Entlastungspaket 9 Euro Ticket ÖPNV und Zeitkarten

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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.873
587
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Beförderer war jeweils DB Regio Bayern.
DB Regio Bayern hat die E-Mailadresse kundendialog.bayern@deutschebahn.com.

Ich reiche meine Ansprüche in Fahrgastrechte-Fällen zunächst bei DB Dialog ein, meistens über die DB App, manchmal per Briefabgabe im einem DB Reisezentrum. Dort gibt es ja auch Formulare mit bereits voradressierten Briefumschlägen.
Kommt eine Ablehnung, geht der entsprechende Antrag sofort per E-Mail an den verursachenden Beförderer mit Fristsetzung.
 
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imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.375
1.300
NUE
jetzt bin ich verwirrt. Meinen letzten D-Ticket-Fall hat auch das Servicecenter Fahrgastrechte übernommen und am Ende auch ausgezahlt. Damals (September 2023) habe ich folgende Mail erhalten:
Bei Zugverspätungen und -ausfällen sind die Rechte der Fahrgäste gesetzlich geregelt. Die Reisenden aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland haben damit die gleichen Entschädigungsansprüche. Viele Bahnunternehmen – auch wir – haben gemeinsam das „Servicecenter Fahrgastrechte“ eingerichtet. Es bearbeitet alle Ansprüche auf Entschädigung.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.873
587
jetzt bin ich verwirrt. Meinen letzten D-Ticket-Fall hat auch das Servicecenter Fahrgastrechte übernommen und am Ende auch ausgezahlt.
Wenn es einen berechtigten Fall ablehnt und nicht auszahlt, kommt man beim Servicecenter Fahrgastrechte nicht mehr weiter, so ist meine Erfahrung. Druck aufbauen über den Beförderer – in meinem Fall war es bisher immer DB Fernverkehr – hat dann in all meinen Fällen zum Erfolg geführt.
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.375
1.300
NUE
Wenn es einen berechtigten Fall ablehnt und nicht auszahlt, kommt man beim Servicecenter Fahrgastrechte nicht mehr weiter, so ist meine Erfahrung. Druck aufbauen über den Beförderer – in meinem Fall war es bisher immer DB Fernverkehr – hat dann in all meinen Fällen zum Erfolg geführt.
Wegen Kauf eines Fernverkehrsticket wäre dann natürlich für eine der Teilstrecken die DB Fernverkehr der Beförderer. Normal wäre es jedoch (wegen D-Ticket) natürlich DB Regio Bayern. Bisher ist mein Fall noch nicht abgelehnt. Sie wollten nur weitere Angaben haben, die ich ihnen aber schon vorher mitgeteilt habe…
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.685
2.129
D.h. das Abo läuft ab Februar? Ich würde raten, das Abo im Aboportal der Deutschen Bahn https://abo.bahn.de/#/ zu registrieren und dann darüber, allerspätestens am 10.03.2024, zu kündigen.
ja genau muss das eigentlich noch registriert werden wenn es sowieso über die DB Abos gebucht wurde?

Sollte das nicht automatisch hinterlegt sein?

Ansonsten ging schon die E-Mail mit der Kündigung raus.

Wie baust du dort Druck auf?
eine Beschwerbe beim Eisenbahnbundesamt kann durchaus helfen.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.434
Mo.pla verschickt weiterhin (noch?) eine Email mit Barcode. Darin schreiben sie nun explizit:

"Hinweis: Die Bundesregierung hat die übergangsweise Ausgabe von Papiertickets nur bis zum 31.12.2023 zugelassen. Entsprechend müssen Sie ab 01.01.2024 die digitale Variante des Tickets bei Kontrollen vorzeigen.
Weitere Infos unter: www.bundesregierung.de"

Nun, ich wüsste nicht, was Mo.Pla je anderes ausgegeben hätte als eine digitale Variante des Tickets. Im genanten Link https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/deutschlandticket-2134074 findet sich:

"Gibt es das Deutschlandticket auch in Papierform?
Grundsätzlich wird das Deutschlandticket digital angeboten – also per App oder auf einer Chipkarte. Verkehrsunternehmen, die aktuell noch nicht in der Lage sind, ein solches digitales Ticket bereitzustellen, können übergangsweise ein Papierticket mit QR-Code ausgeben – längstens aber bis zum 31. Dezember 2023."

