Entlastungspaket 9 Euro Ticket ÖPNV und Zeitkarten

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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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3.061
Corona-Land
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Im hvv wird die Verspätungsentschädigung ab 1. Mai abgeschafft. Begründung: Beim 9-Euro Ticket gab es diese Zahlungen auch nicht.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.356
6.546
Vor allem geht es um Peanuts; sie haben pro Jahr 55.000 € ausgezahlt. Jede Werbekampagne kostet ein Mehrfaches.
Sie hätten selbstverständlich die Garantie auf Verkehrsmittel im HVV begrenzen können; niemand verlangt, dass sie z.B. für die Verspätung der BVG bezahlen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.365
14.879
Die EU so:
"Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik ist es wichtig, die Nutzerrechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr zu schützen und die Qualität und Effektivität der Schienenpersonenverkehrsdienste zu verbessern, um dazu beizutragen, den Verkehrsanteil der Eisenbahn im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern zu erhöhen. Trotz beträchtlicher Fortschritte beim Schutz der Verbraucher in der Union sind noch weitere Verbesserungen zum Schutz der Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr nötig."

Und Deutschland so:
"Wär doch viel schicker, wenn die Leute weiter Auto fahren. Vielleicht mit E-Fuels."
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
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"Wär doch viel schicker, wenn die Leute weiter Auto fahren. Vielleicht mit E-Fuels."
Niemand wird sagen "Wenn das Deutschlandticket nicht als erheblich ermäßigt gelten würde hätte ich es genutzt. So fahre ich lieber mit dem Auto."

Und ich kann schon ein gewisses Verständnis aufbringen. Es gibt ja, auch hier, Experten die sich Langstreckenfahrten, welche sie normalerweise nie im Nahverkehr gereist wären, durch gezielte Suche nach Problemen in kostenlose Fernverkehrsfahrten wandeln wollten.

Es hätte da sicher auch andere Möglichkeiten gegeben. Beispielsweise das die Fernverkehrsfahrt nur so weit genutzt werden kann das die ursprüngliche Verbindung wieder erreicht wird. Oder eine Höchstentfernung von Ersatz-FV Fahrten festlegen. Aber so war es wohl am einfachsten.
 
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dermatti

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03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Die EU so:
"Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik ist es wichtig, die Nutzerrechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr zu schützen und die Qualität und Effektivität der Schienenpersonenverkehrsdienste zu verbessern, um dazu beizutragen, den Verkehrsanteil der Eisenbahn im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern zu erhöhen. Trotz beträchtlicher Fortschritte beim Schutz der Verbraucher in der Union sind noch weitere Verbesserungen zum Schutz der Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr nötig."

Und Deutschland so:
"Wär doch viel schicker, wenn die Leute weiter Auto fahren. Vielleicht mit E-Fuels."
Na immerhin haben sie die PKW Nutzung mit dem Deutschland Ticket brav gelassen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.356
6.546
Niemand wird sagen "Wenn das Deutschlandticket nicht als erheblich ermäßigt gelten würde hätte ich es genutzt. So fahre ich lieber mit dem Auto."

Zumindest keiner, der ehrlich ist. Solche monetären Argumente (inkl. Milchmädchenrechnung zu Fahrtkosten mit dem Auto) werden dennoch gerne geäußert, aber in aller Regel haben diese Leute andere Motive, mit dem Auto zu fahren (was ja auch in Ordnung ist; man soll nur dann auch sich selbst gegenüber so ehrlich sein).
 

alinakl

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15.07.2016
4.757
2.189
Wann soll das in Kraft treten?
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 7. Juni 2023 in Kraft.

Man muss aber bedenken, dass nur §11 Abs. 1 Nr. 1 ausgehebelt wird, aber Nummer 2 gilt weiterhin (gewisse Experten mich besonderer Kompetenz wissen da eine Lösung)

Es gibt ja, auch hier, Experten die sich Langstreckenfahrten, welche sie normalerweise nie im Nahverkehr gereist wären, durch gezielte Suche nach Problemen in kostenlose Fernverkehrsfahrten wandeln wollten.
Genau das funktioniert aber weiterhin, man muss nur einen gewissen Faktor beachten.
 
