Entlastungspaket 9 Euro Ticket ÖPNV und Zeitkarten

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Interessant ist auch §10, insbesondere wenn man das Deutschlandticket über ein Eisenbahnverkehrsunternehmen erwirbt. Weiß jemand, wie die DB das handhabt?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.920
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Ich störe nur ungern, aber behaltet bitte auch noch die neue EU-VO im Hinterkopf. Die ist zwar auch deutlich fieser als die alte, aber ab 100 Minuten Verspätung darf man sich auch ein FV-Ticket kaufen. Natürlich ohne Deckelung.
Interessanter Einwurf. Das wird das pure Chaos für die Intelligenzbestien im SC KeineFahrgastRechte, vor allem übergangsweise: Alte EU1371/2007, neue EU2021/782, alte EVO, neue EVO… o_O

Falls jemand @Airsicknessbag Aussage nachlesen will, Art. 18 EU2021/782: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R0782&from=DE
 
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geos

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23.02.2013
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Also nun mal ganz konkret: ich plane mit dem Deutschlandticket eine Verbindung, bei der ich kurz vor 24 Uhr am nächstgelegenen Bahnhof zu meinem Wohnort ankomme. Wenn es jetzt auf dieser Verbindung irgendwo Ausfälle oder Verspätungen gibt, sodass ich einen Anschluss nicht mehr erreichen kann, dann kann ich also zumindest für dasjenige Teilstück eine spontan gekaufte Fahrkarte des Fernverkehrs erstattet bekommen, die es mir ermöglicht, doch noch vor 24 Uhr an meinem "Heimatbahnhof" anzukommen, vorausgesetzt diese kostet maximal 120 €; richtig?
Ist bei der "letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages" diejenige Verbindung gemeint, die als letzte vor 24 Uhr ankommt planmäßig, auch wenn z.B. eine spätere Verbindung um 00:10 (des Folgetages) ankommt? Das Thema "Betriebsschluss" ist hier vollkommen irrelevant und unbekannt, richtig?
 
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alinakl

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15.07.2016
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Spannende Fragen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Bahn darauf verweist, dass man auch mit einem Bus hätte fahren können (der in der Fahrkarte ja bereits inkludiert ist), um das Ziel noch vor 24 Uhr zu erreichen.
Unwahrscheinlich denn beim Vergleich zwischen Bus und Bahn dürfte es sich nicht um vergleichbare Beförderungsbedingungen handeln.
Auch könnte man argumentieren, dass der Reisende ja bei der Nutzung der Bahn entsprechenden Schutz der Fahrgastrechte genießt die aber in Fällen von Bussen nicht gelten.

Bisher hatte ich das Gegenteil erlebt, im Januar hatte ich den Bahnhof Sebnitz als geplantes Ziel aber in Fulda konnte der Anschlusszug nicht erreicht werden, der Bus der DD Hbf nach Sebnitz fährt wurde dann im Reisezentrum explizit nicht berücksichtigt.
Die Dame am Schalter hatte diesen dann erst gefunden dann aber doch den Taxigutschein ab Bad Schandau ausgestellt.
 

dermatti

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03.06.2019
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CGN / MUC / ZRH / EWR
Interessant ist auch §10, insbesondere wenn man das Deutschlandticket über ein Eisenbahnverkehrsunternehmen erwirbt. Weiß jemand, wie die DB das handhabt?
Siehe hier https://www.bahn.de/faq/pk/angebot/regionale-angebote/deutschland-ticket/fahrgastrechte
Also nun mal ganz konkret: ich plane mit dem Deutschlandticket eine Verbindung, bei der ich kurz vor 24 Uhr am nächstgelegenen Bahnhof zu meinem Wohnort ankomme. Wenn es jetzt auf dieser Verbindung irgendwo Ausfälle oder Verspätungen gibt, sodass ich einen Anschluss nicht mehr erreichen kann, dann kann ich also zumindest für dasjenige Teilstück eine spontan gekaufte Fahrkarte des Fernverkehrs erstattet bekommen, die es mir ermöglicht, doch noch vor 24 Uhr an meinem "Heimatbahnhof" anzukommen, vorausgesetzt diese kostet maximal 120 €; richtig?
Ist bei der "letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages" diejenige Verbindung gemeint, die als letzte vor 24 Uhr ankommt planmäßig, auch wenn z.B. eine spätere Verbindung um 00:10 (des Folgetages) ankommt? Das Thema "Betriebsschluss" ist hier vollkommen irrelevant und unbekannt, richtig?
Richtig aufgefasst. Entweder letzte Verbindung des Tages verpasst und Ankunft nicht mehr vor 24 Uhr möglich oder bei Verspätung am Zielort von 60 Minuten bei planmäßiger Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Fast du kannst auch ein ICE Ticket für 130 Euro kaufen, es werden davon aber eben nur 120 Euro erstattet.