Man fragt sich, was an einem QR-Code nicht digital sein sollte und wieso "digital" "per App oder auf einer Chipkarte" heißen soll. Wenn also Mo.Pla (gut, heute ist ja noch der 31. Dezember 2023) QR-Codes per Email verschickt, dürfen sie das dann ab morgen noch? Solange die QR-Codes statisch sind (das sollte der eigentliche Knackpunkt sein), spricht ja auch nichts dagegen, dass der Kunde ihn ausdruckt und auf Papier bei einer Kontrolle vorzeigt.
Wir werden noch lustige "Digitalkompetenz" erleben...
Kennt jemand den genauen Wortlaut der Verordnung, was wie ausgegeben werden darf/muss?

Ergänzung: Ausgabe in Apple oder Google Wallet sollte dann ja auch nicht mehr erlaubt sein...
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.267
14.005
Kennt jemand den genauen Wortlaut der Verordnung, was wie ausgegeben werden darf/muss?

§ 9 Abs. 1 S. 1 und 2 RegG:

"Die Länder führen ab dem 1. Mai 2023 ein Ticket ein, das zur bundesweiten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs berechtigt (Deutschlandticket). Es soll in digitaler Form erhältlich sein und für ein Entgelt zum Zeitpunkt der Einführung von 49 Euro je Monat in einem monatlich kündbaren Abonnement angeboten werden."

Somit
- hat sich mit Ablauf des 31.12.23 nichts geändert,
- sind Papiertickets zulässig, solange auch digitale Tickets angeboten werden und
- spricht nichts gegen einen QR-Code, der egal auf welchem Medium (z.B. Papier) präsentiert wird, als digitales Ticket.

Die Mimimi-Aussagen "aber aber aber Papiertickets sind vErBoTeN, wir MüSsEn DiGiTaL!!!111!1!!!1!!!1!" sind gelogen, naja, wie sage ich es freundlich, verkürzte Darstellungen der tatsächliche Rechtslage.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.434
Ich hoffe nur dass die Kontrolleure entsprechend geschult sind.

Es müsste eigentlich noch eine genauere Spezifikation geben, welche digitalen Formen möglich sind. Anders ist Interoperabilität nicht machbar. Gibt es da irgendwo was zum Nachlesen?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.434
Somit
- hat sich mit Ablauf des 31.12.23 nichts geändert,
- sind Papiertickets zulässig, solange auch digitale Tickets angeboten werden und
- spricht nichts gegen einen QR-Code, der egal auf welchem Medium (z.B. Papier) präsentiert wird, als digitales Ticket.
Ich frage mich, wieso der Verkehrsbetreiber in Greiz es dann nicht mehr so anbietet


Irgend einen Grund für die Umstellung, die sicher mit aufwand und Kosten verbunden war, muss es ja geben.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
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909
Hiernach gilt es auf Papier noch bis zum 30. April:


und der VRS verkauft es anscheinend auch immer noch als pdf und pkpass:


Eigentlich sollte es ja jedem verantwortlichen begreifbar sein, daß es technisch egal ist auf welchem Medium ein statischer QR-Code dargeboten wird. Ist die Verwirrung eventuell doch Absicht?

- sind Papiertickets zulässig, solange auch digitale Tickets angeboten werden und
- spricht nichts gegen einen QR-Code, der egal auf welchem Medium (z.B. Papier) präsentiert wird, als digitales Ticket.
Also wären Papiertickets auch ohne QR-Code als analoge Deutschlandtickets zulässig? Macht das wer?


Wie viele Pixel hat ein Deutschlandticket? Wenn irgendwann das Vorzeigen auf einem Display (oder Chipkarte) zur (zumindetst faktischen) Pflicht wird - es gibt ja allerlei lustige Dinge die Bilder darstellen können. Um der Sorge des leeren Akkus zu begegnen eventuell auch etwas mit e-Ink (die Schilder aus den Geschäften z.B., die können so teuer nicht sein.) QR-Code auf eine Plastikkarte im Scheckkartenformat drucken wäre eventuell auch möglich...
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.434
Hiernach gilt es auf Papier noch bis zum 30. April:


Ich finde just auf dieser Webseite direkt folgende Aussage:

"Wichtiger Hinweis zum Deutschland-Ticket:
App
Zur Nutzung des D-Tickets benötigen Sie zusätzlich die App “BRB - Tickets & Infos” für Android und iOS, um das Ticket bei der Fahrkartenkontrolle anzeigen zu können. Die Zugangsdaten des Aboportals gelten auch für die BRB-App."

D.h. wer dort ein Deutschlandticket abonniert, kann es ausschließlich mit deren App nutzen.

