Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

ANZEIGE

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
883
90
BSL
Ich pendle praktisch täglich zwischen CH und F. Die Kanaren sind für F kein Risikogebiet und daher keine Q. Einreise Mit dem Auto braucht es auch kein PCR Test. Du kannst mit einem Grund und dem ausgefüllten Dokument auch während der Ausgangssperre unterwegs sein. Gendarmerie habe ich ausser am grossen Autobahnzoll so gut wie noch nie gesehen. Ist hier im Elsass/Grenzgebiet nach meinem Gefühl relativ easy.

Korrekt. Pendler sind von der Ausgangssperre in F ausgenommen.

Das ändert sich doch ab Sonntag, oder nicht?

Ich meine das Schweizer ab morgen einen negativen PCR-Test benötigen. Auch mit dem Auto. Meine Information bezieht sich auf die Lokalzeitung "Alsace".

Nein, das brauchen die Schweizer nicht, siehe hier: https://www.diplomatie.gouv.fr/de/n...-fur-auslander-in-frankreich-fragen-antworten

Kann ich nach Frankreich einreisen?
1. Für Personen, die aus einem der nachstehend aufgeführten Länder einreisen, gelten keinerlei Einschränkungen durch Covid-19 für die Einreise nach Kontinentalfrankreich:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Andorra, Australien, Island, Japan, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Ruanda, San Marino, Schweiz, Singapur, Südkorea, Thailand, Vatikan.

Meine Info ist das mit dem Auto weiterhin kommend aus EU/Schengen kein Test nötig ist. Infos sind echt spärlich. Hier gute Infos aber leider keine Primärquelle.

https://www.google.com/amp/s/amp.bl...d-frankreichs-nicht-betroffen-id16320146.html

Das kann ich bestätigen. Kommend aus Schengen ist kein Test nötig.

Der Euroairport hat schon eine Sonderstellung. Wir sind letzte Woche dort von den Kanaren gelandet. Da die Landung sehr spät war, haben wir uns entschieden auf der Schweizer Seite aus dem Flugplatz rauszugehen, da ja in F Auftragsbestätigung 18 Uhr die Ausgangssperre ist. Wir sind dann über den normalen Zoll nach Deutschland eingereist. Wir fanden es etwas schwierig, wegen der Ausgangssperre in D, hat jedoch alles geklapppt. Wir wussten nur nicht, ob es jetzt ein triftiger Grund ist bei eventueller Kontrolle, oder ein Problem, wenn uns jemand abholt. Ansonsten hatten wir ja die Einreiseanmeldung und sind direkt nach Hause in Quarantäne. Wobei ich mich schon frage, inwieweit die Passagierlisten der Landung weiter kommuniziert werden.

Die BW Ausgangssperre à la Lucha's Art hat dazu eine Ausnahme, deswegen dürft ihr auch wieder rein. Ansonsten greift Bundesrecht, siehe § 10, Abs. 3 Passgesetz. Das Passgesetz gilt m.E. vor Lucha's Ausgangssperre.

Egal, was Lucha sagt, das Bundesrecht kann er nicht brechen und wird er auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Ob ich mich quarantaenepflichtig mit einem Dritten in ein Auto setze, ist nicht zuvoerderst eine juristische Frage.

Taxis etc haben tausendfach dieses Risiko wenn Sie Kunden zu einem Test fahren. ÖV soll man ja auch nicht verwenden. Man kann sich schon auch schützen mit Maske, lüften, desinfiszieren, nur hinten sitzen, etc
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Polizeichef kritisiert Airlines für lasche Kontrollen

Den Luftfahrtunternehmen drohen jetzt pro Verstoß und Passagier Bußgelder der Gesundheitsämter von bis zu 25.000 Euro."


[h=2][/h]

Ehrlich gesagt: Wie sollen sie bei diesem Chaos an sich täglich ändernden Bestimmungen das noch kontrollieren.

Meine jüngste Erfahrung auf BRU-MUC / MUC-BRU (im belgischen Verbot nicht essentieller Reisen):

BRU-MUC: Bordkarte nicht mehr online erhältlich, man bekommt nur eine Check in-Bestätigung, und muss zum Schalter. Dort dann Kontrolle, ob man die ehrenwörtliche Erklärung habe (dass erlaubter Reisegrund). Außerdem Frage nach der deutschen DEA (die man mittlerweile auch ausfüllen muss, wenn man nicht unter die Quarantäne-Pflicht in Deutschland fällt) und negativem Corona-Test (wäre mir zwar neu, dass ich den gebraucht hätte, hatte ich aber aus anderen Gründen). Daraufhin erhielt ich die Bordkarte mit einem Sticker, der wohl signalisiert, dass alle Dokumente in Ordnung

Am Gate konnte ich dementsprechend sofort boarden. Während etliche Paxe (vermute v.a. Umsteiger) erst dort kontrolliert wurden, sofern sie nicht die DEA ausgefüllt haben, noch am Gate das Papierformular ausfüllen mussten und der Crew gleich beim Einsteigen geben. Bei der Ankunft in MUC dagegen keinerlei Kontrolle mehr.

