Einführung einer Testpflicht für sämtliche Flüge nach Deutschland ab Ende März 2021

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Ebenso verhielt es sich mit dem Timatic Update von Sonntag, in dem klipp und klar nur die Einreise nach Deutschland als testpflichtig benannt wurde.

Das hat man nun ganz plötzlich mit dem 18:00 Timatic Update mit sofortiger Wirkung geändert....

Tja, blöd wer nun irgendwo auf der Welt mit einem, den Einreisebestimmungen des Ziellandes entsprechenden, 72h vor Abflug PCR Test am Flughafen steht und sich wundert, warum er nicht mitgenommen wird.

Timatic ist immer nur eine Sekundaerquelle, die Primaerquellen "uebersetzt". Dass dabei Fehler passieren koennen, ist klar. Wahrscheinlich kommt das gar nicht so selten vor, nur jetzt merken wir es halt einmal

Mexico City - Frankfurt - Istanbul: KEIN 48h Test notwendig, sondern nur die Bestimmungen des Ziellandes (im Falle der Türkei fällt dort unter Umständen die Testpflicht zum 15.04. weg)

Mexico City - Frankfurt - Stockholm: 48h Test notwendig, da Einreise in den Schengenraum

Aber wer weiß. Bestimmt fällt ihnen morgen auf, dass sie Non-Schengen Transitpassagiere vergessen haben und ergänzen das dann nachträglich auch noch.

Wenn das so in Timatic steht, ist es nach wie vor falsch, ja.
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.269
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Ich kann nirgends finden, dass diese Deutschen aus Deutschland eingereist sind. Sie können sich z.B. einige Zeit in Madrid aufgehalten haben und von dort auf die Insel weiter gereist sein....

IdR erfolgt dann aber gar keine Gesundheitskontrolle. Mal abgesehen das touristische Reisen in andere Gemeinschaften in Spanien nicht erlaubt sind.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.793
6.270
In Tschechien wurde die Testpflicht für Reiserückkehrer, die ganz ähnlich ausgestaltet ist wie in Deutschland, übrigens gekippt, da es nicht mit der Verfassung konform ist, positiv getestete Staatsbürger im Ausland ihrem Schicksal zu überlassen. Wäre ja zu schön, wenn sich deutsche Richter finden, die unsere Verfassung auch so auslegen. Und wenn unsere Verfassung es hergibt, Staatsbürger de facto auszusperren, aber die tschechische nicht, würde ich mal gerne wissen, wer so einen Passus in unsere Verfassung geschrieben hat.

https://www.sueddeutsche.de/panoram...a.urn-newsml-dpa-com-20090101-210331-99-45506
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.948
7.161
Die Testpflicht ist eine der wenigen nervigen Restriktionen, die ich persönlich nachvollziehen kann. Covid-Infizierte haben an Bord eines Flugzeugs nichts zu suchen, es ist besser sie vor Abflug herauszufiltern als nachträglich den halben Flieger in Quarantäne zu schicken. Absichtlich die Augen zu verschließen halte ich für falsch, man sollte besser über eine Möglichkeit diskutieren wie man Gestrandete möglichst unbürokratisch nach Hause holen kann. Und nein, eine schnelle Lösung dafür habe ich auch nicht parat.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.793
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Die Testpflicht ist eine der wenigen nervigen Restriktionen, die ich persönlich nachvollziehen kann. Covid-Infizierte haben an Bord eines Flugzeugs nichts zu suchen, es ist besser sie vor Abflug herauszufiltern als nachträglich den halben Flieger in Quarantäne zu schicken. Absichtlich die Augen zu verschließen halte ich für falsch, man sollte besser über eine Möglichkeit diskutieren wie man Gestrandete möglichst unbürokratisch nach Hause holen kann. Und nein, eine schnelle Lösung dafür habe ich auch nicht parat.

