Einführung einer Testpflicht für sämtliche Flüge nach Deutschland ab Ende März 2021

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dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.732
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Fliege heute aus DXB nach FRA. Der Test in Dubai hat nur das gestrige Datum, aber keine Uhrzeit. Was machen sie denn dann?

Dir zu Deinem Test um 00:01 Uhr gratulieren und Dich je nach Ankunftszeit stehen lassen oder mitnehmen?

Aus welchem Kaugummiautomaten fischt man denn einen Test ohne Uhrzeit?
 
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schmittg

Reguläres Mitglied
14.10.2016
80
72
Ich möchte noch einmal das Thema aufgreifen, dass wenn man einmal Corona positiv war, es unter Umständen mehrere Wochen dauert, bis der PCR Test negativ ist. Ich habe mal die Grafik hochgeladen, die auf der RKI Seite zu finden ist.
2021_03_27_08_27_51_Grafik_Erregernachweis.png_jsessionid_8CA3A2EEA79ACF160D791B5D3537D211.inter.jpg https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html

Ansteckend (infektiös) ist man allerdings bereits nach wenigen Tagen nicht mehr wenn die Symptome abgeklungen ist. Alleine dieser Umstand bescheinigt, das die Aussage auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium "Eine Beförderung durch die Beförderungsunternehmen ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften ist auf eigene Verantwortung durchzuführen." sinnfrei ist.
In der Praxis würde dies bedeuten, dass man längere Zeit nicht mehr nach Deutschland auf dem Luftweg einreisen kann.
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
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Ich möchte noch einmal das Thema aufgreifen, dass wenn man einmal Corona positiv war, es unter Umständen mehrere Wochen dauert, bis der PCR Test negativ ist. Ich habe mal die Grafik hochgeladen, die auf der RKI Seite zu finden ist.
Anhang anzeigen 146648 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html

Ansteckend (infektiös) ist man allerdings bereits nach wenigen Tagen nicht mehr wenn die Symptome abgeklungen ist. Alleine dieser Umstand bescheinigt, das die Aussage auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium "Eine Beförderung durch die Beförderungsunternehmen ist nur mit negativem Testnachweis gestattet. Eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften ist auf eigene Verantwortung durchzuführen." sinnfrei ist.
In der Praxis würde dies bedeuten, dass man längere Zeit nicht mehr nach Deutschland auf dem Luftweg einreisen kann.

60 Tage lang Einzelzimmer auf Mallorca halt.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.961
2.948
CGN
In S. 1 Nr. 1 wird vor der Aufzählung auch auf die "nach Absatz 8 Satz 1 genannten Personen" Bezug genommen.

Abs. 8 spricht allerdings nicht von Risikogebiet, sondern von erhöhte Infektionsrisiko. Da die Vorschrift auch den Begriff Risikogebiet verwendet, dürfte das weiter sein. Ggf. argumentiert Jens also, dass zur Zeit überall ein erhöhtes Risiko besteht, zumal sich kaum ein Antragsteller finden wird, der aus Neuseeland oder Taiwan einreisen will.

Ich gebe dir allerdings recht, so unproblematisch, wie ich auf den ersten Blick dachte, ist das mit der Ermächtigungsgrundlage nicht. Wäre also ein vernünftiger Ansatzpunkt, zumal man durch sowas ein Verwaltungsgericht im Zweifel eher überzeugt kriegt als durch Abwägungsgesichtspunkte.
 
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ipod2404

Erfahrenes Mitglied
18.05.2019
365
19
Dir zu Deinem Test um 00:01 Uhr gratulieren und Dich je nach Ankunftszeit stehen lassen oder mitnehmen?

Aus welchem Kaugummiautomaten fischt man denn einen Test ohne Uhrzeit?

Der Kaugummi Automat wird betrieben von der Dubai Health Authority. Sie bieten diese test an verschiedenen Standorten an. Daher die Frage. Man hat einen Zettel bekommen, wo allerdings auch keine Uhrzeit drauf steht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Abs. 8 spricht allerdings nicht von Risikogebiet, sondern von erhöhte Infektionsrisiko. Da die Vorschrift auch den Begriff Risikogebiet verwendet, dürfte das weiter sein. Ggf. argumentiert Jens also, dass zur Zeit überall ein erhöhtes Risiko besteht, zumal sich kaum ein Antragsteller finden wird, der aus Neuseeland oder Taiwan einreisen will.