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geos

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23.02.2013
12.356
6.546
Also immer seine Reise so buchenplanen, dass man nach Fahrplan erst nach 24 Uhr ankommt und dabei am besten am Schluss noch Verkehrsmittel einbauen, die nur sehr selten/nicht spät am Abend fahren. Müssen diese Verkehrsmittel eigentlich Bahnen sein oder dürfen es auch Busse sein, z.B. zu Zielen, wo gar kein Bus hinfährt? Man plant also einfach noch eine Busfahrt in irgend ein Dorf, wohin der letzte Bus um 18:30 fährt.
Ganz neue Aspekte; jetzt gibt's 3X auch mit dem Deutschlandticket :)
 
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dermatti

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03.06.2019
1.920
3.089
CGN / MUC / ZRH / EWR
Also immer seine Reise so buchenplanen, dass man nach Fahrplan erst nach 24 Uhr ankommt und dabei am besten am Schluss noch Verkehrsmittel einbauen, die nur sehr selten/nicht spät am Abend fahren. Müssen diese Verkehrsmittel eigentlich Bahnen sein oder dürfen es auch Busse sein, z.B. zu Zielen, wo gar kein Bus hinfährt? Man plant also einfach noch eine Busfahrt in irgend ein Dorf, wohin der letzte Bus um 18:30 fährt.
Ganz neue Aspekte; jetzt gibt's 3X auch mit dem Deutschlandticket :)
Du bringst uns hier auf Ideen…
Ich seh die Diskussionen mit dem SC KeineFahrgastrechte schon kommen :LOL:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.757
2.189
Humor haben sie im Verkehrsministerium aber, ICE/IC/EC Nutzung aus Angst vor Kostenexplosion aushebeln, Taxifahrten/PKW/Hotelflat aber weiter ermöglichen :rolleyes: :ROFLMAO:
Man beachte aber zwei Dinge, zum einen regelt die Verordnung gar nicht den Fall der Übernachtung und für die Fälle des alternativen Verkehrsmittels, was dann eben doch der ICE sein kann, gibt es eine Kostendeckelung von 120 Euro.
Es wird wohl darauf spekuliert, dass die doch einige Zeit in Anspruch nehmende Bearbeitungsdauer des Erstattungsantrags und die Begrenzung der Erstattung wohl Leute davon abhalten wird diese Methode systematisch zu nutzen.
 
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geos

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23.02.2013
12.356
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Nein, ernstlich. Müssen gemäß der EVO alle relevanten Verkehrsmittel solche sein, die unter diese fallen?
Wenn ich heute mit dem Niedersachsen-Ticket von Hamburg über Uelzen und Braunschweig nach Bad Harzburg mit dem Regionalverkehr fahre, um von dort mit dem Bus nach Torfhaus im Harz zu fahren, dann fährt dort der letze Bus um 20:35 ab. Dafür muss ich in Hamburg um 15:57 abfahren.
Was gilt nun rechtlich, wenn der erste RE so viel Verspätung hat oder gar ausfällt, dass ich den Bus in Bad Harzburg nicht mehr erreichen kann?
Bekomme ich dann den ICE Hamburg-Göttingen um 16:28 oder Hamburg Hannover um 17:01 erstattet, mit dem ich mein Ziel Torfhaus noch erreichen kann an diesem Tag? (Beispiel mal für den morgigen Sonntag)
Es gibt sicher noch extremere Beispiele, insbesondere bei längeren Fahrten.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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Man beachte aber zwei Dinge, zum einen regelt die Verordnung gar nicht den Fall der Übernachtung und für die Fälle des alternativen Verkehrsmittels, was dann eben doch der ICE sein kann, gibt es eine Kostendeckelung von 120 Euro.
Es wird wohl darauf spekuliert, dass die doch einige Zeit in Anspruch nehmende Bearbeitungsdauer des Erstattungsantrags und die Begrenzung der Erstattung wohl Leute davon abhalten wird diese Methode systematisch zu nutzen.
Die EVO regelt nur die Ausschlüsse hinsichtlich der EU2021/782, bspw. dass keine Bewirtungspflicht im Nahverkehr besteht. Gemäß Art. 20 ABS. 1 Nr. 2 EU2021/782 ergibt sich dann eben doch die Unterbringung im Hotel, da der Nahverkehr nur den Art. 20 Abs. 1 Nr. 1 (Bewirtung) ausschließt.

