hmm wirklich? Nahverkehr dauert ca. 6 h, Fernverkehr geht in unter 4 h.
Nun nicht immer von Hbf nach Hbf rechnen.
Treuchlingen - Ulbersdorf dauert mit reinen NV Zügen bei vier Mal umsteigen sieben Stunden und vier Minuten (14:28 -21:32), im DB Fernverkehr bei auch vier Umstiegen sechs Stunden und fünfunzwanzig Minuten (15:07 - 21:32)
Wenn man jetzt bedenkt, dass eine Zeitersparnis von nur ganzen 39 Minuten sehr schnell durch eine Verspätung des ICE 504 in eine negative Bilanz umschlägt
Zum Beispiel heutige Ankunft in Leipzig mit +16 Restumsteigezeit von fünf Minuten ist nicht ausreichend, gestern +13 auch acht Minuten sind kein Spass wenn auch noch machbar, ist speziell diese Verbindung ein gute Strecke für die echte Wahlentscheidung DT vs. FB Fernverkehr, ganz ohne möglicher Schweinereien im Hintergrund.
In der Gegenrichtung sieht es übrigens ähnlich aus, und auf dieser Verbindung wird der Anschluss in Hof abgewartet wenn nicht gerade eine außergewöhnlich hohe Verspätung aufgetreten, daher ist Fahrzet kein entscheidungsrelevanter Faktor sondern das wäre die Auslastung der Züge.
Aber auch der Abschnitt Dresden Hbf - Nürnberg Hbf beträgt der Zeitvorteil des DB FV nicht einmal eine Stunde, zur Zeit des 9 Euro Tickets war ich mit diesem Dresden - Donauwörth gefahren während Freunde das noch vor dem bekanntwerden 9 Euro Ticket den Supersparpreis gebucht hatten.
Durch Verspätungen habe ich am Ende auf die beiden in der Lounge in Nürnberg gewartet weil ich trotz ähnlicher Abfahrtszeiten schneller in Nürnberg war.
Gerade wenn kurzfristig die Fahrt erfolgt und keine günstigen Sparpreise mehr vorhanden sind kommt man schnell zum Ergebnis das DT zu nutzen, sofern man natürlich nicht wie manche Fachexperten höchst kreativ den FV bucht und am Ende 100% erstattet bekommt.
Wäre sehr interessant, ob diese Rechtsauffassung durchsetzbar ist. Genauer gesagt müsste man noch vor dem ersten Gültigkeitstag ansetzen, da man das Abo ja bei den meisten Anbietern nur spätestens am 10. des Vormonats kündigen kann.
Die VO schließt ja die Entschädigungszahlung aus, wenn man bereits bei der Buchung wusste, oder eben die Kenntnis dem Kennenmüssen gleich steht, und es daher wissen musste, dass eine Verspätung/Ausfall eintreten wird.
Die Frage ist daher für Zeitkarten schwieriger im ungünstigsten Fall für den Reisenden aber mit dem ersten Gültigkeitstag des jeweiligen Monats, denn mit dem Wissen der Gültigkeit kann ja schon eine Reiseplanung erfolgen.
Aber diese Falldetails dürften eher von akademischer Art sein.
Das nicht; die Frage ist halt, wie lange im Voraus man noch Fahrplanänderungen und Ankündigungen von Streichungen und Ausfällen berücksichtigen muss bei seiner Reiseplanung.
Hier kommt es alleine auf den Zeitpunkt der Planung an, da der formale Erwerb ja wegfällt.
Wennder Reisende zB am 02.08 seine Fahrt am 28.08 mit dem Deutschlandticket plant dann sind die sich in diesem Moment ergebenden Abfahrts- und Ankunftszeiten relevat.
Im Zweifel wird es aber nötig dies plausibel darlegen zu können, was ja die bereits von dir angeführe Krux darstellt.
Wobei es bei früheren Ankündigungen zu Ausfällen/Verspätungen (wobei deren Genauigkeit ja nicht unbedingt exakt ist) ja die Möglichkeit besteht sich vorab eine entsprechende Genehmigung erteilen zu lassen.