Einführung einer Testpflicht für sämtliche Flüge nach Deutschland ab Ende März 2021

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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.357
5.652
MUC/INN
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Genauso lese ich das auch. Also keine Ausnahme von der Testpflicht für Transitreisende.

2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland unter Inanspruchnahme eines Beförderers im Luft*verkehr einreisen wollen, haben vor dem Abflug im Ausland dem Beförderer einen Nachweis nach Absatz 3 vorzulegen. Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 bleiben unberührt. Personen nach Satz 1 haben bei Einreise einen Nachweis nach Absatz 3 mitzuführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde im Sinne des Infektionsschutzgesetzes oder der von dieser beauftragten Behörde oder Stelle sowie der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf deren Anforderung zum Zwecke der stichprobenhaften Überprüfung vorzulegen.“

Wer nur im Transit bleibt, will nicht einreisen und reist nicht ein, folglich ist er ausgenommen.

Wie sieht es aus: Ich mache z.B. heute um 14 Uhr in Hamburg ein Test. Fliege morgen ins Ausland und komme Mittwoch vor 14 Uhr in Hamburg wieder an. Reicht der eine Test da unter 48 Stunden? Oder muss ich zwingend im Ausland den Test machen?

§ 2 Abs.3 sagt hierzu: (3) Als Nachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektionmit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Nachweis nach Satz 1 ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Die dem ärztlichen Zeugnis oder dem Test-ergebnis nach Satz 1 zugrunde liegende Abstrichnahme darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Nähere Anforderungen an die dem ärztlichen Zeugnis oder dem Testergebnis zugrundeliegende Testung werden vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht.


Wo der Test gemacht wurde ist egal, der Abstrich darf höchstens 48h vor Einreise in die BRD vorgenommen worden sein.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.949
7.164
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Tests.html
Anforderungen an die Tests:
Als Testnachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein.

Verfahren der Nukleinsäureamplifikationstechnik (PCR, LAMP[SUP]1[/SUP], TMA[SUP]2[/SUP]) zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2, die auf einem geeigneten Probenmaterial der oberen oder unteren Atemwege sowie Speichel oder Rachenspülwasser basieren, werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union sowie aus unten genannten Staaten akzeptiert.
[SUP]1[/SUP]LAMP: loop-mediated isothermal amplification, [SUP]2[/SUP]TMA: transcription-mediated amplification
Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Teste, die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen (WHO: Antigen-detection in the diagnosis of SARS-CoV-2 infection using rapid immunoassays. Interim guidance, 11 September 2020).
Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und gleichzeitig begründetem Verdacht eines Nichterfüllens von Test-Mindestkriterien, obliegt es grundsätzlich der zuständigen Behörde, Testergebnisse nicht anzuerkennen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller des Antigen-Tests auf dem Testzertifikat ersichtlich sein.
(es folgt eine Liste vieler Länder)
Wie ich den Absatz interpretiere, muss der Test nicht kostenpflichtig von einer lokalen Teststelle durchgeführt werden. Ein von einem Arzt unterschriebenes und eventuell gestempeltes Dokument sollte genügen, vor allem wenn die benutzten Schnelltests samt Ärztin beim Check-in vorgewiesen werden können. Oder habe ich etwas übersehen?
 
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Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Wer nur im Transit bleibt, will nicht einreisen und reist nicht ein, folglich ist er ausgenommen.
Für den reinen Transit ohne Einreise wird das wohl stimmen. Gestern ging es hier aber um den Fall, dass jemand nach Deutschland fliegt und Deutschland gleich wieder auf dem Landweg verlässt. Bis jetzt waren diese Personen von der Anmeldepflicht ausgenommen (Ausnahme nach §2 Abs. 1, Nr. 2). Diese Ausnahme gilt für die Testpflicht nicht. Wenn also das Flugticket in Deutschland endet, braucht man auf jeden Fall den Test, egal ob man danach in Deutschland bleibt oder nicht.
 
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ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.211
784
LAS/DEN
Ich bin gespannt ob mir UA den Check in am originating airport verweigern wird, da ich erst bei der Zwischenlandung in LAX dazu komme einen rapid antigen test zu machen. Am abflugort ist dies nicht mit der geforderten Zeit vor Einreise zu schaffen.
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.144
894
Wie sieht es aus: Ich mache z.B. heute um 14 Uhr in Hamburg ein Test. Fliege morgen ins Ausland und komme Mittwoch vor 14 Uhr in Hamburg wieder an. Reicht der eine Test da unter 48 Stunden? Oder muss ich zwingend im Ausland den Test machen?

Ich habe dieselbe Konstellation. Heute Abend Flug nach Madrid, morgen Abend dann zurück.
LH hat mir in MUC bestätigt, dass mein heute morgen in München gemachter PCR Test ausreicht, da er ja die 48 Stunden Grenze erfüllt.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.053
4.011
Da ich gerade in Dubai bin: super Hygienekonzepte, es wird sich ausnahmslos an die maskenpflicht gehalten aber wir haben dennoch große menschenansammlungen gemieden. War ein toller Urlaub und Corona Test negativ ;)

Ich bin gestern Abend aus Mallorca zurückgekehrt und kann berichten, dass es bzgl. Einhaltung der Hygienekonzepte/Regeln da genau so lief. In Deutschland ist das Risiko einer Infektion aktuell deutlich höher.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Ich habe dieselbe Konstellation. Heute Abend Flug nach Madrid, morgen Abend dann zurück.
LH hat mir in MUC bestätigt, dass mein heute morgen in München gemachter PCR Test ausreicht, da er ja die 48 Stunden Grenze erfüllt.

