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Ein paar Beobachtungen zum SCHUFA-Scoring

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894

Weil sie eben auch das Verhalten von Menschen bewertet, diese Daten werden eben nicht nur der Kreditwirschaft zur Verfügung gestellt.

Wenn meine Adressen die die Schufa im laufe der Jahre eingesammelt hat von eben dieser an das Finanzamt übermittelt werden hat dies rein gar nichts mit der Bewertung eines Kreditgeschäftes zu tun.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Was geht aber meinen zulünftigen Vermieter meine Kto Verbindungen und etwaige Mahnbescheide an?

Der Vermieter bekommt diese Daten nicht von der Schufa, sondern höchstens von Dir.

Die Schufa speichert z.B. auch eine Lohnpfändung (bzw. lässt diese in den Score einfliessen), die muss rein gar nix mit einem Kreditgeschäft zu tun haben. Gleiches gilt für Mahn- und Vollstreckungsbescheide.

LP gibt es nicht mehr. Davon abgesehen geht einer Lohnpfändung zwingend ein PfÜB voraus. Diesen wiederum erhält der Gläubiger nicht 'einfach so'

Gerade letztere sind ein Problem, ist doch überhaupt nicht mehr garantiert das solche Dokumente dem Schuldner zugestellt werden, und sie erreichen eben Rechtskraft ohne das der Inhalt richtig sein muss.

Dass sowohl MB als auch VB dem Schuldner nicht zugestellt und trotzdem rechtskräftig wurden ist wohl noch nicht allzu häufig vorgefallen. Davon abgesehen ist das dann kein Schufaproblem....

Regelrecht erschreckend finde ich das diese Daten, die irgendwie eingesammelt werden auch noch von Finanzamt, Polizei oder Vollstreckungsbehörden genutzt werden können - und niemand kann das bei einmal gesammelten Daten verbieten.

Seit wann greifen Vollstreckungsbehörden auf die Schufa zu? MB und VB werden ganz zentral bei den Mahngerichten gespeichert, da braucht es keine Schufa...

Wenn ich vor 15 Jahren eine entsprechende Klausel bei der Kontoeröffnung unterschrieben habe, habe ich doch im Traum nicht daran gedacht das die Schufa diese Daten entsprechend weitergibt.

Du kannst der Weitergabe der Daten jederzeit widersprechen.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Weil sie eben auch das Verhalten von Menschen bewertet, diese Daten werden eben nicht nur der Kreditwirschaft zur Verfügung gestellt.

Wenn meine Adressen die die Schufa im laufe der Jahre eingesammelt hat von eben dieser an das Finanzamt übermittelt werden hat dies rein gar nichts mit der Bewertung eines Kreditgeschäftes zu tun.

ich mag nicht ausschließen, dass das so gelaufen ist. Vorstellen kann ich es mir nicht. Das Finanzamt kann jederzeit per Kontenabfrage auf all deine Konten und dort angegebenen Adressen zugreifen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Du kannst der Weitergabe der Daten jederzeit widersprechen.

Die Daten werden dann aber trotzdem an Polizei, Vollstreckungsbehörden und Finanzamt weitergegeben.

Vollstreckungsbehörden und MB/VB haben nicht unbedingt etwas miteinander zu tun.

Einen PFüB erhält man aus jedem gewonnen Urteil, da muss es nicht unbedingt um einen Kredit gegangen sein, das kann auch z.B. eine Auseiandersetzung im Arbeitsrecht gewesen sein.

Wenn MB und VB nicht dem Schuldner nicht zugestellt werden, diese aber als zugestellt vom Boten gemeldet wurde kommt regelmässig vor seitdem die Postboten keine Beamte mehr sind, natürlich ist dies kein Problem der Schufa - aber die Schufa macht daraus ein Problem für eine "unschuldige" Person.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
ich mag nicht ausschließen, dass das so gelaufen ist. Vorstellen kann ich es mir nicht. Das Finanzamt kann jederzeit per Kontenabfrage auf all deine Konten und dort angegebenen Adressen zugreifen.

Das ist nicht bei mir so gelaufen. Das läuft so nachAO §93 - bei jedem und eben mit allen Daten. Das heisst z.B. auch Telefonverträge werden dort dann übermittelt.
 
Zuletzt bearbeitet:

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Aus dieser Sicht erübrigen sich die meisten "Gerechtigkeitsaspekte" von Scoring-Berechnungen. Auch das sonstige Geschäftsgebaren der Schufa leuchtet einem dann von diesem Standpunkt aus ein, völlig frei von jeglichen Bewertungen.

