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Danke für's Zitieren. Irgendwelche Übergangsregelungen sind mittlerweile unerheblich, da abgelaufen.1.2 Tarifbedingungen für das Deutschland-Ticket
der Deutschlandtarifverbund GmbH
Die Kernfrage ist, was ein "Handyticket" ist und in welcher Form etwas, das als "Handyticket" ausgegeben wird, durch den Fahrgast nachgewiesen werden kann (Ausgabe und Nachweis sind ja keineswegs zwangsweise identisch). Ich sehe da kein zwingendes Verbot, ein gültiges "Handyticket" auch per Papierausdruck nachzuweisen, da der Nachweis keineswegs schlechter, weniger oder aufwendiger nachvollziehbar und kontrollierbar oder fälschungs- und betrugsanfälliger wäre als auf einem Gerät mit elektronischer Anzeige, das sich "Handy" nennt.
Wie gesagt, wenn aus irgendwelchen nichttechnischen Gründen so viel Wert auf Handy gelegt wird, dann müssten auch Tablets als Trägergerät nicht zulässig sein. Absurde Diskussion, natürlich.
Da es sich auch bei einem 2D-Barcode auf Papier um eine digitale Lösung handelt, verstehe ich die Relevanz dieses Spruchs hier nicht bzw. kann ihn nicht als ernstes Argument erkennen.Digital first. Bedenken second.