Einführung einer Testpflicht für sämtliche Flüge nach Deutschland ab Ende März 2021

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Das mit dem Appell verbuche ich mal humorvollen Beitrag. Wenn Appelle etwas nützen würden, wären wir längst aus der Pandemie raus. Hast Du zufällig die Bilder aus England vom "Happy Monday" diese Woche gesehen, dem ersten Tag nach Lockerungen des Lockdowns? Da ging es trotz tagelanger Appelle im Vorfeld drunter und drüber.

Warum Grenzen unterschiedlich behandelt werden? Weil die Inzidenz in den Landkreisen an der Grenze zu Tschechien 3-6 mal höher ist als die in den Landkreise an der Grenze zu Belgien? ZB Aachen aktuell 70, Vogtlandkreis 404.

Wenn du dich davon verabschiedest die Menschen mitzunehmen und eben auch zu erreichen dann verabschiedest du dich eben von unserer freiheitlichen Gesellschaft, kann man machen, die Frage ist nur warum lebt man dann hier und nicht z.B. in China? Der liberale und freie Geist unserer Gesellschaft hat uns allen viele Möglichkeiten gegeben und auch zu Wohlstand zu verholfen, kann man doof finden. Ich finde das aber nach wie vor erstrebenswert.

Das die inländischen Inzidenzen hoch sind heisst ja in der Logik nicht das man die Grenzen schliesst, im Gegenteil hat man niedrige Inzidenzen und das benachbarte Ausland hat hohe macht es sehr viel mehr Sinn die Grenzen zu schliessen.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Ist das tatsächlich so? Ich dachte, die Option Thomas Müller stünde jedem offen, der das nötige Kleingeld hat.


Ist Länderabhängig. Wenn dein Gastland nicht darauf besteht, dass du dort in Quarantäne gehst, dann darfst du mit dem Model Thomas Müller ausreisen. Es geht aber glaube ich den hier schreibenden eben um die Leute, die für das Model Thomas Müller nicht genug Geld haben.
 
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viatrix

Neues Mitglied
01.04.2021
3
0
Gibt es bereits konkrete Erfahrungen auf Flügen von Wien nach Deutschland? Welcher Antigentest wurde akzeptiert? (Wo gemacht?)
Es gibt in Ö Gratis-Tests in Teststraßen, die im Land überall anerkannt werden. Und es gibt solche, die man bezahlen muss.
Reichen die Teststraßen-Tests?
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
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11.749
Gibt es bereits konkrete Erfahrungen auf Flügen von Wien nach Deutschland? Welcher Antigentest wurde akzeptiert? (Wo gemacht?)
Es gibt in Ö Gratis-Tests in Teststraßen, die im Land überall anerkannt werden. Und es gibt solche, die man bezahlen muss.
Reichen die Teststraßen-Tests?


Und da musst Du das Forum gleich dreimal in verschiedenen Threads für behelligen? Ich denke die LH wird Dir an entsprechender Stelle wo Du die Frage auch gestellt hast gerne antworten. Viel Erfolg.
 

Farinurlaub

Erfahrenes Mitglied
21.01.2013
401
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Hallo zusammen,
Ich habe leider noch immer nicht verstanden, was die neue Testpflicht vor Abreise aus dem Ausland -> Deutschland angeht. Wenn ich für einen Tagestermin von DE-> Wien fliege, benötige ich vor Abflug einen negativen Test. soweit so gut. Der Rückflug ist jedoch am selben Tag, Zeit in Wien somit weit unter 24 Stunden. Braucht es da nun einen Test der in Wien gemacht wurde?
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
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MUC
Hallo zusammen,
Ich habe leider noch immer nicht verstanden, was die neue Testpflicht vor Abreise aus dem Ausland -> Deutschland angeht. Wenn ich für einen Tagestermin von DE-> Wien fliege, benötige ich vor Abflug einen negativen Test. soweit so gut. Der Rückflug ist jedoch am selben Tag, Zeit in Wien somit weit unter 24 Stunden. Braucht es da nun einen Test der in Wien gemacht wurde?

