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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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Meckie

Erfahrenes Mitglied
19.10.2018
3.127
2.728
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Übrigens macht das SO auch die PVS Rhein-Ruhr nicht, die die Abrechnungsstelle meines Hausarztes ist. Von der ist in der Schufa weit und breit nichts zu sehen.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.049
2.453
FRA
Bei meinem Zahnarzt dasselbe nur hier mit CRIF Bürgel. Laut der Selbstauskunft waren die Abfragen aber erst nach den jeweiligen Behandlungen, sodass es eher eine Eigenheit des Abrechnungsdienstleisters zu sein scheint.
Ist vermutlich dazu gedacht, Kunden bei Zahlungsverzug durch die Möglichkeit von negativen SCHUFA-Einträgen einzuschüchtern. Das geht ja nur zusammen mit einer Auskunft.
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.195
3.645
Das ist falsch. Es gibt keine rechtliche Regelung dazu - meines Wissens auch kein Grundsatzurteil.

Verweigert werden kann die Auskunft nur dann, wenn die Auskunftsanfrage "exzessiv" gestellt wird. Herrschende Meinung ist, dass alles was über 1x pro Quartal hinaus geht als exzessiv angesehen werden kann.
Merkwürdig, die Schufa verweigert (ob zu recht oder zu unrecht sei mal dahingestellt) eine DSGVO-Auskunft, wenn diese mehrmals im Jahr gestellt wird.
 

Axcelerator

Erfahrenes Mitglied
06.10.2019
262
112
Merkwürdig, die Schufa verweigert (ob zu recht oder zu unrecht sei mal dahingestellt) eine DSGVO-Auskunft, wenn diese mehrmals im Jahr gestellt wird.
Selbst gerade erlebt, oder nur iwo gelesen? Wie wird das kommuniziert?
Ich hol mir jedes Quartal mind. eine Kopie (außer es gibt keine Änderungen und ich hab nen Testaccount), in diesem Quartal habe ich mir sogar zwei Kopien bestellt. Eine Anfang Oktober, eine Mitte November. Anfang Dezember Eintag löschen lassen (Rückmeldung kam ca. 1 Woche später). Wollte noch was kündigen und anschließend ggf. ne dritte Kopie ordern ;)
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.195
3.645
Als Email von der Schufa, mit Verweis auf 12, 5 DSGVO, daher auch meine Frage bzw. meine Antwort.

Aber es ist das gleiche wie immer: Bei den einem klappts, beim anderen nicht. Bei dem einen ist der Score bei gleichen Fakten 98,8, beim anderen 98,3%.

Keine Ahnung, die würfeln da bestimmt; wie bei den Scores.
Selbst gerade erlebt, oder nur iwo gelesen? Wie wird das kommuniziert?
Ich hol mir jedes Quartal mind. eine Kopie (außer es gibt keine Änderungen und ich hab nen Testaccount), in diesem Quartal habe ich mir sogar zwei Kopien bestellt. Eine Anfang Oktober, eine Mitte November. Anfang Dezember Eintag löschen lassen (Rückmeldung kam ca. 1 Woche später). Wollte noch was kündigen und anschließend ggf. ne dritte Kopie ordern ;)
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.654
14.013
www.red-travels.com
Bei dem einen ist der Score bei gleichen Fakten 98,8, beim anderen 98,3%.

100% gleiche Fakten wird's kaum geben, außer du kannst dich klonen ;)

in den Score fließen ja leider so viele "Umweltfaktoren" ein, die sie gar nicht preisgeben wollen. Warten wir mal ab, ob und was wann bei der EuGH Überprüfung rauskommt...
 

Axcelerator

Erfahrenes Mitglied
06.10.2019
262
112
Als Email von der Schufa, mit Verweis auf 12, 5 DSGVO, daher auch meine Frage bzw. meine Antwort.

Aber es ist das gleiche wie immer: Bei den einem klappts, beim anderen nicht. Bei dem einen ist der Score bei gleichen Fakten 98,8, beim anderen 98,3%.

Keine Ahnung, die würfeln da bestimmt; wie bei den Scores.
Vllt hast du nen Namensvetter, der es immer übertreibt und die verwechseln dich mit ihm 🤔

Laut DS-GVO:
"1. Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 sowie alle Mitteilungen und Maßnahmen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
2. Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann der Verantwortliche entweder

  1. ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden, oder
  2. sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden.
3. Der Verantwortliche hat den Nachweis für den offenkundig unbegründeten oder exzessiven Charakter des Antrags zu erbringen."