Ich glaube, dass das gerade nicht erwünscht ist, da das Stranden im Ausland einer der zentralen Pfeiler der Reiseverunsicherungsstrategie der Regierung ist, damit möglichst viele wie erwünscht hier bleiben, aber wenn man diesen Aspekt mal ausblendet, müsste man Reiseketten von positiv und negativ Getesteten quasi entbündeln, also positiv Getestete in separaten Quarantänefliegern heim fliegen. Probleme sind nur: Erstens müsste man Personal finden, welches solche Flüge freiwillig bereedert, zweitens müsste man wirklich dafür sorgen, dass die an keinem Punkt der Reisekette mit "normalen" Passagieren in Kontakt kommen. Das wäre eine logistische Herkulesaufgabe.
 
Zuletzt bearbeitet:

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.981
3.209
FRA
Hier noch die versprochene Antwort von meinem Gesundheitsamt:

“Die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 3 S. 3 Coronavirus-Einreiseverordnung sind, dass die dem ärztlichen Zeugnis oder dem Testergebnis nach Satz 1 zugrunde liegende Abstrichnahme höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein darf.
Es ist nicht geregelt, in welchem Land der Abstrich vorgenommen worden sein muss.
Wenn Sie einen Abstrich in Deutschland machen und binnen 48 Stunden wieder einreisen, sollten Sie die Anforderungen der Coronavirus-Einreiseverordnung erfüllt haben.”

Ich mach es am Wochenende erstmalig so.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.646
6.764
Covid-Infizierte haben an Bord eines Flugzeugs nichts zu suchen, es ist besser sie vor Abflug herauszufiltern als nachträglich den halben Flieger in Quarantäne zu schicken.

da ist was dran; die Frage ist, wieso man es dann nicht bei z.B. Fernbussen auch vorschreibt. Von der Bahn rede ich nicht, da es dort wohl deutlich schwieriger umzusetzen wäre.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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In Tschechien wurde die Testpflicht für Reiserückkehrer, die ganz ähnlich ausgestaltet ist wie in Deutschland, übrigens gekippt, da es nicht mit der Verfassung konform ist, positiv getestete Staatsbürger im Ausland ihrem Schicksal zu überlassen. Wäre ja zu schön, wenn sich deutsche Richter finden, die unsere Verfassung auch so auslegen. Und wenn unsere Verfassung es hergibt, Staatsbürger de facto auszusperren, aber die tschechische nicht, würde ich mal gerne wissen, wer so einen Passus in unsere Verfassung geschrieben hat.

https://www.sueddeutsche.de/panoram...a.urn-newsml-dpa-com-20090101-210331-99-45506

Niemand.

Offensichtlich gilt - so der SZ-Artikel - auch in Tschechien der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Wie bei uns. Die Tschechen haben halt bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung anders gewichtet und gesagt, dass es wichtiger ist, dass ein unentdeckt infizierter Staatsbürger jederzeit zurückreisen kann als zu vermeiden, dass er Mitmenschen im Flugzeug infiziert und diese in Quarantäne schickt.

Die Gewichtung finde ich, nun ja, etwas gewöhnungsbedürftig. Ist ja nicht so, dass der Staatsbürger wie Napoleon nach St. Helena verbannt wird; wenn er keine Gefahr mehr darstellt, darf er ja fliegen.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.793
6.270
Es werden ja keine positiv Getesteten an Bord gelassen (gehe ich einfach mal von aus), aber dadurch, dass der Test erst zuhause stattfinden muss, wird den wohl kaum jemand am Zielort machen. Das Risiko, dort sitzen zu bleiben, ist ja viel zu hoch.