Einfach mal hier nachlesen
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.232
624
LEJ
Hier noch die versprochene Antwort von meinem Gesundheitsamt:

“Die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 3 S. 3 Coronavirus-Einreiseverordnung sind, dass die dem ärztlichen Zeugnis oder dem Testergebnis nach Satz 1 zugrunde liegende Abstrichnahme höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein darf.
Es ist nicht geregelt, in welchem Land der Abstrich vorgenommen worden sein muss.
Wenn Sie einen Abstrich in Deutschland machen und binnen 48 Stunden wieder einreisen, sollten Sie die Anforderungen der Coronavirus-Einreiseverordnung erfüllt haben.”

Ich mach es am Wochenende erstmalig so.

Und genau damit kann man die gesamte Verordnung angreifen.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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Und genau damit kann man die gesamte Verordnung angreifen.


Und was genau soll das bringen? Als ob die sich davon von ihrem Trip abbringen lassen würden. Dann kommt halt noch ein Passus a la "Der Test muss im Abreiseland vorgenommen werden" rein und mal wieder wurde verschärft. Salopp gesagt, besser die Schnauze halten und dieses Schlupfloch nutzen, spart Geld und Nerven.
 
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Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.144
894
Und was genau soll das bringen? Als ob die sich davon von ihrem Trip abbringen lassen würden. Dann kommt halt noch ein Passus a la "Der Test muss im Abreiseland vorgenommen werden" rein und mal wieder wurde verschärft. Salopp gesagt, besser die Schnauze halten und dieses Schlupfloch nutzen, spart Geld und Nerven.

Vor allem verstehe ich das Problem wirklich nicht. Man hat hier die Möglichkeit mit einem Test hin- und wieder zurück zu reisen
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.793
6.270
Vor allem verstehe ich das Problem wirklich nicht. Man hat hier die Möglichkeit mit einem Test hin- und wieder zurück zu reisen

Genau dasselbe sage ich ja auch. Aber wenn jetzt die EinreiseVO anhand dieses Aspektes beklagt wird, wird die danach einfach wieder in Kraft treten und dieses Schlupfloch wird dann geschlossen sein. Wäre also aus Reisendensicht maximal unklug, auf diesem Aspekt eine Klage aufzubauen.
 
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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
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3.209
FRA
Und was genau soll das bringen? Als ob die sich davon von ihrem Trip abbringen lassen würden. Dann kommt halt noch ein Passus a la "Der Test muss im Abreiseland vorgenommen werden" rein und mal wieder wurde verschärft. Salopp gesagt, besser die Schnauze halten und dieses Schlupfloch nutzen, spart Geld und Nerven.

Ich seh das nicht als Schlupfloch. Wenn ich bei 1 Nacht vor Ort dort Positiv getestet werden würde hätte man die Infektion sicher ins Ausland mitgebracht und wär somit auch ohne Reise Positiv in D gewesen. Vielleicht hat Mal einer mitgedacht. Wobei......
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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.de
Gegenargument im Zweifel: Niemand muss mit Testzwang zurück fliegen. Es gibt alternative Verkehrsmittel ohne Testzwang. Sind zwar langsam / mühsam / teuer, aber es gibt sie.

Nein. Positiv getestet -> in der Quarantäne im Ausland gefangen. Damit hat das deutsche Recht natürlich nichts zu tun ;)
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.488
11.935
FRA/QKL
Nein. Positiv getestet -> in der Quarantäne im Ausland gefangen. Damit hat das deutsche Recht natürlich nichts zu tun ;)

Bin mal gespannt wann das auch ein deutsches Gericht kippt einem deutschen Bürger die Einreise in sein Heimatland zu verweigern. In Tschechien haben die Gerichte inzwischen schon entschieden, dass das absolut nicht mit gültigem Recht vereinbar ist.
 

