Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

ANZEIGE

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.327
9.171
BRU
ANZEIGE
Ja, ich finde es nur für Flüge. Zumindest schreibt die EUdPLF-Seite nur was zu Flügen:

----

I am travelling to France. Do I have to fill any forms before boarding?

You may be asked to fill two forms before boarding for France ¬–
• The EU-PLF form is for travellers arriving on the territory of a European Union Member State. While rules to fill the form may vary between EU countries, it is compulsory for travellers who wish to enter France.
• The Eos electronic form is for travellers coming from ‘orange’ or ‘red’ countries and territories.

von: https://www.diplomatie.gouv.fr/en/c...g-to-france-your-covid-19-questions-answered/

Scheint auch nur für die Einreise zu gelten. Bei Transit in CDG hat man das Dokument bei mir bislang noch nie am Checkin verlangt. Ich habe lediglich den Zettel, der von der Crew ausgeteilt und eingesammelt wurde, an Bord ausgefüllt.
... und etwas weiter unten auf eben dieser Website unter "Travelling to France, Covid restrictions" wird dann ebenfalls wieder nur diese Erklärung zu Symptomfreiheit aufgeführt....

Compulsory documentation
You must present a sworn declaration to border/transport officials stating that you have no symptoms of COVID-19 infection and have not, to your knowledge, been in contact with a confirmed case of COVID-19 in the 14 days prior to the journey.

Also gehe ich mal davon aus, dass bei Einreise mit dem Zug (ich habe Frankreich als Endziel, muss da beruflich hin) nur diese Erklärung erforderlich ist. Werde also auf jeden Fall diesen Wisch ausdrucken und ausfüllen, da ja nicht auszuschließen, dass sie in internationalen Zügen auch kontrollieren.

Aber klare und eindeutige Infos sehen wirklich anders aus....
 

ehder

Erfahrenes Mitglied
27.06.2017
751
227
VIE
Kann ich mir nicht vorstellen... Gibt es da nicht eine deutsche Registrierung wo man Transit angeben kann?
Das habe ich direkt aus der Verordnung: https://www.bundesgesundheitsminist...Verordnungen/CoronaEinreiseV_konsolidiert.pdf

§ 6 Ausnahmen
(1) Die §§ 3 und 4 gelten nicht für Personen, die
[...]
2. zur Durchreise in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und die Bundesrepublik Deutschland auf schnellstem Wege wieder verlassen, um die Durchreise abzuschließen.

§5 ist aber nicht ausgenommen, und der behandelt die Nachweispflicht.

Offenbar muss ich mich also weder registrieren, noch in Quarantäne, aber die Testpflicht bleibt bestehen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.982
6.039
  • Like
Reaktionen: ehder

ehder

Erfahrenes Mitglied
27.06.2017
751
227
VIE
Sehe ich auch so.

Für die Bahnfahrt von MUC bis zur Grenze D/AT ist auch ein Testnachweis erforderlich (§ 28b Abs. 5 S. 1 Nr. 1 IfSG) ist auch ein Testnachweis erforderlich. Der Testnachweis für die Bahnfahrt darf nach § 2 Nr. 6, 7 SchAusnahmV maximal 24 Stunden alt sein.

Nungut, bis Ende März wird sich das ja noch ändern und hoffentlich für Transitreisende zum Guten.

Allerdings findet die Fahrt von der Grenze D/AT bis MUC Ende Februar statt. Wir werden zwar einen PCR-Test im Gepäck haben, aber der ist bei Reiseantritt sicher keine 24 Stunden alt (wie stellen die Behörden sich das vor?), sondern eher an die 48h.

Was passiert eigentlich, wenn man den Nachweis nicht erbringen kann, also z.B. weil man einen PCR-Test mithat, der 40h alt ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
3.203
3.203
Nungut, bis Ende März wird sich das ja noch ändern und hoffentlich für Transitreisende zum Guten.

Allerdings findet die Fahrt von der Grenze D/AT bis MUC Ende Februar statt. Wir werden zwar einen PCR-Test im Gepäck haben, aber der ist bei Reiseantritt sicher keine 24 Stunden alt (wie stellen die Behörden sich das vor?), sondern eher an die 48h.

Was passiert eigentlich, wenn man den Nachweis nicht erbringen kann, also z.B. weil man einen PCR-Test mithat, der 40h alt ist?

Warum nicht einfach bis Ende Februar nochmal impfen lassen? Ist auch medizinisch sicher kein Nachteil.
 
  • Like
Reaktionen: geos

yeti95

Aktives Mitglied
15.04.2013
122
22
Und offenbar schlimmstenfalls plus Bußgeld. Jetzt kann ich also nur für die Zugfahrt von Regensburg nach MUC nochmal einen Test machen. Und ich dachte in Österreich sind die Behörden vollkommen irre.
Keinesfalls, auch hier gilt der etwas abgewandelte Spruch für alle Bürokraten : Von Deutschland lernen, heißt "siegen" lernen !
 
