Nach meinem Verständnis gilt für >12 Jahre: Kein negativer Test = keine Mitnahme aus dem Virusvariantengebiet. §9 Abs. 2 CoronaEinreiseV
"(2) Für Beförderer, die Personen aus einem Virusvariantengebiet in die Bundesrepublik Deutschland befördern, gilt Absatz 1 Satz 1, 2, 5 und 6 in Bezug auf den Testnachweis entsprechend; es dürfen, soweit es sich um Personen handelt, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, nur getestete Personen, die über einen Testnachweis verfügen, der auf einer Testung mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-NAT oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht, befördert werden. Wenn den zu befördernden Personen die Erlangung eines Testnachweises nicht möglich ist, können Beförderer vor Abreise eine Testung selbst durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen."