• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

ANZEIGE

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
ANZEIGE
Wenn der Wert beauskunftet wurde, muss die Schufa dir den beauskunfteten Wert auch zur Verfügung stellen. Ist ja nichts anderes mit den Branchenscores, auch diese werden bei Anfrage erzeugt/errechnet.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Erläutere mal bitte anhand deines konkreten Beispiels, was ist das für ein Score ist, danke.
Unabhängig vom Bonitätsscoring unterstützt die SCHUFA ihre Geschäftspartner mit dem FraudPreCheck (FPC) durch Profilbildungen bei der Erkennung auffälliger Sachverhalte (z. B. zum Zwecke der Betrugsprävention im Versandhandel). Hierzu erfolgt eine Analyse von Anfragen von Geschäftspartnern der SCHUFA, um diese auf potenzielle Auffälligkeiten hin zu prüfen.

In diese Berechnung, die für den jeweiligen Geschäftspartner individuell erfolgt, können neben Anfragen der zurückliegenden 90 Tage, die aufgrund von Erkenntnissen der SCHUFA zu bekannten Manipulationsmustern von der angefragten betroffenen Person stammen, auch Anschriftendaten, Informationen ob und in welcher Funktion in allgemein zugänglichen Quellen ein Eintrag zu einer Person des öffentlichen Lebens mit übereinstimmenden Personendaten existiert, sowie aggregierte statistische Informationen aus dem SCHUFA-Datenbestand einfließen. Darüber hinaus können auch die jeweils aufgeführten Anfragezeiten bei der Ermittlung der Auffälligkeit berücksichtigt werden, wobei die SCHUFA davon ausgeht, dass innerhalb von drei Stunden vor dem aufgeführten Anfragezeitpunkt die Antragstellung durch die betroffene Person erfolgte.

Unter Einbeziehung dieser Informationen wird sodann ein zehnstelliger Auffälligkeitswert (FPC-Wert) zwischen 0 und 1 ermittelt und an den Geschäftspartner ausgegeben. Dabei gilt: je kleiner der ermittelte FPC-Wert, desto unauffälliger sind die Anfragedaten, je größer der Wert, desto größer die Auffälligkeit. Die Geschäftspartner der SCHUFA können den Wert zur weiteren risikovermindernden Steuerung ihrer Geschäftsprozesse einsetzen. Welche Bedeutung ein konkreter FPCWert für den jeweiligen Geschäftspartner hat, entscheidet dieser stets selbst anhand der jeweiligen Risikostruktur.

Eine erhöhte Auffälligkeit kann z. B. dazu führen, dass der Geschäftspartner risikobehaftete Zahlungsarten wie den Rechnungskauf nicht anbietet, sie ist jedoch allein kein Grund, einen Antrag abzulehnen. Die Geschäftspartner setzen neben dem FPC-Wert auch eigene Verfahren zur Betrugsprävention ein, die häufig miteinander kombiniert werden. Da sich ein Geschäftsvorgang im Distanzhandel bis beispielsweise zur Auslieferung der bestellten Ware über mehrere Schritte hinziehen kann, kann der Geschäftspartner bis zum Abschluss des Geschäftsvorgangs neu bekannt gewordene Informationen über Auffälligkeiten in Form aktualisierter FPC-Werte abrufen.

Die von den Geschäftspartnern zum Zwecke der Betrugsprävention übermittelten Anfragedaten werden bei der SCHUFA taggenau 12 Monate gespeichert und auf der Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) ausgewiesen. Ferner werden die personenbezogenen Daten ausgewiesen, die zur Verarbeitung in diesem Verfahren aktuell bei der SCHUFA gespeichert sind. Auswirkungen auf die Bonitätsbeurteilung und das Bonitätsscoring durch die SCHUFA hat das FPC-Verfahren nicht. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter http://www.scoring-wissen.de erhältlich.
 

TheEntrepreneurLawyer

Aktives Mitglied
21.06.2022
107
58
Entweder eine Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO anfordern oder nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO konkret nachfragen. Variante 1 dürfte schneller gehen, da standardisiert.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.002
2.758
In der standardisierten Datenkopie steht der Wert aber blöderweise standardmäßig nicht drin.
 

