Natürlich legt man sich vor jeder Tour eine Verbindung über die Reisebegleitung an! Wenn man dort einen Zwischenhalt Berlin eingibt dann spuckt der Link der Mail wieder eine Verbindung mit ICE aus!
Aber hey wenn man Schwarz auf Weiß hat man soll den ICE nehmen los gehts!
Also gut, man legt in der Reisebegleitung A-B-C (also in diesem Fall Leipzig Hbf - Berlin Hbf - Brügge/Prign.) für die gewünschte Verbindung mit Nahverkehr, also in A um 12:04 ab, an.
Nun kommt die Mitteilung, dass auf Grund des Ausfalls des ersten RE die Verbindung so nicht mehr fahrbar ist, und es gibt einen Link zu Altenrativvorschlägen, die nun erstmal per ICE nach Berlin gehen.
Also kauft man kurzfristig eine Fahrkarte Leipzig-Berlin mit dem ICE und fährt dann nach Berlin Hbf, wo man dann noch den RE zur Weiterfahrt nach Brügge erreichen kann (natürlich zwingt niemanden einen diesen auch zu nehmen).
Wie sieht's nun mit der Erstattung aus? Kann man, da man zuvor eine Verbindung in der Reisebegleitung angelegt hat, einfach online die Erstattung beantragen, oder muss man über das normale Formular gehen?
Und jetzt der spannende Teil: wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Bahn das (nach Rechtslage seit 15.08.) auch erstattet? Steht es einem frei, nach belieben Vias in seinen Reiseplan einzubauen, und trotzdem greifen noch die Fahrgastrechte, nur weil man irgendwo am Schluss eine Verbindung hat, die nur bis 18 Uhr bedient wird? Muss die Bahn das akzeptieren? Kann sie nicht verlangen, dass man eben direkt hätte fahren sollen?
Kann die Bahn, vor allem im Wiederholungsfall, einen Nachweis, dass man tatsächlich nach Brügge reisen wollte, zur Bedingung machen?
Mich würden Berichte von jemandem, der das wirklich durchgezogen hat, sehr interessieren. Noch dürften ja keinerlei Erfahrungen vorliegen.
Und letztlich ist auch spannend, was gilt, wenn der erste Zug z.B. 30 Min. Verspätung hat, aber ben nicht ausfällt.