MUC-BRU: Ebenfalls am Gate Dokumentenkontrolle, insbesondere der Einreiseberechtigung nach Belgien (Nachweis von Wohnsitz oder essentiellem Reisegrund, da sonst ja keine Einreise erlaubt).

Bei der Ankunft in BRU auf dem Weg zum Ausgang dann Polizeikontrolle von PLF, Wohnsitz (zumindest bei Nicht-Belgiern) sowie der ehrenwörtlichen Erklärung.

Und all das auf einem simplen Schengen-Direktflug, wo es normalerweise ja gar keine Kontrollen gibt (außer vielleicht Ausweis / Identität beim Boarding). Bei Umsteigerverbindungen wird das gleich noch komplizierter. Von Verbindungen auf 2 Tickets - wo sie beim CI / am Gate das tatsächliche Endziel ja gar nicht sehen - ganz zu schweigen.

Solange hier jedes Land was anderes will, es teilweise x Ausnahmen gibt, wer welches Formular und/oder Testzertifikat nicht braucht, man alternativ zur elektronischen Anmeldung noch am Gate / im Flugzeug irgendwelche Papierzettel ausfüllen kann usw. ist das doch kaum kontrollierbar.

Bzw. wenn höchstens durch die (Wieder-) Einführung systematischer Grenzkontrollen. Aber wohl eher nicht durch die Airlines.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
22.000
16.265
Qurantaene = kein Kontakt zu Haushaltsfremden. Nicht im Taxi, nicht im oeffentlichen Verkehrsmittel und nicht im Privat-Pkw. Das ist nun so schwer nicht. Man kann ja fuenfe gerade sein lassen und das ganze fuer Quatsch und uebertrieben halten, und wahrscheinlich passiert auch nichts. Aber dann soll man bitteschoen nicht wie eine Monstranz vor sich hertragen, dass man sich ach so brav an die Qurantaenebestimmungen haelt, sondern zugeben, dass man sie frei interpretiert.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
16.030
12.557
CPT / DTM
Namibia und Botswana sind nun auch vorbei....


[h=3]RKI stuft zwölf weitere Länder als Hochrisikogebiete ein[/h]Unter den Ländern mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus Sars-Cov-2 sind nun auch Namibia, Botswana und Ecuador. Die Färöer-Inseln gelten nun nicht mehr als Risikogebiet, ebenso wie die griechischen Regionen Ost-Makedonien und Thrakien.



https://www.reisevor9.de/destinations/rki-stuft-zwoelf-weitere-laender-als-hochrisikogebiete-ein
 

roffe8

Erfahrenes Mitglied
14.01.2017
549
158
LHR
Korrekt. Pendler sind von der Ausgangssperre in F ausgenommen.



Nein, das brauchen die Schweizer nicht, siehe hier: https://www.diplomatie.gouv.fr/de/n...-fur-auslander-in-frankreich-fragen-antworten





Das kann ich bestätigen. Kommend aus Schengen ist kein Test nötig.

Die Regeln wurden eben zum 31. Januar geändert, nur leider hat man die Website noch nicht aktualisiert... Ausnahmen gelten nur noch für Pendler und Bewohner des Grenzgebietes (30km), sowie für Lasterfahrer.

Dass es dazu kaum Primärquellen gibt (und auch gerade die englisch- und deutschsprachigen Websites noch fälschlicherweise behaupten, es gäbe keine Einschränkungen) ist echt arm - mittlerweile benötigt man nämlich einen ganzen Stapel Papiere wenn man nicht unter die oben genannten Ausnahmen fällt, sowohl zur Einreise als auch zur Ausreise (!) aus Frankreich.

Quelle:

https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage
 

sanibel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
1.084
3
MUC
Bist ja ein ganz schlauer Paragrafenreiter. Meine Fresse.

Eben nicht! Er hat die falsche Rechtsnorm zitiert - Betreten der Wohnung richtet sich nach Paragraf 16 Infektionsschutzgesetz.
Die Polizei wird hier auf Bitten des Gesundheitsamtes im Rahmen der Amtshilfe tätig.
 

nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
90
NUE/LWO
Namibia und Botswana sind nun auch vorbei....
RKI stuft zwölf weitere Länder als Hochrisikogebiete ein

Unter den Ländern mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus Sars-Cov-2 sind nun auch Namibia, Botswana und Ecuador. Die Färöer-Inseln gelten nun nicht mehr als Risikogebiet, ebenso wie die griechischen Regionen Ost-Makedonien und Thrakien.

Da haben wohl bei Afghanistan, Botswana, Ecuador, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Sudan und Syrien die "weiteren qualitativen und quantitativen Kriterien" zugeschlagen. Die 7-Tages-Inzidenz ist ja - wenn ich das überblicke - überall weit unter 200.

RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Da haben wohl bei Afghanistan, Botswana, Ecuador, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Sudan und Syrien die "weiteren qualitativen und quantitativen Kriterien" zugeschlagen. Die 7-Tages-Inzidenz ist ja - wenn ich das überblicke - überall weit unter 200.

RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Dann frage ich mich allerdings, wieso man diese Gebiete offiziell als Hochinzidenzgebiete bezeichnet, wenn die Einstufung gar nicht auf Basis der Inzidenz erfolgt.

Als nächstes landen dann wahrscheinlich Länder auf der Liste der Virusvariantengebiete, in denen gar nicht sequenziert wird.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Dann frage ich mich allerdings, wieso man diese Gebiete offiziell als Hochinzidenzgebiete bezeichnet, wenn die Einstufung gar nicht auf Basis der Inzidenz erfolgt.

Als nächstes landen dann wahrscheinlich Länder auf der Liste der Virusvariantengebiete, in denen gar nicht sequenziert wird.

Die Länder werden ja als Hochrisikogebiete bezeichnet, dabei ist die Inzidenz nur ein Faktor - und letztlich liegt das dann im ermessen des RKIs, wie so vieles in dieser Pandemie.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Die Länder werden ja als Hochrisikogebiete bezeichnet, dabei ist die Inzidenz nur ein Faktor - und letztlich liegt das dann im ermessen des RKIs, wie so vieles in dieser Pandemie.

Nein, der offizielle Begriff ist Hochinzidenzgebiet und die Bundesregierung hat selbst verkündet, dass dazu eine Inzidenz von mindestens 200 vorliegen muss: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-einreiseverordnung-1836284

Als nächstes landen dann wahrscheinlich Länder auf der Liste der Virusvariantengebiete, in denen gar nicht sequenziert wird.

Ich sehe gerade, dass das längst passiert ist mit der Einstufung von Lesotho und Eswatini als Virusvariantengebiete, obwohl 501.V2 dort bis heute nicht offiziell nachgewiesen ist: https://en.wikipedia.org/wiki/501.V...nfirmed_cases_of_Variant_501.V2_world_map.png

Es wäre schön, wenn die Bundesregierung dann mal langsam wieder zu einer evidenzbasierten Politik zurückfinden würde...
 

nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
90
NUE/LWO
Das RKI spricht auf der Website auch "Hochinzidenzgebiete". Aber sei's drum...klar formuliert und ersichtlich ist ja auch, dass sehr vieles Ermessen ist. Da aber auch europäische Länder mit niedrigeren Inzidenzwerten als DE (z.B. Nordmazedonien) auf der Hochinzidenzliste sind, bin ich mir jetzt doch nicht mehr so sicher, ob sie da nicht demnächst auch die für mich relevante Ukraine draufschreiben werden.

Edit: Telesto hat ja schon alles dazu gesagt :).
 
  • Like
Reaktionen: Hene

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Nein, der offizielle Begriff ist Hochinzidenzgebiet und die Bundesregierung hat selbst verkündet, dass dazu eine Inzidenz von mindestens 200 vorliegen muss: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-einreiseverordnung-1836284

Das RKI nennt die Länder Risikogebiete, nicht Hochinzidenzgebiete

[h=1]Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete[/h]
Neu seit der letzten Änderung:

1. Neue Virusvarianten-Gebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Das RKI nennt die Länder Risikogebiete, nicht Hochinzidenzgebiete

Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete


Neu seit der letzten Änderung:

1. Neue Virusvarianten-Gebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:

Lesen wir die gleiche RKI-Seite (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html)?

1. Neue Virusvarianten-Gebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch verbreitetes Auftreten bestimmter SARS-CoV-2 Virusvarianten:


[...]


2. Neue Hochinzidenzgebiete - Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2:

Fairerweise muss man aber sagen, dass das RKI auch bei Hochinzidenzgebieten auf das zweistufige Bewertungsverfahren verweist:

Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete mit besonders hohen Fallzahlen. Die Einstufung als Hochinzidenzgebiet basiert, wie auch bei den Risikogebieten, auf einer zweistufigen Bewertung. Zunächst wird festgestellt, in welchen Staaten/Regionen es in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. Anhand weiterer qualitativer und quantitativer Kriterien kann im zweiten Schritt festgestellt werden, ob trotz eines Unter- oder Überschreitens der Inzidenz ein besonders erhöhtes bzw. nicht besonderes erhöhtes Infektionsrisiko begründet ist.