Hufeisen

Neues Mitglied
30.04.2022
22
17
Erläutere mal bitte anhand deines konkreten Beispiels, was ist das für ein Score ist, danke.
Ist wie schon erläutert wurde ein numerischer Wert zwischen 0 und 1 als Maß der 'Auffälligkeit' für die jeweilige Anfrage. Technisch ist es ein zusätzliches Feld in der Schufa-Response , der -in meinem Fall- an die Bank übermittelt wurde. Sieht dann so aus:
'SCORE-INFO FRAUD-SCORE: 0,0123456789'.
Im Vergleich dazu der 'normale' Branchenwert 'SCORE Wert: 9xxx/Quote:censored:,xx/Bereich X'.
Entweder eine Datenkopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO anfordern oder nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO konkret nachfragen. Variante 1 dürfte schneller gehen, da standardisiert.
Habe dummerweise vergessen zu erwähnen, dass ich nur durch die Datenkopie darauf aufmerksam wurde. Es wird beauskunftet, welche Daten der letzten 90 Tage von der SCHUFA in die Berechnung einbezogen werden und wer, wann abfragt. Aber leider nicht der eigentliche Wert. Ich werde es nochmals schriftlich mit Bezug auf Art. 15 Abs. 1 DSGVO versuchen. Muss ich mir mal in Ruhe passende Formulierungen raussuchen.
In der standardisierten Datenkopie steht der Wert aber blöderweise standardmäßig nicht drin.
Genau das ist mein Problem. :(
 
  • Like
Reaktionen: vlugangst

TwoKinds

Reguläres Mitglied
03.07.2019
47
18
Habt ihr schon mal den Fall gehabt, dass ihr keine Anfragen mehr löschen lassen könnt?

Habe bis jetzt keine Löschung der Anfrage beauftragt und bekomme die Meldung "Solange sich Ihre Rückfrage in Bearbeitung befindet, können Sie zu diesem Eintrag keine weitere Rückfrage stellen.". Außerdem sind auch alle Punkte aus gegraut.

Grüße
 

pls22

Erfahrenes Mitglied
03.09.2017
2.319
888
Habt ihr schon mal den Fall gehabt, dass ihr keine Anfragen mehr löschen lassen könnt?

Habe bis jetzt keine Löschung der Anfrage beauftragt und bekomme die Meldung "Solange sich Ihre Rückfrage in Bearbeitung befindet, können Sie zu diesem Eintrag keine weitere Rückfrage stellen.". Außerdem sind auch alle Punkte aus gegraut.

Grüße
Das Thema hatten wir hier ein paar Seiten zurück ;)
Hat sich bei mir nur gelöst, in dem ich ein zweiten 30 Tage Test Account angelegt habe, konnte die Anfrage dann löschen. Da ging es dann auch irgendwann nicht, brauchte einen 3.ten... dann gings wieder.

Aktuell klappt es aber auch beim Hauptlogin. Betrifft bei mir meistens Anfragen zu Kreditkonditionen, wo der Fehler kommt.
 
  • Like
Reaktionen: -Amlin-

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.653
706
Wenn der Wert beauskunftet wurde, muss die Schufa dir den beauskunfteten Wert auch zur Verfügung stellen. Ist ja nichts anderes mit den Branchenscores, auch diese werden bei Anfrage erzeugt/errechnet.
Sicher? Meiner Meinung nach, muss dir die Schufa nur beauskunften, wem sie Daten von dir gegeben hat und welche das waren (Name, geb. Datum, Adresse, Score, etc.) Sie muss dir allerdings nicht den WERT beauskunften, den sie an die Vertragspartner weitergeleitet hat.

Es reicht also, wenn die Schufa dir mitteilt, dass sie deinen "Namen", am 2. März 23 an Vodafone weitergeleitet hat. Sie muss dir nicht mitteilen, dass der WERT "Daukind" war.

Alles andere wäre ja eine massive unnötige Datensammlung. Wenn ich schon allein an die ganzen IP Nummern von Usern denke, die man an Werbeagenturen oder den Hoster weiterleitet. Bezüglich der IP Nummern speißt sich auch meine Kenntnis.... Wir müssen z.b. nicht alle IP Nummern eines Users speichern, die er in den letzten Wochen/Monate hatte und wir zur Werbeagentur automatisiert weiterleiten. Die Info, dass wir seine IP bzw. IP's an die Werbeagentur weiterleiten, ist vollkommen ausreichend.
 
  • Like
Reaktionen: Reval

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.291
2.050
Nach wie vielen Monaten sollte denn ein gekündigtes Girokonto aus der Schufa verschwinden?
 

