Einführung einer Testpflicht für sämtliche Flüge nach Deutschland ab Ende März 2021

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marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
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Man kann nicht einfach so Feiertage erklären. Feiertage beruhen auf Feiertagsgesetzen. Auch dies ist gottseidank Ländersache. D.h. wir brauchen in allen Ländern Änderungsgesetze für das Feiertagsgesetz mit entsprechendem Gesetzgebungsverfahren. Wie soll das in einer Woche gehen? Wir haben halt eine Verfassung, auch wenn die viele nicht mehr haben wollen. Und wenn in der MPK nur Berufspolitiker und Versager sitzen, die schlafen, Candy Crush spielen oder ÄÄÄÄÄÄÄÄ twittern, dann kommt natürlich niemand auf die Frage, das ganze mal juristisch kurz anzuleuchten.

Ok, ich habe es verkürzt dargestellt. Natürlich müssten dazu die Ländergesetze geändert werden. Aber mit 9 Tagen Vorlauf sollte das doch funktionieren.
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Ja, aber die Auswirkungen von angeblichen Feiertagen sind schon gravierend. Alleine was Fristen in der Justiz angeht, man kann nicht einfach so heiterlustigfrohlockend mal irgendwelche Feiertage einführen. Berliner Verhältnisse haben wir erst ab Herbst. Und was dann nächste Woche Mittwoch und am Ostersamstag im Einzelhandel losgewesen wäre... es muss ja erheblichen Protest in der Union gegeben haben, wenn sich die Kanzlerin hierfür schon "entschuldigt".

Die Fristen in der Justiz würden sich schlicht verlängern. Wo ist da das Problem?

Den Aufstand in der Union gab es wohl eher wegen der Bitte, auf Präsenzgottesdienste zu verzichten. Markus I hat ja auch unmittelbar nach dem Anruf des Vatikans und aller bayrischen Erzbischöfe 20 Minuten nach der Pressekonferenz schon den Adenauer gemimt: „Was schert mich mein Geschwätz von letzter Stunde?“
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
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752
"Die Bundesregierung habe nach "Hilfskonstrukten gesucht", um Reisen nach Mallorca "irgendwie zu verbieten" (Zitat von n-tv.de, Zitate in Anführungszeichen von Karl Lauterbach)."

Damit ist klar, dass diese neue Testpflicht jenes "Hilfskonstrukt" ist, um Reisen "irgendwie zu verbieten". Ok, sie werden damit zwar nicht direkt verboten (jedoch nur deshalb nicht, weil juristisch nicht möglich), aber doch mit so vielen zusätzlichen organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Hürden versehen, sowie mit erheblichen zusätzlichen Risiken behaftet, dass die Zahl der Flüge von und nach Deutschland weiter einbricht.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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5.652
MUC/INN
Die Fristen in der Justiz würden sich schlicht verlängern. Wo ist da das Problem?

Erst und ausschließlich dann, wenn die Gesetze entsprechend geändert worden wären. Nicht durch Kanzlerinnenerlass.
9 Tage, von denen einige Tage Wochenende sind, sind keine Vorlaufzeit. Wir reden von Behörden, nicht von einem Start Up.

Wir brauchen zB in Bayern eine Gesetzesvorlage. Die muss ausgearbeitet werden und durch die Staatsregierung in den Landtag ordnugsgemäß per Tagesordnung eingebracht werden.
Dazu braucht es eine entsprechende Ladung zur Vollversammlung. Dort gibt es die 1. Lesung. Gehen wir von einer Zustimmung bzw. keiner Ablehnung aus, dann geht das Gesetz in die Ausschüsse zur Beschlussempfelung. Dann braucht es eine weitere Vollversammlung mit voriger Ladung und erneuter Lesung, eine Schlussabstimmung und eine Weiterleitung an König Maggus. Der beschließt es und dann wird es im BayGVBl. binnen Wochenfrist veröffentlicht.