Und positiv getestet im Ausland festzuhängen kann ja schon drastische Folgen haben, erstens finanzielle (zumindest die SB einer Reiseversicherung wird fällig werden, ohne sollte man aktuell eh nicht verreisen, neuer Flug etc.), zweitens arbeitsrechtliche (bin juristischer Laie, aber so wie ich das verstehe, kann einem der AG so richtig einen Strick drehen, wenn man coronapositiv im Ausland festhängt. Falls nicht oder nur eingeschränkt, bitte korrigieren) und drittens gibt es auch bestimmt ein angenehmeres Gefühl, als im Ausland auf vorerst unbestimmte Zeit gestrandet zu sein. Einen genauen Zeitraum kann man ja nie bestimmen, selbst wenn es kein schwerer Fall ist.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.480
1.032
Es werden ja keine positiv Getesteten an Bord gelassen (gehe ich einfach mal von aus), aber dadurch, dass der Test erst zuhause stattfinden muss, wird den wohl kaum jemand am Zielort machen. Das Risiko, dort sitzen zu bleiben, ist ja viel zu hoch.

Ja, schlecht formuliert. Habe es auf "unentdeckt infiziert" geändert.

Und positiv getestet im Ausland festzuhängen kann ja schon drastische Folgen haben, erstens finanzielle (zumindest die SB einer Reiseversicherung wird fällig werden, ohne sollte man aktuell eh nicht verreisen, neuer Flug etc.), zweitens arbeitsrechtliche (bin juristischer Laie, aber so wie ich das verstehe, kann einem der AG so richtig einen Strick drehen, wenn man coronapositiv im Ausland festhängt. Falls nicht oder nur eingeschränkt, bitte korrigieren) und drittens gibt es auch bestimmt ein angenehmeres Gefühl, als im Ausland auf vorerst unbestimmte Zeit gestrandet zu sein.

Da würde ich als Gesetzgeber sagen, dass sich da das allgemeine Lebensrisiko von Auslandsreisen - insbesondere ein solches in Pandemiezeiten - realisiert.

- da man auch in Deutschland in Quarantäne muss, geht es nicht um das Ausmaß der Freiheitsbeschränkung, sondern primär um Kosten und Komfort der Quarantäne.

- coronapositiv arbeiten ist ohnehin nicht.

- Mitmenschen infizieren, damit keine SB der Reise-Rücktrittsversicherung fällig wird, ist hoffentlich ein Argument, das in einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nie ein relevantes Gewicht bekommt....
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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9.539
BRU
Das Problem ist halt, dass man das mit der „Verhältnismäßigkeit“ auch umgekehrt interpretieren kann.

Ist es verhältnismäßig, dass die x Leute, die neben / vor / hinter Dir saßen, in Quarantäne müssen, weil Du unmittelbar nach der Ankunft positiv getestet wirst? Darunter vielleicht auch ein paar, für die Deutschland das „Ausland“ ist, und die hier jetzt erstmal festsitzen?

Sprich: Dadurch, dass sich alle vor dem Flug testen lassen müssen, sinkt das Risiko, selber nach der Ankunft in Quarantäne zu müssen, doch eher. egal, ob im In- oder Ausland. Genauso wie das Risiko, sich im Flugzeug anzustecken (auch wenn das Risiko eher gering ist).

Bleibt aber in der Tat das rechtliche Problem, also die Verweigerung der Einreise an eigene Staatsbürger. Nur zu sagen „ich will nicht wissen, ob die positiv sind (weil wenn ich das weiß, dürfte ich sie nicht mehr fliegen lassen), also teste ich sie erst in Deutschland“ ist auch fragwürdig.

Wobei Gleiches natürlich auch für Züge oder Busse gilt, diese Beschränkung auf Flugzeuge kann ich auch nicht nachvollziehen.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.868
3.535
Bleibt aber in der Tat das rechtliche Problem, also die Verweigerung der Einreise an eigene Staatsbürger. Nur zu sagen „ich will nicht wissen, ob die positiv sind (weil wenn ich das weiß, dürfte ich sie nicht mehr fliegen lassen), also teste ich sie erst in Deutschland“ ist auch fragwürdig.

Wobei Gleiches natürlich auch für Züge oder Busse gilt, diese Beschränkung auf Flugzeuge kann ich auch nicht nachvollziehen.

Die beiden Punkte halte ich für interessant. Bin gespannt ob und wie Gerichte entscheiden.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.019
637
.de
Das Problem ist halt, dass man das mit der „Verhältnismäßigkeit“ auch umgekehrt interpretieren kann.

