Einführung einer Testpflicht für sämtliche Flüge nach Deutschland ab Ende März 2021

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.502
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irdisch
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Das ist eine Wette klar, um da realistisch mit zu machen braucht man mehr Daten. Aber wenn mein Wettgegner im Recht ist ist die Bedrohung abartig groß. 12 Monate nach Pandemiebeginn immer noch die "Es ist eine neue unbekannte Situation" Karte zu ziehen sticht nicht, sondern macht nur klar das die Akteure nicht dazu gelernt haben.

Es ist eine neue Mutation und die nächste gibt es bereits in Südamerika. Die Politik kann ja nicht hellsehen. Deswegen ist die Sehnsucht nach einem "festen Zeitplan für Lockerungen" auch nicht erfüllbar und der wäre auch kontraproduktiv. Mich nervt zunehmend diese Rücksichtnahme auf Leute, die einfach das große Gesamtproblem nicht überblicken und stattdessen für sich Lockerungen wollen, auch wenn man es damit nur noch schlimmer macht.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Es ist eine neue Mutation und die nächste gibt es bereits in Südamerika. Die Politik kann ja nicht hellsehen. Deswegen ist die Sehnsucht nach einem "festen Zeitplan für Lockerungen" auch nicht erfüllbar und der wäre auch kontraproduktiv. Mich nervt zunehmend diese Rücksichtnahme auf Leute, die einfach das große Gesamtproblem nicht überblicken und stattdessen für sich Lockerungen wollen, auch wenn man es damit nur noch schlimmer macht.

Die Politik kann genauso hellsehen wie die Wissenschaft, und das es Mutationen geben wird war bereits vor 12 Monaten klar, zumindest mir war das klar, denn das ist eigentlich immer so. Und auch die Entwicklung der Mutationen ist klar, sie werden immer ansteckender, verlieren aber oft ihre tödliche Last. Einfach ein paar Viren der letzten Jahrhunderte betrachten.

Und könntest du nochmal das große Gesamtproblem schildern? Die ca. 1400 Toten in der letzten Woche? Beschäftige dich mal mit Ernährung und Todesfolgen.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.480
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Das Virus regelt das schon alles für Euch. Heute in Mallorca:

Wie der "Tagesspiegel" berichtet, müssen ab diesem Freitag die Innenbereiche von Kneipen, Cafés und Restaurants wieder schließen. Die Außenbereiche bleiben zwar geöffnet, schließen aber auch um 17 Uhr. Auch die Hotelbars schließen künftig bereits um 17 Uhr. Zudem gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr und Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen aus zwei Haushalten sind verboten. Im gesamten öffentlichen Raum besteht eine Maskenpflicht. "Die Infektionsdaten besorgen uns“, erklärte Francina Armengol laut "Tagesspiegel", die regionale Regierungschefin der Balearen. "Die Fallzahlen steigen wieder."
 
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bitnapper

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18.04.2009
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Bodensee
Jedes Jahr sterben ca. 80.000 Menschen in Deutschland an Krankenhauskeimen (z.B. MRSA). In den Niederlanden ist dieser Wert aufgrund strenger Hygienekonzepte fast null. Es ist also nur eine Frage der Ausbildung und des Umsetzens von geeigneten Maßnahmen. Und was macht unsere Politik denn hier zum Schutz von Patienten vor Infektionen?
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
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Oh je, haben die Deutschen das Virus wieder auf Mallorca verbreitet, hoffentlich keine bösartige deutsche Mutante??

Na dann ist ja gut das für den Rückflug getestet wird. Aber leider ja erst ab nächster Woche wie ich verstanden habe.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Jedes Jahr sterben ca. 80.000 Menschen in Deutschland an Krankenhauskeimen (z.B. MRSA). In den Niederlanden ist dieser Wert aufgrund strenger Hygienekonzepte fast null. Es ist also nur eine Frage der Ausbildung und des Umsetzens von geeigneten Maßnahmen. Und was macht unsere Politik denn hier zum Schutz von Patienten vor Infektionen?

Komm bitte nicht mit Whataboutisim und falschen Zahlen um die Ecke. Krankenhauskeime sind für ca. 30.000 Todesfälle im Jahr zuständig

https://www.wasisteinepraxisklinik....rderung-von-praxiskliniken-diese-leben-retten

Das RKI geht sogar nur von max. 20.000 Fällen/pa aus.
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
998
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Könnt ihr bitte die ständigen Off-Topic-Diskussionen unterlassen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Admin in diesem Thread heute bereits eine diesbezügliche Mahnung inklusive Warnung ausgesprochen hat. Bitte respektiert das doch.