Ich gebe dir allerdings recht, so unproblematisch, wie ich auf den ersten Blick dachte, ist das mit der Ermächtigungsgrundlage nicht. Wäre also ein vernünftiger Ansatzpunkt, zumal man durch sowas ein Verwaltungsgericht im Zweifel eher überzeugt kriegt als durch Abwägungsgesichtspunkte.

Die aktuelle Argumentation ist doch, "es könnte Mutanten geben, daher besteht ein sehr hohes Risiko" Da nun niemand beweisen kann das es die Mutanten in einem entsprechenden Gebiet nicht gibt, und das es auch kaum echte Daten zu den Mutanten gibt, kannst du das Risiko nicht erfolgreich anzweifeln.
 
Zuletzt bearbeitet:

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.961
2.948
CGN
Die aktuelle Argumentation ist doch, "es könnte Mutanten geben, daher besteht ein sehr hohes Risiko" Da nun niemand beweisen kann das es die Mutanten in einem entsprechenden Gebiet nicht gibt, und das es auch kaum echte Daten zu den Mutanten gibt, kannst du das Risiko nicht anzweifeln.

Anzweifeln kann ich das schon, die Frage ist, mit welchem Erfolg ;)
 

PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
3.104
1.512
DUS
So wie hierzulande die Zahlen derzeit steigen, hat sich das Thema Reisen bald eh von der anderen Seite erledigt, Reisende aus Deutschland werden demnächst nirgendwo mehr reingelassen. Damit hat sich das Thema Rückflug für viele dann auch erledigt. Bitte schön.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Anzweifeln kann ich das schon, die Frage ist, mit welchem Erfolg ;)

Habe das dann mal geändert, ich sehe aktuell leider keine Argumente mit denen man erfolgreich die weitreichenden Einschneidungen in meine Rechte angehen kann. Würde ich sofort machen, aber das wäre einfach ein Kampf gegen Windmühlen.
 

RudiSeiBua

Reguläres Mitglied
29.01.2021
99
97
FNJ
So wie hierzulande die Zahlen derzeit steigen, hat sich das Thema Reisen bald eh von der anderen Seite erledigt, Reisende aus Deutschland werden demnächst nirgendwo mehr reingelassen. Damit hat sich das Thema Rückflug für viele dann auch erledigt. Bitte schön.

Es wird immer genug Länder geben in die man reisen kann, unabhängig von der Situation im Abreiseland. Nicht jede Regierung agiert so kopflos aktionistisch wie die unsere.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.020
637
.de
Der Kaugummi Automat wird betrieben von der Dubai Health Authority. Sie bieten diese test an verschiedenen Standorten an. Daher die Frage. Man hat einen Zettel bekommen, wo allerdings auch keine Uhrzeit drauf steht.

Aus Erfahrung mit anderen Ländern ist unwahrscheinlich, dass die Uhrzeit eine Rolle spielen wird. Wer am 27.03. einreist, kann einen Test ab dem 25.03. 00:00 machen.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.933
12.017
Trans Balkan Express
Eine Bundesrechtsverordnung ist keine im Rang unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift ;)

Inhaltlich müsste man wegen dieses Textbausteins es eventuell stärker über die Ungleichbehandlung versuchen. Aus ähnlichen Gründen hat man in Münster ja auch dem Media Markt kürzlich Recht gegeben (führte allerdings nur zu einer umgehenden Anpassung der Verordnung). Mir schwant allerdings, dass die deutlich größere Zahl von mit dem Flugzeug erreichbaren Ländern im Vergleich zu mit dem Auto realistisch erreichbaren Ländern ein sachlicher Grund sein könnte.


Danke. Stimmt. :eek: Kann ich den Austauch hier eigentlich auf meine Weiterbildungsverpflichtung anrechnen? :) Das Zitat war aus der Media-Marktentscheidung. Mein Eindruck ist dennoch der 13. Senat des OVG NRW verwendet kürzere Textbausteine, als das Sächsische OVG. Eine realsitische Chance sehe ich dennoch nicht. Beim OVG sitzen ja keine Hassadeure. Was das BVerfG betrifft, rechne ich mit einer Rechtsfolgenabwägung in der Eilentscheidung, in etwa wie folgt: Spannende Frage. Klären wir im Hauptsacheverfahren. Bis dahin wiegt einmal Stäbchen in die Nase stecken, nicht ganz so schwer wie das Risiko eines Vireneintrags nach D oder so ähnlich.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Wieso heißt es in der Erklärung und FAQ immer Urlaubsland? Ich reise bestimmt nicht freiwillig zur Zeit.

