Wenn ich mir die Corona-Einreiseverordnung anschaue, samt dem Wortlaut der Änderung vom 26.03.21 bzgl Einreise über Luftverkehr, hat sich offenbar zur Ausnahme der Test-und Nachweispflicht nichts geändert:
"Personen, die nur zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen."
Angenommen ich komme aus einem Land, welches weder in Deutschland noch in der Schweiz als Risikoland deklariert ist, und ich angebe, mit entsprechendem Buchungsnachweis eines Hotels in der Schweiz, dass ich nur durch Deutschland durchreise, könnte ich zunächst vom ersten Land nach Stuttgart fliegen ohne Testnachweis, und dann mit dem Auto weiter in die Schweiz einreisen.
Würde mich die Airline ohne Testnachweis nicht nach Stuttgart befördern, so läge eine Nichtbeförderung ohne rechtliche Grundlage vor, oder sehe ich das falsch ?