Hier geht es nicht um eine allgemeine Diskussion um Grundrechte oder Corona-Maßnahmen oder um Viren-Debatten. Zur Erinnerung, der Thread heißt:

"Einführung einer Testpflicht für sämtliche Flüge nach Deutschland ab Ende März 2021"

Diesbezüglich habe ich eine Frage: Wann wird man voraussichtlich die angepasste Einreise-Verordnung einsehen können? In Kraft treten soll sie wohl am Montag, 0:00 Uhr.
 
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LH88

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08.09.2014
15.394
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Könnt ihr bitte die ständigen Off-Topic-Diskussionen unterlassen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Admin in diesem Thread heute bereits eine diesbezügliche Mahnung inklusive Warnung ausgesprochen hat. Bitte respektiert das doch.

Hier geht es nicht um eine allgemeine Diskussion um Grundrechte oder Corona-Maßnahmen oder um Viren-Debatten. Zur Erinnerung, der Thread heißt:

"Einführung einer Testpflicht für sämtliche Flüge nach Deutschland ab Ende März 2021"

Diesbezüglich habe ich eine Frage: Wann wird man voraussichtlich die angepasste Einreise-Verordnung einsehen können? In Kraft treten soll sie wohl am Montag, 0:00 Uhr.


War ja bereits verlinkt, aber natürlich gerne nochmal für dich, und bitte nicht diskutieren ob das jetzt die VO ist oder nicht, die Airline wird sich im Zweifelsfall darauf berufen und dann bleibt dir nur der Klageweg.

https://www.bundesgesundheitsminist...nfos-reisende/faq-testpflicht-einreisevo.html
 
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DerSenator

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08.01.2017
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MUC/INN
Es ist eine neue Mutation und die nächste gibt es bereits in Südamerika. Die Politik kann ja nicht hellsehen. Deswegen ist die Sehnsucht nach einem "festen Zeitplan für Lockerungen" auch nicht erfüllbar und der wäre auch kontraproduktiv. Mich nervt zunehmend diese Rücksichtnahme auf Leute, die einfach das große Gesamtproblem nicht überblicken und stattdessen für sich Lockerungen wollen, auch wenn man es damit nur noch schlimmer macht.

Nein! Keine Lockerungen! Weniger unberechtigte, unverhältnismäßige und ungeeignete Grundrechtseingriffe! Es gibt keine "Lockerungen" und niemand hat sich dafür zu rechtfertigen, weniger Grundrechtseingriffe zu fordern!

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Situation. Ohne das nun auf Corona allgemein beziehen zu wollen, ungeachtet, dass es erst immer nur um "flatten the curve" ging (btw. 20 KKH-Schließungen und -6000 Intensivbetten in 2020) hat man immer mit dem Finger auf die WHO gezeigt, die gesagt hat, macht den Laden dicht. Dann kamen die "Querdenker" und diejenigen die auf die WHO, Gates und die Echsenmenschen gezeigt haben.
Nun sagt die WHO seit einem halben Jahr, kein Lockdown, bringt nix, zerstört nur die Wirtschaft - seither spricht keine Sau mehr über die WHO, abgesehen davon, dass das ja alles unverbindlich sei und eben nur eine übergemeinschaftliche Institution. Und nun kommt eine Testpflicht, die absolut nichts bringt und von der WHO sicher nicht gewollt und empfohlen ist.

War ja bereits verlinkt, aber natürlich gerne nochmal für dich, und bitte nicht diskutieren ob das jetzt die VO ist oder nicht, die Airline wird sich im Zweifelsfall darauf berufen und dann bleibt dir nur der Klageweg.

https://www.bundesgesundheitsminist...nfos-reisende/faq-testpflicht-einreisevo.html

Der Link ist keine VO!
Nach den Klagemöglichkeiten frage ich mich immer noch, gerade wenn man alles der Airline aufbrummt. Wenn einen die Airline aufgrund von wagen Angaben ohne Bindungswirkung auf einer Website nicht transportiert, macht sie sich schadensersatzpflichtig.