Weil sich die Politik nicht vorstellen kann das man auch mal arbeiten muss. Wenn die wichtigsten Treffen der deutschen Politik nur noch per "Zoom Call" stattfinden, und dabei Suppe gelöffelt wird oder Candy Crush gespielt wird dann gibt es doch keinen Grund aus beruflichen Gründen das Homeoffice zu verlassen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.123
Abs. 8 spricht allerdings nicht von Risikogebiet, sondern von erhöhte Infektionsrisiko. Da die Vorschrift auch den Begriff Risikogebiet verwendet, dürfte das weiter sein. Ggf. argumentiert Jens also, dass zur Zeit überall ein erhöhtes Risiko besteht, zumal sich kaum ein Antragsteller finden wird, der aus Neuseeland oder Taiwan einreisen will.

In der Begründung des Gesetzesentwurfs zu Abs. 8 wird nicht deutlich, worin der Unterschied zwischen "erhöhtes Infektionsrisiko, weil als Risikogebiet ausgewiesen" und "erhöhtes Infektionsrisiko, aber nicht als Risikogebiet" ausgewiesen bestehen soll. Die Begründung erschöpft sich in der Wiedergabe des Gesetzestextes (BT-Drs 19/23944, S. 36), ebenso auch schon für die vorherige Regelung in § 5 Abs. 2 a.F. (BT-Drs 19/18111, S. 19).

Der Begriff Risikogebiet geht meines Erachtens gerade nicht weiter, weil die Voraussetzung dafür ist, dass für "ein Gebiet außerhalb der Bundesrepublik Deutschland [...] ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bestimmten bedrohlichen übertragbaren Krankheit festgestellt" wird.

Für Mallorca bedeutet das also, dass ein erhöhtes Infektionsrisiko vorliegt, obwohl die Bundesregierung festgestellt hat, dass kein erhöhtes Infektionsrisiko mehr vorliegt. :confused:

Die aktuelle Argumentation ist doch, "es könnte Mutanten geben, daher besteht ein sehr hohes Risiko" Da nun niemand beweisen kann das es die Mutanten in einem entsprechenden Gebiet nicht gibt, und das es auch kaum echte Daten zu den Mutanten gibt, kannst du das Risiko nicht erfolgreich anzweifeln.

Dann müsste meiner Meinung nach jedes Gebiet, für das keine Mutantenfreiheit nachgewiesen ist, zum Risikogebiet erklärt werden, weil dann dort mindestens ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Für Mallorca bedeutet das also, dass ein erhöhtes Infektionsrisiko vorliegt, obwohl die Bundesregierung festgestellt hat, dass kein erhöhtes Infektionsrisiko mehr vorliegt. :confused:



Dann müsste meiner Meinung nach jedes Gebiet, für das keine Mutantenfreiheit nachgewiesen ist, zum Risikogebiet erklärt werden, weil dann dort mindestens ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.

Das Problem liegt doch im vermeintlichen Bedrohungsszenario der Mutanten, aktuell ist die ach so gefährliche britischen Mutante in DE ziemlich beherrschend, hat zur Folge das wir jetzt mit einer veränderten Teststrategie mehr Infektionen nachweisen können, die Fallzahlen in den ICUs steigen hingegen nur leicht, Todesfälle wäre statistisch nicht mehr auffällig - das schafft auch eine Hitzewelle nebenbei.

Expertengremium: Risiko, nach Infektion mit B.1.1.7 zu sterben, bleibt gering

https://www.rnd.de/gesundheit/coron...b117-wirklich-FRCVIRCPVJHVBLU7EG2KJULDYY.html

In Deutschland hat sich die britische Variante dem RKI zufolge seit Dezember vergangenen Jahres ausgebreitet. Mehr als 72 Prozent der Neuinfektionen sollen inzwischen auf eine Ansteckung mit dem mutierten Erreger zurückgehen.Ein Anstieg der Todeszahlen ist seitdem nicht beobachtet worden, im Gegenteil: So nimmt die Zahl der Corona-Todesfälle seit Jahresbeginn kontinuierlich ab. Auch der Anteil der tödlichen Verläufe bei den positiv Getesteten sinkt seit Januar beständig. Ebenso war die Zahl der Krankenhauseinweisungen aufgrund von Covid-19-Symptomen gesunken. Erst in den letzten Tagen war die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen wieder geringfügig angestiegen.