Ist bei der "letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages" diejenige Verbindung gemeint, die als letzte vor 24 Uhr ankommt planmäßig, auch wenn z.B. eine spätere Verbindung um 00:10 (des Folgetages) ankommt? Das Thema "Betriebsschluss" ist hier vollkommen irrelevant und unbekannt, richtig?
Formaljuristisch ja, allerdings wird man hier es unter Umständen schwer haben den Anspruch vor Gericht erfolgreich durchsetzen zu können, denn wenn die Ankunft für 23:50 Uhr geplant und dann doch um 00:10 Uhr möglich war, wäre ja nicht einmal eine Verspätung von einer Stunde oder mehr entstanden.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Und um das mal aufzudröseln:

Ich habe eine Verspätung von mindestens 60 Minuten mit einem reinen Nahverkehrsticket. Dann darf ich gemäß Art. 18 Abs. 1 lit. b) und c) VO 2021/782 anderweitig weiterfahren. ABER: Nur, wenn das mit dem gleichen Eisenbahnunternehmen geschieht (Art. 18 Abs. 2 VO 2021/782), oder wenn der Verspätungsverursacher (z.B. ein NV-Unternehmen) zustimmt, dass ich eine Ersatzfahrkarte, z.B. von DB Fernverkehr, kaufe (Art. 18 Abs. 3 S. 1 VO 2021/782). Wenn das verspätungsverursachende (Nahverkehrs-)Eisenbahnunternehmen nicht zustimmt, muss ich 100 Minuten warten, erst dann darf ich selber eine Ersatzfahrkarte eines anderen Unternehmens, im Zweifel von DB-Fernverkehr (auch Bus, kein Flug), kaufen (Art. 18 Abs. 3 S. 2 u. 3 VO 2021/782).
 

alinakl

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15.07.2016
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Ich störe nur ungern, aber behaltet bitte auch noch die neue EU-VO im Hinterkopf. Die ist zwar auch deutlich fieser als die alte, aber ab 100 Minuten Verspätung darf man sich auch ein FV-Ticket kaufen. Natürlich ohne Deckelung.
Das liest sich aber nicht wirklich danach, denn der Text behandelt doch nur den Fall, dass das EVU untätig bleibt und der Fahrgast im "Ryanair-Style" stehen lässt.

Denn die VO lautet:
Wenn dem Fahrgast die verfügbaren Optionen für eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung nicht binnen 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit des verspäteten oder ausgefallenen Verkehrsdienstes oder des verpassten Anschlusses mitgeteilt werden,

Aber stimmt wohl man könnte wohl darauf spekulieren dass zum Beispiel ein Zug von Agilis so verspätet ist, dass der Anschluss verpasst wird und dann Agilis nicht binnen 100 Minuten mitteilt wie es weiter geht dann eben die Weiterfahrt selbst organisiert werden kann.
Aber auch hier darf sich dann die Frage nach der Mitwirkungspflicht des Reisende gestellt werden, wie z.B. eben Servicepoint/Reisezentrum sonstiges Personal als Informationsquelle zu nutzen.
 
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geos

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23.02.2013
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Wenn man in der Bahnauskunft eine Verbindung nur mit Zügen des Nahverkehrs an einem Tag hin und zurück sucht für sagen wir einen Tag im Juni (Beispiel Berlin- Görlitz - Berlin an einem Wochentag mit Abfahrt vor 9 Uhr), wird einem das Deutschlandticket als die günstigste Möglichkeit nicht angegeben. Klar, es handelt sich ja um ein Abo, keinen Einzelfahrschein.
(für die Rückfahrt wird übrigens das QDL-Ticket vorgeschlagen; der Algorithmus der Bahn versteht dabei auch nicht, dass man es auch für denjenigen Teil der Hinfahrt nehmen könnte, der nach 9 Uhr liegt, anstatt für die Hinfahrt den vollen Normalpreis zu bezahlen).
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Also nun mal ganz konkret: ich plane mit dem Deutschlandticket eine Verbindung, bei der ich kurz vor 24 Uhr am nächstgelegenen Bahnhof zu meinem Wohnort ankomme. Wenn es jetzt auf dieser Verbindung irgendwo Ausfälle oder Verspätungen gibt, sodass ich einen Anschluss nicht mehr erreichen kann, dann kann ich also zumindest für dasjenige Teilstück eine spontan gekaufte Fahrkarte des Fernverkehrs erstattet bekommen, die es mir ermöglicht, doch noch vor 24 Uhr an meinem "Heimatbahnhof" anzukommen, vorausgesetzt diese kostet maximal 120 €; richtig?

