Entlastungspaket 9 Euro Ticket ÖPNV und Zeitkarten

ANZEIGE

tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
908
424
ANZEIGE
Im Tagesspiegel findet sich ein Interview mit der Kreistagsvorsitzenden. Nach Ihrer Aussage war es im Gegenteil so, dass die beiden Grünen-Abgeordneten einen Unterschied gemacht hätten.
Hmm, in dem Artikel (danke!) steht, dass die AfD sich enthalten hat und die Grünen-Abgeordneten nicht teilgenommen haben. Dann: "Mit ihnen hätte es wohl ein Patt oder eine Zustimmung gegeben." Klingt alles etwas vage. Am schönsten finde ich aber das Zitat, das in Kurzform bereits in der Überschrift auftaucht: "Ich bin selber ein bisschen erschrocken, als sich unsere Ablehnung durchgesetzt hat." Ach wirklich? :rolleyes:
 
  • Like
Reaktionen: geos

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.357
909
Wird eigentlich die gebotene Leistung beim Mindereinnahmenausgleich berücksichtigt? Wenn die Fahrgeldeinnahmen von 2019 (plus Steigerung) bezahlt werden, egal was gefahren wird und ob es wer nutzt dann wäre die naheliegendste Konsequenz doch das lästige Fahren gleich ganz sein zu lassen. So bleibt auch mehr für die Vorstandsboni übrig. Und wenn ich sehe das hier die meisten Unternehmen "wegen Fahrermangel und hohem Krankenstand" den Fahrplanwechsel zum Zusammenstreichen nutzten dann scheinen mir solche Gedanken nicht völlig abwegig zu sein.
 
  • Like
Reaktionen: geos

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.436
War auch mein Gedanke. Wenn sie einfach den Busverkehr eingestellt hätten, hätte das für die Gültigkeit des Deutschlandtickets keine Veränderung bedeutet.
 

tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
908
424
Neues zur Never Ending Story aus Stendal. Am Mittwoch will der Kreistag erneut beraten und dann u.U. eine Verlängerung bis Ende April beschließen. Was danach in Sachen DT kommt, steht ja eh noch in den Sternen.
 
  • Like
Reaktionen: MANAL und geos

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.983
1.101
Vermutlich, da es auch in Link steht. Verstehe das Gehampel nicht. VRR App, DT kaufen und sofort kündigen, kein Problem mit Fristen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.436
Einfach selbst nachlesen: https://archive.is/fgbXt
Ja, es geht um mo.pla.
Dass es verboten sein soll, kundenfreundlichere Konditionen anzubieten, solange das nicht die Missbrauchsmöglichkeiten erhöht, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht. Wobei das auch aus Kundensicht Jammern auf hohem Niveau ist. Man soll froh sein, dass das Deutschlandticket überhaupt ohne Mindestvertragslaufzeit daherkommt. Die Kündigungsfrist ist da aus meiner Sicht zweitrangig; damit kann man sich arrangieren.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.983
1.101
Wenn man ein DT nach dem 11. nur für den laufenden Monat braucht und nicht den Folgemonat zahlen will, muss man eben akzeptieren, dass hat man eben Pech hat…
 
  • Like
Reaktionen: meilenfreund
10.02.2012
4.672
2.504
Man soll froh sein, dass das Deutschlandticket überhaupt ohne Mindestvertragslaufzeit daherkommt.
sehe ich anders, da die Kuendigungsfrist fuer beide Seiten gilt - bei 12-Monats-Laufzeit muss auch der Anbieter seine Dienste einhalten (ausser er stellt komplett ein), bei nur einem Monat ist der Kunde auch schneller draussen als er glaubt, und muss sich dann bei Bedarf schnell was anderes suchen...
 

tabbs

Erfahrenes Mitglied
05.02.2015
908
424
Wenn man ein DT nach dem 11. nur für den laufenden Monat braucht und nicht den Folgemonat zahlen will, muss man eben akzeptieren, dass hat man eben Pech hat…
Jein. Meine örtlichen Verkehrsbetriebe haben den Tickettyp, der nur ab dem 1. eines Monats gilt. Daher habe ich "damals" eines von der S-Bahn München gekauft, bei dem der Startzeitraum eben 1 Monat plus x Tage umfasste. Wenn zig Anbieter das gleiche bundesweit gültige Produkt verkaufen, manche von ihnen aber attraktivere Konditionen bieten, schaut man vielleicht doch auf Details. Welche "Goodies" rund um das DT nun interessant sind, entscheidet jeder Nutzer selbst ...
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.357
909
Die Konstruktion "Startmonat zeitanteilig" gibt es auch noch bei anderen Anbietern (z.B. HVV). Das wird bei Mydealz diskutiert, wenn man vor dem 10. für einen späteren Starttermin bucht und gleich wieder kündigt kann man ein D-Ticket ab nur einem Tag (den 30. oder 31. eines Monats) und ab 1,63€ bekommen...