Frag doch mal nach, warum das angeblich so sein soll. Die müssen dir da schon iwie nen Nachweis geben. Kannst die DS-GVO auch per Mail bestellen und dazu angeben, wann deine letzte zugestellt wurde.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.268
8.122
100% gleiche Fakten wird's kaum geben, außer du kannst dich klonen ;)

in den Score fließen ja leider so viele "Umweltfaktoren" ein, die sie gar nicht preisgeben wollen. Warten wir mal ab, ob und was wann bei der EuGH Überprüfung rauskommt...
Spannend! Hier könnte so einiges geradegerückt werden mit einem entsprechenden Urteil.
 
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Rob.

Reguläres Mitglied
23.09.2021
45
16
Als Email von der Schufa, mit Verweis auf 12, 5 DSGVO, daher auch meine Frage bzw. meine Antwort.
Hast Du die E-Mail-Adresse bei der Beantragung der Datenkopie freiwillig angegeben oder hat die Schufa die aufgrund früherer Rückfragen/Löschanfragen gespeichert? Im ersten Fall würde ich es mal ohne E-Mail versuchen und abwarten, ob sie die Verweigerung auch postalisch übersenden würden (was kostentechnisch nur Sinn ergeben würde, wenn sie damit Anfragende in eine kostenpflichtige Auskunft locken würden).
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.069
994
Braucht ein Unternehmen für die Übermittlung von Daten an die Schufa nicht die Zustimmung des Kunden ausdrücklich dafür?

Ich würde bezweifeln, dass du in Praxis eine Schufa-Klausel unterschrieben hast... damit wäre das Vorgehen der "Abrechnungsstelle" rechtswidrig.
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Braucht ein Unternehmen für die Übermittlung von Daten an die Schufa nicht die Zustimmung des Kunden ausdrücklich dafür?

Ich würde bezweifeln, dass du in Praxis eine Schufa-Klausel unterschrieben hast... damit wäre das Vorgehen der "Abrechnungsstelle" rechtswidrig.
Leider reicht mittlerweile das berechtigte Interesse aus. Da die "Zahnärztliche Abrechnungsstelle" wohl den Zahnarzt sofort bezahlt, sich das Geld aber erst danach vom Kunden wiederholt (so hab ich das verstanden) liegt es hier vor. Wenn der Kunde, in dem Fall Meckie aber seine PZR (oder was auch immer) direkt vor Ort in Bar oder mit Karte zahlt (weiß nicht, wie das bei solchen Verrechnungsstellen dann gehandhabt wird), dürfte kein berechtigtes Interesse vorliegen. Die Bezahlung ist in dem Moment dann ja schon geleistet.
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.169
3.432
Leider reicht mittlerweile das berechtigte Interesse aus. Da die "Zahnärztliche Abrechnungsstelle" wohl den Zahnarzt sofort bezahlt, sich das Geld aber erst danach vom Kunden wiederholt (so hab ich das verstanden) liegt es hier vor.
Hast Du eine Quelle dafür, dass jemand bei berechtigtem Interesse ohne meine Zustimmung eine Schufa-Auskunft meiner Daten holen darf? Danke.

„Zahnarzt-Abrechnungsstelle“:
Der Zahnarzt bekommt tatsächlich sofort 100% seines Geldes.
Die „Abrechnungsstelle“ (=ein Kreditvermittler) finanziert sich mit den aufgenommenen Krediten zum Begleichen der Zahnarztrechnung. Denn der Patient kann immer wählen, ob er 100%, oder in Raten zahlt.

Ist also für den Zahnarzt kostenneutral, und er muss seinem Geld nicht hinterherlaufen.
 
Zuletzt bearbeitet:

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Hast Du eine Quelle dafür, dass jemand bei berechtigtem Interesse ohne meine Zustimmung eine Schufa-Auskunft meiner Daten holen darf? Danke.
Und die SCHUFA selbst schreibt auch, dass bei berechtigten Interesse Anfragen auch ohne ausdrückliche Zustimmung d. Verbrauchers möglich sind.
Bei einer 100 % Zahlung vor Ort ist das natürlich hinfällig, da in dem Moment keiner in Vorleistung geht.
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.233
305
Hab ich auch aktuell durch. Letzte Woche beim Zahnarzt, musst da auf so einem Pad den Schitt für die Zahnarzt-Abrechnungsstelle unterschreiben und heute istz der Eintrag in der Schufa. Anzumerken ist, dass ich keine kostenpflichtige Behandlung hatte (mit Eigenanteil)
 

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
806
407
Die ZA AG Düsseldorf bei mir- zuerst hatte er Health Honorarmanangement (=EO AG Hamburg).
Da war nie ein Eintrag.
 