Der Gedankengang von @geos würde in der Praxis bei einer DTicket Fahrt von Salzburg (ab 12 Uhr) nach Hamburg (an 24 Uhr) bedeuten, dass ich bereits ab München spontan den ICE für maximal 120 Euro buchen dürfte, da ich mit 60 Minuten Verspätung rechnen müsste, sofern der Anschluss in München verpasst werden würde.
 

geos

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23.02.2013
12.356
6.546
Es wird wohl darauf spekuliert, dass die doch einige Zeit in Anspruch nehmende Bearbeitungsdauer des Erstattungsantrags und die Begrenzung der Erstattung wohl Leute davon abhalten wird diese Methode systematisch zu nutzen.
Es geht nicht um's systematische Nutzen, sondern es geht um einen Fall, dass man mit einer Kette von Nahverkehrsmitteln von A nach B fährt und dann eines dieser Nahverkehrsmittel soviel Verspätung hat oder gar ganz ausfällt, dass man seinen Anschluss nicht bekommt und deshalb erst eine oder zwei Stunden später ankäme. Für diesen Fall gilt es sich zu wappnen. Es geht nicht darum, von vornherein eine ICE-Fahrt zu erschleichen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Der Gedankengang von @geos würde in der Praxis bei einer DTicket Fahrt von Salzburg (ab 12 Uhr) nach Hamburg (an 24 Uhr) bedeuten, dass ich bereits ab München spontan den ICE für maximal 120 Euro buchen dürfte, da ich mit 60 Minuten Verspätung rechnen müsste, sofern der Anschluss in München verpasst werden würde.
Genau solch ein Beispiel. Vielleicht eines nehmen, wo man nach der ursprünglichen Planung (etwas) vor 24 Uhr ankäme, um hier nicht noch unnötig einen Randfall zu behandeln.
Man muss in diesem Fall ja auch nicht die gesamte Strecke ab München im ICE fahren; es genügt ja, soweit zu fahren, dass man vor 24 Uhr ankommt.

Man muss übrigens in Salzburg bereits um 7:42 abfahren, um mit dem Regionalverkehr noch vor 24 Uhr in Hamburg einzutreffen (8 Umstiege :) ).
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.920
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Es geht nicht um's systematische Nutzen, sondern es geht um einen Fall, dass man mit einer Kette von Nahverkehrsmitteln von A nach B fährt und dann eines dieser Nahverkehrsmittel soviel Verspätung hat oder gar ganz ausfällt, dass man seinen Anschluss nicht bekommt und deshalb erst eine oder zwei Stunden später ankäme. Für diesen Fall gilt es sich zu wappnen. Es geht nicht darum, von vornherein eine ICE-Fahrt zu erschleichen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Genau solch ein Beispiel. Vielleicht eines nehmen, wo man nach der ursprünglichen Planung (etwas) vor 24 Uhr ankäme, um hier nicht noch unnötig einen Randfall zu behandeln.
Man muss in diesem Fall ja auch nicht die gesamte Strecke ab München im ICE fahren; es genügt ja, soweit zu fahren, dass man vor 24 Uhr ankommt.
Das wollte dir Alina bestimmt nicht unterstellen, damit sind bestimmt andere User gemeint :D

Ums Schweinchen ist es hier in letzter Zeit echt ruhig geworden, auf dem Abstellgleis verloren gegangen?

Ein Randfall wäre das nicht, das würde unter den §11 Abs. 1 Nr. 2 lit a) der neuen EVO fallen, während dein Beispiel unter den lit b) fallen würde.