civili98

Erfahrenes Mitglied
19.07.2017
387
51
Ist einer von euch bereits aus Spanien mit einem Test eingereist der teilweise in Spanisch verfasst war?
Das komplette Formular ist auf Spanisch gehalten.
Es gibt darunter jedoch die folgende Information auf englisch:

No se detecta Ag de SARS-CoV-2
El desarrollo clínico de "Panbio COVID-19 Ag Rapid Test (ABBOTT)" determinó una
sensibilidad del 93.3% (IC 83.3-98.2%) y una especificidad del 99.4% (IC 97-100%).
.
"Clinical performance of "Panbio COVID-19 Ag Rapid Test Device (ABBOTT)" determined a
sensitivity of 93.3% (CI 83.8-98.2%) and specificity of 99.4% (CI 97.0-100%)".
"No se detecta" is equivalent to "Not detected"
"Positivo" is equivalent to "Positive"

Bin mir nicht ganz sicher ob das so ausreichend ist oder nicht?

Vielen Dank für eure Antworten!
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
7.927
11.993
Trans Balkan Express
Und du glaubst das wäre in Deutschland anders? Ich halte es für absurd einem Bundesbürger die Einreise in sein Heimatland zu verweigern.

Streng genommen geht es ja um die Ausreise und eine hoheitliche Entscheidung eines anderen Staates die Ausreise zu verweigern.

Ich sehe es aber wie Du. Allerdings fehlt im GG eine klare Regelung wie in Art 112 Abs. 2 Weimarer Reichsverfassung:

"Dem Ausland gegenüber haben alle Reichsangehörigen inner- und außerhalb des Reichsgebiets Anspruch auf den Schutz des Reichs."

Diskutiert wurden die Konsequenzen ausführlich in den 1950er Jahren. Dort kam ein Autor zu dem Ergebnis:

"An die oben aufgeführten Argumente aus der verfassungsrechtlichen Tradition,den Staatsaufgaben und der Gegenseitigkeit des Treueverhältnisses zwischen Bürger und Staat reih t sich jedoch die Feststellung, daß verschiedene Einzelbestimmungen des Bonner Grundgesetzes wesentliche Anhaltspunkte für die Existenz des Schutzanspruches ergeben. In erster Linie ist hier auf Art. 1 GG hinzuweisen." (S. 38)https://www.zaoerv.de/17_1956_57/17_1956_3_4_a_476_545.pdf

Einfacher geht es mittlerweile über Art. 3 Nr. 2 des 4. Zusatzprotokolls der EMRK, der nicht nur für tschechische Staatsangehörige gegen über der tschechichen Republik, sondern auch für deutsche Staatsangehörige gegenüber der Bundesprepublik gilt:

"Niemandem darf das Recht entzogen werden, in das Hoheitsgebiet des Staates einzureisen, dessen Angehöriger er ist."

Allerdings sind wir Deutschen immer hervorragend darin die Staaten des ehemaligen Ostblocks über Menschenrechte zu belehren, vergessen aber gern, welche Verträge wir ratifziert haben.

Die saubere Lösung wäre daher m.E. ein Test bei der Einreise. Dass die Gerichte die Testpflicht trotzdem durchwinken werden, hatte ich bereits vor einigen Tagen geschrieben. Das Argument wird das Ansteckungsrisiko im Flugzeug sein.
 
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sybabe

Aktives Mitglied
28.10.2018
126
41
CGN
Ist einer von euch bereits aus Spanien mit einem Test eingereist der teilweise in Spanisch verfasst war?
Das komplette Formular ist auf Spanisch gehalten.
Es gibt darunter jedoch die folgende Information auf englisch:

No se detecta Ag de SARS-CoV-2
El desarrollo clínico de "Panbio COVID-19 Ag Rapid Test (ABBOTT)" determinó una
sensibilidad del 93.3% (IC 83.3-98.2%) y una especificidad del 99.4% (IC 97-100%).
.
"Clinical performance of "Panbio COVID-19 Ag Rapid Test Device (ABBOTT)" determined a
sensitivity of 93.3% (CI 83.8-98.2%) and specificity of 99.4% (CI 97.0-100%)".
"No se detecta" is equivalent to "Not detected"
"Positivo" is equivalent to "Positive"

Bin mir nicht ganz sicher ob das so ausreichend ist oder nicht?