Wie erfüllt dein in MUC gemachter OCR Test verlässlich die Vorgaben? Es dauert zwischen 24 und 36 Stunden damit das Ergebnis des Tests vorliegt, d.h. du hast keine 24 Stunden vor Abflug in Madrid damit das klappt, wenn es schlecht läuft sind es 12 Stunden.
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.144
894
Wie erfüllt dein in MUC gemachter OCR Test verlässlich die Vorgaben? Es dauert zwischen 24 und 36 Stunden damit das Ergebnis des Tests vorliegt, d.h. du hast keine 24 Stunden vor Abflug in Madrid damit das klappt, wenn es schlecht läuft sind es 12 Stunden.

PCR - Schnelltest mit Ergebnis innerhalb 3-6 Stunden. (Heute hat es 2:55 gedautert) - Kosten 128Euro
https://muc.airport-lab.com/

ich benötige diesen Test ja auch zur Einreise in Spanien
 
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pharmakon

Aktives Mitglied
29.10.2009
175
0
Wo wird denn bei Transitflügen der Test kontrolliert? CMB-SIN-FRA
Bereits in CMB oder erst in SIN? Macht aufgrund des sehr langen Layovers in SIN die Einhaltung der 48 Stunden extrem schwer möglich...
Weiß noch gar nicht, wie das machbar sein wird
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.574
15.293
2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland unter Inanspruchnahme eines Beförderers im Luft*verkehr einreisen wollen, haben vor dem Abflug im Ausland dem Beförderer einen Nachweis nach Absatz 3 vorzulegen. Die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 bleiben unberührt. Personen nach Satz 1 haben bei Einreise einen Nachweis nach Absatz 3 mitzuführen und auf Anforderung der zuständigen Behörde im Sinne des Infektionsschutzgesetzes oder der von dieser beauftragten Behörde oder Stelle sowie der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung auf deren Anforderung zum Zwecke der stichprobenhaften Überprüfung vorzulegen.“

Wer nur im Transit bleibt, will nicht einreisen und reist nicht ein, folglich ist er ausgenommen.


Einreise ist jedes Fuss-auf-deutschen-Boden-Setzen.

Ansonsten, tschulligung fuer die Stoerung, gibt es eigentlich einen "Wo-und wann-mache-ich-bei-Abflug-in-XXX-am-besten-einen-anerkannten-Test?-Thread", oder fragt man das am besten fallabhaengig hierzuthreads?
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.144
894
Einreise ist jedes Fuss-auf-deutschen-Boden-Setzen.

Ansonsten, tschulligung fuer die Stoerung, gibt es eigentlich einen "Wo-und wann-mache-ich-bei-Abflug-in-XXX-am-besten-einen-anerkannten-Test?-Thread", oder fragt man das am besten fallabhaengig hierzuthreads?

Hier wird es untergehen, ein eigener Thread wäre wohl sinnvoll
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Einreise ist Passieren des Einreise-Schalters der Passkontrolle. Transit, bei dem mam airside bleibt, ist doch keine Einreise? Wäre deshalb nicht einfach eine Airside-Testmöglichkeit der Kracher?
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.502
10.404
irdisch
Kann man ja dann nach Non-Schengen leiten. Das ist doch die bequemste Variante, wenn man alle Einreisenden kontrolliert haben möchte, die aber weltweit nicht immer an sowas frisch rankommen können? Platz ist genug.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.949
7.164
Einreise ist Passieren des Einreise-Schalters der Passkontrolle. Transit, bei dem mam airside bleibt, ist doch keine Einreise? Wäre deshalb nicht einfach eine Airside-Testmöglichkeit der Kracher?
Dummerweise hat man nirgendwo eine Garantie, das man auch tatsächlich airside bleiben darf. Ich hatte bisher schon 2x Pech, und im Gegensatz zu den anderen Foristen bin ich definitv kein Vielflieger.
  • Verspätete Ankunft in CDG, Weiterflug ab 2G und Bus nur mehr landside.
  • PMI auf Außenposition mit Bustransfer, keine Möglichkeit airside zu bleiben. Mit Verspätung wegen Gewitters und Fluglotenstreik, mensch bin ich gerannt.
Erfahrene Vielflieger werden jetzt noch 1.000 weitere Beispiele nennen können.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.981
3.209
FRA
Wie sieht es aus: Ich mache z.B. heute um 14 Uhr in Hamburg ein Test. Fliege morgen ins Ausland und komme Mittwoch vor 14 Uhr in Hamburg wieder an. Reicht der eine Test da unter 48 Stunden? Oder muss ich zwingend im Ausland den Test machen?