Und das 16x mit entsprechend bürokratischem Aufbau. 9 Tage (also 7 Tage)? Hui.. und ob man in ein Gesetz einfach reinschreiben kann "gilt ab morgen"... :eek:
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.949
7.164
"Die Bundesregierung habe nach "Hilfskonstrukten gesucht", um Reisen nach Mallorca "irgendwie zu verbieten" (Zitat von n-tv.de, Zitate in Anführungszeichen von Karl Lauterbach)."
Noch schlimmer:
"Das heißt: Dort wird auch noch getrickst" [...] "Ich glaube denen kein Wort. Und ich glaube auch den Fallzahlen nicht"
https://www.n-tv.de/panorama/Lauterbach-vermutet-falsche-Mallorca-Zahlen-article22452528.html
Mallorca muss schnellstmöglich zum Risikogebiet werden. Wenn die aktuellen Zahlen das nicht erlauben, müssen diese eben angezweifelt werden. So, wie man es mit Ägypten oder Nordkorea macht. Dann ist eine Reisewarnung gerechtfertigt. Ich möchte nicht wissen, was hierzulande los wäre, wenn ein spanischer Politiker die deutschen der Lüge bezichtigen würde. Ohne Beweise, nur um von der eigenen Unfähigkeit abzulenken.
 
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Reaktionen: muc2010

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
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Bodensee
Irgendwann wird das BVerfG das IfSG sowieso für verfassungswidrig erklären und dann ist alles ohne jede Beschränkung auf, ob Mutti mag oder nicht. Natürlich bremst sie Stephan und Peter grad noch aus.

Dumm nur dass der Präsident des BVerfG, sagen wir es mal so, ein guter enger Bekannter der Kanzlerin ist und bis heute konsequent ihre Grundrechtseinschränkungen durchgewunken hat.

Sogar über die Klage des Richters gegen das IfSG wurde bis heute nicht verhandelt obwohl es sich doch offensichtlich um eine eilbedürftige Angelegenheit handelt. Im Jahr 2024 muss ich nicht mehr über die Maßnahmen zur Grundrechtseinschränkung während einer "Pandemie" im Jahr 2020/2021 urteilen.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Das sind Notfallmaßnamen. Da braucht man sich nicht mit administrativem Popanz selbst zu lähmen. Die Hütte brennt, man muss sofort reagieren. Das darf natürlich nur auf diesen einen Zweck beschränkt sein und muss danach sofort beendet werden. Danach geht es normal weiter. Man sieht doch schon, wie die Länder das alles verschleppen und wie jeder eitel das Rad neu erfinden will.
Zum schnelleren Reagieren wurde ja auch extra (zum Glück) die Ministerpräsidentenkonferenz "erfunden".
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.480
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Das Ausangsproblem dabei war freilich, dass ein Ruhetag ausgerufen wurde, den es als Rechtskonstrukt ja gar nicht gibt. Da stellte sich dann erst Mal die frage, ob der dann wie ein Feiertag zu behandeln ist.

Wobei ich das Argument mit dem Einkaufen bei der letztlich beschlossenen Samstagöffnung nicht wirklich verstanden habe. Da ging es um Bevorratung für einen weiteren Tag (Donnerstag). Wenn die Nation aktuell intellektuell nicht in der Lage ist, sich vorausschauend für mehrere Tage zu bevorraten und jeden Tag für Kleinsteinkäufe in die Supermärkte latschen muss, um nicht zu verhungern, ist sie ohnehin verloren.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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MUC/INN
Steht in ganz vielen Gesetzen: „tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft“.

Was gerade in Gesetzgebungsverfahren oft für Bauchschmerzen sorgt. Die darin enthaltene Rückwirkung auf den Beginn des Tages, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben wird, kann unter Umständen unzulässig sein.
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
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Ruhrgebiet
Mod Hinweis:

Es reicht langsam!

Entweder Ihr bleibt beim Thema oder es geht in Quarantäne.

Wer meint eine allgemeine Corona Diskussion anzuzetteln, muss mit den Konsequenzen leben.
 

RudiSeiBua

Reguläres Mitglied
29.01.2021
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FNJ
"Die Bundesregierung habe nach "Hilfskonstrukten gesucht", um Reisen nach Mallorca "irgendwie zu verbieten" (Zitat von n-tv.de, Zitate in Anführungszeichen von Karl Lauterbach)."

Damit ist klar, dass diese neue Testpflicht jenes "Hilfskonstrukt" ist, um Reisen "irgendwie zu verbieten". Ok, sie werden damit zwar nicht direkt verboten (jedoch nur deshalb nicht, weil juristisch nicht möglich), aber doch mit so vielen zusätzlichen organisatorischen, zeitlichen und finanziellen Hürden versehen, sowie mit erheblichen zusätzlichen Risiken behaftet, dass die Zahl der Flüge von und nach Deutschland weiter einbricht.

Ich lese und verstehe das für mich immer so: Durch die ganzen Hürden die wir (der Staat) euch auferlegen lohnt sich ein Kurztrip ins Ausland doch nicht wirklich, bleibt lieber gleich mehrere Wochen weg, dann fallen die Hürden nicht so ins Gewicht. ;)

Ergo: Kein Kurztrip nach Malle sondern lieber 2/3 Wochen nach Costa Rica
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Das sind Notfallmaßnamen. Da braucht man sich nicht mit administrativem Popanz selbst zu lähmen. Die Hütte brennt, man muss sofort reagieren. Das darf natürlich nur auf diesen einen Zweck beschränkt sein und muss danach sofort beendet werden. Danach geht es normal weiter. Man sieht doch schon, wie die Länder das alles verschleppen und wie jeder eitel das Rad neu erfinden will.
Zum schnelleren Reagieren wurde ja auch extra (zum Glück) die Ministerpräsidentenkonferenz "erfunden".

Kannst du mal aktuell sagen welche Hütte brennt? Die Alten- und Pfelgeheime haben gebrannt, aber da hat sich die Politik überfordert gefühlt. Aber nächster Woche nur noch shoppen mit Test, aber solche Test waren bis ins Jahr 21 nicht verpflichtend für Besucher und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen.

Aber jetzt steht uns wohl das schlimmste bevor, bis zum Ende des Sommers sollen 70% der Europäer geimpft sein - wers glaubt.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.502
10.404
irdisch
Die Ansteckungen gehen hoch. Da erreicht sehr schnell den Punkt, wo die Intensivmedizin überfüllt ist. Hatten wir ja in diversen Staaten bereits. Impfstoff ist aber noch nicht genug da. Mit den Impfungen wird es besser, aber ob die das Problem der Mutationen mit lösen, wird sich zeigen. Eher nicht.

Die ganze Debatte, jetzt zu lockern, ist meiner Meinung nach völlig verkehrt. Eher sollte man das Land umstellen, um durch eine vermutlich noch lange Covid-Durststecke besser durchzukommen. Auch psychologisch. Man sollte den Leuten reinen Wein einschenken, statt immer mit der Karotte "Öffnung" in ein paar Wochen zu winken. Die fühlen sich verarscht und das kann ich verstehen.

Dann muss man halt Sportprogramme im Fernsehen machen mit Gymnastik, guten Ernährungstipps, Bildungsfernsehen mit den besten Lehrern, das man sich gerne anguckt, und etwas mehr zentral gesteuerte Beschäftigungstherapie. Sonst drehen noch alle durch.
Es fehlt der längerfristige Ansatz. Wir haben jetzt über ein Jahr Ausnahmezustand. Da kann man nicht das abendliche Rausgehen verbieten wollen, weil einem nachts um drei nichts mehr einfällt. Es gibt doch exzellente Psychologen mit denen man die Akzeptanz und Einsicht in diese ganzen Maßnahmen verbessern könnte? Damit könnte man diese ganzen Wutbürger wieder einfangen.

