Aktuelle Regelung zur PDF-Datei beim Deutschlandticket
www.vrs-ticketshop.de
- Es gibt mit dem VRS noch mindestens einen weiteren Anbieter -neben MoPla- bei dem man kurzfristig kündigen kann.
- "Ticket to Show" - pdf gilt wenn auf einem Display vorgezeigt. pdf gilt nicht ausgedruckt.
Vielen Dank für diesen Hinweis.
Die relevante Passage ist
"Die PDF-Datei ist somit in ausgedruckter Form (Ticket-to-Print) laut den bundesweiten Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket nicht mehr zulässig.
Sie finden diese Regelung in der Anlage 27 des VRS-Gemeinschaftstarifs (Punkt 2, Fahrtberechtigung und Geltungsbereich).
Allerdings können Sie laut dem Verband der Verkehrsunternehmen (VDV) die PDF-Datei alternativ auf Ihrem Smartphone anzeigen (Ticket-to-Show)."
Nun, jeder, der auch nur ganz entfernt ansatzweise selbständig denken kann und für den IT-Geräte nicht per se Magie sind, versteht den Unsinn einer solchen Regelung.
Auf den eigenen VRS-Gemeinschaftstarif als VRS als Begründung zu verweisen, ist auch widersinnig, wenn man im selben Text schreibt, dass es bei einer Kontrolle kulant gehandhabt werde, "da Sie ein gültiges Abonnement haben" (was das Kontrolleur offenbar auch an Hand eines Aztec-Codes auf Papier ebenso erkennen kann wie an Hand des selben Codes auf einem Bildschirm; welch Wunder der Informatik
). Was soll der Quatsch; wieso schreibt der VRS sowas in seine Bedingungen?
Die angebliche bundesweitere Tarifbestimmung, wo dies geregelt sei, wird gar nicht näher genannt.
In den VRS-Bedingungen steht:
"Das Deutschlandticket kann von den Vertrag haltenden Unternehmen, die das Deutschlandticket über eine Chipkarte als Trägermedium bereitstellen, vorläufig bis zur Auslieferung bzw. Bereitstellung des digitalen Tickets, längstens bis zum 31.12.2023 als digital kontrollierbares Papierticket (mit Barcode) ausgegeben werden."
Daraus ist keinerlei Einschränkung zu erkennen, dass ein digital (im PDF-Format) vom VRS herausgegebenes Deutschlandticket nicht etwas auf Papier ausgedruckt werden darf, wo es dann, man glaubt es kaum, digital kontrolliert werden kann.
Vermutlich meinen sie den Satz "Dieser Fahrausweis wird in Form einer Chipkarte und als HandyTicket ausgegeben." Dann ist halt die Frage, was ein Handy-Ticket ist, denn das ist m.E. nirgendwo definiert. Muss es denn wirklich auf einem Smartphone vorgezeigt werden? Vermutlich ja, denn sonst ist es ja kein Handyticket? Oder ist ein "Handyticket" auch ein "Handyticket", wenn es außerhalb eines Handys existiert, z.B. auf einem Tablet oder einem Laptop? Und darf ich etwas, was als "Handyticket" ausgegeben wurde, auch anderwärtig vorhalten und vorzeigen, wenn dadurch die Nachweisbarkeit der Authentizität wissenschaftlich nachweislich nicht vermindert wird (wow, was mit digitalen Technologien so alles möglich ist; Unabhängigkeit vom physischen Medium; wirklich phänomenal). Fragen über Fragen. Vor allem folgende: wer hat sich mit welchen Motivation diesen Unsinn ausgedacht?