Interessanter Einwurf. Das wird das pure Chaos für die Intelligenzbestien im SC KeineFahrgastRechte, vor allem übergangsweise: Alte EU1371/2007, neue EU2021/782, alte EVO, neue EVO…Ich störe nur ungern, aber behaltet bitte auch noch die neue EU-VO im Hinterkopf. Die ist zwar auch deutlich fieser als die alte, aber ab 100 Minuten Verspätung darf man sich auch ein FV-Ticket kaufen. Natürlich ohne Deckelung.
Unwahrscheinlich denn beim Vergleich zwischen Bus und Bahn dürfte es sich nicht um vergleichbare Beförderungsbedingungen handeln.Spannende Fragen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Bahn darauf verweist, dass man auch mit einem Bus hätte fahren können (der in der Fahrkarte ja bereits inkludiert ist), um das Ziel noch vor 24 Uhr zu erreichen.
Siehe hier https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/regionale-angebote/deutschland-ticket/fahrgastrechteInteressant ist auch §10, insbesondere wenn man das Deutschlandticket über ein Eisenbahnverkehrsunternehmen erwirbt. Weiß jemand, wie die DB das handhabt?
Richtig aufgefasst. Entweder letzte Verbindung des Tages verpasst und Ankunft nicht mehr vor 24 Uhr möglich oder bei Verspätung am Zielort von 60 Minuten bei planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr.Also nun mal ganz konkret: ich plane mit dem Deutschlandticket eine Verbindung, bei der ich kurz vor 24 Uhr am nächstgelegenen Bahnhof zu meinem Wohnort ankomme. Wenn es jetzt auf dieser Verbindung irgendwo Ausfälle oder Verspätungen gibt, sodass ich einen Anschluss nicht mehr erreichen kann, dann kann ich also zumindest für dasjenige Teilstück eine spontan gekaufte Fahrkarte des Fernverkehrs erstattet bekommen, die es mir ermöglicht, doch noch vor 24 Uhr an meinem "Heimatbahnhof" anzukommen, vorausgesetzt diese kostet maximal 120 €; richtig?
Ist bei der "letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages" diejenige Verbindung gemeint, die als letzte vor 24 Uhr ankommt planmäßig, auch wenn z.B. eine spätere Verbindung um 00:10 (des Folgetages) ankommt? Das Thema "Betriebsschluss" ist hier vollkommen irrelevant und unbekannt, richtig?
Fast du kannst auch ein ICE Ticket für 130 Euro kaufen, es werden davon aber eben nur 120 Euro erstattet.richtig?
Formaljuristisch ja, allerdings wird man hier es unter Umständen schwer haben den Anspruch vor Gericht erfolgreich durchsetzen zu können, denn wenn die Ankunft für 23:50 Uhr geplant und dann doch um 00:10 Uhr möglich war, wäre ja nicht einmal eine Verspätung von einer Stunde oder mehr entstanden.Ist bei der "letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages" diejenige Verbindung gemeint, die als letzte vor 24 Uhr ankommt planmäßig, auch wenn z.B. eine spätere Verbindung um 00:10 (des Folgetages) ankommt? Das Thema "Betriebsschluss" ist hier vollkommen irrelevant und unbekannt, richtig?
Das liest sich aber nicht wirklich danach, denn der Text behandelt doch nur den Fall, dass das EVU untätig bleibt und der Fahrgast im "Ryanair-Style" stehen lässt.Ich störe nur ungern, aber behaltet bitte auch noch die neue EU-VO im Hinterkopf. Die ist zwar auch deutlich fieser als die alte, aber ab 100 Minuten Verspätung darf man sich auch ein FV-Ticket kaufen. Natürlich ohne Deckelung.
Also nun mal ganz konkret: ich plane mit dem Deutschlandticket eine Verbindung, bei der ich kurz vor 24 Uhr am nächstgelegenen Bahnhof zu meinem Wohnort ankomme. Wenn es jetzt auf dieser Verbindung irgendwo Ausfälle oder Verspätungen gibt, sodass ich einen Anschluss nicht mehr erreichen kann, dann kann ich also zumindest für dasjenige Teilstück eine spontan gekaufte Fahrkarte des Fernverkehrs erstattet bekommen, die es mir ermöglicht, doch noch vor 24 Uhr an meinem "Heimatbahnhof" anzukommen, vorausgesetzt diese kostet maximal 120 €; richtig?
Ist bei der "letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages" diejenige Verbindung gemeint, die als letzte vor 24 Uhr ankommt planmäßig, auch wenn z.B. eine spätere Verbindung um 00:10 (des Folgetages) ankommt? Das Thema "Betriebsschluss" ist hier vollkommen irrelevant und unbekannt, richtig?
Gut, das vergrößert das Spektrum der Möglichkeiten nur. Bus- und Zugfahrkarten, auch des Fernverkehrs, sollten damit auch eingeschlossen sein.Nein. Alternative Zug- (und Bus-)Fahrkarten gibt es nur über die EU-Rechte. Zusätzlich gibt es aus der EVO bis zu 120 Euro für ein alternatives Verkehrsmittel, also im Zweifel Taxi oder Kilometergeld für den eigenen Pkw.