Magnus1981

Aktives Mitglied
13.04.2023
238
125
So, da ich Euch ja was meinen doppelten Datensatz angeht auf dem Laufenden halten wollte:

Heute kam die Antwort der Schufa per Briefpost.

Man entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten und hat nach Rücksprache mit der Bank die Daten korrigiert.
Der ältere, korrekte Eintrag von 2020 ist stehengeblieben.

Neu ist eine Anfrage der Deutschen Bank (Postbank) zum Abgleich der gespeicherten Informationen zum laufenden Geschäftsverhältnis.

Im Nachgang war die Vorgehensweise, den Sachverhalt der Schufa direkt zu melden richtig.
Bei der Postbank hätte man entweder ewig gewartet, oder keine Antwort bekommen.
Schufa.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Sicher? Meiner Meinung nach, muss dir die Schufa nur beauskunften, wem sie Daten von dir gegeben hat und welche das waren (Name, geb. Datum, Adresse, Score, etc.) Sie muss dir allerdings nicht den WERT beauskunften, den sie an die Vertragspartner weitergeleitet hat.
Natürlich muss sie das. Ist bei den Branchenscores doch genau so. Auch da wird der gemeldete WERT beauskunftet.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Aber nicht, weil er beauskunftet werden muss.
Nein, natürlich nicht… macht die Schufa freiwillig und nicht weil es in DSGVO 15 steht….

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden - die Übermittlung eines Scorewertes an eine Dritte Partei ist eindeutig die Verarbeitung eines personenbezogenen Datums - muss Auskunft über eben jenes personenbezogene Datum erteilt werden.

Wahnsinn wie hier jeder immer mitquaken will aber schlicht keine Ahnung hat…
 
  • Like
Reaktionen: BR 612

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.002
2.758
Aus deinem wahnsinnig ahnungsvollen Sermon geht leider immer noch nicht die Pflicht zur Auskunft des Scorewerts hervor. Wie dem auch sei, wie erklärst du dir denn die Tatsache, dass die Schufa sich offensichtlch konsequent der angeblichen Pflicht entziehen kann, den FPP-Wert zu beauskunften?
 

Nabuli77

Neues Mitglied
30.03.2023
13
2
Hallo allerseits,
ich habe die Barclays Platinum Double erhalten. Nun ist meine Frage, ob ich bei der Schufa die entsprechende Kreditanfrage löschen lassen sollte? Würde sich dadurch der Basiscore etwas verbessern oder ist dieser Eintrag neutral, da ich die Kreditkarten ja erhalten habe? Grüße
 

Axcelerator

Erfahrenes Mitglied
06.10.2019
255
107
Hallo allerseits,
ich habe die Barclays Platinum Double erhalten. Nun ist meine Frage, ob ich bei der Schufa die entsprechende Kreditanfrage löschen lassen sollte? Würde sich dadurch der Basiscore etwas verbessern oder ist dieser Eintrag neutral, da ich die Kreditkarten ja erhalten habe? Grüße
Die tagesaktuelle Einschätzung verändert sich positiv. In wie fern diese aber mit den einzelnen Scores und damit mit dem Basisscore zusammenhängt, weiß niemand so recht. Es schadet auf jeden Fall nicht die Anfragen zu löschen. Ich mach das, sofern ich grad nen Onlineaccount habe, immer.
 
  • Like
Reaktionen: Nabuli77

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.522
6.684
Erst unangemeldet das Produkt in das Warenkorb legen, dann zurück auf die Hauptseite und anschließend mit bestehendem Konto anmelden und die Bestellung aus dem Warekorb abschließen. So hat es bei mir soeben funktioniert.
Danke, hat problemlos geklappt. Gerade erst waren die 100 Tage abgelaufen, konnte jetzt direkt hier neu abschließen.
 
  • Like
Reaktionen: ambux

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.522
6.684
D.h. dein Account war bereits zu einem kostenpflichtigen Account geworden, oder hattest du vorher gekündtigt? Funktionieren die Logindaten noch nach dem Kündigungstermin?
Ich hatte vorher gekündigt und dann mit bisherigen Zugangsdaten weitermachen können.
 
  • Like
Reaktionen: selaf

TwoKinds

Reguläres Mitglied
03.07.2019
47
18
ANZEIGE
Dieses Jahr wird die Straße in der ich wohne umbenannt. Über das wieso und warum brauchen wir nicht diskutieren, der Entschluss der Stadt steht leider fest. Jetzt frage ich mich, wertet die Schufa die neue Adresse als Umzug? 😂
Jemand Erfahrungen damit?