Edit: @geos heftig, wie lang die Strecke von Salzburg nach Hamburg im Nahverkehr dauert, hatte die 12 Stunden nur so überschlagen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.356
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Stimmt. Das eröffnet unterschiedlichen Gestaltungsspielraum :)
Die Frage insbesondere für §11 Abs. 1 Nr. 2 lit b) ist, ob der "vertragsgemäßen Zielort" auch ein solcher sein kann, der nur per Bus erreichbar ist?
Es geht wohlgemerkt nicht um Verspätung/Ausfall von Bussen; diese Fälle sind sicher nicht abgedeckt.
Es geht um die Frage, ob (im obigen Beispiel) Torfhaus im Harz ein vertragsgemäßer Zielort im Sinne der EVO sein kann, obwohl man dorthin nicht per Bahn, sondern mit einem anderen Verkehrsmittel, das aber auch in der erworbenen Fahrkarte enthalten ist, gelangt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.757
2.189
Die EVO regelt nur die Ausschlüsse hinsichtlich der EU2021/782, bspw. dass keine Bewirtungspflicht im Nahverkehr besteht. Gemäß Art. 20 ABS. 1 Nr. 2 EU2021/782 ergibt sich dann eben doch die Unterbringung im Hotel, da der Nahverkehr nur den Art. 20 Abs. 1 Nr. 1 (Bewirtung) ausschließt.
Es war ja auch damit gemeint, dass eben der Fallkomplex der Kostenübernahme von Übernachtungen weiterhin bestand hat und es die Limitierung der Kostenerstattung für alternative Verkehrsmittel auf 120 Euro limitiert ist (wobei mir da gerade eine Möglichkeit zur Generierung von Geld einfällt die hier besser nicht genannt wird)

Im Ergebnis scheint es aber schon folgerichtig, dass nicht schon 20 Minuten Verspätung ausreichen um dann die Fahrt im Fernverkehr zu ermöglichen, da ist die Schwelle dann doch zu gering.
Wobei diese VO erst zum 07.06. in Kraft tritt, es bleiben also nun 37 Tage an denen bei Verspätung von 20 Minuten der Fernverkehr genutzt werden kann.

Das wollte dir Alina bestimmt nicht unterstellen, damit sind bestimmt andere User gemeint
Exakt wir haben (oder hatten?) ja genau für die Fallarten einen besonderen Fachexperten, der auch gemeint war.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.757
2.189
Die Frage insbesondere für §11 Abs. 1 Nr. 2 lit b) ist, ob der "vertragsgemäßen Zielort" auch ein solcher sein kann, der nur per Bus erreichbar ist?
Eher nein, man muss wohl davon ausgehen, dass der letzte Bahnhof der geplanten Reise als "vertragsmegmäßer Zielort" zu werden ist, da eben die EVO als auch EU-VO eben die Rechte für den Schienenverkehr regelt.

Daher wir man leicht argumentieren können, dass eben der Streckenabschnitt der nicht mit einem EVU zurück gelegt wird auch nicht zu berüksichtigen wird.

Es gibt auch Ziele die regulär mit einzelnen Zügen aber in der Hauptsache mit regelmäßigen Bussen bedient wird, hier wird es unmöglich sein die Anwendung zu verneinen.
 
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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.920
3.089
CGN / MUC / ZRH / EWR
Eher nein, man muss wohl davon ausgehen, dass der letzte Bahnhof der geplanten Reise als "vertragsmegmäßer Zielort" zu werden ist, da eben die EVO als auch EU-VO eben die Rechte für den Schienenverkehr regelt.

Daher wir man leicht argumentieren können, dass eben der Streckenabschnitt der nicht mit einem EVU zurück gelegt wird auch nicht zu berüksichtigen wird.

Es gibt auch Ziele die regulär mit einzelnen Zügen aber in der Hauptsache mit regelmäßigen Bussen bedient wird, hier wird es unmöglich sein die Anwendung zu verneinen.
Teile hier Alinas Meinung, da auch bei vorherigen Tickets (Deutschlandpass, 9€ Ticket, etc.) bei Störungen stets der letzte Bahnhof des Schienenpersonennahverkehrs nach EVO relevant war und nicht die tatsächliche Endhaltestelle eines anderen Nahverkehrsmittels.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.356
6.546
Spannende Fragen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Bahn darauf verweist, dass man auch mit einem Bus hätte fahren können (der in der Fahrkarte ja bereits inkludiert ist), um das Ziel noch vor 24 Uhr zu erreichen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.365
14.879
Ich störe nur ungern, aber behaltet bitte auch noch die neue EU-VO im Hinterkopf. Die ist zwar auch deutlich fieser als die alte, aber ab 100 Minuten Verspätung darf man sich auch ein FV-Ticket kaufen. Natürlich ohne Deckelung.
 
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