Ab 13. März 2020, 00.00 Uhr, vorübergehende Beschränkungen des Personenflugverkehrs vom Gebiet der Russischen Föderation zum Gebiet der Italienischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik und umgekehrt, mit Ausnahme der folgenden Fälle
- Linienflüge Moskau - Rom (und zurück), Linienflüge Moskau - Berlin (und zurück), Linienflüge Moskau - München (und zurück), Linienflüge Moskau - Frankfurt am Main (und zurück), Linienflüge Moskau - Madrid (und zurück), Linienflüge Moskau - Barcelona (und zurück), Linienflüge Moskau - Paris (und zurück), die über den Internationalen Flughafen Scheremetjewo (Terminal F) durchgeführt werden;
- Charterflüge, vorbehaltlich der Beförderung ihrer Bürger und Bürger anderer Länder in die oben genannten Länder und in die Russische Föderation - Bürger der Russischen Föderation bis zur vollständigen Abreise dieser Bürger in ihre Länder.