Entlastungspaket 9 Euro Ticket ÖPNV und Zeitkarten

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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.934
7.139
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Spannend wäre doch folgendes:
Verkehrsverbünde auflösen, und jeder Haushalt bezahlt wie beim ÖRR einen Betrag pro Haushalt jeden Monat, wenn der ÖRR jetzt schon ein Budget von 8-9 Mrd. Euro hat, dann zum Beispiel 29 Euro pro Monat das Budget noch massiv erweitern und sollte ausreichen, würden sich die Leute dann wirklich ernsthaft beschweren wenn dann der ÖPNV für nicht einmal einen Euro am Tag nutzbar wird?
Die Haushaltsabgabe ist beim ÖRR eine Notlösung, da es sich hierbei um ein klassisches öffentliches Gut handelt und die Finanzierung aus Steuergeldern nicht erwünscht ist. Diese Notlösung führt nicht nur zu sehr viel Unzufriedenheit und Ungerechtigkeit, sondern auch zu den bekannten Ineffizienten bei der Leistungserstellung. Skandale gab es in der letzten Zeit mehr als genug.

Der ÖPNV ist kein öffentliches Gut, es besteht somit kein Grund ihn per Haushaltsabgabe zu finanzieren. Schon gar nicht, da diese wohl nur mit extrem viel Glück kostendeckend wäre, und weitere Querfinanzierungen durch Landes- und Bundesgelder nötig wären. Um der Allegorie von Teichen und Fröschen treu zu bleiben könnte man sagen, die Teiche würden nicht trockengelegt sondern zugunsten eines Stausees geflutet.

Die viel geschmähten Verkehrsverbünde sind im Grunde gar nicht so verkehrt, bis zur Einführung des Deutschlandtickets waren sie für viele Reisende die beste Option. Bevor sie alle zugunsten einer bundesweiten Lösung aufgelassen werden, muss der dauerhafte Fortbestand des Deutschlandtickets erstmal festgeschrieben werden. Sonst gibt es 2025 weder das Eine noch das Andere.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Nicht nur dass das Ticket auf Berlin (Berlin AB) beschränkt ist, das war ja nicht neu, aber im Gegensatz zur Lösung bis 04/2023 handelt es sich nicht etwa nur um eine Preissenkung des weiterhin bestehenden Produktes Umweltkarte Berlin AB, sondern um ein neues Produkt mit gewaltigen Einschränkungen:nicht übertragbar, keinerlei Mitnahmeregelungen (also in diesen Punkten wie das Deutschlandticket) und zudem nur als Abo erwerbbar, aber im Gegensatz zum Deutschlandticket und zur Regelung bis 04/2023 zukünftig mit Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
Das war doch beim bisherigen EUR 29 Ticket auch so - nur im Abo erwerbbar, ohne monatliche Kündigungsmöglichkeit
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.356
595
Wurde doch schon mehrfach diskutiert, durch die zig Verkehrsverbünde sind mehrfach-Strukturen vorhanden die sinnlos Geld verbrennen, konsequent wäre es daher die Verkehrsverbüden ab zu schaffen und die Verwaltung durch eine regionale Stelle pro Bundesland machen zu lassen.
Das wollten natürlich die Geschäftsführen&Co der jeweiligen Verbünde nicht da die Jobs zu gut bezahlt sind.
Naja, Verkehrsverbünde sind schon ein Fortschritt. Ich entsinne mich, dass ich in den 90ern mal in der Umgebung von Stuttgart als Student gejobt hatte, und da gab es auch Monatskarten - ich wusste aber nie, in welchen Bus ich einsteigen durfte und in welchen nicht. Es gab einen von Böblingen, einen von Stuttgart und dann noch einen Bus von der Bahn, alle natürlich unterschiedliche Tarife, andere Tarifstrukturen und andere Monatskarten. Ich habe da nicht durchgeblickt.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Letzteres stimmt nicht. Das 29 € Ticket in Berlin konnte jeweils zum Monatsende gekündigt werden, zumindest ab Dezember 2022.
Nope! So ein EUR 29 hatte ich mir selbst im Januar 2023 gekauft. Es war definitiv nicht problemlos zum Monatsende kündbar. Losgeworden bin ich dieses EUR 29 nur, weil ein kostenfreies Angebot der BVG angenommen hatte, das EUR 29 Ticket in das Deutschlandticket zu tauschen. Nach dem Tausch konnte ich dann das Kündigungsrecht für das Deutschlandticket anwenden.
 
