen doch gefühlt 99% der hiesigen Fielvlieger eh nicht mehr LX in C und F.
Es ist doch lächerlich wenn nach jedem mißglücktem Errorfare oder "Enhancements" geschrieben wird ich meide die Airline XYZ. Welche Alternativen hat man denn wirklich? Es ist ja nicht so dass alle anderen Airlines anders wären als LX. Häufig hat man bei der Buchung ja eh kaum Alternativen um ans Ziel zu kommen. Und wenn man eine Alternative gefunden hat dauert es sicher nicht sonderlich lang bis diese Alternative genauso ein Verhalten an den Tag legt wie die Airline XYZ und man wechselt wieder zurück.
Und alle die immer von Klagen reden sollten das mal wirklich machen, aber der Prozentsatz derer die das wirklich machen ist wohl verschwindend klein.
Das ist wirklich Blödsinn. Eine Straftat? Hier geht es wohlgemerkt um einen "common Carrier" der ja weitergehende Rechte beim Vertragsabschluß hat. Die Airline hat das Recht eine von mir durchgeführte Buchung abzulehnen, auch wenn der Preis von Ihnen so auf der eigenen Webseite angeboten wurde. Die internetangebote der Airlines ( oder auch der Buchungsportale ) stellen nur eine Aufforderung an uns Kunden da einen Vertragsabschluß "anzubieten". Da tun wir indem wir buchen. Die Airline kann jetzt aber immer noch den Abschluß des Vertrages von den von uns angebotenen Bedingungen verweigern- das passiert dauernd, meistens mit dem berühmten Satz "Der Preis für Ihren gewählten Flug hat sich verändert..". Das ist rechtlich zulässig ( auch in D ), der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Vertrag mit der Airline zum angebotenem Preis, eben auch um Airlines die Möglichkeit einzuräumen "errors" auszubügeln. Aber in dem Augenblick in welchem die Airline mein Angebot annimmt und mir den Vertragsabschluß bestätigt ( in der deutschen Rechtsprechung genügt dazu die Bestätigungsmail mit den File key, es braucht nicht einmal ein Ticket ausgestellt zu werden ) habe ich einen Beförderungsvertrag mit der Airline aus welchem sie nicht mehr herauskommt. Die hier in dieser Geschichte betroffenden DEUTSCHEN hätten bei einer Klage vor einem deutschen Amtsgericht sehr gute Karten, zumal ja hierzulande in der Regel sehr verbraucherfreundlich entschieden wird. Schon für das Downgrade würde es Entschädigung geben, für ein IDB noch mehr. Es ist zu erwarten das ein Amtsrichter einer klagenden/beklagten Airline nahelegen würde eher die betroffenden Mitarbeiter der IT Abteilung ( oder aber IATA ) zu verklagen statt den Kunden.Wie weiter oben angesprochen, könnte die Verwendung einer EF in Deutschland einen Straftatbestand erfüllen. Ob dies in anderen Ländern auch so ist, mögen die Staatsanwälte klären, die näher an der Sache dran sind.
Hochinteressant: https://mega.co.nz/#!RR1HRQ4A!cBPc7wvZW6IJmkua8M04CmZHENV4r-ZXSMdQBaT3qC4
LX's Argumente warum die Klage in einem SCC dismissed werden soll. Da steht so viel Quatsch drin, das ist echt krass.
Aber so weiß man endlich mal, wieviele R3 Tickets LX beinhaltet haben: 1000, davon 800 auf LX Stock.
Aber in dem Augenblick in welchem die Airline mein Angebot annimmt und mir den Vertragsabschluß bestätigt ( in der deutschen Rechtsprechung genügt dazu die Bestätigungsmail mit den File key, es braucht nicht einmal ein Ticket ausgestellt zu werden ) habe ich einen Beförderungsvertrag mit der Airline aus welchem sie nicht mehr herauskommt. Die hier in dieser Geschichte betroffenden DEUTSCHEN hätten bei einer Klage vor einem deutschen Amtsgericht sehr gute Karten, zumal ja hierzulande in der Regel sehr verbraucherfreundlich entschieden wird...
Das ist wirklich Blödsinn. Eine Straftat? Hier geht es wohlgemerkt um einen "common Carrier" der ja weitergehende Rechte beim Vertragsabschluß hat. Die Airline hat das Recht eine von mir durchgeführte Buchung abzulehnen, auch wenn der Preis von Ihnen so auf der eigenen Webseite angeboten wurde. Die internetangebote der Airlines ( oder auch der Buchungsportale ) stellen nur eine Aufforderung an uns Kunden da einen Vertragsabschluß "anzubieten". Da tun wir indem wir buchen. Die Airline kann jetzt aber immer noch den Abschluß des Vertrages von den von uns angebotenen Bedingungen verweigern- das passiert dauernd, meistens mit dem berühmten Satz "Der Preis für Ihren gewählten Flug hat sich verändert..". Das ist rechtlich zulässig ( auch in D ), der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Vertrag mit der Airline zum angebotenem Preis, eben auch um Airlines die Möglichkeit einzuräumen "errors" auszubügeln. Aber in dem Augenblick in welchem die Airline mein Angebot annimmt und mir den Vertragsabschluß bestätigt ( in der deutschen Rechtsprechung genügt dazu die Bestätigungsmail mit den File key, es braucht nicht einmal ein Ticket ausgestellt zu werden ) habe ich einen Beförderungsvertrag mit der Airline aus welchem sie nicht mehr herauskommt. Die hier in dieser Geschichte betroffenden DEUTSCHEN hätten bei einer Klage vor einem deutschen Amtsgericht sehr gute Karten, zumal ja hierzulande in der Regel sehr verbraucherfreundlich entschieden wird. Schon für das Downgrade würde es Entschädigung geben, für ein IDB noch mehr. Es ist zu erwarten das ein Amtsrichter einer klagenden/beklagten Airline nahelegen würde eher die betroffenden Mitarbeiter der IT Abteilung ( oder aber IATA ) zu verklagen statt den Kunden.
Aus dem ausnutzen einer im Internet propagierten Errorfare einen Strafstandbestand ableiten wollen ist absurd. Dann hätten wir allein heute wahrscheinlich geschätze 3277 Straftäter....