Hm? Jdenfalls ein Grund mehr das Ticketing bei einer zentrale Stelle zu konzentrieren und damit einheitliche Bedingungen zu schaffen.
 

red_travels

Megaposter
16.09.2016
24.686
14.071
www.red-travels.com
Die Konstruktion "Startmonat zeitanteilig" gibt es auch noch bei anderen Anbietern (z.B. HVV). Das wird bei Mydealz diskutiert, wenn man vor dem 10. für einen späteren Starttermin bucht und gleich wieder kündigt kann man ein D-Ticket ab nur einem Tag (den 30. oder 31. eines Monats) und ab 1,63€ bekommen...

Hm? Jdenfalls ein Grund mehr das Ticketing bei einer zentrale Stelle zu konzentrieren und damit einheitliche Bedingungen zu schaffen.

War die Kündigung nicht immer erst zum Folgemonat wirksam?
 
10.02.2012
4.672
2.504
dann soll man meinetwegen immer nur kalendermonatsweise buchen koennen - also am 28. gekauft, den ganzen Monat (hier: rueckwirkend) bezahlen, Ende ohne Verlaengerung dann am 29. (wenn es sich um Februar 2024 handelt ;))
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.436
Wie alle solche Dinge sind die Angebotskonditionen des Deutschlandtickets einschließlich des Preises politisch festgelegt. Der Artikel in der Zeit gibt ja schon ein paar Spekulationen ab, wer da welche Interessen hatte, es in die eine oder andere Richtung zu gestalten.
Auch bei dem super-innovativen 29 € Ticket aka Berlin-Abo, das ja "noch im ersten Halbjahr 2024" (was in Berlin offenbar noch den 01.07.2024 einschließt) kommen soll, gibt es eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Und dafür gibt's keine technischen Gründe.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.436

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.436
Mal eine vorsorgliche Frage für den Januar: wenn man an einem Tag mit dem Deutschlandticket von A nach B fahren möchte und die Regionalzüge fallen aus wegen Streik, hat man dann Anrecht auf Erstattung von Ersatzbeförderungskosten (und sei es mit Flixbus)? Wenn klar wäre, dass wirklich keine Bahnverbindung an diesem Tag fährt, sollte das ja auf Grund von "letzte Verbindung des Tages fällt aus" der Fall sein, aber vermutlich wird die Bahn das nicht so konkret angeben und den Ausfall im Nahverkehr erst situativ in ihrer Datenbank eintragen fürchte ich.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.436
Heise berichtet, dass die Deutsche Bahn bei Abschluss eines Deutschlandticket-Abos seit diesem Monat einen Validierung des Zugangs zum Onlinebanking des Kunden durch ihren Dienstleister einfordert. Ich verstehe das so, dass man dem Dienstleister Zugriff auf das Girokonto gewähren muss (und dieser verspricht, das nur zu nutzen, um zu sehen, ob der Zugriff auch funktioniert, und keineswegs auf's Konto selbst schaut, was er aber natürlich könnte). Wie das genau funktioniert, wird nicht klar; sprich ob man dem Dienstleister die Zugangsdaten zukommen lassen soll und der dann zugreift (was man währenddessen je nach Bank auch noch durch 2FA absegnen muss) oder ob dafür eine spezielle PSD2-Schnittstelle verwendet wird. Hat da jemand Erfahrung? Finde ich persönlich in jedem Fall übergriffig.
Interessant ist auch der Satz: "Wer keine digitale Verifizierungsprozedur wünscht, kann ein Fahrkarten-Abonnement in einem DB-Reisezentrum kaufen."
Was ist mit "kaufen" hier gemeint? "Abschließen"? Man legt dort einfach sein Ausweisdokument vor, das registriert wird, vermute ich mal.
Eine Chipkarte bekommt man m.W. dennoch nicht bei der Bahn, ansonsten wäre das ganze ja sogar für einige nicht so "digital-affine" Bürger durchaus eine interessante Sache.



Ich vermute dass die Bahn das macht, weil sie Opfer eines Betrugsszenarios wie ungefähr folgt geworden ist:
Der Betrüger schließt online/über die App ein Abo ab und gibt dabei zwar seinen richtigen Namen, aber ansonsten eher falsche Daten ab sowie die existierende Bankverbindung eines unwissenden Dritten. Von letzterer zieht die Bahn erstmal fröhlich 49 € ein. Bis das auffällt und der Kontoinhaber die Buchung zurückgehen lassen hat und die Bahn das mitbekommt, geht mindestens ein Monat ins Land. Nachfragen und Beschwerden direkt bei der Bahn dürften noch deutlich länger dauern. Also kann der Betrüger erst einmal ein oder mehrere Monate fahren; die Kosten bleiben im Endeffekt bei der Bahn.
das Risiko identifiziert zu werden dürfte für den Betrüger , wenn er sich bzgl. verwendeter IP-Adressen usw. nicht zu ungeschickt verhält, sehr gering sein.

Im Prinzip tritt dieses Problem überall dort auf, wo (digitale) Dienstleistungen, deren Nutzer schwer rückverfolgbar sind, per Lastschrift bezahlt werden können.
 
Zuletzt bearbeitet:

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.227
6.436
monatsweise ohne Bezug zum Kalendermonat also immer heute + 30 Tage wäre schon angenehmer.
Das ganze Produkt ist trotz seines Namens als Abo konzipiert; von daher wird solch eine Flexibilität eher nicht kommen, nicht etwa, weil sie nicht technisch-organisatorisch oder rechtlich nicht möglich wäre.
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar