Entlastungspaket 9 Euro Ticket ÖPNV und Zeitkarten

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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Zur Aufteilung der Einnahmen des Deutschlandtickets (auf die Bundesländer) findet man hier Informationen unter Punkt 3:

Infos zum Leipziger Modell und seinen Stufen findet man hier:

Damals zumindest hieß es "Für die Stufen 1 und 2 ist in Bezug auf das Kernprodukt des D-Tickets sowie alle Einnahmen aus bundesweit geltenden kundengruppenspezifischen Angeboten im Rahmen des D-Tickets eine Vertriebsprovision oder Vertriebsentschädigung nicht vorzusehen."

Spannend wird, wie Stufe 3 realisiert werden soll.
 

Shinj4u

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Der HVV hat seine Möglichkeit das Ticket im Voraus zu kaufen und dann zeitig wieder zu kündigen und so eben z.B. nur für einen 1/2 Monat anteilig zu nutzen/zahlen seit diesem Monat abgeschafft. Inzwischen kann man das Ticket nur noch mit 1 Tag Vorlauf kaufen. Man kann so zwar immer noch anteilig starten/zahlen (wobei das lt. Aussage am Telefon ab Mai auch abgeschafft werden soll), aber eben nur noch bis zum 11. eines Monats maximal wenn man noch rechtzeitig kündigen will.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Ja, wird in den entsprechenden Foren natürlich schon seit Tagen besprochen. Ich denke dass es auch mit Inkraftsetzung der zweiten Stufe des Leipziger Modells zusammenhängt (s.o.). Ab Mai allerspätestens hat der HVV bzw. die Hochbahn nichts mehr davon, Deutschlandticket-Abos an Kunden außerhalb ihres Einzugsgebietes zu verkaufen; evtl. zahlen sie dabei sogar drauf, wenn sie für einen Monat nicht den vollen Betrag nehmen (je nachdem, ob nach gezahltem Betrag oder nach Anzahl (und Abotyp) verrechnet wird).
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht in den Zeilen 883ff
"Das Deutschlandticket wird über 2025 hinaus fortgesetzt. Dabei wird der Anteil der Nutzerfinanzierung ab 2029 schrittweise und sozialverträglich erhöht. Um Planungssicherheit für die Kunden beim Ticket, aber auch für Bund und Länder bei der Finanzierung zu gewährleisten, werden die Kosten für das Ticket nach einem festen Schlüssel aufgeteilt."

Nun, was bedeutet dies? Erstmal lese ich daraus, dass bis 2028 einschließlich an der bisherigen Finanzierung sich, zumindest aus Nutzersicht, nichts ändern soll.
Und wie sinnvoll ist es, für eine Regierung, die bis maximal Q1/2029 im Amt sein kann, jetzt so etwas zu proklamieren für ein Produkt, das selbst noch keine zwei Jahre auf dem Markt ist? Was für eine Botschaft möchte man dem Bürger damit senden? "Ihr solltet Euch gut überlegen, bevor Ihr langfristig auf das Deutschlandticket setzt"?
Warum soll die "Nutzerfinanzierung" (also letztlich der Preis) sich "schrittweise" dann erhöhen? Marketingtrick für Frosch-Effekt? Und was ist denn "sozialverträglich" hier (außer natürlich einer schönen Floskel)?
 

geos

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23.02.2013
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Unter https://technische-dienste.kehl.de/produkte/oepnv/stadtbus/haeufig+gestellte+fragen+stadtbus findet man unter "Darf mit bestimmten Tickets der TGO auch die Tramlinie D nach Straßburg genutzt werden?":
"An Samstagen, Sonntagen und deutschen Feiertagen können Besitzer aller TGO-Zeitkarten die komplette Tramlinie D kostenlos nutzen."