Man müsste vielmehr sagen, was man machen soll und wie. Nicht alles verbieten. Irgendwie positiv und konstruktiv aufziehen. Nicht so Nanny-State- bis amtsarztmäßig.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.480
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Dumm nur dass der Präsident des BVerfG, sagen wir es mal so, ein guter enger Bekannter der Kanzlerin ist und bis heute konsequent ihre Grundrechtseinschränkungen durchgewunken hat.

Juristische Servicehinweise:

- auf Legislativ-Ebene erfolgen Reaktionen aktuell ganz überwiegend per Rechtsverordnung. Und für die hat das BVerfG kein Verwerfungsmonopol, über die kann jedes Gericht entscheiden. Deshalb ist das BVerfG kaum mit Corona-Verfahren befasst und das was da hinkommt, sind häufig handwerklich schlechte Eilanträge von im doppelten Sinne juristischen Querdenkern.

- in einem aus Senaten bzw. Kammern bestehenden BVerfG kann der Präsident nicht wie ein Sonnenkönig entscheiden.
 
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Reisinger850

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29.04.2020
202
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NRW ist top. Laut Einreiseverordnung von jetzt gerade bleibt alles gleich - Freitestung von Risikogebietrückkehr möglich. Heißt, wenn ich ja jetzt eh vorm Flug den Test mache, bin ich am Flughafen ein freier Mann, trotz Risikogebiet-Rückkehr. Hab die neue Verordnung direkt runtergeladen und drucke sie mir aus :D
 

DerSenator

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08.01.2017
7.357
5.652
MUC/INN
NRW ist top. Laut Einreiseverordnung von jetzt gerade bleibt alles gleich - Freitestung von Risikogebietrückkehr möglich. Heißt, wenn ich ja jetzt eh vorm Flug den Test mache, bin ich am Flughafen ein freier Mann, trotz Risikogebiet-Rückkehr. Hab die neue Verordnung direkt runtergeladen und drucke sie mir aus :D


Nein, das sind zwei paar Schuhe.

- Die Landesverordnungen beruhen auf § 32 IfSG
- Die Bundesverordnung beruht auf § 36 Abs.8 IfSG

Die Landesverordnung regelt die Einreise in das Landesgebiet samt Quarantäne-Anordnungen.
Die Bundesverordnung regelt die Einreise in das Bundesgebiet ohne Rücksicht auf das jeweilige Land
 

west-crushing

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03.08.2010
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2.948
CGN
NRW ist top. Laut Einreiseverordnung von jetzt gerade bleibt alles gleich - Freitestung von Risikogebietrückkehr möglich. Heißt, wenn ich ja jetzt eh vorm Flug den Test mache, bin ich am Flughafen ein freier Mann, trotz Risikogebiet-Rückkehr. Hab die neue Verordnung direkt runtergeladen und drucke sie mir aus :D
Bringt dir auch nix, wenn sie wieder geändert wird ;)
 

Reisinger850

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29.04.2020
202
236
Aber sie wurde doch jetzt im Zuge der PK hochgeladen. Gültig ab 27.3. Gültig bis 18.4.

Freitestung möglich nach Risikogebiet-Rückkehr, 48 Std vor bis jederzeit nach der Einreise durch Schnelltest. Weiterhin keine Differenzierung zwischen Risiko und Hochvarianzgebiet in NRW.

Mega
 
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RudiSeiBua

Reguläres Mitglied
29.01.2021
99
97
FNJ
Neues aus dem Politbüro (n-tv):

+++ 12:06 Bundesregierung prüft weiter Reiseverbot ins Ausland +++
Die Bundesregierung prüft weiter ein Verbot von Reisen ins Ausland, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Die Abstimmungen liefen, heißt es aus dem Bundesinnen- und dem Justizministerium. Regierungssprecher Steffen Seibert sagt, eine Entscheidung werde "in absehbarer Zeit" fallen. Es gehe dabei "um schwierige juristische Fragestellungen". Dass viele Menschen wegen der anstehenden Osterferien unsicher seien, ob sie jetzt eine Reise buchen sollten, sei der Bundesregierung bewusst.