Weiter unten heißt es sogar explizit:

"Das Deutschland-Ticket wird grundsätzlich - nach dem Beschluss von Bund und Ländern - in Form eines Handytickets und/ oder einer Chipkarte ausgegeben. Bei der BRB erhalten Sie es als nicht übertragbares Handyticket in unserer BRB-App, welches als persönlicher Fahrausweis ausgegeben wird und mindestens den Namen und Vornamen sowie das Geburtsdatum des Fahrgastes beinhaltet.

Falls Sie das D-Ticket nicht über Ihr Smartphone nutzen möchten, können Sie gerne in unseren Kundencentern (ausgenommen Augsburg Hbf/HELIO sowie Eichstätt) am Schalter eine Chipkarte der DB bestellen. Die Öffnungszeiten unserer Kundencenter finden Sie hier. Bitte beachten Sie: Neben unseren BRB-Kundencentern in Augsburg Hbf/HELIO und Eichstätt erhalten Sie auch bei unseren Ticket-Partnern keine Chipkarten.

Darüber hinaus erhalten Sie auch bei der S-Bahn München oder bei der MVG München Ihr D-Ticket in Form einer Chipkarte, weitere Informationen zum Bestellvorgang erhalten Sie auf den jeweiligen Webseiten.

Bitte führen Sie bei der Fahrscheinkontrolle immer ein amtliches Lichtbilddokument mit und zeigen es auf Wunsch vor."


und der VRS verkauft es anscheinend auch immer noch als pdf und pkpass:


Ich finde da nur die Aussage "In separater E-Mail wird das Ticket ca. 4 Tage vor dem Monatswechsel zugestellt."
Wo ist genauer erwähnt, in welcher Form dies geschieht? Die Bahn stellt ihren BC100-Kunden ja auch per Email die Möglichkeit zur Verfügung, das Deutschlandticket zu nutzen, was dann aber nur mit deren App funktioniert.

Außerdem würde ich am 03.01. nicht unbedingt davon ausgehen, dass alle Angaben auf allen Webseiten von Anbietern aktuell sind.

Auf https://deutschlandticket.de (Transdev) findet sich:

"Bei einer Bestellung für den aktuellen Monat erhältst du dein Deutschland-Ticket binnen weniger Minuten. Das Ticket für den nächsten Monat, bekommst du am 26.ten des Vormonats per E-Mail als PDF-Dokument, von uns zugeschickt."

Solange das so ist, wüsste ich nichts, was dagegen spräche, es auf Papier auszudrucken.



Eigentlich sollte es ja jedem verantwortlichen begreifbar sein, daß es technisch egal ist auf welchem Medium ein statischer QR-Code dargeboten wird. Ist die Verwirrung eventuell doch Absicht?

Nein, sie ist eher das Ergebnis von weitverbreiteter Inkompetenz, die sich in Sprachverwirrung niederschlägt, fürchte ich. Für viele Leute ist wohl "digital" synonym für "mit dem Smartphone".


Also wären Papiertickets auch ohne QR-Code als analoge Deutschlandtickets zulässig? Macht das wer?

Zumindest bislang war das so, so mein Verständnis. Ob das bislang tatsächlich irgendwo zu haben war, entzieht sich meiner Kenntnis. In Greiz war wohl ein QR-Code drauf.

Irgendwo muss es doch Spezifikationen geben, in welchen Formaten das Deutschlandticket angeboten werden kann? Jeder, der nur ein ganz bißchen Ahnung hat, weiß, dass das Attribut "digital" keine ausreichende Spezifikation darstellt.
Wie viele Pixel hat ein Deutschlandticket? Wenn irgendwann das Vorzeigen auf einem Display (oder Chipkarte) zur (zumindetst faktischen) Pflicht wird - es gibt ja allerlei lustige Dinge die Bilder darstellen können. Um der Sorge des leeren Akkus zu begegnen eventuell auch etwas mit e-Ink (die Schilder aus den Geschäften z.B., die können so teuer nicht sein.) QR-Code auf eine Plastikkarte im Scheckkartenformat drucken wäre eventuell auch möglich...
Ja, der KVV hat letzteres m.W. bislang so gemacht, jetzt aber wohl auf NFC-Chipkarte umgestellt (und zwar ohne Foto des Abonnenten drauf).

Folgende Sammlung, die allerdings nach Abflauen des ersten Hypes nicht mehr gepflegt zu werden scheint, ist bekannt?


Die billigste und einfachste Lösung lautet "Schwarz-Weiß-(Laser-) Drucker und Medium Papier o.ä."

Wir alle wissen, dass bei (statischen) Barcodes das Medium vollkommen irrelevant ist.

Auf https://www.apg-info.de/apg-angebote/tickets/deutschlandticket/index.html z.B. wird allerdings das Ausdrucken explizit auf 2023 begrenzt benannt.
 
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kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.357
909
https://www.brb.de/de/tickets/deutschlandticket meinte:
Hinweis: Das Deutschland-Ticket wird vorläufig aus Kulanz bis einschließlich 30.04.2024 auch noch in Papierform anerkannt werden. Dies gilt auch für die Züge der BRB. Trotzdem steigen Sie bitte zeitnah auf die digitale Variante um.

Allerdings lt. Deimen apg Link ist das in das Belieben des Unternehmens gestellt und nicht deutschlandweit garantiert

Die gute Nachricht: Die bayerischen Verbünde haben die Möglichkeit eröffnet, bis 30. April 2024 weiterhin ausgedruckte Fahrkarten anzuerkennen. Jeder Verbund bzw. jedes Verkehrsunternehmen entscheidet hierbei selbst, ob Papiertickets anerkannt werden oder nicht. Bitte kläre deshalb vor Fahrtantritt, ob der betroffene Verbund einen Ausdruck des Deutschlandtickets akzeptiert oder nicht.

VRS:

https://www.vrs-ticketshop.de/Deutschandticket-Abo/ meinte:
Zum Monatswechsel erhalten Sie jeweils per E-Mail automatisiert sowohl eine PDF-Datei zum Ausdrucken Ihres Tickets, als auch eine pkpass-Datei zum Einfügen des Deutschlandtickets in die Wallet auf Ihrem Smartphone.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.434
Auf Wikipedia finde ich folgende Aussage:
"Die Ausgabe erfolgt grundsätzlich digital als E-Ticket über App oder auf Chipkarte gemäß dem technologischen Standard des eTicket Deutschland bzw. der VDV-Kernapplikation. Auch eine Ausgabe als UIC-Barcode – ein internationaler Standard für digitale Fahrtberechtigungen – ist möglich, welche unter anderem durch die Deutsche Bahn genutzt wird. Befristet bis zum 31. Dezember 2023 können Unternehmen das Ticket übergangsweise als Papierfahrkarte mit QR-Code ausgeben."


Jetzt wissen wir alle, dass Wikipedia nicht notwendigerweise aktuell oder auch nur korrekt sein muss. Dennoch sind die Quellen dort interessant.

Was hier mit "QR-Code" bezeichnet wird, ist nach meinem Verständnis ein VDV-Barcode oder ein UIC Barcode:


Sollte man vielleicht mal korrigieren...

QR-Codes sind etwas anderes und werden m.W. nicht für das Deutschlandticket eingesetzt.



Hier ist die neueste Spezifikation, die ich gefunden habe:


Welche Relevanz und Verbindlichkeit dies besitzt, weiß ich natürlich nicht.

Hier findet sich eine Dokumentenübersicht:



Besonders interessant:

230707_Ergebnisdokument_der_Arbeitsgruppe_Kontrolle_V1.2.pdf

Darin steht z.B.

"Die Ausgabe erfolgt gemäß Kap. 2 der Tarifbestimmungen digital auf Chipkarten
nach deutschem eTicket-Standard oder auf Smartphone mit VDV- bzw. UICBarcode."

Es fragt sich, wieso VDV- und UIC-Barcode auf Smartphones beschränkt sein soll. Solange sie statisch sind, sehe ich dafür keinerlei technische oder risikobasierte Begründung.
Andersseits ist da von "Ausgabe" die Rede.
Wie sieht es eigentlich aus mit einem VDV- oder uIC-Barcode, der auf ein "Smartphone" aufgeklebt wird? (so ähnlich wurden übrigens die ersten NFC-Kreditkarten für "Handy-Payment" so ca. 2012 oder so realisiert :)).



Es ist nach dem 31.12.2023 dort nur noch vorgesehen:

VDV-KA Chipkarten
Handytickets nach VDV KA (*)
Handytickets nach UIC

(*) hierbei steht: "Der Weg missbräuchliche Nutzung zu verhindern, besteht hier darin, keinen Barcode für den nächsten Monat auszustellen."

daraus folgert für mich, dass die Barcodes statisch einen Monat gültig sind.
 