Gruß
Lisa

Es geht ja gar nicht um Gerechtigkeitsaspekte, sondern es geht darum, daß sich die Schufa zunehmend "selbst in's Knie schießt". Was ursprünglich einmal einem guten Gedanken entsprungen ist, wird nun Opfer der eigenen Überoptimierung und schadet den Interessen der Schufa-Gründer und -Eigentümer.
Früher ging es bei der Schufa-Anfrage darum (und nur darum), die - wie Du richtigerweise sagst - "schwarzen Schafe" herauszufiltern. Und da gab es Pappenheimer, die kilometerlange Listen mit Mahnbescheiden und Zwangsvollstreckungen mit sich herumschleppten.
Heute erhält jemand einen schlechten Score, weil er irgendwann einmal in der falschen Stadt geboren wurde... :sick: (oder weil irgendjemand eine Hausnummer falsch übermittelt hat, wie ja schon einige Foristen in diesem Thread berichteten).
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Das ist nicht bei mir so gelaufen. Das läuft so nachAO §93 - bei jedem und eben mit allen Daten. Das heisst z.B. auch Telefonverträge werden dort dann übermittelt.

AO93 ist kein explizites Schufathema. Das Finanzamt kann bspw. auch beim Handyanbieter direkt nach AO93 Auskunft verlangen, oder beim Stromanbieter, oder oder oder. Sogar bei der Lufthansa.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Und selbst Mahn- und Vollstreckungsbescheide haben nicht zwangsläufig etwas mit dem Verhalten der Person zu tun. Man kann auch Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide bekommen und all seinen geplanten/geregelten finanziellen Verpflichtungen nachkommen.

Den VB gibt es nur wenn auf den MB kein Widerspruch erfolgt. Und ein Endurteil, bzw. vorläufig vollstreckbares Urteil aufgrund eines Gerichtsverfahrens wird nicht sofort an die Schufa oder andere Auskunfteien übermittelt. Das geschieht i.d.R. erst nach Nichtzahlung
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Und selbst Mahn- und Vollstreckungsbescheide haben nicht zwangsläufig etwas mit dem Verhalten der Person zu tun. Man kann auch Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide bekommen und all seinen geplanten/geregelten finanziellen Verpflichtungen nachkommen.

Absolut richtig! Wenn's aber mehr sind, als der FCB in einer Saison Tore schiesst, dann sollte man sich schon Gedanken machen...
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
AO93 ist kein explizites Schufathema. Das Finanzamt kann bspw. auch beim Handyanbieter direkt nach AO93 Auskunft verlangen, oder beim Stromanbieter, oder oder oder. Sogar bei der Lufthansa.

Aber da ist eben die Schufa ein guter Anlaufpunkt, weil man nur einen Brief schreiben muss.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Und selbst Mahn- und Vollstreckungsbescheide haben nicht zwangsläufig etwas mit dem Verhalten der Person zu tun. Man kann auch Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide bekommen und all seinen geplanten/geregelten finanziellen Verpflichtungen nachkommen.

Ja, kenne ich, musste mal 9 Monate hinter 500,--DM für gelieferten Mutterboden hinterherrennen, wurde dann mitsamt aller Nebenkosten für Creditreform Mahnverfahren bis hin zum Mahnbescheid beglichen.

Das nennt sich dann auch "Man kann auch Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide bekommen und all seinen geplanten/geregelten finanziellen Verpflichtungen nachkommen"

Das sehe ich aber nicht als sauberen Umgang mit offenen Rechnungen an und darauf kann ich verzichten. Wenn ich solche Einträge vorher zu lesen bekomme gibst die Ware nur noch per Vorkasse.
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Hallo
Übrigens gibt es keinen kostenlosen Zugang mehr. Der Online-Zugang kostet jetzt schlappe 3,95 €/Monat (!), nur die Datenübersicht ist einmal im Jahr kostenlos möglich.

Gruß
Lisa

Ich hab aber einen kostenlosen Zugang. Seit Jahren schon. Basis-Score wird vierteljährlich aktualisiert.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.110
Die Schufa speichert z.B. auch eine Lohnpfändung (bzw. lässt diese in den Score einfliessen), die muss rein gar nix mit einem Kreditgeschäft zu tun haben.

Eine Lohnpfändung bedeutet aber zugleich immer auch, dass der Schuldner bis zur Befriedigung des Gläubigers andere laufende Verbindlichkeiten nur aus dem unpfändbaren Teil des Einkommens bestreiten kann.

Das hat naturgemäß erheblichen Einfluss auf die für den Schuldner dann noch frei verfügbaren Mittel:
Pf

Insofern sehe ich da schon eine Relevanz für Kreditgeschäfte, da z.B. eine als Sicherheit erfolgende Lohnabtretung entwertet ist.

Gleiches gilt für Mahn- und Vollstreckungsbescheide.

Jein. Was Gläubiger melden dürfen, richtet sich nach § 28a BDSG. Ein Mahnbescheid gehört nicht dazu (kein Schuldtitel nach § 794 ZPO, das ist "erst" ein Vollstreckungsbescheid). Allerdings sollte man bitte auch bedenken, dass diesem Stadium i.d.R. schon die Voraussetzung nach § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG (fristlose Kündigung nach Zahlungsrückstand) vorausgegangen sein wird.

Gerade letztere sind ein Problem, ist doch überhaupt nicht mehr garantiert das solche Dokumente dem Schuldner zugestellt werden, und sie erreichen eben Rechtskraft ohne das der Inhalt richtig sein muss.

Das stimmt so nicht. Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden per Postzustellungsurkunde ("gelber Umschlag") zugestellt. Es ist von dem Zusteller zu bescheinigen, in welcher Weise die Zustellung vollzogen wurde oder dass diese nicht möglich war. Das geschieht auf der sog. Zustellungsurkunde, die an das Gericht zurückgesandt wird. Wer schon einmal einen gelben Umschlag bekommen hat, hat vielleicht bemerkt, dass auf der Rückseite eine Lasche/Öffnung vorhanden ist, bei der man sich fragt, wofür die gut ist: da steckte die Zustellungsurkunde drin.

Selbst wenn eine dem äußeren Anschein nach wirksame Zustellung erfolgt ist, führt das aber nicht zu Fristablauf und Rechtskraft, wenn die Zustellungsvoraussetzungen tatsächlich nicht vorlagen und - vereinfacht gesagt - auch keine Fake-Anschrift verwendet wurde. Dabei geht es dann regelmäßig um die Frage, ob jemand unter einer bestimmten Anschrift noch wohnhaft war oder nicht bzw. unabsichtlich oder absichtlich den Anschein gesetzt hat, dort (noch) zu wohnen.

Regelrecht erschreckend finde ich das diese Daten, die irgendwie eingesammelt werden auch noch von Finanzamt, Polizei oder Vollstreckungsbehörden genutzt werden können - und niemand kann das bei einmal gesammelten Daten verbieten.

Das mag, abgesehen von datenschutzrechtlichen Fragen, andernorts anders gesehen werden, aber für die Behördenvollstreckung braucht man die Schufa nicht, da i.d.R. aus früheren Zahlungen eine Bankverbindung bekannt ist.
 
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kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Es gibt neben der Schufa noch ein paar "wichtige" Wirtschaftsauskunfteien: http://www.vielfliegertreff.de/besi...-aus-dem-barclaycard-thread-2.html#post829942

Infoscore gehört zu Bertelsmann: Selbstauskunft
Bei der Creditreform-Tochter Boniversum kann man die Gratis-Selbstauskunft online bestellen: https://www.bonigo.de/Produkte/Meine-Auskunft-nach-34.html
Häufige Fragen: Creditreform Boniversum GmbH


Z.B. die Deutsche Post DHL, genauer: DHL Vertriebs GmbH (wiederum über deren Online-Shops Paket.de und meinPaket.de / nun allyouneed.com) arbeitet mit der infoscore Consumer Data GmbH zusammen.

Das ist z.B. bei infoscore genauso.


Die Schufa "erfasst" also bei Weitem nicht alle/s.

Als Onlinehändler (also von der "anderen" Seite) ist meine Erfahrung mit Infoscore eher negativ. Deren Datenbestand gibt nicht viel her. Ich greife da lieber auf Bürgel zurück. Schufa ist auch nicht so dolle, was Ecommerce betrifft. Die Qualität der Daten ist immer davon abhängig, woher diese stammen. Sogenannte "harte Negativmerkmale" wie eidesstattliche Versicherung oder Insolvenz, die hat jeder im Angebot. Aber den Unterschied machen die "weichen Negativmerkmale" wie Inkassoverfahren, vergangene Mahnverfahren etc.
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Das relevante Wort ist das letzte im ersten von Dir zitierten Satz.