Vielen Dank für eure Antworten!

Lt. BMG werden Antigen-Schnelltests anerkannt, wenn sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien erfüllen. Hierzu zählen Tests, die verglichen mit PCR-Tests, eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität erreichen.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.480
1.032
Einfacher geht es mittlerweile über Art. 3 Nr. 2 des 4. Zusatzprotokolls der EMRK, der nicht nur für tschechische Staatsangehörige gegen über der tschechichen Republik, sondern auch für deutsche Staatsangehörige gegenüber der Bundesprepublik gilt:

"Niemandem darf das Recht entzogen werden, in das Hoheitsgebiet des Staates einzureisen, dessen Angehöriger er ist."

Das scheint mir eine Überinterpretation der EMRK zu sein. ZP 4 Art. 3 EMRK regelt das Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger. Abs. 2 effektiviert letztlich dieses Ausweisungsverbot des Abs. 1 lediglich dahingehend, dass man einem Staatsbürger die Wiedereinreise nicht verweigern kann, weil man sonst das Auswesiungsverbot faktisch aushebeln könnte. Bloße Erschwernisse bei der Wiedereinreise fallen deshalb nicht in den Schutzbereich, solange mit ihnen das Recht auf Wiedereinreise nicht faktisch entzogen wird. Die Regleungen, über die wir diskutierten, entziehen aber nicht faktisch das Recht auf Wiedereinreise, sondern erschweren sie allenfalls.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.981
3.209
FRA
Die Einreise wird ja nicht verweigert. Wenn du es pos bis vor die Passkontrolle schaffst lassen die dich rein. Dich nimmt ja die Airline nicht mit. Klar ist das durch die Verordnung denen so vorgeschrieben aber letztlich ist es die Airline. Und zeig mir eine Airline die Positive mit nimmt. Ausser vielleicht falls Crew-Mitglieder im Ausland auffaellig werden.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.473
206
Ist einer von euch bereits aus Spanien mit einem Test eingereist der teilweise in Spanisch verfasst war?
Das komplette Formular ist auf Spanisch gehalten.
Es gibt darunter jedoch die folgende Information auf englisch:

No se detecta Ag de SARS-CoV-2
El desarrollo clínico de "Panbio COVID-19 Ag Rapid Test (ABBOTT)" determinó una
sensibilidad del 93.3% (IC 83.3-98.2%) y una especificidad del 99.4% (IC 97-100%).
.
"Clinical performance of "Panbio COVID-19 Ag Rapid Test Device (ABBOTT)" determined a
sensitivity of 93.3% (CI 83.8-98.2%) and specificity of 99.4% (CI 97.0-100%)".
"No se detecta" is equivalent to "Not detected"
"Positivo" is equivalent to "Positive"

Bin mir nicht ganz sicher ob das so ausreichend ist oder nicht?

Vielen Dank für eure Antworten!

im Januar musste ich vor Rückreise aus Gran Canaria den Test auch dort machen. Bei mir standen gar keine Prozentzahlen, nur der Anbieter (Panbio Abbott).
es wurde aber nichts kontrolliert vor Rückflug. Ich wäre auch unsicher, ob das so jetzt reichen würde.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.019
637
.de
Achtung, völlige Willkür am PMI! Die Tests für Reiserückkehrer werden am Gate genauestens inspiziert, eine Gate Agentin verhält sich als Kripo Beamtin! Damit mein Test aus Deutschland von heute akzeptiert wurde, musste ich meine Bordkarte für den Hinflug (!) vorzeigen und den PCR-Test für die Einreise dazu. Bei anderen Passagieren wird bemängelt, dass die Bescheinigungen (lokale, aus einer spanischen Apotheke) keinen Stempel haben! Einige Paxe bleiben wohl hängen.

