Ist vermutlich dazu gedacht, Kunden bei Zahlungsverzug durch die Möglichkeit von negativen SCHUFA-Einträgen einzuschüchtern. Das geht ja nur zusammen mit einer Auskunft.Bei meinem Zahnarzt dasselbe nur hier mit CRIF Bürgel. Laut der Selbstauskunft waren die Abfragen aber erst nach den jeweiligen Behandlungen, sodass es eher eine Eigenheit des Abrechnungsdienstleisters zu sein scheint.
Merkwürdig, die Schufa verweigert (ob zu recht oder zu unrecht sei mal dahingestellt) eine DSGVO-Auskunft, wenn diese mehrmals im Jahr gestellt wird.Das ist falsch. Es gibt keine rechtliche Regelung dazu - meines Wissens auch kein Grundsatzurteil.
Verweigert werden kann die Auskunft nur dann, wenn die Auskunftsanfrage "exzessiv" gestellt wird. Herrschende Meinung ist, dass alles was über 1x pro Quartal hinaus geht als exzessiv angesehen werden kann.
Selbst gerade erlebt, oder nur iwo gelesen? Wie wird das kommuniziert?Merkwürdig, die Schufa verweigert (ob zu recht oder zu unrecht sei mal dahingestellt) eine DSGVO-Auskunft, wenn diese mehrmals im Jahr gestellt wird.
Selbst gerade erlebt, oder nur iwo gelesen? Wie wird das kommuniziert?
Ich hol mir jedes Quartal mind. eine Kopie (außer es gibt keine Änderungen und ich hab nen Testaccount), in diesem Quartal habe ich mir sogar zwei Kopien bestellt. Eine Anfang Oktober, eine Mitte November. Anfang Dezember Eintag löschen lassen (Rückmeldung kam ca. 1 Woche später). Wollte noch was kündigen und anschließend ggf. ne dritte Kopie ordern
Bei dem einen ist der Score bei gleichen Fakten 98,8, beim anderen 98,3%.
Vllt hast du nen Namensvetter, der es immer übertreibt und die verwechseln dich mit ihmAls Email von der Schufa, mit Verweis auf 12, 5 DSGVO, daher auch meine Frage bzw. meine Antwort.
Aber es ist das gleiche wie immer: Bei den einem klappts, beim anderen nicht. Bei dem einen ist der Score bei gleichen Fakten 98,8, beim anderen 98,3%.
Keine Ahnung, die würfeln da bestimmt; wie bei den Scores.
Spannend! Hier könnte so einiges geradegerückt werden mit einem entsprechenden Urteil.100% gleiche Fakten wird's kaum geben, außer du kannst dich klonen
in den Score fließen ja leider so viele "Umweltfaktoren" ein, die sie gar nicht preisgeben wollen. Warten wir mal ab, ob und was wann bei der EuGH Überprüfung rauskommt...
EuGH: Schufa-Scoring auf dem Prüfstand
Der EuGH stellt Schufa-Scoring der Kunden-Bonität und Speicherung der Restschuldbefreiung auf den Prüfstand.www.haufe.de
Hast Du die E-Mail-Adresse bei der Beantragung der Datenkopie freiwillig angegeben oder hat die Schufa die aufgrund früherer Rückfragen/Löschanfragen gespeichert? Im ersten Fall würde ich es mal ohne E-Mail versuchen und abwarten, ob sie die Verweigerung auch postalisch übersenden würden (was kostentechnisch nur Sinn ergeben würde, wenn sie damit Anfragende in eine kostenpflichtige Auskunft locken würden).Als Email von der Schufa, mit Verweis auf 12, 5 DSGVO, daher auch meine Frage bzw. meine Antwort.
Leider reicht mittlerweile das berechtigte Interesse aus. Da die "Zahnärztliche Abrechnungsstelle" wohl den Zahnarzt sofort bezahlt, sich das Geld aber erst danach vom Kunden wiederholt (so hab ich das verstanden) liegt es hier vor. Wenn der Kunde, in dem Fall Meckie aber seine PZR (oder was auch immer) direkt vor Ort in Bar oder mit Karte zahlt (weiß nicht, wie das bei solchen Verrechnungsstellen dann gehandhabt wird), dürfte kein berechtigtes Interesse vorliegen. Die Bezahlung ist in dem Moment dann ja schon geleistet.Braucht ein Unternehmen für die Übermittlung von Daten an die Schufa nicht die Zustimmung des Kunden ausdrücklich dafür?
Ich würde bezweifeln, dass du in Praxis eine Schufa-Klausel unterschrieben hast... damit wäre das Vorgehen der "Abrechnungsstelle" rechtswidrig.
Hast Du eine Quelle dafür, dass jemand bei berechtigtem Interesse ohne meine Zustimmung eine Schufa-Auskunft meiner Daten holen darf? Danke.Leider reicht mittlerweile das berechtigte Interesse aus. Da die "Zahnärztliche Abrechnungsstelle" wohl den Zahnarzt sofort bezahlt, sich das Geld aber erst danach vom Kunden wiederholt (so hab ich das verstanden) liegt es hier vor.
Hast Du eine Quelle dafür, dass jemand bei berechtigtem Interesse ohne meine Zustimmung eine Schufa-Auskunft meiner Daten holen darf? Danke.
Hervorhebung durch mich.Vielen Dank für Ihre Anfrage
Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Erteilung einer Selbstauskunft und werden ihn bearbeiten.
Sie erhalten die Auskunft ausschließlich auf dem Postweg an die von Ihnen übermittelte Anschrift.
Dies wird eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen, welche je nach Arbeitsaufkommen variieren kann.
Bitte sehen Sie vor Ablauf eines Monats von Zwischen-Anfragen ab.
Mit freundlichen Grüßen
infoscore Consumer Data GmbH
Scheint nicht DSGVO-konform zu sein - bei elektronischer Beantragung sollte auch eine elektronische Auskunft geliefert werden.
Öh, diese Sollbestimmung steht so in Art. 12 Abs. 3 DSGVO?!
Art. 20 (1) DSGVO
Wobei natürlich die Anforderung an das Format "strukturiert, maschinenlesbar und gängig" Auslegungssache ist.
wenn ich nach Datenschutz gehe, dann gebe ich eure Adresse an und dazu meine "Fake" E-Mail und Handynummer, wie kann der Versender feststellen, dass die E-Mail und Handynummer die Richtige sind und er damit nicht einen Verstoß gegen die DSGVO macht? Wenn es so sein soll, müsste es ein verschlüsselter Anhang sein, der per 2. unabhängigen Weg, das Passwort übermittelt, sprich per Post. Dann auch gleich alles per Post versendet werden.
Ja, so handhabt es z.B. die Schufa. Könnte umweltfreundlicher laufen.Elektronische Form könnte auch ein einfacher Link sein, der per Post kommt und mit vorher definierten Passwort entsperrt wird.