Ist es verhältnismäßig, dass die x Leute, die neben / vor / hinter Dir saßen, in Quarantäne müssen, weil Du unmittelbar nach der Ankunft positiv getestet wirst? Darunter vielleicht auch ein paar, für die Deutschland das „Ausland“ ist, und die hier jetzt erstmal festsitzen?

Sprich: Dadurch, dass sich alle vor dem Flug testen lassen müssen, sinkt das Risiko, selber nach der Ankunft in Quarantäne zu müssen, doch eher. egal, ob im In- oder Ausland. Genauso wie das Risiko, sich im Flugzeug anzustecken (auch wenn das Risiko eher gering ist).

Bleibt aber in der Tat das rechtliche Problem, also die Verweigerung der Einreise an eigene Staatsbürger. Nur zu sagen „ich will nicht wissen, ob die positiv sind (weil wenn ich das weiß, dürfte ich sie nicht mehr fliegen lassen), also teste ich sie erst in Deutschland“ ist auch fragwürdig.

Wobei Gleiches natürlich auch für Züge oder Busse gilt, diese Beschränkung auf Flugzeuge kann ich auch nicht nachvollziehen.

Das ist es eben. Es wird rechtlich keine Einreise, sondern lediglich die Beförderung mit einem bestimmten Verkehrsmittel verweigert.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.948
7.161
Bleibt aber in der Tat das rechtliche Problem, also die Verweigerung der Einreise an eigene Staatsbürger. Nur zu sagen „ich will nicht wissen, ob die positiv sind (weil wenn ich das weiß, dürfte ich sie nicht mehr fliegen lassen), also teste ich sie erst in Deutschland“ ist auch fragwürdig.
Ohne Tests gilt das Prinzip von Schrödingers Passagier. Jeder Fluggast wird als gleichzeitig gesund (darf mitfliegen) und krank (muss Maske tragen) angesehen, Klarheit herrscht erst mit der Testung im Zielland. Das ist aus den zuvor beschriebenen Gründen nicht optimal. Ein Einreiseverbot kann ich allerdings nicht erkennen. Es steht jedem abgewiesenen Fluggast frei, sich selbst einen geeigneten Krankentransport in die Heimat zu organisieren. Bei der Organisation könnte ggf. die Botschaft vor Ort unterstützen, die Kosten sind natürlich selbst oder von einer Versicherung zu tragen. Das sind die normalen Risiken einer Reise, wenn ich im Urlaub angefahren werde und auf der Intensivstation lande komme ich auch nicht zum Osterfest nach Hause.
 
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Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.480
1.032
Die Beschränkung auf Flugzeuge dürfte im Lichte der Verhältnismäßigkeit dahingehend verargumentiert werden, dass durch Flugzeuge die Mobilität von Virusmutanten deutlicher erhöht wird als durch Züge und Busse und durch Flugzeuge auch Regionen an die Virusverteilung "angeschlossen" werden, die mit Zug oder Bus nicht erreichbar sind (zB Brasilien). Ob das reicht - mal schauen, was die Gerichte sagen. Ich denke schon.

Ob es quasi ein "absolutes" Recht auf Einreise für einen Staatsbürger gibt, ist eine interessante Frage. Formaljuristisch kann man natürlich argumentieren, dass die Einreise bei Positivtestung gar nicht per se verweigert wird, sondern halt nur per Flugzeug. Damit geht es dann eher um die Frage, ob es ein Recht des Staatsbürgers gibt, jederzeit komfortabel mit einem Flugzeug einreisen zu dürfen statt mit einem anderen, weniger komfortablen oder preiswerten Verkehrsmittel. Das würde ich spontan eher verneinen.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.019
637
.de
Die Beschränkung auf Flugzeuge dürfte im Lichte der Verhältnismäßigkeit dahingehend verargumentiert werden, dass durch Flugzeuge die Mobilität von Virusmutanten deutlicher erhöht wird als durch Züge und Busse und durch Flugzeuge auch Regionen an die Virusverteilung "angeschlossen" werden, die mit Zug oder Bus nicht erreichbar sind (zB Brasilien). Ob das reicht - mal schauen, was die Gerichte sagen. Ich denke schon.

