EF: OW Myanmar - USA für EUR 400.31 in C

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cultural

Erfahrenes Mitglied
09.01.2012
570
1
CH
Hab mir gerade die beiden TR's vorgenommen und komm aus dem Lachen nicht mehr raus. Genial geschrieben. Einem von euch schon einmal ansatzweise passiert? ;) Warte, ich glaub, ich kenne die Antwort!
 

datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
1
DUB
Ist dem so? Merci für die Info. Wäre mir neu, aber die Frage: Ändert das dann etwas an dem prinzipiellen Sachverhalt?

Deshalb ging der Tarif auf so vielen Airlines (und auch nur TATL, TPAC war "korrekt" geladen, weiß die GI nicht mehr auswendig).

Ich hab mich nach dem Storno nicht weiter damit beschäftigt, kann also zum Sachverhalt nichts weiter beitragen. Wollte das mit dem Tarif nur gesagt haben.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Dann stellt sich doch die Frage, warum die Flüge generell nicht kostenlos sind? Warum kann ich nicht einfach zum Flughafen gehen, Fragen wo noch ein Plätzchen (nach Möglichkeit in FÖÖÖRST) frei wäre, dass eh nicht verkauft ist und könnte mich gemütlich bei Essen, dass eh weggeworfen wird und Champagner, der eh so gut wie nichts kostet, mich von einer Crew, die sowie bezahlt wird, in einem Flugzeug, dass so oder so die Leasingrate kostet, verwöhnen lassen.

Es geht bei meinem Beispiel um die Tatsache, dass von den Grundkosten her kein signifkanter Unterschied besteht ob der Gast last minute von F in die Y downgegradet wird. Bis zu dem Zeitpunkt hat er naemlich schon enorme Ressourcen verbraucht. Wo im Flugzeug er dann letztlich sitzt ist doch voellig egal.

Ein Bekleidungshersteller hat auch keine sehr viel hoeheren Kosten ob er seine Polo Shirts mit einem Krokodil auf der Brust oder einem ESPRIT Zeichen in irgendeinem Sweatshop in Bangladesh herstellen laesst. Trotzdem kostet eines der beiden am Ende das 2.5 fache.

Natuerlich nehmen die C/F Sitze mehr Platz ein und kosten mehr von der Betreuung (inkl der Nebenleistungen) aber 99,9% der Passagiere fliegen eben auf legitimen Tickets die fuer diese Kosten am Ende bezahlen.

Swiss hat mit diesen Tickets Mist gebaut, kurz und buendig. Sich dann mit fadenscheinigen Argumenten und Luegen aus der Affaere zu ziehen und den Fluggast dann (wie vorgefallen) oeffentlich in der Kabine anzugehen ist einfach ein Armutszeugnis. Ich sehe es nicht so, dass die Personen die diese RGN Tickets fliegen der Swiss nie Profit bringen oder gebracht haben. Ich kenne persoenlich mindestens ein Dutzend Leute im direkten Bekanntenkreis die teure LX Tickets kaufen und trotzdem diese Fare gebucht haben. Warum auch nicht?

Aendert nichts an der Sache dass dieses Verhalten von Swiss unprofessionell und feige ist. Wenn LX den Fluggast downgraden oder die Befoerderung verweigern will sollen sie dies vorab per Anruf, Email oder Brief ankuendigen. Den Passagier am Ende einfach auflaufen zu lassen verprellt auch die richtigen Kunden unter den Betroffenen. Irgendwie sind die auch SEN/HON geworden und dieses Argument mit den Cessna HON koennen wir jetzt - 3 Jahre danach - doch endlich mal fallen lassen, die sind naemlich alle weg vom Fenster.
 
M

Mr.Burns

Guest
Es geht bei meinem Beispiel um die Tatsache, dass von den Grundkosten her kein signifkanter Unterschied besteht ob der Gast last minute von F in die Y downgegradet wird. Bis zu dem Zeitpunkt hat er naemlich schon enorme Ressourcen verbraucht. Wo im Flugzeug er dann letztlich sitzt ist doch voellig egal.

Ein Bekleidungshersteller hat auch keine sehr viel hoeheren Kosten ob er seine Polo Shirts mit einem Krokodil auf der Brust oder einem ESPRIT Zeichen in irgendeinem Sweatshop in Bangladesh herstellen laesst. Trotzdem kostet eines der beiden am Ende das 2.5 fache.