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tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
908
424
Das RedaktionsNetzwerk Deutschland hat ein Interview mit dem Vorsitzenden des VDV (Verkehrsbetriebe-Verband), Ingo Wortmann, geführt und heute veröffentlicht. Da sagt Wortmann: "Irgendwann wird der Ticketpreis wegen steigender Kosten etwas erhöht werden müssen. Es ist aber zentral, dass der Preis von 49 Euro im Monat noch mindestens bis Ende 2024 erhalten bleibt." (Stichwort Kundengewinnung und -bindung) Nun ja. Ab Montag könnte der Regional- und Fernverkehr ja erst mal wieder weniger attraktiv werden, weil die GDL das so will. Wenn deren Streik irgendwann vorüber ist, sehen wir weiter. :)
 
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tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
908
424
Ach, da reichen auch schon kürzere Strecken. Wir wollten mal von Köln zu einem Konzert nach Aachen, aber der Zug (RRX) endete spontan in Eschweiler "Hbf". Alles raus, runter und wieder rauf zum Nachbarbahnsteig, wo irgendwann ein Anschlusszug fahren sollte. Einige haben dann versucht, sich Taxis nach AC zu teilen. Das wäre sogar erschwinglich gewesen (ca. 50 Euro, geteilt durch drei oder vier), nur gab's dort - deshalb die Anführungszeichen - kaum Taxis. Der erwähnte Anschlusszug einer anderen Bahngesellschaft war dann so überfüllt, dass wir schließlich zurückgefahren sind. Inzwischen weiß ich, dass das eigentlich nicht vorgesehene Fahrtende in Eschweiler "schon mal" vorkommt ...
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
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DB Regio Bayern hat die E-Mailadresse kundendialog.bayern@deutschebahn.com.

Ich reiche meine Ansprüche in Fahrgastrechte-Fällen zunächst bei DB Dialog ein, meistens über die DB App, manchmal per Briefabgabe im einem DB Reisezentrum. Dort gibt es ja auch Formulare mit bereits voradressierten Briefumschlägen.
Kommt eine Ablehnung, geht der entsprechende Antrag sofort per E-Mail an den verursachenden Beförderer mit Fristsetzung.
Ich reiche normalerweise auch über DB Dialog ein. Diesmal habe ich jedoch direkt bei dem Beförderer (DB Regio Bayern) eingereicht. Mal sehen wie das ausgeht, ich halte euch auf dem Laufenden.
 
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kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
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Noch eine Variante: Prepaid, endet bei Nichtzahlung automatisch:

http://ticket-abo.com/login
Deutschlandticket

PrePaid-Abonnement
Sie können einmalig ein D-TICKET kaufen und erhalten jeden Monat eine eMail oder SMS mit einem Link. Dann können Sie dem Link folgen und das D-TICKET für den nächsten Monat bezahlen.

Eine Kündigung des PrePaid-Abonnements ist nicht erforderlich! Wenn Sie das Ticket mit dem PrePaid Abo bestellt haben, dann Endet das Abo automatisch mit der Gültigkeit des erworbenes Tickets.

Zudem scheinen auch allerlei ungewöhnliche Zahungsarten wie Barzahlung beim REWE (über Viacash) zu gehen. VU sind die Usedomer Bäderbahn oder die SNG Suhl.

(Zufallsfund im Netz, keine persönliche Erfahrung)
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.434
Was es alles gibt :)
Ich glaube anderswo gibt es auch Abos mit Vorauszahlung, aber dann gleich für 12 Monate.
Was ich interessant fände, ist, wo es seit 01/2024 noch explizit das Deutschlandticket zum Ausdrucken gibt und es auch so beworben wird.
 

imfromgermany

Erfahrenes Mitglied
02.10.2017
1.375
1.300
NUE
Ich reiche normalerweise auch über DB Dialog ein. Diesmal habe ich jedoch direkt bei dem Beförderer (DB Regio Bayern) eingereicht. Mal sehen wie das ausgeht, ich halte euch auf dem Laufenden.
Heute kam die Weitergabeinfo wie folgt:

„…vielen Dank für Ihre Eingabe.

Den geschilderten Sachverhalt haben wir sorgfältig durchgelesen. Damit Ihr Anliegen umfassend bearbeitet und beantwortet wird, haben wir Ihr Schreiben heute an die zuständige Abteilung weitergegeben.

Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main …“
 

tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
908
424
Offenbar reicht dies aber für einen Verkehrsverbund als Grund, einem Viertel seiner Abonnenten zu kündigen:

Na ja. Nun müsste man nachschauen, ob es für die Deutschlandticket-Nutzer in Augsburg besondere Goodies gibt (etwa vergünstigte Mieträder), wenn sie ihr Ticket beim örtlichen Anbieter kaufen. Wenn da nichts Interessantes dabei ist, kaufen die Kunden ihre Plastikkarte eben anderswo.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.434
Das ist korrekt, war aber nicht der Punkt, da aus Anbietersicht sicher keine gute Lösung.