10.02.2012
4.912
2.760
urde doch schon mehrfach diskutiert, durch die zig Verkehrsverbünde sind mehrfach-Strukturen vorhanden die sinnlos Geld verbrennen, konsequent wäre es daher die Verkehrsverbüden ab zu schaffen und die Verwaltung durch eine regionale Stelle pro Bundesland machen zu lassen.
Das wollten natürlich die Geschäftsführen&Co der jeweiligen Verbünde nicht da die Jobs zu gut bezahlt sind.

...Verkehrsverbünde auflösen, und jeder Haushalt bezahlt wie beim ÖRR einen Betrag pro Haushalt jeden Monat, wenn der ÖRR jetzt schon ein Budget von 8-9 Mrd. Euro hat, dann zum Beispiel 29 Euro pro Monat das Budget noch massiv erweitern und sollte ausreichen, würden sich die Leute dann wirklich ernsthaft beschweren wenn dann der ÖPNV für nicht einmal einen Euro am Tag nutzbar wird?
mein Reden, den 2. Absatz habe ich schon 'vor Ewigkeiten' vorgeschlagen, und ich bin immer noch von der Idee ueberzeugt.

Die Basis "Haushalt" ist beim Rundfunk schon ungerecht. Ein Familienclan oder eine Groß-WG zahlen genau so viel wie ich. Zudem ist das noch eine weitere Verwaltungsstruktur für die Erhebung. Beim Rundfunk mag das rechtlich nötig sein ("Staatsferne") beim ÖPNV aber wohl nicht. Daher sollte das einfach aus den normalen Steuern kommen. Wie in Luxemburg.
dann mach' es beim OePNV halt als 'Buergerabgabe', jeder Erwerbstaetige zahlt, im Buergeld isses enthalten, Kinder und Studenten kostenfrei, wieauchimmer...

Meinetwegen auch kostenfrei, aber aus welchem steuerpott eillst Du das dann finanzieren? Die Porschefahrer werden sich sicher bedanken, wenn Du die Mineraloelsteuer dafuer anzapfst...

Naja, Verkehrsverbünde sind schon ein Fortschritt. Ich entsinne mich, dass ich in den 90ern...
damals, im Zeltlager, haben wir.......

Ja, Du hast recht, aber es gab in den 90ern halt nix verbundenes. Heute sind wir da viel weiter, heute kann (theoretisch) ein D-weites Ticket "auf alle Verbuende" aufgeteilt werden... Dass es 'damals' quasi nix gab, muss ja heutzutage kein Hindernis sein, etwas bestehendes zu erweitern.

CDs gab es 1975 auch noch keine, heutzutage sind sie auch laengst ueberholt - so ist nunmal der Fortschritt (meist gut, wenngleich nicht immer)...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.027
2.405
Der ÖPNV ist kein öffentliches Gut,
Eben doch und genau da muss umgedacht werden, ÖPNV ist eben wie Straßen zu behandeln, jeder kann es nutzen und jeder zahlt dafür.
Es ist bereits jetzt der Fall worin soll der unterschied bestehen ob jetzt die Komune, Bundesland zusätzlich Geld in die Kasse pumpt oder eben der Bund?