Verstehe deinen Post nicht. Das war schon immer so. Zugang inkl. der Daten wie Bankverbindungen und Kredite sowie Basis-Score gibt es umsonst. Und diese Tatsache - kostenloser Zugang - wurde vom anderen Poster ja als nicht mehr existent beschrieben...
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.894
Das stimmt so nicht. Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden per Postzustellungsurkunde ("gelber Umschlag") zugestellt. Es ist von dem Zusteller zu bescheinigen, in welcher Weise die Zustellung vollzogen wurde.

Einwurf in den nicht vorhandenen Briefkasten (Mülleimer), weil der Postbote zu faul ist sich um alles zu kümmern - passiert in Berlin regelmässig, führt immer wieder zu Ärger. Richter in Berlin sagen wortwörtlich: "Ich weiss um das Problem, machen sie eine Beschwerde, mir sind die Hände gebunden".

Das passiert einfach seitdem die Zustellung der "gelben Briefe" an private Dienstleister übergeben wurde.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Eine Lohnpfändung bedeutet aber zugleich immer auch, dass der Schuldner bis zur Befriedigung des Gläubigers andere laufende Verbindlichkeiten nur aus dem unpfändbaren Teil des Einkommens bestreiten kann.

Das hat naturgemäß erheblichen Einfluss auf die für den Schuldner dann noch frei verfügbaren Mittel:
Pf.

Du gehst hier automatisch von eingeschränkter bzw. nicht vorhandener Zahlungsfähigkeit aus. Es kann aber auch mangelnde Zahlungswilligkeit vorliegen. Sei es, weil der Schuldner böswillig ist, oder sei es, weil - sicher der seltenere Fall - besondere Umstände vorliegen, die ihn am Ende des Tages dazu berechtigen.
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Verstehe deinen Post nicht. Das war schon immer so. Zugang inkl. der Daten wie Bankverbindungen und Kredite sowie Basis-Score gibt es umsonst. Und diese Tatsache - kostenloser Zugang - wurde vom anderen Poster ja als nicht mehr existent beschrieben...

Mag ja sein das Altuser hier Bestandsschutz genießen,
Aktuell bekommt man keinen kostenlosen Onlinzugang mehr, egal für welche Daten
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Einwurf in den nicht vorhandenen Briefkasten (Mülleimer), weil der Postbote zu faul ist sich um alles zu kümmern - passiert in Berlin regelmässig, führt immer wieder zu Ärger. .

Nicht nur in Berlin. Mir ist zumindest ein Fall bekannt, in dem ein Anwalt seine Briefe an das Gericht mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurückbekam... :sick:

(und ich habe selbst schon Briefe bekommen, auf denen weder mein Name noch meine Straße stand. Wenigstens die Hausnummer war aber richtig... :doh: )
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Du gehst hier automatisch von eingeschränkter bzw. nicht vorhandener Zahlungsfähigkeit aus. Es kann aber auch mangelnde Zahlungswilligkeit vorliegen. Sei es, weil der Schuldner böswillig ist, oder sei es, weil - sicher der seltenere Fall - besondere Umstände vorliegen, die ihn am Ende des Tages dazu berechtigen.

Strittige Forderungen dürfen nicht gemeldet werden. Kommt es zu einer Lohnpfändung ist die Forderung allerdings nicht mehr strittig, schließlich hat ein Gericht einen PfÜb ausgestellt.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Strittige Forderungen dürfen nicht gemeldet werden. Kommt es zu einer Lohnpfändung ist die Forderung allerdings nicht mehr strittig, schließlich hat ein Gericht einen PfÜb ausgestellt.

Bestreiten kann man etwas nur, wenn man davon Kenntnis hat.

Also mir fallen spontan in meinem Bekanntenkreis zwei Fälle ein, in denen durchaus solvente Personen nichtsahnend einen Mahnbescheid bekommen haben. In einem Fall kam es sogar zur Lohnpfändung, am Ende stellte sich dann heraus, daß es schlicht eine Namensverwechslung war... :sick:
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.110
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Du gehst hier automatisch von eingeschränkter bzw. nicht vorhandener Zahlungsfähigkeit aus. Es kann aber auch mangelnde Zahlungswilligkeit vorliegen. Sei es, weil der Schuldner böswillig ist, oder sei es, weil - sicher der seltenere Fall - besondere Umstände vorliegen, die ihn am Ende des Tages dazu berechtigen.

Das macht es aber auch nicht besser.

Im Stadium der Lohnpfändung ist es letztlich egal, ob es sich um Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit handelt.