Ist für dich ein alternatives Verkehrsmittel zum SPNV also kein ICE?Nein. Alternative Zug- (und Bus-)Fahrkarten gibt es nur über die EU-Rechte. Zusätzlich gibt es aus der EVO bis zu 120 Euro für ein alternatives Verkehrsmittel, also im Zweifel Taxi oder Kilometergeld für den eigenen Pkw.
Die braucht es hier ja auch gar nicht.Formaljuristisch ja, allerdings wird man hier es unter Umständen schwer haben den Anspruch vor Gericht erfolgreich durchsetzen zu können, denn wenn die Ankunft für 23:50 Uhr geplant und dann doch um 00:10 Uhr möglich war, wäre ja nicht einmal eine Verspätung von einer Stunde oder mehr entstanden.
Formaljuristisch ja, das Problem ist aber wenn der Amtsrichter der Argumentation folgt, "Es ist ja keine Verspätung von einer Stunde eingetreten ist, also warum sollte es Ansprüche auf Fahrgastrechte geben" und die Klage abweist.Die braucht es hier ja auch gar nicht.
d.h. Flexpreis Plus kaufen, damit am Startbahnhof die Lounge besuchen und dann stornieren und erstatten lassen?Off Topic: Die Twitter Bubble ist ja noch kreativer als SWINE… https://twitter.com/lopii19/status/1646414264976941056
Ist für dich ein alternatives Verkehrsmittel zum SPNV also kein ICE?
Was ist denn beim Deutschlandticket die "Gültigkeitsdauer der Zeitfahrkarte"? Der Kalendermonat nur? Oder länger, wenn man das Abo nicht kündigt?Nach Artikel 19 Abs. 2 der neuen VO könnte man mit dem Deutschlandticket auch mehrere kleinere Verspätungen sammeln, so wäre es möglich 4 Verspätungen von 15 Minuten zu einem Antrag zusammen zu fassen wird dies dann neun Mal wiederholt so steht dem Erstattungsbetrag von 12,25 Euro nicht mehr im Wege.
Ja der Fahrpreis wird ja jeweils für einen Monat entrichtet.Der Kalendermonat nur
Ganz einfach wie schon bei der Bahncard 100 oder auch meinem Interrailpass oder früher dem Studetenausweis aus Marburg ist die Erstattung auf maximal 25% des entrichteten Fahrpreises begrenzt.Oder anders gefragt: wie kommt er Betrag von 12,25 € zustande im obigen Beispiel?
Ging mir eher um die gratis Sitzplatzreservierungend.h. Flexpreis Plus kaufen, damit am Startbahnhof die Lounge besuchen und dann stornieren und erstatten lassen?
Solang andere Verkehrsmittel nicht genauer definitiver sind, würde ich Fernverkehrszüge da inkludieren. Wird sicher ein großer Ansturm bei @kexbox ab Juni.Nein, der EVO-E unterscheidet zwischen "anderer Zug" und "anderes Verkehrsmittel".
UNO Reverse: Berufung am LG. Paragraph regelt den Sachverhalt ausreichend, sehe da die DB schon mit der Schadenminderungspflicht argumentieren.Formaljuristisch ja, das Problem ist aber wenn der Amtsrichter der Argumentation folgt, "Es ist ja keine Verspätung von einer Stunde eingetreten ist, also warum sollte es Ansprüche auf Fahrgastrechte geben" und die Klage abweist.
Welche Berufung?UNO Reverse: Berufung am LG.
Solang andere Verkehrsmittel nicht genauer definitiver sind, würde ich Fernverkehrszüge da inkludieren.
d.h. Flexpreis Plus kaufen, damit am Startbahnhof die Lounge besuchen und dann stornieren und erstatten lassen?
Was gilt dabei für die JobTicket Variante? Auch 49€? Die 46,55€ die das VU nach Rabatt bekommt? Der Arbeitnehmeranteil, also irgendwas zwischen 0 und 34,91€? Muß ggf. ein Anteil der Entschädigung an den AG weitergeleitet werden? Lohnt sich der Aufwand?25% von 49 Euro sind eben 12,25 Euro, es sind also neun Fälle nötig da es pro Antrag nur 1,50 Euro gibt.
Pro Stunde Verspätung 1,5 €? Wer legt das wo fest?25% von 49 Euro sind eben 12,25 Euro, es sind also neun Fälle nötig da es pro Antrag nur 1,50 Euro gibt.
Ich habe mir das mal etwas näher angeschaut (ja, Zahlungsmöglichkeit mit Amex wird angeboten).Und geht weiter:
Zahlung per Kreditkarte möglich (Amex?) und Kündigung ("Pausieren") bis zum Monatsende. Wenn man mit "nur App" leben kann ist das sicher nicht uninteressant - und der Zehner kommt halt noch oben drauf.