Ich glaube, die Regierung kann einfach offen damit argumentieren, dass das Ziel ist, das Einbringen der Infektionen aus den Regionen einzudämmen, die primär per Luft erreichbar sind.
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.666
702
MUC
Auch bisher war es so, dass wenn ich im Ausland krank wurde bzw "not fit for fly" war, nicht von den Airlines mitgenommen wurde. Das war ganz normal und der einzige Unterschied zur jetzigen Lage ist doch "nur",
dass dieser Fall momentan mit einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit auftritt.
Und es gab keine Diskussion, ob das GG konform sei.
Also eigentlich nichts Neues.
Ein Aspekt der Testpflicht ist, dass während des Flugs eine Ansteckung anderer ganz erheblich reduziert wird, zudem das Risiko (als Gesunder) in Quarantäne zu müssen, weil ein Kranker an Bord war.
Soweit so gut.
Es wäre dann aber auch konsequent, wenn auf innerdeutschen Flügen eine Testpflicht eingeführt werden würde. LH hat das ja schon einmal geübt auf der Stecke HAM-MUC.
Von der Logik wie das "Tübinger Modell", also morgens ein 24h-Tagsticket zu lösen und dann, aber nur dann, guten Flug.
Weiter wäre es konsequent, das auch in anderen Verkehrsmitteln, z.B für Fahrten über 60 min zu fordern.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Die Beschränkung auf Flugzeuge dürfte im Lichte der Verhältnismäßigkeit dahingehend verargumentiert werden, dass durch Flugzeuge die Mobilität von Virusmutanten deutlicher erhöht wird als durch Züge und Busse und durch Flugzeuge auch Regionen an die Virusverteilung "angeschlossen" werden, die mit Zug oder Bus nicht erreichbar sind (zB Brasilien). Ob das reicht - mal schauen, was die Gerichte sagen. Ich denke schon.

Ob es quasi ein "absolutes" Recht auf Einreise für einen Staatsbürger gibt, ist eine interessante Frage. Formaljuristisch kann man natürlich argumentieren, dass die Einreise bei Positivtestung gar nicht per se verweigert wird, sondern halt nur per Flugzeug. Damit geht es dann eher um die Frage, ob es ein Recht des Staatsbürgers gibt, jederzeit komfortabel mit einem Flugzeug einreisen zu dürfen statt mit einem anderen, weniger komfortablen oder preiswerten Verkehrsmittel. Das würde ich spontan eher verneinen.

Argumente werden doch nur noch vorgetäuscht, man muss einen Teil der Mobilität innerhalb Europas und auch der Welt aufrecht erhalten unabhängig vom Risiko, aber man möchte eben vieles unmöglich machen.

Da insgesamt aber eine erkennbare Strategie fehlt ist das dann auch nicht wirklich schlimm.

Es ist unerträglich und grobfahrlässig nicht an die Vernunft der Menschen zu apelieren sondern das ganze irgendwie formaljuristisch zu betrachten.

Oder kannst du mir mal so formaljuristisch erklären warum die Grenze zu Polen oder Tschechien anders behandelt wird als die Grenze zu z.B.Belgien? Grenzpendler gibt es da jeweils, nur sind die Pender aus dem Osten meist prekärer beschäftigt als die aus dem Westen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Auch bisher war es so, dass wenn ich im Ausland krank wurde bzw "not fit for fly" war, nicht von den Airlines mitgenommen wurde. Das war ganz normal und der einzige Unterschied zur jetzigen Lage ist doch "nur",
dass dieser Fall momentan mit einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit auftritt.
Und es gab keine Diskussion, ob das GG konform sei.
Also eigentlich nichts Neues.
Ein Aspekt der Testpflicht ist, dass während des Flugs eine Ansteckung anderer ganz erheblich reduziert wird, zudem das Risiko (als Gesunder) in Quarantäne zu müssen, weil ein Kranker an Bord war.
Soweit so gut.
Es wäre dann aber auch konsequent, wenn auf innerdeutschen Flügen eine Testpflicht eingeführt werden würde. LH hat das ja schon einmal geübt auf der Stecke HAM-MUC.
Von der Logik wie das "Tübinger Modell", also morgens ein 24h-Tagsticket zu lösen und dann, aber nur dann, guten Flug.
Weiter wäre es konsequent, das auch in anderen Verkehrsmitteln, z.B für Fahrten über 60 min zu fordern.