D.h. der Staat verpflichtet die Airline, hier den Gästen diese Bedingung aufzubrummen. Sanktioniert wird die Airline. Welche Rechtsschutzmöglichkeit hat der Einzelne? Im Vorfeld wohl gar keine, was mangels Rechtswegmöglichkeiten eigentlich den Weg der Verfassungsbeschwerde ebnen würde.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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5.652
MUC/INN
Erste Verordnungzur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
Vom 26. März 2021
https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtlicher-teil?0


Perfekt, vielen Dank. Eine abschließende Frage an mitlesende Kollegen: Sieht hier jemand im Vorfeld eine andere Rechtsschutzmöglichkeit abgesehen der Verfassungsbeschwerde?
Meiner Meinung nach nein. Eine Normenkontrolle scheidet aus, ebenso natürlich sämtliche verwaltungsrechtliche Klagen.

Ausnahmen nur für Crews und - natürlich - Politiker.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898

Der Link ist keine VO!
Eine solche ist nicht bekannt gemacht und veröffentlicht bislang. Also de iure nicht existent. Nach den Klagemöglichkeiten frage ich mich immer noch, gerade wenn man alles der Airline aufbrummt. Wenn einen die Airline aufgrund von wagen Angaben ohne Bindungswirkung auf einer Website nicht transportiert, macht sie sich schadensersatzpflichtig.

D.h. der Staat verpflichtet die Airline, hier den Gästen diese Bedingung aufzubrummen. Sanktioniert wird die Airline. Welche Rechtsschutzmöglichkeit hat der Einzelne? Im Vorfeld wohl gar keine, was mangels Rechtswegmöglichkeiten eigentlich den Weg der Verfassungsbeschwerde ebnen würde.

Das der link keine VO ist ist ja klar, aber glaubst du eine Mitarbeiterin der WISAG in Weissrussland würde das bei VI mit dir diskutieren (wollen) und dich trotz der eindeutigen Aussage boarden lassen?

Machen wir uns nix vor so eine Ansage ist wirkungskräftiger als eine Verordnung den in der gesamten Kette stehen keine Menschen die die rechtliche Wirksamkeit prüfen und enstsprechend handeln.

Selbst ein "Jens Spahn hat aber gesagt" würde in der aktuellen Situaiton als Argument reichen, leider.

Ausnahmen nur für Crews und - natürlich - Politiker.

Interessanter Punkt eigentlich, wo fängt "Politiker" an? Wenn ich in einer Partei bin? Wenn ich einAmt in der Partei bekleide?
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.322
8.335
HAM
Interessanter Punkt eigentlich, wo fängt "Politiker" an? Wenn ich in einer Partei bin? Wenn ich einAmt in der Partei bekleide?

Zitat aus der VO:
(1) § 1 gilt vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 nicht für Personen, die

5. als Teil von offiziellen Delegationen über das Regierungsterminal des Flughafens Berlin Brandenburg oder über den
Flughafen Köln/Bonn nach Deutschland zurückreisen und sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten
haben.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.480
1.032
Das dürfte eine akademische Frage sein, da der Vorsitzender des Ortsvereins Wanne-Eickel Mitte weder Teil von aus dem Ausland einschwebenden offiziellen Delegationen sein wird noch das Vergnügen haben wird, an einem der Regierungsterminals anzukommen. Die Regelung zielt auch nicht auf Politiker, sondern auf Delegationsmitglieder. Das dürften auch Beamte, ggf. Wirtschaftsvertreter (so es sowas aktuell gäbe), evtl. sogar Pressevertreter in der Regierungsmaschine sein. Faktisch dürfte es sich um eine Lex Heiko Maaß + Entourage handeln. Die übrigen Minister und Ministerialen gondeln vermutlich ohnehin nicht durch die Gegend.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.961
2.948
CGN
Perfekt, vielen Dank. Eine abschließende Frage an mitlesende Kollegen: Sieht hier jemand im Vorfeld eine andere Rechtsschutzmöglichkeit abgesehen der Verfassungsbeschwerde?
Meiner Meinung nach nein. Eine Normenkontrolle scheidet aus, ebenso natürlich sämtliche verwaltungsrechtliche Klagen.

Ausnahmen nur für Crews und - natürlich - Politiker.

Es kann eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage erhoben werden.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.357
5.652
MUC/INN
Es kann eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage erhoben werden.


Gegen wen, gegen die Airline? Dazu brauche ich einen Verwaltungsakt oder eine Allgemeinverfügung. Das ist nicht der Fall.
Außerdem besteht nach der Rspr. des BVerfG die Möglichkeit, gegen verkündete aber noch nicht in Kraft getretene Gesetze und Verordnungen die Verfassungbeschwerde zu erheben.

