Si vous êtes vacciné, la sortie du territoire métropolitain vers un pays ou territoire de la zone orange ne fait l’objet d’aucune restriction. Les voyageurs non vaccinés à destination d’un pays ou territoire classé sur la liste « orange » doivent justifier de la nécessité de leur voyage, correspondant à un motif impérieux.
Wann hast du vor einzureisen? Evtl. wird es bald überflüssig.Funktionierte bei jemand aktuell das Einreiseformular in die Schweiz?
Hab bereits 3x ausgefüllt (GMX, Gmail, andere Email), niergends kommt die Email zur Bestätigung an
ACHTUNG: Ab Dienstag, den 15.02.22, benötigen Reisende ab 18 Jahren und einem Monat den Nachweis einer dritten Impfung (Booster), sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt, um als vollständig geimpft zu gelten. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Wobei das hieb und stichfest imho nirgends fixiert ist und schon gar nicht pragmatisch handhabbar.Ich ergänze: Nachdem man in Deutschland den Genesungsnachweis von 6 auf 3 und dann wieder auf 6 Monate geändert hat (nur für geimpfte...)
Hat sich somit erledigt.Einreise mit Flugzeug (VIE-ZRH) wäre morgen (17.02.2022). Hab mal das Papierformular ausgedruckt.
Edit: nach ca. 1 Std. kam das Mail an
Die gestrige "Lockerung" ist scheinbar noch nicht auf der Webseite des RKI implementiert, auf die sich in der SchutzAusnVO bezogen wird (sofern dies überhaupt rechtmäßig ist, einige VG hatten ja da ja Bauchschmerzen mit)Wobei das hieb und stichfest imho nirgends fixiert ist und schon gar nicht pragmatisch handhabbar.
Wo gibt es die Verordnung o.ä. mit dieser Einschränkung???
Das hängt damit zusammen, dass die Übergangsphase, in der man sich bis zu 7 Monate nach Zweitimpfung boostern lassen konnte auf 4 Monate runtergeht. Allerdings angekündigt und nicht in einer Nacht- und Nebelaktion wie in Deutschland. Außerdem gilt in Frankreich 1 Infektion = 1 Shot, das heißt viele Genesene erfüllen weiterhin 2G.Wie kann das sein? Alle Länder sind auf Lockerungskurs und in Frankreich zieht man die Bremse erstmal kräftig an?
Dieses Land ist für mich damit bis auf weiteres raus aus sämtlichen Urlaubs- und Transitplanungen.
Das hängt damit zusammen, dass die Übergangsphase, in der man sich bis zu 7 Monate nach Zweitimpfung boostern lassen konnte auf 4 Monate runtergeht.
Doch natürlich, der Shot hilft dir so oder so.Ich wurde das zweite mal im Juni geimpft. Demnach 7 und 4 Monate um. Selbst eine Boosterimpfung würde mir in Frankreich aktuell nicht helfen? Oder was meinst du mit "boostern lassen können"?
Ursprünglich waren Booster 7 Monate nach Zweitimpfung vorgesehen, jetzt sind es 4 Monate zwischen Zweitimpfung und Booster. Ein Booster nach langer Zeit ist ja kein Booster mehr sondern es müsste ein neues Impfschema her.Ich wurde das zweite mal im Juni geimpft. Demnach 7 und 4 Monate um. Selbst eine Boosterimpfung würde mir in Frankreich aktuell nicht helfen? Oder was meinst du mit "boostern lassen können"?
Quatsch, lange war ja 6 Monate ein übliches Impfschema, bis die Politik Impfstoff verbrauchen musst und dann auf einmal alle möglichst früh einen 3. Schuss brauchten. Sollen jetzt alle Ü60 nochmal komplett geimpft werden, weil bei denen ein anderes Impfschema vorherrschend war?Ursprünglich waren Booster 7 Monate nach Zweitimpfung vorgesehen, jetzt sind es 4 Monate zwischen Zweitimpfung und Booster. Ein Booster nach langer Zeit ist ja kein Booster mehr sondern es müsste ein neues Impfschema her.
Wir sprechen von Frankreich ...Quatsch, lange war ja 6 Monate ein übliches Impfschema, bis die Politik Impfstoff verbrauchen musst und dann auf einmal alle möglichst früh einen 3. Schuss brauchten. Sollen jetzt alle Ü60 nochmal komplett geimpft werden, weil bei denen ein anderes Impfschema vorherrschend war?
Das heisst jetzt faktisch genau was?Die gestrige "Lockerung" ist scheinbar noch nicht auf der Webseite des RKI implementiert, auf die sich in der SchutzAusnVO bezogen wird (sofern dies überhaupt rechtmäßig ist, einige VG hatten ja da ja Bauchschmerzen mit)
Das heißt, solange du nicht gerichtlich Initiative ergreifst oder die SchutzAusnVO nicht aktualisiert wird oder das RKI die neuen Empfehlungen nicht veröffentlich, gilt de jure noch die alte Lage.Und welche Regelung nutzt zB dann LH für den Launtschzugang? 3 Monate? 6 Monate?
Also die alte neue ;-) - dh 3 Mon., oder?Das heißt, solange du nicht gerichtlich Initiative ergreifst oder die SchutzAusnVO nicht aktualisiert wird oder das RKI die neuen Empfehlungen nicht veröffentlich, gilt de jure noch die alte Lage.
Nicht Einreise, sry, aber Weiterreise. Sonst stehste 3 Std. am FRA die Beine in Bauch ohne Bembel ...Die Privaten können doch mehr oder weniger sowieso machen, was sie für richtig halten, zumal es sich dabei nicht um Einreiseeinschränkungen dreht.
Gibt es eine Regel wann und wie oft das RKI hier aktualisiert? Zuletzt wurde ja letzten Freitag aktualisiert...Ich hoffe mal für Eltern von kleinen (=ungeimpften) Kindern, dass wenigstens die Liste der Hochrisikoländer zeitnah aktualisiert wird ...