Mit dem Unterschied das uns "Fit to fly" bisher bei Viruserkrankungen die ohne Symptone verlaufen sind nicht interessiert hat - ganz im Gegenteil wie oft sass ich im Flugzeug und die Menschen neben mir haben gerotzt und gehustet was das Zeug hält.
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.666
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MUC
Mit dem Unterschied das uns "Fit to fly" bisher bei Viruserkrankungen die ohne Symptone verlaufen sind nicht interessiert hat - ganz im Gegenteil wie oft sass ich im Flugzeug und die Menschen neben mir haben gerotzt und gehustet was das Zeug hält.

Mit dem Unterschied, dass du danach nicht in Quarantäne musstest
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Mit dem Unterschied, dass du danach nicht in Quarantäne musstest

Ja klar, heisst ja nicht das die Quarantäne aktuell logischer oder unlogischer ist als bei anderen Viruserkrankungen. Ich hätte kein Problem damit wenn man ähnlich bei anderen Viruserkrankungen handeln würde oder es jetzt eben auch so behandeln würde wie eine Viruserkrankung.

Das Bedrohungsszenario das aktuell die Diskussion prägt würde bei jeder mittelmässigen Influenza reichen um das öffentliche Leben lahmzulegen - nur da sind die Gefahren anders eingeschätzt.

Weisst du was in DE vor Jahren abging wenn du z.B. eine Noro Virus Infektion hattest? Bei mir stand da das Gesundheitsamt mit der Polizei vor der Tür. Nur hat das niemand getestet bevor du in ein Flugzeug gestiegen bist.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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Eben nicht. Positiv getestet = im Land für die Dauer der Quarantäne gefangen. Aber rechtlich hat DE damit natürlich nichts zu tun ;)

Gegenargument im Zweifel: Niemand muss mit Testzwang zurück fliegen. Es gibt alternative Verkehrsmittel ohne Testzwang. Sind zwar langsam / mühsam / teuer, aber es gibt sie. Ein Argument könnten m.E. am ehesten noch die haben, die von einer Testpflicht im Ausland überrascht worden sind. Wer nach deren Verkündung aus Deutschand ausreist, für den realisiert sich bei einer Erkankung etwas, was ihm vorher bekannt war.

Es ist unerträglich und grobfahrlässig nicht an die Vernunft der Menschen zu apelieren sondern das ganze irgendwie formaljuristisch zu betrachten.

Oder kannst du mir mal so formaljuristisch erklären warum die Grenze zu Polen oder Tschechien anders behandelt wird als die Grenze zu z.B.Belgien? Grenzpendler gibt es da jeweils, nur sind die Pender aus dem Osten meist prekärer beschäftigt als die aus dem Westen

Das mit dem Appell verbuche ich mal humorvollen Beitrag. Wenn Appelle etwas nützen würden, wären wir längst aus der Pandemie raus. Hast Du zufällig die Bilder aus England vom "Happy Monday" diese Woche gesehen, dem ersten Tag nach Lockerungen des Lockdowns? Da ging es trotz tagelanger Appelle im Vorfeld drunter und drüber.

Warum Grenzen unterschiedlich behandelt werden? Weil die Inzidenz in den Landkreisen an der Grenze zu Tschechien 3-6 mal höher ist als die in den Landkreise an der Grenze zu Belgien? ZB Aachen aktuell 70, Vogtlandkreis 404.