  • Like
Reaktionen: ehder

RheinMainFlyer

Reguläres Mitglied
22.02.2021
71
33
FRA
Wo hast Du denn diese Infos her? Auch gemäß der offiziellen französischen Infos brauchst Du für die Einreise in Frankreich (geimpft, aus anderem EU-Land) nur diese Erklärung zu Symptomfreiheit (ob die jemanden interessiert, weiß ich nicht). Von PLF kann ich da nichts finden.


Am vergangenen Freitag hat man bei LH auf FRA-MRS auf dem Ausfüllen des PLF bestanden. Zettel wurden im Flieger verteilt, für alle die es nicht online ausgefüllt hatten. 99% hatten es nicht online gemacht, sodass der erste Schwung Zettel, der scheinbar für alle reichen sollte, schon in Reihe 8 aufgebraucht war... :ROFLMAO:
 
  • Like
Reaktionen: Anonyma

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Ist es momentan tatsächlich so, dass ich bei Transit in MUC (Weiterreise nach Österreich via Zug, sollte aber irrelevant sein) eine "vollständige Impfung nach deutschem Recht" oder ein PCR-Test erforderlich ist? Falls ja, wie lange?

Hintergrund: Ich bin nach österreichischem Recht vollständig geimpft, aber nicht nach deutschem Recht. Habe nun aber keine Lust vor dem Rückflug via Deutschland einen PCR-Test zu machen - grad bei Omicron könnte der ja tatsächlich anschlagen und dann sitze ich auf den Seychellen in Quarantäne... Wie gar schröcklich!
Wie kann man nach österreichischem Recht vollständig geimpft sein und nach deutschen nicht? Die Regeln sind doch mehr oder weniger die gleichen.
Man muss zwangsläufig zwei Mal geimpft sein und die letzte Impfung darf nicht älter als 270 Tage alt sein. Übersehe ich da etwas?
 

ehder

Erfahrenes Mitglied
27.06.2017
751
227
VIE
Wie kann man nach österreichischem Recht vollständig geimpft sein und nach deutschen nicht? Die Regeln sind doch mehr oder weniger die gleichen.
Man muss zwangsläufig zwei Mal geimpft sein und die letzte Impfung darf nicht älter als 270 Tage alt sein. Übersehe ich da etwas?
Das ist jetzt ein wenig Offtopic, aber gut: Da in Österreiche eine Impfung ausreichend ist, wenn man belegt, dass man 21 Tage vor der Impfung bereits Antikörper im Blut hatte. Siehe 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung in §2(2)1.b

Ein weiterer Unterschied ist, dass ab heute die Zweitimpfung (bei mir ist die Erstimpfung dann anzusehen wie eine Zweitimpfung) nur 180 Tage gilt - das ist aber zu Ungunsten der Österreicher.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Das ist jetzt ein wenig Offtopic, aber gut: Da in Österreiche eine Impfung ausreichend ist, wenn man belegt, dass man 21 Tage vor der Impfung bereits Antikörper im Blut hatte. Siehe 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung in §2(2)1.b

Ein weiterer Unterschied ist, dass ab heute die Zweitimpfung (bei mir ist die Erstimpfung dann anzusehen wie eine Zweitimpfung) nur 180 Tage gilt - das ist aber zu Ungunsten der Österreicher.
Die 180 Tage sind zzgl 90 Tage zu rechnen, in DE gilst du als Genesener mit einer Impfung auch als zwei Mal geimpft. Also da würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen - wenn du nach AT Standards genesen und geimpft bist, dann dürfte dieser Status auch analog in DE gelten, solange du beides nachweisen kannst. Warum die 180 Tage zu Ungunsten der Österreicher sein sollen verstehe ich dann nicht, das ist doch die neue EU weite Regelung.

Wenn du sicher gehen willst lade dir die deutsche CovPass Check App runter und scanne deinen QR Code. So mache ich das gerade wenn ich ins Ausland reise (mir die lokalen Apps runterladen und meinen Pass checken).
 
Zuletzt bearbeitet:

ehder

Erfahrenes Mitglied
27.06.2017
751
227
VIE
wenn du nach AT Standards genesen und geimpft bist, dann dürfte dieser Status auch analog in DE gelten, solange du beides nachweisen kannst.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Bei der Hinreise halb so wild (da die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle gering ist und man ja durchaus so wie du argumentieren kann - schlimmstenfalls steige ich aus und fahr mit dem Taxi zum Flughafen), aber bei der Rückreise wäre es schon bitter, wenn mir Qatar das Boarding verweigert, weil ich nicht 3G für Deutschland erfülle.

Warum die 180 Tage zu Ungunsten der Österreicher sein sollen verstehe ich dann nicht, das ist doch die neue EU weite Regelung.

Meines Wissens nach ist die Verkürzung auf 180 Tage Gütigkeit der Zweitimpfung kene EU-Regelung, sondern 270 Tage. Ist bei mir aktuell aber ohnehin egal.