Natuerlich nehmen die C/F Sitze mehr Platz ein und kosten mehr von der Betreuung (inkl der Nebenleistungen) aber 99,9% der Passagiere fliegen eben auf legitimen Tickets die fuer diese Kosten am Ende bezahlen.

Swiss hat mit diesen Tickets Mist gebaut, kurz und buendig. Sich dann mit fadenscheinigen Argumenten und Luegen aus der Affaere zu ziehen und den Fluggast dann (wie vorgefallen) oeffentlich in der Kabine anzugehen ist einfach ein Armutszeugnis. Ich sehe es nicht so, dass die Personen die diese RGN Tickets fliegen der Swiss nie Profit bringen oder gebracht haben. Ich kenne persoenlich mindestens ein Dutzend Leute im direkten Bekanntenkreis die teure LX Tickets kaufen und trotzdem diese Fare gebucht haben. Warum auch nicht?

Aendert nichts an der Sache dass dieses Verhalten von Swiss unprofessionell und feige ist. Wenn LX den Fluggast downgraden oder die Befoerderung verweigern will sollen sie dies vorab per Anruf, Email oder Brief ankuendigen. Den Passagier am Ende einfach auflaufen zu lassen verprellt auch die richtigen Kunden unter den Betroffenen. Irgendwie sind die auch SEN/HON geworden und dieses Argument mit den Cessna HON koennen wir jetzt - 3 Jahre danach - doch endlich mal fallen lassen, die sind naemlich alle weg vom Fenster.


Wie weiter oben angesprochen, könnte die Verwendung einer EF in Deutschland einen Straftatbestand erfüllen. Ob dies in anderen Ländern auch so ist, mögen die Staatsanwälte klären, die näher an der Sache dran sind. Einem Ladenbesitzer in Deutschland wirst Du doch auch das Recht zubilligen, sich gegen einen Ladendieb zu wehren und diesen, zur Not auch öffentlich, festzuhalten.

Ich kenne übrigens auch ungefähr ein Dutzend Leute, die solche Tickets regelmäßig abfliegen und (EF-)SEN oder (EF-)HON oder (EF-)PLUTO und (EF-)JUMBO sind; die machen dann aber nicht einfach ihre Geldbörse auf und kaufen ein neues Ticket um an ihr Ziel zu kommen, sondern diese "wertvollen Kunden" fahren dann mit Bus und Bahn nach Hause.

Ich gönne übrigens jedem der (EF-)HON seine EF-Flüge und empfinde sogar eine klammheimliche Freude dabei, wenn es klappt. Ich sehe aber auch die Gefahren, die damit verbunden sein können und ich wünsche keinem 17jährigen EF-Nerd mit so einem Ticket in RGN, JNB, MNL, BOG oder CCS zu stranden, denn dort kann es unangenehm werden.
 
Moderiert:

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.757
2.619
FRA
Aendert nichts an der Sache dass dieses Verhalten von Swiss unprofessionell und feige ist. Wenn LX den Fluggast downgraden oder die Befoerderung verweigern will sollen sie dies vorab per Anruf, Email oder Brief ankuendigen. Den Passagier am Ende einfach auflaufen zu lassen verprellt auch die richtigen Kunden unter den Betroffenen. Irgendwie sind die auch SEN/HON geworden und dieses Argument mit den Cessna HON koennen wir jetzt - 3 Jahre danach - doch endlich mal fallen lassen, die sind naemlich alle weg vom Fenster.

Unprofessionell war das Verhalten sicherlich.

Aber der EF ist nun schon ein Jahr her und weder irgendwelche kanadischen Behörden, noch die amerikanischen, haben irgendetwas gegen die Swiss unternommen. Scheinbar ist dieses Verhalten (Fare nicht akzeptieren, Kunden auflaufen lassen) "rechtens". Ich kenne auch ganz viele Leute, die... ...ach, lassen wir das. Wenn die alle sonst brav C und F mit LX fliegen, dann werden sie es auch weiterhin tun. Zumindest die wirklich wertvollen Kunden.

Kurzum: Wir können nun alle drohen, künftig nicht mehr LX C und F zu fliegen, es wird sich wohl nichts ändern. Seit LX F nicht mehr über US DM buchbar ist und die Business Saver in P buchen, fliegen doch gefühlt 99% der hiesigen Fielvlieger eh nicht mehr LX in C und F.
 