Nein. Alternative Zug- (und Bus-)Fahrkarten gibt es nur über die EU-Rechte. Zusätzlich gibt es aus der EVO bis zu 120 Euro für ein alternatives Verkehrsmittel, also im Zweifel Taxi oder Kilometergeld für den eigenen Pkw.

Beides auch mit erheblich ermäßigten Fahrkarten.

Ist bei der "letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages" diejenige Verbindung gemeint, die als letzte vor 24 Uhr ankommt planmäßig, auch wenn z.B. eine spätere Verbindung um 00:10 (des Folgetages) ankommt? Das Thema "Betriebsschluss" ist hier vollkommen irrelevant und unbekannt, richtig?

Ja, so lese ich das.
 

geos

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23.02.2013
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Nein. Alternative Zug- (und Bus-)Fahrkarten gibt es nur über die EU-Rechte. Zusätzlich gibt es aus der EVO bis zu 120 Euro für ein alternatives Verkehrsmittel, also im Zweifel Taxi oder Kilometergeld für den eigenen Pkw.
Gut, das vergrößert das Spektrum der Möglichkeiten nur. Bus- und Zugfahrkarten, auch des Fernverkehrs, sollten damit auch eingeschlossen sein.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
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alinakl

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15.07.2016
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Übrigens eröffnet die EU-VO für die Experten für Optimierung einen neuen Weg:
Nach Artikel 19 Abs. 2 der neuen VO könnte man mit dem Deutschlandticket auch mehrere kleinere Verspätungen sammeln, so wäre es möglich 4 Verspätungen von 15 Minuten zu einem Antrag zusammen zu fassen wird dies dann neun Mal wiederholt so steht dem Erstattungsbetrag von 12,25 Euro nicht mehr im Wege.
 

geos

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23.02.2013
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Formaljuristisch ja, allerdings wird man hier es unter Umständen schwer haben den Anspruch vor Gericht erfolgreich durchsetzen zu können, denn wenn die Ankunft für 23:50 Uhr geplant und dann doch um 00:10 Uhr möglich war, wäre ja nicht einmal eine Verspätung von einer Stunde oder mehr entstanden.
Die braucht es hier ja auch gar nicht.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Die braucht es hier ja auch gar nicht.
Formaljuristisch ja, das Problem ist aber wenn der Amtsrichter der Argumentation folgt, "Es ist ja keine Verspätung von einer Stunde eingetreten ist, also warum sollte es Ansprüche auf Fahrgastrechte geben" und die Klage abweist.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.356
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Nach Artikel 19 Abs. 2 der neuen VO könnte man mit dem Deutschlandticket auch mehrere kleinere Verspätungen sammeln, so wäre es möglich 4 Verspätungen von 15 Minuten zu einem Antrag zusammen zu fassen wird dies dann neun Mal wiederholt so steht dem Erstattungsbetrag von 12,25 Euro nicht mehr im Wege.
Was ist denn beim Deutschlandticket die "Gültigkeitsdauer der Zeitfahrkarte"? Der Kalendermonat nur? Oder länger, wenn man das Abo nicht kündigt?
Was bedeutet "die Fahrgäste können dafür gemäß den Entschädigungsbedingungen des Eisenbahnunternehmens entschädigt werden"?
Wer legt diese Bedingungen fest? Das Eisenbahnunternehmen nach eigener Herrlichkeit? Oder anders gefragt: wie kommt er Betrag von 12,25 € zustande im obigen Beispiel?
 

alinakl

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15.07.2016
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Der Kalendermonat nur
Ja der Fahrpreis wird ja jeweils für einen Monat entrichtet.
Oder anders gefragt: wie kommt er Betrag von 12,25 € zustande im obigen Beispiel?
Ganz einfach wie schon bei der Bahncard 100 oder auch meinem Interrailpass oder früher dem Studetenausweis aus Marburg ist die Erstattung auf maximal 25% des entrichteten Fahrpreises begrenzt.
25% von 49 Euro sind eben 12,25 Euro, es sind also neun Fälle nötig da es pro Antrag nur 1,50 Euro gibt.
 