Ich habe da nicht durchgeblickt.
Nun ja nur weil es damals ein noch schlechteres System gab ist das nicht wirklich an Argument.
Übrigen gab es auch eine ganze Weile noch das Problem mit einer bestimmten Fahrkarte der RE/RB bis Vaihingen Enz nutzbar war die Tram aber nicht.

Oder als ich nicht daran gedacht hatte, dass die DB Fahrkarte bis Leinfelden für die S2/S3 kein Problem ist, aber wegen deren Ausfall die U5 ein EBE kostet, welche mir die SSB dann übrigens gegen die 2,50 Euro Gebühr erlassen hat.

Das Problem hätte sich eben mit der Idee ein Fahrschein für alles sowieso erledigt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.027
2.405
Daher sollte das einfach aus den normalen Steuern kommen. Wie in Luxemburg.
Auch das wäre völlig in Ordnung es geht ja nur darum zu zeigen wie einfach der Bedarf dedeckt werden könnte ohne eine großartige Belastung für den Einzelnen zu verursachen, da ist eben der Rundfunkbeitrag keine schlechte Vergleichsgröße.

Übrigens was ist am ÖRR so "staatsfern" wenn die politischen Parteien die Entscheider dort bestimmen? Aber das Thema gehört nicht hier her,
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.934
7.139
Eben doch und genau da muss umgedacht werden, ÖPNV ist eben wie Straßen zu behandeln, jeder kann es nutzen und jeder zahlt dafür.
VWL erstes Semester: Ein öffentliches Gut zeichnet sich durch fehlende Ausschließbarkeit und fehlende Rivalität im Konsum aus. Der Ausschluss wird im ÖPNV praktiziert seit es ihn gibt, und die Rivalität ist spätestens seit Einführung des Deutschlandtickets traurige Realität. Der ÖPNV ist somit ein klassisches privates Gut, der ÖRR das Paradebeispiel für ein öffentliches. Straßen sind übrigens auch keine richtigen öffentlichen Güter, man kann für deren Nutzung Maut erheben und Staus gibt es auch.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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ÖRR und fehlende Rivalität im Konsum? Ist für mich nicht nachvollziehbar. (sorry falls das jetzt OT wird)
 

kmak

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12.03.2016
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VWL erstes Semester: Ein öffentliches Gut zeichnet sich durch fehlende Ausschließbarkeit und fehlende Rivalität im Konsum aus. [...] der ÖRR das Paradebeispiel für ein öffentliches.
Rundfunk und Fernsehen lassen sich problemlos ausschließend gestalten. Verschlüsselung bzw. Login-Pflicht. Siehe die diversen Pay-Tv oder Streamingdienste. Die freie Empfangbarkeit ist heutzutage eine bewusste Entscheidung, die man jederzeit ändern könnte.

Übrigens was ist am ÖRR so "staatsfern" wenn die politischen Parteien die Entscheider dort bestimmen?
Natürlich nichts, aber das ist meines Wissens die Begründung für das separate System mit Beitrags"service" und KEF.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.590
6.709
Nope! So ein EUR 29 hatte ich mir selbst im Januar 2023 gekauft. Es war definitiv nicht problemlos zum Monatsende kündbar. Losgeworden bin ich dieses EUR 29 nur, weil ein kostenfreies Angebot der BVG angenommen hatte, das EUR 29 Ticket in das Deutschlandticket zu tauschen. Nach dem Tausch konnte ich dann das Kündigungsrecht für das Deutschlandticket anwenden.
Vergl. z.B. https://web.archive.org/web/2023010...e/abos-und-tickets/29-euro-aktion/29-euro-faq

"Abonnementverträge haben grundsätzlich eine Mindest-Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Bei einer Kündigung wird die sonst nach VBB-Tarif übliche Nachberechnung zum Preis der entsprechenden Monatskarte für die Aktionsmonate ausgesetzt. Bei einer Kündigung entstehen dementsprechend keine Nachteile für die Aktionsmonate."
 

juliuscaesar

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12.06.2014
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Beim ÖPNV ist auch zu bedenken, dass das Personenbeförderungsgesetz es für Privatfirmen fast unmöglich macht, gewinnorientierten Nahverkehr < 50km anzubieten…
 

alinakl

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15.07.2016
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VWL erstes Semester: Ein öffentliches Gut zeichnet sich durch fehlende Ausschließbarkeit und fehlende Rivalität im Konsum aus.
Nun es geht in diesem Fall ja nicht um die eine VWL Definition.

Sondern darum, dass die Öffentlichkeit Bürger als auch der Staat von einem umfassenden funktionierenden ÖPNV profitiert.

Insbesonders wenn man die zukünftige entwicklung der Städte bedenkt ist das Konzept PKW in der Innenstadt ein massives Problem,
Durch einen umfassenden und funktionieren ÖPNV würde gar nicht mehr die Notwengikeit bestehen den PKW in der Innenstadt zu nutzen und wer fährt den mit dem PKW ins Restaurant wenn es auch möglich ist einfach in den nächsten Bus/U-Bahn zu steigen weil die Fahrkarte sowieso schon bereits vorhanden ist.

Beim ÖPNV ist auch zu bedenken, dass das Personenbeförderungsgesetz es für Privatfirmen fast unmöglich macht, gewinnorientierten Nahverkehr < 50km anzubieten…
Ist ja auch nicht nötig so gut wie kein Bereich der Infrastruktur ist gewinnorientiert warum sollte es genau dort die Ausnahme geben?
 
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juliuscaesar

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12.06.2014
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Ist ja auch nicht nötig so gut wie kein Bereich der Infrastruktur ist gewinnorientiert warum sollte es genau dort die Ausnahme geben?
Weil es Lücken im ÖPNV gibt, die ein kommerzieller Anbieter auffüllen könnte.

Beispiel:

In Stadt X (50.000 Einwohner) gibt es eine Diskothek. Der letzte Bus am Freitag und Samstag fährt aus dieser Stadt um 21:00 Uhr zurück in Dorf Y (5.000 Einwohner, 10km entfernt).

Unternehmer Z darf um 1:00 Uhr nachts wegen des Personenbeförderungsgesetzes keinen Nahverkehr von Stadt X ins Dorf Y anbieten.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Weil es Lücken im ÖPNV gibt, die ein kommerzieller Anbieter auffüllen könnte.
Warum sollte das zwingen ein kommerzieller Anbieter sein?
Wenn der Bedarf da ist muss es eben eine Linie geben, wird ja auch gemacht frueher ist nachts keine S-Bahn zum STR im Stundentakt gefahren inzwischen geht das am Wochenende.

Man braucht eben auch bedarfsgerechte flexible Lösungen ich fand das System AST ziemlich gut und viel sinnvoller als wenn ein leeres Fahrzeug durch die Gegend gurkt.

Oder eben flexible Konzepte wie die Minivans hier auf der Insel obwohl ich Zugriff auf einen PKW habe nutze ich fast immer die Vans oder die großen Konvois wenn ich nicht gerade mit grossen Koffern zum Hato Airport unterwegs bin.

Solche Konzepte würden in der Stadt und Nahbereich funktionieren für "auf dem Land" braucht es natürlich andere Konzepte aber auch das wäre machbar wenn es denn gewollt wäre, was es aber eben nicht ist sollange es noch VW, BMW, Mercedes gibt.
 
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Unternehmer Z darf um 1:00 Uhr nachts wegen des Personenbeförderungsgesetzes keinen Nahverkehr von Stadt X ins Dorf Y anbieten.
natürlich darf er das, Mietwagen PBefG und fertig... Ist relativ problemlos zu bekommen. In Busgroesse etwas umfangreicher, aber durchaus machbar, oder halt als Discothekeur beim oertlichen Busunternehmer (die, die morgens zur Schule fahren ;)) anmieten und die Leute nach Hause shutteln...