Wenn du sicher gehen willst lade dir die deutsche CovPass Check App runter und scanne deinen QR Code. So mache ich das gerade wenn ich ins Ausland reise (mir die lokalen Apps runterladen und meinen Pass checken).
Das ist ja das Problem: Ich bekomme keinen QR-Code, da mein vordatierter Antikörpernachweis nicht ins Grüne-Pass-System eingespeist werden kann - vermutlich da das eine österreichspezifische Regleung ist. Ich habe somit diesen Nachweis und den Impfpass dabei (und die aktuelle Verordnung, falls sich der Kontrolleur nicht auskennt).
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Meines Wissens nach ist die Verkürzung auf 180 Tage Gütigkeit der Zweitimpfung kene EU-Regelung, sondern 270 Tage. Ist bei mir aktuell aber ohnehin egal.
Nein das ist die EU Regelung, 180 Tage Verlängerung zzgl. 90 Tage um die Impfung auch organisieren zu können - gehört aber eben zu den vielen schlecht kommunizierten Dingen in Sachen Impfung/Regeln.

This validity period takes into account the guidance of the European Centre for Disease Prevention and Control, according to which booster doses are recommended at the latest six months after the completion of the first vaccination cycle. The Certificate will remain valid for a grace period of an additional three months beyond those six months to ensure that national vaccination campaigns can adjust and citizens will have access to booster doses,” the Commission explains.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: ehder

Meick

Erfahrenes Mitglied
29.11.2013
827
242
MUC/BRE

Ab dem 11. Februar ist ja Quarantäne-freie Einreise nach UK auch ohne PCR vor Abflug und 2nd Day Test theoretisch möglich. Aber, Stehe ich auf dem Schlauch?
Reist man als Europäer ins Königreich immer im Status ungeimpft ein? Nirgendwo wird das EU-Zertifikat oder der Impfpass anerkannt?

[...]
The proof of vaccination must have been issued by either:
  • the UK vaccination programme
  • the United Nations vaccine programme for staff and volunteers
  • an overseas vaccination programme with an approved proof of vaccination for travel to the UK
[...]
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.660
4.167
Hamburg
an overseas vaccination programme with an approved proof of vaccination for travel to the UK

GermanyEU DCC. You can use this to add proof of vaccination status in the UK passenger locator form. You must be fully vaccinated with an approved vaccine.
Das digitale Zertifikat ist wohl ausreichend.
 
  • Like
Reaktionen: Meick

Meick

Erfahrenes Mitglied
29.11.2013
827
242
MUC/BRE
Muss wohl ein Knoten im Kopf gewesen sein.

Ich dachte "overseas vaccination programme" sind die Impfprogramme auf den britschen Überseegebieten - und nicht "über den Ärmelkanal-Impfprogramme" :geek:
 

Tobias_B

Erfahrenes Mitglied
18.08.2016
569
154
HAM
Kennt jemand die aktuellen Regeln bzgl Polen? Da steht was von 14 Tage nach der letzten Impfung. Gilt das auch für den Booster? Oder nur für die Grundimmunisierung und ist eine Einreise 12 Tage nach Booster bereits ohne Test möglich? Ich blicke da gerade nicht so richtig durch. Kann das jemand aufklären?
 

ehder

Erfahrenes Mitglied
27.06.2017
751
227
VIE
Das ist jetzt ein wenig Offtopic, aber gut: Da in Österreiche eine Impfung ausreichend ist, wenn man belegt, dass man 21 Tage vor der Impfung bereits Antikörper im Blut hatte. Siehe 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung in §2(2)1.b

Ein weiterer Unterschied ist, dass ab heute die Zweitimpfung (bei mir ist die Erstimpfung dann anzusehen wie eine Zweitimpfung) nur 180 Tage gilt - das ist aber zu Ungunsten der Österreicher.

So, nach einiger Recherche bin ich soeben drauf gekommen, dass das in Deutschland genauso ist:

Ausnahmetatbestände, die einen vollständigen Impfschutz mit einer einzelnen Impfstoffdosis begründen​


Abweichend von dem Vorstehenden ist eine einzelne Impfstoffdosis mit einem der oben aufgeführten Impfstoffe ausreichend, wenn die betroffene Person einen bei ihr durchgeführten spezifischen positiven Antikörpertest in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form nachweisen kann und dieser Test zu einer Zeit erfolgt ist, zu der die betroffene Person noch keine Impfung gegen COVID-19 erhalten hatte. Der labordiagnostische Befund muss in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein. Eine Person gilt in diesem Fall abweichend zu den allgemeinen Regelungen als "vollständig geimpft" ab dem Tag der verabreichten Impfstoffdosis.

Quelle: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?nn=169730&cms_pos=3

Ist das neu? Vor einigen Wochen habe ich keine deratige Regelung gefunden. Nunja, für mich hat sich das Problem damit erledigt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.395
8.894
Kennt jemand die aktuellen Regeln bzgl Polen? Da steht was von 14 Tage nach der letzten Impfung. Gilt das auch für den Booster? Oder nur für die Grundimmunisierung und ist eine Einreise 12 Tage nach Booster bereits ohne Test möglich? Ich blicke da gerade nicht so richtig durch. Kann das jemand aufklären?
Einreise ist mit vollständiger Impfung möglich. Booster interessiert nicht.