Klaere ich fuer mich gerade mit den Ansprechpartnern bei meinem GA. Ergebnis stell ich hier ein.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.444
9.539
BRU
Falls es jemanden interessiert: In Griechenland (und Zypern) kann man über die A3-Website bei einer Reihe an privaten Kliniken PCR-Tests buchen, Kosten 50 Euro, statt der in Griechenland sonst oft üblichen 60 Euro (von der Regierung festgelegter Höchstpreis). Gibt zusätzlich noch einen 10 Euro-Gutschein für Flugbuchungen.

Einzige Voraussetzung: Irgendeine A3-Buchung (PNR-Code - muss allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Test stehen).

Ansonsten gibt es in SKG und ATH am Flughafen auch Teststellen. Allerdings ohne Terminvergabe (es sei denn, das hat sich mittlerweile geändert), keine Ahnung, wie viel da los sein wird, wenn plötzlich alle für den Rückflug nach DE einen Test brauchen.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.868
3.536
Ich weiß nicht, ob es schon beantwortet wurde:
Angenommen ich fliege für einen Termin morgen nach Barcelona und übermorgen wieder zurück. Wäre ein negativer Test von heute für beide Flüge ausreichend?
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.269
11.749
Ich weiß nicht, ob es schon beantwortet wurde:
Angenommen ich fliege für einen Termin morgen nach Barcelona und übermorgen wieder zurück. Wäre ein negativer Test von heute für beide Flüge ausreichend?


Wenn Du das innerhalb von 48 Stunden schaffst wohl ja.
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
998
752
Seid ihr wirklich so sicher, dass für die Berechnung der 48-Stunden-Frist der Zeitpunkt zählt, an bzw. ab dem man seine Füße wieder auf deutschen Boden setzt? Denn der Check-in Agent am ausländischen Flughafen, der zur Ausstellung der Bordkarte zunächst die Gültigkeit des vorgelegten Testzertifikats überprüft, kennt diesen Zeitpunkt ja noch gar nicht ..

So kann er nicht wissen, ob das Flugzeug womöglich wetterbedingt vor der Landung noch zwei mal durchstarten muss, oder längere Warteschleifen drehen muss, oder ob der Flug nach erfolgtem Boarding der Paxe aufgrund einer technischen Störung erst mit 2,5 Stunden verspätet startet, ob das Taxiing nach der Landung ungewöhnlich lange dauert etc. pp. - er kann folglich allenfalls die geplante Ankunftszeit des Fluges in Deutschland zur Berechnungsgrundlage machen.

Logischer und in der Praxis besser handhabbar wäre es natürlich, die 48-Stunden-Frist an die angesetzte Abflugszeit des Fluges im Ausland anzuknüpfen, also der Test muss in den 48 Stunden vor diesem Zeitpunkt gemacht worden sein.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
998
752
Per soeben erfolgtem Timatic Update gilt die Testpflicht ..

Ich hatte hier schon einmal gefragt, ob und ggf. wo man die Timatic-Informationen zur neuen Testpflicht vor Einreise in Deutschland einsehen kann, leider jedoch darauf keine Antwort bekommen. Kannst du es mir vielleicht sagen, da du anscheinend Zugriff auf diese hast?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.444
9.539
BRU
Logischer und in der Praxis besser handhabbar wäre es natürlich, die 48-Stunden-Frist an die angesetzte Abflugszeit des Fluges im Ausland anzuknüpfen, also der Test muss in den 48 Stunden vor diesem Zeitpunkt gemacht worden sein.

Die ist aber doch genauso unsicher. Flugzeug DE - XXX kann wegen Nebel / Gewitter nicht landen und macht erst mal ein paar Warteschleifen, dementsprechend wird auch der Rückflug nach DE verspätet...

Wobei ich aber auch nicht weiß, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Also ob nicht wirklich die planmäßige Zeit gilt (egal, ob Abflug oder Ankunft).
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.604
4.907
München
Die Prüfung wälzen die Behörden ja geschickt auf die Airlines ab. Ergo würde ich hier in der Praxis stets mit 48 Stunden vor der geplanten Ankunftszeit rechnen und Abweichungen am Abflugtag dann unter "höhere Gewalt" verbuchen.
 
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Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
182
MUC
Ich hatte hier schon einmal gefragt, ob und ggf. wo man die Timatic-Informationen zur neuen Testpflicht vor Einreise in Deutschland einsehen kann, leider jedoch darauf keine Antwort bekommen. Kannst du es mir vielleicht sagen, da du anscheinend Zugriff auf diese hast?

Z.B. hier bei United:

https://www.united.com/en/us/timatic/

Es gibt auch noch einige andere Airlines, wie Emirates oder Gulf Air, die die Datenbank auf ihrer Website eingebunden haben.
 
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Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.144
894
Ich weiß nicht, ob es schon beantwortet wurde:
Angenommen ich fliege für einen Termin morgen nach Barcelona und übermorgen wieder zurück. Wäre ein negativer Test von heute für beide Flüge ausreichend?

Laut LH in München ja. Ich mache das heute mit Madrid