Ich würde mir eine Fakten bassierte breite öffentliche Debatte wünschen, aber die Politik setzt nur auf Emotionen, nicht bei den Entscheidungen sondern bei der Kommunikation. Fakten werden schlicht ignoriert.
 
Zuletzt bearbeitet:

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.604
4.907
München
Moderations-Hinweis: Die allgemeine Corona-Diskussion und politische Diskussion kann im Bereich "Gott und die Welt" geführt werden. Einige Beiträge wurden auch dorthin verschoben.

Dieser Bereich ist ausschließlich zur Diskussion mit klarem Reisebezug vorgesehen. Danke!
 
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hilpers

Aktives Mitglied
16.08.2017
179
4
In der FAQ des BMG steht:

Welche Tests werden anerkannt?

Es werden grundsätzlich Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP, TMA) und Antigentests zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anerkannt.
[..]
Antigen-Schnelltests werden anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen.[..]

Um die Leistung solcher Antigen-Schnelltests zu optimieren, sollten Antigen-Schnelltests nicht von Laien, sondern ausschließlich von geschulten Anwendern unter strikter Einhaltung der Anweisungen des Herstellers durchgeführt werden.

Der Testnachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts.


Die verlinkte Seite des RKI führt ferner aus:
Als Testnachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Was spricht denn eigentlich dagegen, sich mit einem zugelassenen Coronaselbsttest zu testen, und dieses Ergebnis selbst zu dokumentieren, oder bspw. den Test von der Freundin durchführen zu lassen?
Einen PCR-Test kriegt der Laie natürlich nicht hin.
Die boomenden Coronatestzentren, welche die gleichen/ähnlichen Schnell-/Selbsttests verwenden, die bei Aldi zu kaufen sind, sind ja auch nicht der heilige Gral. Wo wäre der Unterschied?

Übersehe ich was? Ist das nochmal wo näher geregelt?
 

maxador

Reguläres Mitglied
27.09.2011
74
1
Algarve/Portugal
Wir müssen und mußten mit Viren und Bakterien leben, sie gehören schlicht zum Leben. Es wird neue Mutanten geben und man kann die Menschen nicht auf Dauer einsperren. Dazu gehört auch eine Reisefreiheit ohne Tests, die ohnehin nicht konkret aussagekräftig sind.
 

Abstürzer

Reguläres Mitglied
08.09.2016
94
3
braucht man, wenn man aus einem Coronarisikogebiet kommt jetzt überhaupt noch nen PCR oder reicht hier jetzt auch ein zertifizierter Antigentest?

Hat man also klammheimlich eine Erleichterung eingeführt?:D
 

morepp

Erfahrenes Mitglied
13.09.2010
276
178
braucht man, wenn man aus einem Coronarisikogebiet kommt jetzt überhaupt noch nen PCR oder reicht hier jetzt auch ein zertifizierter Antigentest?

Hat man also klammheimlich eine Erleichterung eingeführt?:D

Klammheimlich wurde nichts eingeführt. Antigentests werden schon länger mit entsprechenden Mindestkriterien anerkannt.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Ich denke es wird darauf hinauslaufen, dass man den PCR für Hochrisiko Gebiete weiterhin braucht, aber für nicht Hochrisiko Gebiete wie Mallorca auch Antigen Schnelltest genügt.

Das Ganze ist doch in dem Wahn entstanden den urlaubenden Deutschen den Urlaub doch noch zu vermiesen. Eins persönlich in die Fresse sozusagen höchstpersönlich von der Kanzlerin und allen in der Regierung.
Die Bundesregierung selber hat wohl ausschließlich den Biersaufenden grölenden Deutschen im Kopf bei Mallorca.

Ein positiver Effekt gibt es aber. Die Urlauber werden höllisch aufpassen, dass sie sich nicht anstecken.

Aus Mallorca strömen also nicht infizierte zurück, während wie zuhause das Risiko erhöhen. Mich wundert es, dass die Mallorca Regionalregierung hier nicht noch kritischer war nach dem Motto: Kehrt mal lieber Zuhause und schafft das bessere Regeln- könnt ihr ja von uns übernehmen.

Disclaimer: Ich bin und werde momentan kein Mallorca Urlauber