dermatti

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03.06.2019
1.920
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CGN / MUC / ZRH / EWR
d.h. Flexpreis Plus kaufen, damit am Startbahnhof die Lounge besuchen und dann stornieren und erstatten lassen?
Ging mir eher um die gratis Sitzplatzreservierungen :D
Nein, der EVO-E unterscheidet zwischen "anderer Zug" und "anderes Verkehrsmittel".
Solang andere Verkehrsmittel nicht genauer definitiver sind, würde ich Fernverkehrszüge da inkludieren. Wird sicher ein großer Ansturm bei @kexbox ab Juni.
Formaljuristisch ja, das Problem ist aber wenn der Amtsrichter der Argumentation folgt, "Es ist ja keine Verspätung von einer Stunde eingetreten ist, also warum sollte es Ansprüche auf Fahrgastrechte geben" und die Klage abweist.
UNO Reverse: Berufung am LG. Paragraph regelt den Sachverhalt ausreichend, sehe da die DB schon mit der Schadenminderungspflicht argumentieren.
 

alinakl

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15.07.2016
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UNO Reverse: Berufung am LG.
Welche Berufung?
Die müsste das Amtsgericht ausdrücklich zulassen denn dass bei solchen Fällen der Streitwert von 600 Euro überschritten wird, dürfte unwahrscheinlich sein.
Wenn dann der Amtsrichter in der Sache keine grundsätzliche Bedeutung oder keine Eignung zur Fortbildung des Rechts als nicht gegeben und es auch nicht für eine einheitliche Rechtsprechung sieht, dann gibt es keine Berufung.

Von daher sollte man da schon vorsichtig sein Urteile von Amtsrichtern sind durchaus immer wieder im formaljuristischen Sinn suspekt.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Solang andere Verkehrsmittel nicht genauer definitiver sind, würde ich Fernverkehrszüge da inkludieren.

Guck mal in die Gesetzesbegründung: "wenn die Fahrgäste den Zielort nicht mehr bis um 24 Uhr erreichen kann, weil es sich bei der von ihnen ursprünglich gewählten, ausgefallenen Verbindung um die letzte Verbindung des Tages handelt: In diesem Fall steht keine Möglichkeit zur Weiterfahrt mit einem Zug innerhalb eines zumutbaren Zeitraums zur Verfügung. Daher sollen die Fahrgäste auch andere Verkehrsmittel nutzen können."

"Ein Zug", und das ist eindeutig auch ein ICE, dem gegenüber "andere Verkehrsmittel" stehen.


d.h. Flexpreis Plus kaufen, damit am Startbahnhof die Lounge besuchen und dann stornieren und erstatten lassen?

Ich habe es noch nicht ausprobiert, aber angeblich sollen Flexpreise Plus nur noch personalisiert erhältlich sein.
 

kmak

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12.03.2016
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25% von 49 Euro sind eben 12,25 Euro, es sind also neun Fälle nötig da es pro Antrag nur 1,50 Euro gibt.
Was gilt dabei für die JobTicket Variante? Auch 49€? Die 46,55€ die das VU nach Rabatt bekommt? Der Arbeitnehmeranteil, also irgendwas zwischen 0 und 34,91€? Muß ggf. ein Anteil der Entschädigung an den AG weitergeleitet werden? Lohnt sich der Aufwand?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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25% von 49 Euro sind eben 12,25 Euro, es sind also neun Fälle nötig da es pro Antrag nur 1,50 Euro gibt.
Pro Stunde Verspätung 1,5 €? Wer legt das wo fest?
Und wer muss zahlen? Der verspätungsverursachende Betreiber oder der Vertragspartner für das Deutschlandticket?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Und geht weiter:


Zahlung per Kreditkarte möglich (Amex?) und Kündigung ("Pausieren") bis zum Monatsende. Wenn man mit "nur App" leben kann ist das sicher nicht uninteressant - und der Zehner kommt halt noch oben drauf.
Ich habe mir das mal etwas näher angeschaut (ja, Zahlungsmöglichkeit mit Amex wird angeboten).
Die Macher werben mit "Überall verfügbar/Auf allen Plattformen nutzbar", und in der Tat geht die Verwaltung (auch/besser) mit einem Browser.
Weiß jemand, ob man das Deutschlandticket auch im Browser anzeigen lassen kann? Handelt es sich dabei um einen statischen (bzw. ggfs. monatlich wechselnden) QR-Code, den man auch als Bild auf einem beliebigen Gerät anzeigen oder auch ausdrucken kann?

Aurora-Store meint zu der Mo.pla App, dass sie Google Play Services benötigt.
Scheint aber auch auf einem System ohne zu laufen, wobei ich natürlich nicht sagen kann, ob das auch z.B. für die Ticketanzeige gilt.
Hat da jemand schon Erfahrung?

Werden die 10 € eigentlich direkt zum Abzug gebracht, sprich im ersten Monat nur 39 € abgebucht/belastet?
Kann man da eigentlich eine Rechnung erhalten zum Runterladen, oder muss man sich mit der KK-Abrechnung/Kontoauszug begnügen?