Aber dann hätte man das vielleicht von Anfang an so kommunizieren und sich für einen anderen Namen entscheiden sollen. Denn so wurde der Eindruck vermittelt, man müsste als Reisender nur die offizielle Inzidenz in Relation zu der von Deutschland im Auge behalten.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Denn so wurde der Eindruck vermittelt, man müsste als Reisender nur die offizielle Inzidenz in Relation zu der von Deutschland im Auge behalten.

Es wurde aber doch immer wieder vom RKI betont das die Inzidenz alleine nicht der Grund für eine Einordnung als Risikogebiet taugt, es ging/geht u.a. auch um die Möglichkeiten den medizinischen Versorgung vor Ort, und in der Zwischenzeit eben auch um Virusvarianten.
 

christianskas

Erfahrenes Mitglied
06.11.2010
1.171
530
Lviv, Ukraine - Düsseldorf
...bin ich mir jetzt doch nicht mehr so sicher, ob sie da nicht demnächst auch die für mich relevante Ukraine draufschreiben werden.

Dann geh doch einfach ins Reisebüro Deines Vertrauens. Dort bekommst Du einen negativen Corona-Test direkt mit der Pauschalreise verkauft. Ist uns vor ein paar Wochen passiert. Wir wollten dort Ukraine-Türkei buchen. Für 500 UAH pro Person hat man uns direkt einen garantiert negativen Test angeboten...
 

nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
90
NUE/LWO
Ja, dieses "Pauschalangebot" kenne ich auch von einer Bekannten für einen Urlaub Ukraine-Ägypten. Andererseits waren die Labors (Esculab, Medicover, Astar, etc.) sowieso immer recht preiswert und schnell. Zuletzt sogar so zuvorkommend, dass gefragt wurde, welches Abstrichdatum denn auf dem Befund erscheinen soll. Klar, 500 UAH sind weniger als 1400 UAH, aber umgerechnet 45€ dennoch noch verkraftbar.

Um wieder On Topic zu kommen: Ich finde die ukrainische Regelung für die Einreisequarantäne eigentlich recht gut vorhersehbar und einfach zu verstehen: 7-Tage-Inzidenz < Ukraine = grüne Zone ohne Quarantäne; 7 Tage-Inzidenz > Ukraine = rote Zone mit Quarantäne, die per Test beendet werden kann. Die DiyaVdoma-App zur Überwachung ist zwar etwas unausgereift, hat aber bei mir auch ohne Probleme funktioniert.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Gagarin69

Der blanke Hon

Erfahrenes Mitglied
08.10.2020
399
4
DUS
Ob ich mich quarantaenepflichtig mit einem Dritten in ein Auto setze, ist nicht zuvoerderst eine juristische Frage.
Nur zur Klarstellung: Ich finde Deine Kommentare hilfreich.

Mir ging es nicht nur um die letzten paar Beiträge, sondern die letzten paar dutzend Seiten. Es gibt da zwei Arten von Störenfrieden: Einmal die Hobbyjuristen ohne Staatsexamen, die meinen, hier mit juristischen Spitzfindigkeiten "auftrumpfen" zu müssen. Und dann diejenigen, die ein erhöhtes Mitteilungsbedürfnis haben und ständig posten müssen, wie doof und sinnlos die bestehenden Regelungen doch sind.

Es war nur ein kleiner Versuch, zur On-Topic-Diskussion, nämlich den Einreiseeinschränkungen, anzuregen. Wie gesagt, Deine Beiträge hatte ich dabei nicht im Hinterkopf. Ich habe Verständnis dafür, wenn hier jemand, der wirklich Sachverstand mitbringt, verquere Positionen richtigstellt.
 
  • Like
Reaktionen: espiderman24

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.061
3.320
FRA
Dank der gekauften Tests werden die Laender nach und mach irgendwann die Notbremse ziehen und dann wirds vermutlich teurer und komplizierter. Daenemark hat ja schon Mal vorgelegt.
 
  • Like
Reaktionen: Gagarin69 und Jörg

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.675
5.138
München
Tahiti macht dicht - Einreisebeschränkungen Französisch-Polynesien ab 03.02.2021

Tahiti stoppt ab dem 03.02.2021 erst einmal den ganzen Tourismus.

Faced with the resurgence of COVID-19 cases around the world and in order to preserve French Polynesia which has for its part, shown significant improvement for several consecutive weeks, the authorities have decided to temporarily suspend travel to Tahiti and her islands including for tourists from all origins until further notice.

As of Wednesday 3 February Travel will be authorized only for travelers who can justify one of the compelling reasons (health, professional, family, return home) cf website of the High Commission. The duration of this measure will be specified in the coming days.

Travelers currently in French Polynesia whose return is scheduled during this week can end their stay normally; beyond that, it is advisable to contact your airline to check your flight schedule.