Realismus

Reguläres Mitglied
14.05.2010
29
0
Mal so rein interessehalber:
Gibt es Schätzungen, wie viele solcher EF-Tickets ausgestellt wurden?
Wir sind ja hier ein *eher kleines* Forum, bei FT mit knapp 500k Usern sieht es schon etwas anders aus.
Dennoch: auch hier explodieren ja die Threats "Trick-it” etc.
Mich wundert an der Sache mit LX, wie sie intern damit umgehen: Es werden Memos, Anweisungen etc. geschrieben, wie damit umzugehen ist.
Ich dachte auch immer, ein EF-Pax ist der 0,1%-Pax, der Rest zahlt normal.
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
80
Mich hat nicht unbedingt die Absage gestört, sondern die Art und Weise. Habe nun bewusst und unbewusst Swiss dieses Jahr gemieden.

Buchungen 2012 = 30% Swiss
Buchungen 2013 = 14% Swiss

Bei ähnlichen Flugaufkommen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
Aber der EF ist nun schon ein Jahr her und weder irgendwelche kanadischen Behörden, noch die amerikanischen, haben irgendetwas gegen die Swiss unternommen. Scheinbar ist dieses Verhalten (Fare nicht akzeptieren, Kunden auflaufen lassen) "rechtens". Ich kenne auch ganz viele Leute, die... ...ach, lassen wir das. Wenn die alle sonst brav C und F mit LX fliegen, dann werden sie es auch weiterhin tun. Zumindest die wirklich wertvollen Kunden.

Wenn man den Thread auf FT so folgt, sind die meisten SCC-Verfahren noch am Laufen, in anderen wurden deals gemacht. Das eine Aufsichtsbehörde nicht einschreitet heißt noch lange nicht, dass da zivilrechtlich alles ok gelaufen ist. Time will tell...

Ich habe auch noch nicht wirklich verstanden, woran ein Anspruch eines Reisenden, dem FRA/ZRH invol denied boarding wiederfährt, auf seine 600 EUR aus 261/04 scheitern sollte. Die sollte man doch relativ easy beim AG FRA einsammeln können.

Die feuchten Träume der Hobby-Juristen auf den jeweiligen Seiten hier nach Strafbarkeit von entweder LX bzw. dem EF-Bucher sind natürlich absurd.
 
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Reaktionen: GmK und janfliegt

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Wie weiter oben angesprochen, könnte die Verwendung einer EF in Deutschland einen Straftatbestand erfüllen. Ob dies in anderen Ländern auch so ist, mögen die Staatsanwälte klären, die näher an der Sache dran sind. Einem Ladenbesitzer in Deutschland wirst Du doch auch das Recht zubilligen, sich gegen einen Ladendieb zu wehren und diesen, zur Not auch öffentlich, festzuhalten.

Rein aus Interesse wuerde mich da wirklich die gesetzliche Grundlage interessieren.

Fallbeispiele:

1) Der Ladendieb geht in ein Geschaeft und stiehlt etwas das ganz regulaer in der Auslage liegt und lt. Preisschild 20 EUR kostet. Das ist Diebstahl. Der Ladenbesitzer hat hier weder falsch ausgezeichnet noch irgendeinen Fehler begangen.

2) Jemand geht in ein Geschaeft und tauscht die Preisschilder von 20 EUR auf 9.99 EUR, geht damit zur Kasse und bezahlt. Verlaesst dann das Geschaeft. Zaehlt das unter Betrug oder Diebstahl? Jedenfalls ist auch hier der Ladenbesitzer voellig unbeteiligt.

3) Geschaft X zeichnet ein Produkt was permanenten Preisschwankungen unterliegt falsch aus. Der Kunde kauft es und nimmt es mit nach Hause bzw bekommt es geliefert. Trotz Kenntnis der Vorfalls unterrichtet der Ladenbesitzer den Kunden nicht. Er erstattet im Nachhiniein Anzeige. -> Deutschland mag zwar sehr seltsam sein aber ich will den StA sehen der dies mit dem Hintergrund strafrechtlich verfolgt. Und zudem: Hier kam ja noch dazu, dass das Preisschild korrekt war. Nur der Umrechnungskurs voellig daneben. Dem Kunden Kenntnis und Betrug nachzuweisen bzw ueberhaupt abzuleiten kommt der Suche nach einer Nadel im Heuhaufen gleich.

Gegen versehentlich falsche Auszeichnung (Falschdruck in der Anzeige bzw falsches Preisschild) wurde ja irgendwo (IIRC) im Zivilverfahren schon pro Unternehmen entschieden, das war aber eine Wiederrufspflicht gekoppelt. Wenn der Ladenbesitzer aber davon weiss und keinerlei Anstalten unternimmt den Konsumenten aufzuklaeren (Anfechtung?) wird das ein lustiges Ratespiel.

Vor Gericht ist alles moeglich, daher wuerde ich persoenlich nichts als Quatsch bezeichnen. So gut jedoch die Chancen von Fluggesellschaften auch sein moegen mit einer sauberen Anfechtung dem geschlossenen Befoerderungsvertrag zu entkommen, strafbare Handlungen in Verbindung mit einer EF nachzuweisen sollte interessant werden. Ist es nicht eher Irrefuehrung und arglistige Taeuschung seitens der Airline den Kunden vorsaetzlich auflaufen/stranden zu lassen und potentiell hohe Kosten fuer Weiterbefoerderung und Umbuchung zu verursachen?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
2) Jemand geht in ein Geschaeft und tauscht die Preisschilder von 20 EUR auf 9.99 EUR, geht damit zur Kasse und bezahlt. Verlaesst dann das Geschaeft. Zaehlt das unter Betrug oder Diebstahl? Jedenfalls ist auch hier der Ladenbesitzer voellig unbeteiligt.

Jemand geht in ein Geschäft und kauft etwas auf dem 9.99€ steht. Das jemand die Preisschilder vorher vertauscht hat weiß er nicht und die Kasse rechnen auch nur 9.99€ ab. Der Händler erfährt dies, unternimmt aber nichts um den Kunden mitzuteilen, dass hier ein Fehler vorliegt und er den Kaufvertrag anfechten möchte. Der Kunde bringt das Gerät später zum Service und bekommt ohne Vorwarnung ein anderes Modell zurück, welches jetzt aktuell 9,99€ kostet. Der Händler sagt ihm dann "du hast nur dafür bezahlt, also kriegst du auch nur das".

Im Grunde ist doch aber alles dazu gesagt worden. Wäre ich betroffen würde ich LX dafür entsprechend bluten lassen. Bin ich aber nicht.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Unprofessionell war das Verhalten sicherlich.

Aber der EF ist nun schon ein Jahr her und weder irgendwelche kanadischen Behörden, noch die amerikanischen, haben irgendetwas gegen die Swiss unternommen. Scheinbar ist dieses Verhalten (Fare nicht akzeptieren, Kunden auflaufen lassen) "rechtens". Ich kenne auch ganz viele Leute, die... ...ach, lassen wir das. Wenn die alle sonst brav C und F mit LX fliegen, dann werden sie es auch weiterhin tun. Zumindest die wirklich wertvollen Kunden.

Kurzum: Wir können nun alle drohen, künftig nicht mehr LX C und F zu fliegen, es wird sich wohl nichts ändern. Seit LX F nicht mehr über US DM buchbar ist und die Business Saver in P buchen, fliegen doch gefühlt 99% der hiesigen Fielvlieger eh nicht mehr LX in C und F.

Das sind ja gar nicht die Dinge mit denen sich DOT und die CTA beschaeftigen. Die sehen sich an ob die Airline gegen geltendes Transportrecht und den veroeffentlicheten Tariff verstossen hat. Vertragsrecht und daraus folgende Entschaedigungen sind davon voellig unberuehrt, daher verweisen die Behoerden auch jeweils an die zustaendigen Zivilgerichte falls der Verbraucher mit der Entscheidung der Behoerde nicht einverstanden ist bzw keinen Nutzen daraus zieht.

Grundsaetzlich ist auch jeder fehlende P und Meilenbucher ein fehlender Franken im Geldbeutel der Swiss. Besonders die P Business Saver, das hat mal eben ein paarhundert EUR gebracht und als Leistung wurden ein paar Meilen ueberwiesen. Die laecherliche Bewirtung will ich mal nicht als Leistung fuer xxx EUR Aufpreis ./. Economy Class darlegen. Wer essen will tut das an der Pommesbude besser fuer 5 EUR wie in der European Business Class. Die Swiss hat jedoch entschieden, dass sie auf 'die paar Franken' (man wird sehen ob das wirklich so wenig war) dieser Kundschaft nicht angewiesen zu sein und lieber zu verzichten. Ist doch klasse. Jeder sucht sich seine Kunden und diese ihre Dienstleister selber aus. Leben und Leben lassen.
 
M

Mr.Burns

Guest
In einem Internet-Forum wird natürlich erwartet, dass innerhalb von wenigen Minuten, die richtigen Antworten kommen. Daher schon jetzt der Hinweis, dass es im richtigen Leben etwas länger dauern kann.

@Skywalker! Hier eine Aufgabe mit Lösungsskizze zu Deiner Frage Nummer 2 (da kommt auch der untaugliche Versuch vor :D):

http://www.uni-potsdam.de/u/ls_mitsch/eaudetoilett.pdf
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.701
9.806
Dahoam
Es ist doch lächerlich wenn nach jedem mißglücktem Errorfare oder "Enhancements" geschrieben wird ich meide die Airline XYZ. Welche Alternativen hat man denn wirklich? Es ist ja nicht so dass alle anderen Airlines anders wären als LX. Häufig hat man bei der Buchung ja eh kaum Alternativen um ans Ziel zu kommen. Und wenn man eine Alternative gefunden hat dauert es sicher nicht sonderlich lang bis diese Alternative genauso ein Verhalten an den Tag legt wie die Airline XYZ und man wechselt wieder zurück.

Und alle die immer von Klagen reden sollten das mal wirklich machen, aber der Prozentsatz derer die das wirklich machen ist wohl verschwindend klein.
 
M

Mr.Burns

Guest
Es ist doch lächerlich wenn nach jedem mißglücktem Errorfare oder "Enhancements" geschrieben wird ich meide die Airline XYZ. Welche Alternativen hat man denn wirklich? Es ist ja nicht so dass alle anderen Airlines anders wären als LX. Häufig hat man bei der Buchung ja eh kaum Alternativen um ans Ziel zu kommen. Und wenn man eine Alternative gefunden hat dauert es sicher nicht sonderlich lang bis diese Alternative genauso ein Verhalten an den Tag legt wie die Airline XYZ und man wechselt wieder zurück.

Und alle die immer von Klagen reden sollten das mal wirklich machen, aber der Prozentsatz derer die das wirklich machen ist wohl verschwindend klein.

... und wenn dann mal einer wirklich klagt, dann wird er hier im Forum aufs gröbste beschimpft. So jedenfalls ist es mir in Sachen Eggendorfer ./. LH in Erinnerung. :D
 
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BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.506
499
Wie weiter oben angesprochen, könnte die Verwendung einer EF in Deutschland einen Straftatbestand erfüllen. Ob dies in anderen Ländern auch so ist, mögen die Staatsanwälte klären, die näher an der Sache dran sind.
Das ist wirklich Blödsinn. Eine Straftat? Hier geht es wohlgemerkt um einen "common Carrier" der ja weitergehende Rechte beim Vertragsabschluß hat. Die Airline hat das Recht eine von mir durchgeführte Buchung abzulehnen, auch wenn der Preis von Ihnen so auf der eigenen Webseite angeboten wurde. Die internetangebote der Airlines ( oder auch der Buchungsportale ) stellen nur eine Aufforderung an uns Kunden da einen Vertragsabschluß "anzubieten". Da tun wir indem wir buchen. Die Airline kann jetzt aber immer noch den Abschluß des Vertrages von den von uns angebotenen Bedingungen verweigern- das passiert dauernd, meistens mit dem berühmten Satz "Der Preis für Ihren gewählten Flug hat sich verändert..". Das ist rechtlich zulässig ( auch in D ), der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Vertrag mit der Airline zum angebotenem Preis, eben auch um Airlines die Möglichkeit einzuräumen "errors" auszubügeln. Aber in dem Augenblick in welchem die Airline mein Angebot annimmt und mir den Vertragsabschluß bestätigt ( in der deutschen Rechtsprechung genügt dazu die Bestätigungsmail mit den File key, es braucht nicht einmal ein Ticket ausgestellt zu werden ) habe ich einen Beförderungsvertrag mit der Airline aus welchem sie nicht mehr herauskommt. Die hier in dieser Geschichte betroffenden DEUTSCHEN hätten bei einer Klage vor einem deutschen Amtsgericht sehr gute Karten, zumal ja hierzulande in der Regel sehr verbraucherfreundlich entschieden wird. Schon für das Downgrade würde es Entschädigung geben, für ein IDB noch mehr. Es ist zu erwarten das ein Amtsrichter einer klagenden/beklagten Airline nahelegen würde eher die betroffenden Mitarbeiter der IT Abteilung ( oder aber IATA ) zu verklagen statt den Kunden.
Aus dem ausnutzen einer im Internet propagierten Errorfare einen Strafstandbestand ableiten wollen ist absurd. Dann hätten wir allein heute wahrscheinlich geschätze 3277 Straftäter....
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Aber in dem Augenblick in welchem die Airline mein Angebot annimmt und mir den Vertragsabschluß bestätigt ( in der deutschen Rechtsprechung genügt dazu die Bestätigungsmail mit den File key, es braucht nicht einmal ein Ticket ausgestellt zu werden ) habe ich einen Beförderungsvertrag mit der Airline aus welchem sie nicht mehr herauskommt. Die hier in dieser Geschichte betroffenden DEUTSCHEN hätten bei einer Klage vor einem deutschen Amtsgericht sehr gute Karten, zumal ja hierzulande in der Regel sehr verbraucherfreundlich entschieden wird...

Ganz so einfach ist es nicht. Ist ja noch nicht allzulange her, dass Lufthansa wirksam alle First Class Fluege nach Kapstadt angefochten hat und etliche Gerichte haben das fuer zulaessig erklaert bzw der Klage der betroffenen EF Bucher nicht stattgegeben. Sind ja auch noch genug Faelle vor Gericht. Mir ist aktuell kein Fall bekannt der gewonnen wurde.
 
M

Mr.Burns

Guest
Das ist wirklich Blödsinn. Eine Straftat? Hier geht es wohlgemerkt um einen "common Carrier" der ja weitergehende Rechte beim Vertragsabschluß hat. Die Airline hat das Recht eine von mir durchgeführte Buchung abzulehnen, auch wenn der Preis von Ihnen so auf der eigenen Webseite angeboten wurde. Die internetangebote der Airlines ( oder auch der Buchungsportale ) stellen nur eine Aufforderung an uns Kunden da einen Vertragsabschluß "anzubieten". Da tun wir indem wir buchen. Die Airline kann jetzt aber immer noch den Abschluß des Vertrages von den von uns angebotenen Bedingungen verweigern- das passiert dauernd, meistens mit dem berühmten Satz "Der Preis für Ihren gewählten Flug hat sich verändert..". Das ist rechtlich zulässig ( auch in D ), der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Vertrag mit der Airline zum angebotenem Preis, eben auch um Airlines die Möglichkeit einzuräumen "errors" auszubügeln. Aber in dem Augenblick in welchem die Airline mein Angebot annimmt und mir den Vertragsabschluß bestätigt ( in der deutschen Rechtsprechung genügt dazu die Bestätigungsmail mit den File key, es braucht nicht einmal ein Ticket ausgestellt zu werden ) habe ich einen Beförderungsvertrag mit der Airline aus welchem sie nicht mehr herauskommt. Die hier in dieser Geschichte betroffenden DEUTSCHEN hätten bei einer Klage vor einem deutschen Amtsgericht sehr gute Karten, zumal ja hierzulande in der Regel sehr verbraucherfreundlich entschieden wird. Schon für das Downgrade würde es Entschädigung geben, für ein IDB noch mehr. Es ist zu erwarten das ein Amtsrichter einer klagenden/beklagten Airline nahelegen würde eher die betroffenden Mitarbeiter der IT Abteilung ( oder aber IATA ) zu verklagen statt den Kunden.
Aus dem ausnutzen einer im Internet propagierten Errorfare einen Strafstandbestand ableiten wollen ist absurd. Dann hätten wir allein heute wahrscheinlich geschätze 3277 Straftäter....


Was bedeutet "common carrier" in diesem Zusammenhang? Kannst Du das auch auf Deutsch erklären oder bist Du Sorbe?


[h=3]§ 184 GVG[/h]Die Gerichtssprache ist deutsch. Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet
 
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