Das mache ich gerade, mitsamt Antrag auf einstweilige Anordnung.
 
Zuletzt bearbeitet:

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.480
1.032
Der Ministerpräsident von Bayern fährt meines Wissen derzeit ohne zwingenden Anlass dauernd von München nach Berlin und wieder zurück.

Das ist allerdings allenfalls aus Sicht der Bayernpartei ein den örtlichen Anwendungsbereich der Verordnung eröffnender Vorgang.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.961
2.948
CGN
Gegen wen, gegen die Airline? Dazu brauche ich einen Verwaltungsakt oder eine Allgemeinverfügung. Das ist nicht der Fall.
Aber: Es gibt bei Verfassungsbeschwerden gegen formelle Gesetze, also auch Verordnungen, keine Rechtswegserschöpfung. Außerdem besteht nach der Rspr. des BVerfG die Möglichkeit, gegen verkündete aber noch nicht in Kraft getretene Gesetze und Verordnungen die Verfassungbeschwerde zu erheben.

Das mache ich gerade, mitsamt Antrag auf einstweilige Anordnung.

Gegen die Bundesrepublik Deutschland, mit dem Antrag, festzustellen dass wegen Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit der entsprechenden Normen der CoronaEinreiseVO kein Rechtsverhältnis zu dem anderen Beteiligten begründet ist.

Bei sofortiger Erhebung der Verfassungsbeschwerde sollten jedenfalls Darlegungen zu § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG aufgenommen werden.

Es dürfte ferner zweckmäßig sein, einen Anwalt zu mandatieren, der sich mit Verfassungsbeschwerden auskennt.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.020
637
.de
Oder die Politik lernt endlich, dass wir nun mal damit leben müssen. So wie mit den illegalen Migranten: "nun sind sie eben da." Die Argumentation pro Grundrechtseingriffe kann doch nicht sein: Das ist nun so, halte dich dran, sonst schränken wir sie noch mehr ein?!

So sehr man die Empörung über all die fragwürdigen Maßnahmen verstehen kann, so wenig ist es angebracht, Menschen mit Viren zu vergleichen. Um so mehr, dass die Migranten keine 200 Menschen am Tag umgebracht haben.

Und Wiehler sagt das wir sicher noch eine dritte oder gar vierte Impfung brauchen werden. Mit anderen Worten wir müssen vorerst damit leben,

Ja klar, eine Influenza-Impfung macht man auch jedes Jahr.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.357
5.652
MUC/INN
Ich habe keinen Vergleich gebracht, sondern ein Zitat. Und was für Menschen gilt, gilt unsomehr für Viren und Bakterien. Sie sind da, damit müssen wir leben. Und da helfen auch keine Einreisetests.
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.020
637
.de
Und jetzt fahren eben alle mit dem Auto, zumindest bis zum nächsten ausländischen Flughafen, ex AMS, BUD, PRG oder WAW konnte man doch schon immer Schnäppchen machen.

Anstelle von Ryanair oder Easyjet würde ich aus Prinzip Flüge von deutschen Flughäfen zu den nächstgelegenen ausländischen verlegen.

Habe mir gerade mal die FAQ zu dem Thema beim BMG angesehen:

https://www.bundesgesundheitsminist...nfos-reisende/faq-testpflicht-einreisevo.html

Tonfall hat was von "Zahl' Deine Steuern und halt die Fresse".

Ein Husarenregiment feiert. "Kameraden, lasst uns die Pferde im Champagner baden!" - "Wo soll so viel Champagner her?" - "Stimmt, dann lasst uns zumindest die Katze mit Bier übergießen!"
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.444
9.539
BRU
Anstelle von Ryanair oder Easyjet würde ich aus Prinzip Flüge von deutschen Flughäfen zu den nächstgelegenen ausländischen verlegen.

Nach Belgien? Die seit Ende Januar ein Reiseverbot haben? Oder ind die Schweiz mit ähnlicher Regel? Oder die Niederlande, die PCR und Schnelltest verlangen? Und auch alle Flüge nach Griechenland streichen, weil die auch von ausnahmslos jedem einen negativen Test für die Einreise verlangen - egal, ob eigener Staatsbürger, aus welchem Land usw?

Man kann von der Testpflicht halten, was man will, nur DE ist hier nur wirklich keine Ausnahme....