Gilt das aktuell noch, und gilt es auch für Deutschlandtickets aus anderen Verkehrsverbünden?

https://www.cts-strasbourg.eu/de/article/D-TICKET/ sagt nein.

https://www.cec-zev.eu/de/themen/tourismus/regionalzuege-grenzregion/ (vom 09/2023) meint:

"Für die Tramlinie D zwischen Kehl und Straßburg gibt es dennoch eine Ausnahme: an Samstag, Sonn- und Feiertagen darf man mit einer Zeitkarte (also alle Fahrscheine, die einen Tag, einen Monat oder eine Woche gültig sind) diese Tramlinie D nutzen. Diese Ausnahme gilt nicht für Regionalzüge zwischen den beiden Städten oder für andere Tramlinien."

https://www.cts-strasbourg.eu/de/online-shop/tarife/ sagt "Alle TGO-Zeitkarten der Zonen 20 und/ oder 21 (20-20, 20-21) gelten für Personen mit Wohnsitz im Ortenaukreis auf des gesamten Linie des Tram D (als Legitimation bei Kontrollen ist ein gültiger Personalausweis mitzuführen, bei Schülerzeitkarten des dazugehörige Schüler-/Studentenausweis - es gelten die Ausführungen des 6.2.4 sinngemäß)."

Demnach gilt es nur für Einwohner des Ortenaukreises, dafür aber ständig.

2022 stand laut archive.org auf https://www.cts-strasbourg.eu/de/online-shop/tarife/:

"An Samstagen, Sonn- und deutschen Feiertagen wird die tarifliche Freizeitregelung des TGO-Zeitkarten für Fahrten auf französischer Seite in der Tram D anerkannt."

Das stand auch noch 01/2023 und 07/2023 dort, 04/2024 die jetzige Formulierung.
Wurde hier wegen des Deutschlandtickets eine Beschränkung auf Einwohner des Ortenaukreises vorgenommen?
 

geos

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23.02.2013
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Fragt sich, was da für den Kunden sicherer sein soll.

Dass der Verkauf digitaler Güter per SEPA-Lastschrift keine gute Idee ist, das sollte eigentlich mittlerweile jeder Entscheider verstanden haben.
Dass man der Weitergabe personalisierter Fahrkarten, egal wie sie ausgestaltet ist, nur durch konsequenten Abgleich mit Lichtbildausweis nachkommt, ist auch nicht so schwer zu verstehen.

Bin mal gespannt, was da für eine halbherzige Lösung rauskommen wird.
Gibt's irgendwo schon nähere Informationen zu diesen Vorschlägen? Was war das für ein Vorhaben, das letztes Jahr knapp gescheitert sein soll?

Und natürlich werden QR-Codes weiter durch bloßes Hinschauen "verifiziert" werden.

Und wenn jemand im RE ganz ohne Fahrkarte erwischt wird (und vielleicht noch so tut, als spreche er kein Deutsch, oder tatsächlich keines spricht), wird er maximal gebeten, beim nächsten Halt auszusteigen.
(alles schon erlebt)
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
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Unter https://technische-dienste.kehl.de/produkte/oepnv/stadtbus/haeufig+gestellte+fragen+stadtbus findet man unter "Darf mit bestimmten Tickets der TGO auch die Tramlinie D nach Straßburg genutzt werden?":
"An Samstagen, Sonntagen und deutschen Feiertagen können Besitzer aller TGO-Zeitkarten die komplette Tramlinie D kostenlos nutzen."

Gilt das aktuell noch, und gilt es auch für Deutschlandtickets aus anderen Verkehrsverbünden?
Ein ähnlicher Fall hatte ich beim KVV, der in den Tarifbestimmungen schreibt:
KVV meinte:
Zuschlag 1. Klasse für einfache Fahrt
Der Zuschlag gilt in Verbindung mit der zugehörigen KVV-Fahrkarte am angegebenen Geltungstag.
Ich habe wegen meinem Deutschland-Ticket des RMV beim KVV nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrte/r KvR,
das Deutschland Ticket gilt auch als KVV Fahrkarte.
Sie können also auch den 1 Klasse Zuschlag kaufen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. A. L.


Demnach sollte ein Deutschland-Ticket auch als TGO-Fahrkarte gelten.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Na ja, die Logik ist jetzt leider nicht zwingend, aber wie geschrieben wurden ja sowieso die Bedingungen geändert.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Bekommt man bei einem Anbieter das Deutschlandticket als Chipkarte bei Bezahlung mit Kreditkarte (also ohne SEPA-Lastschrift)?
Beim VRS scheint man die Chipkarte nur bei Bestellung via Bestellformular zu bekommen, wo dann ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen ist.
RMV sagt, dass man im Onlineshop auch mit Kreditkarten bezahlen könne, aber es ist unklar, ob das auch für das Deutschlandticket bei Ausgabe via Chipkarte gilt.
Kennt jemand einen Anbieter, bei dem es funktioniert?