Meckie

Erfahrenes Mitglied
19.10.2018
3.127
2.728
Was gibt es denn da so blöd und dämlich zu lachen?
Die Zahnarztpraxis hat mich übrigens vorhin angerufen.... zukünftig werden mir die Rechnungen direkt geschickt. Die meinten auch, so soll das nicht sein.
 

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JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
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351
emv.smart-upstart.de
Habe eben eine Auskunft bei Experian/Infoscore angefordert. Im Anschluss der Bestellung folgender Hinweis:

Vielen Dank für Ihre Anfrage​

Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Erteilung einer Selbstauskunft und werden ihn bearbeiten.

Sie erhalten die Auskunft ausschließlich auf dem Postweg an die von Ihnen übermittelte Anschrift.
Dies wird eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen, welche je nach Arbeitsaufkommen variieren kann.
Bitte sehen Sie vor Ablauf eines Monats von Zwischen-Anfragen ab.
Mit freundlichen Grüßen
infoscore Consumer Data GmbH
Hervorhebung durch mich.

Scheint nicht DSGVO-konform zu sein - bei elektronischer Beantragung sollte auch eine elektronische Auskunft geliefert werden.

Internet und DSGVO scheint Neuland zu sein für Infoscore.

Boniversum hingegen bietet die kostenlose DSGVO-Auskunft nur per Post an, obwohl sie digital können, dafür aber 5,90€ wollen:
Screenshot_20211207-230039_Chrome.jpg

CRIF GmbH kann oder möchte die Daten auch nicht digital zur Verfügung stellen. Schwach!
 
Zuletzt bearbeitet:

red_travels

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Scheint nicht DSGVO-konform zu sein - bei elektronischer Beantragung sollte auch eine elektronische Auskunft geliefert werden.

was hat die postalische Zustellung mit Verletzung der DSGVO zu tun?

So geht die Auskunft an die angegebene Adresse und nicht an irgendeine E-Mail, die nicht unbedingt die richtige sein muss… in meinen Augen ist die postalische Zustellung eher DSGVO konform.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Öh, diese Sollbestimmung steht so in Art. 12 Abs. 3 DSGVO?!

Art. 20 (1) DSGVO

Wobei natürlich die Anforderung an das Format "strukturiert, maschinenlesbar und gängig" Auslegungssache ist.

wenn ich nach Datenschutz gehe, dann gebe ich eure Adresse an und dazu meine "Fake" E-Mail und Handynummer, wie kann der Versender feststellen, dass die E-Mail und Handynummer die Richtige sind und er damit nicht einen Verstoß gegen die DSGVO macht? Wenn es so sein soll, müsste es ein verschlüsselter Anhang sein, der per 2. unabhängigen Weg, das Passwort übermittelt, sprich per Post. Dann auch gleich alles per Post versendet werden.

Elektronische Form könnte auch ein einfacher Link sein, der per Post kommt und mit vorher definierten Passwort entsperrt wird.
 

JFI

Erfahrenes Mitglied
04.05.2017
2.329
351
emv.smart-upstart.de
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wenn ich nach Datenschutz gehe, dann gebe ich eure Adresse an und dazu meine "Fake" E-Mail und Handynummer, wie kann der Versender feststellen, dass die E-Mail und Handynummer die Richtige sind und er damit nicht einen Verstoß gegen die DSGVO macht? Wenn es so sein soll, müsste es ein verschlüsselter Anhang sein, der per 2. unabhängigen Weg, das Passwort übermittelt, sprich per Post. Dann auch gleich alles per Post versendet werden.

Gute Frage. eID-Funktion des nPA werfe ich mal den Raum.

Oder man legt halt einmalig ein Konto an, Registrierung per PostIdent etc.
Elektronische Form könnte auch ein einfacher Link sein, der per Post kommt und mit vorher definierten Passwort entsperrt wird.
Ja, so handhabt es z.B. die Schufa. Könnte umweltfreundlicher laufen.

Der Witz an der derzeitigen Situation ist ja, dass Datenschutz nur vorgeschoben wird. Bezahlt man, gehts plötzlich auch ohne Papierkram und ggf. direkt und digital.