Ob sich das dann rechnet, steht auf einem anderen Blatt, aber rechtskonform kriegt man das absolut hin.
 
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12.03.2016
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Bei welchem Anbieter besteht diese Möglichkeit? Ich hatte vor Einführung gelesen, dass dies bei der Bahn im Schalterverkauf der Fall sein solle, aber nirgendwo dazu etwas gefunden.
In den VRS Tarifbestimmungen Anlage 28 Punkt 9(2) steht:
Es sind Barzahlungen für ein Jahr im Voraus abweichend vom Lastschriftverfahren möglich.
Demnach sollte das überall im VRS an den Verkaufsstellen möglich sein. Ob das auch praktisch funktioniert entzieht sich meiner Kenntnis.
 
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10.06.2016
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Weil es Lücken im ÖPNV gibt, die ein kommerzieller Anbieter auffüllen könnte.

Beispiel:

In Stadt X (50.000 Einwohner) gibt es eine Diskothek. Der letzte Bus am Freitag und Samstag fährt aus dieser Stadt um 21:00 Uhr zurück in Dorf Y (5.000 Einwohner, 10km entfernt).

Unternehmer Z darf um 1:00 Uhr nachts wegen des Personenbeförderungsgesetzes keinen Nahverkehr von Stadt X ins Dorf Y anbieten.

natürlich darf er das, Mietwagen PBefG und fertig... Ist relativ problemlos zu bekommen. In Busgroesse etwas umfangreicher, aber durchaus machbar, oder halt als Discothekeur beim oertlichen Busunternehmer (die, die morgens zur Schule fahren ;)) anmieten und die Leute nach Hause shutteln...

Ob sich das dann rechnet, steht auf einem anderen Blatt, aber rechtskonform kriegt man das absolut hin.

Ist problemlos möglich, hab ich selber schon so beantragt. Geht dann halt u.U. in die Anhörung und Bedarf einer Zustimmung etwaiger anderer ÖPNV Anbieter, insbesondere der mit ÖDA und Parallelbetrieb.

Wenn im ÖPNV der freie Markt gelten würde, gäbe es einen Run auf die Rosinen und der Rest wäre halt komplett unversorgt. Das ist auch ein Grund für die Linienbündel die durch die Auftraggeber zur Ausschreibung gegeben werden, damit im Sinne der Daseinsvorsorge keine Rosinenpickerei betrieben werden kann.

Aber gerade in der Größenordnung (50.000 EW + 5.000 EW) ist eine kostendeckender Betrieb auf lange Sicht sehr sehr schwierig. ÖPNV ist außerhalb der Metropolen sehr sehr selten kostendeckend möglich.
 

alinakl

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15.07.2016
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ÖPNV ist außerhalb der Metropolen sehr sehr selten kostendeckend möglich.
Aber warum sollte es kostendekend sein müssen?
Es ist eben Teil der Infrastruktur und für die muss eben ein gewisser Betrag aufgebracht werden, die Kunst doch es so zu erreichen dass am Ende ein nutzbarer Mehrwert entsteht.
Wenn die Einwohner so gut wie keinen PKW mehr brauchen weil der ÖPNV gut und günstiger funktioniert dann wäre das sehr wohl ein Mehrwert, daher ist das DT ja keine schlechte Idee.
 

juliuscaesar

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12.06.2014
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FRA
Ja die Erkenntnis ist eben es geht nicht, dürfte auch jedem klar sein.
Das ist eben eine öffentliche Aufgabe.
In mindestens 50% der Länder gibt es lukrativen, gewinnorientierten Nahverkehr…

Ein FlixBus darf im Bürokratie-Land Deutschland:
A-B (49km) nicht anbieten und C-D (51km) anbieten. Bis vor wenigen Jahren hätte er noch nichtmal E-F (200km) anbieten dürfen vor der Liberalisierung.

Sind 30km Nahverkehr? Fernverkehr?
Warum 49km „nein“ und 51km „ja“?
 
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