Ich war schon darauf vorbereitet, den Ausdruck der aktuellen Einreiseverordnung in englischer Übersetzung zu zucken und darüber zu diskutieren, dass dort nicht steht, dass der Test in Spanien gemacht oder speziell abgestempelt werden soll.
 

Julikinsky

Neues Mitglied
05.04.2021
5
3
Hat denn jemand seit Einführung der Testpflicht schon Erfahrungen mit den Reisebescheinigungen des Anbieters Telepraxen gemacht?

Wurden diese akzeptiert, auch wenn man schon länger im Ausland ist und nicht, wie bei anderen Antworten vorab geschrieben, am selben Tag oder einen Tag vorher erst aus D eingereist ist?

Hier in Finnland sind die Tests um einiges kostspieliger als bspw. in D (180€ aufwärts für einen Antigentests, PCR ab 260€), daher bin ich bei der Suche nach Alternativen auf Telepraxen gestoßen.

Lt. FAQ des Gesundheitsministeriums gibt es folgende Anforderungen an Antigen-Schnelltests:

Die Testungen müssen von einem Dritten vorgenommen oder (auch per Videoübertragung) überwacht worden sein, der nach dem Recht des Staates, in dem der Test vorgenommen wurde, dazu autorisiert ist, solche Testungen vorzunehmen oder zu überwachen. Der Dritte muss ebenfalls die Identität der getesteten Person mittels eines amtlichen Lichtbildausweises überprüfen und bestätigen.

Habe die Frage auch im LH-Forum gestellt. Eure direkten Erfahrungen und Einschätzungen würde ich trotzdem gerne kennen, um mir ein Gesamtbild machen zu können.
 
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FlugFanatiker

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18.11.2018
998
752
Achtung, völlige Willkür am PMI! Die Tests für Reiserückkehrer werden am Gate genauestens inspiziert, eine Gate Agentin verhält sich als Kripo Beamtin! Damit mein Test aus Deutschland von heute akzeptiert wurde, musste ich meine Bordkarte für den Hinflug (!) vorzeigen und den PCR-Test für die Einreise dazu. Bei anderen Passagieren wird bemängelt, dass die Bescheinigungen (lokale, aus einer spanischen Apotheke) keinen Stempel haben! Einige Paxe bleiben wohl hängen.

Ich war schon darauf vorbereitet, den Ausdruck der aktuellen Einreiseverordnung in englischer Übersetzung zu zucken und darüber zu diskutieren, dass dort nicht steht, dass der Test in Spanien gemacht oder speziell abgestempelt werden soll.

Echt übel was du schilderst, aber genau das habe ich in der Praxis befürchtet, also ein solches Chaos am Check-in oder Gate, durch nicht planbare, weil unterschiedlich und willkürliche Auslegungen der Testpflicht bzw. was deren Bescheinigung angeht durch die einzelnen Agents vor Ort im Ausland.

Zwei Fragen dazu:

a)
Habe ich es richtig verstanden, dass - obwohl die Gate Agentin so streng war - dein noch vor Abflug aus Deutschland in Deutschland gemachter Test auch für den Rückflug am PMI akzeptiert wurde (weil noch innerhalb der 48 Stunden-Frist)?

b)
Du hast erwähnt, du hättest einen Ausdruck der aktuellen EinreiseV in Englisch dabei gehabt. Genau das suchte ich vorhin, leider vergeblich. Das einzige, was ich fand, war eine englische Version der Verordnung zur Änderung der EinreiseV (wo die neue Testpflicht vor Rückkehr geregelt wird). Kannst du vielleicht den Link nennen mit der kompletten aktuell gültigen EinreiseV in Englisch, wo du diese gefunden hast?