Entlastungspaket 9 Euro Ticket ÖPNV und Zeitkarten

ANZEIGE

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.005
6.218
ANZEIGE
1.2 Tarifbedingungen für das Deutschland-Ticket
der Deutschlandtarifverbund GmbH
Danke für's Zitieren. Irgendwelche Übergangsregelungen sind mittlerweile unerheblich, da abgelaufen.

Die Kernfrage ist, was ein "Handyticket" ist und in welcher Form etwas, das als "Handyticket" ausgegeben wird, durch den Fahrgast nachgewiesen werden kann (Ausgabe und Nachweis sind ja keineswegs zwangsweise identisch). Ich sehe da kein zwingendes Verbot, ein gültiges "Handyticket" auch per Papierausdruck nachzuweisen, da der Nachweis keineswegs schlechter, weniger oder aufwendiger nachvollziehbar und kontrollierbar oder fälschungs- und betrugsanfälliger wäre als auf einem Gerät mit elektronischer Anzeige, das sich "Handy" nennt.
Wie gesagt, wenn aus irgendwelchen nichttechnischen Gründen so viel Wert auf Handy gelegt wird, dann müssten auch Tablets als Trägergerät nicht zulässig sein. Absurde Diskussion, natürlich.
Digital first. Bedenken second.
Da es sich auch bei einem 2D-Barcode auf Papier um eine digitale Lösung handelt, verstehe ich die Relevanz dieses Spruchs hier nicht bzw. kann ihn nicht als ernstes Argument erkennen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.005
6.218
Ich denke eher, dass es für den größten Teil dieses IT-affinen Personenkreises eher nicht infrage kommt, überhaupt eine andere Lösung als die auf dem Smartphone haben zu wollen und noch irgendwelche zusätzlichen Karten/Ausdrucke rumschleppen zu wollen.

Daher bleibe ich dabei, dass man es einfach maximal unbürokratisch handhaben und komplett App-basiert anbieten sollte.
Die Folgerung, dass "auf dem Smartphone" äquivalent ist zu App-basiert, ist sachlich nicht gegeben. Im Gegenteil, eine Lösung ausschließlich per Zwangs-App ist viel inflexibler verglichen mit den derzeitigen technischen Möglichkeiten, wo z.B. das Ticket als 2D-Barcode in einer Grafikdatei und/oder als Datei in einem offenen Wallet-Format ausgegeben werden kann. Damit ist der Nutzer nicht an eine bestimmte Software (und deren Vertriebswege und Kompatibilitätsanforderungen sowie ggfs. sonstige Nachteile wie eingebautes Tracking) oder ein bestimmtes Betriebssystem gebunden.
Was ist an einer ausschließlich App-basierten "unbürokratischer"? Was hat dies überhaupt mit Bürokratie zu tun?

Ich wundere mich außerdem, wie Du mit dieser Bestimmtheit zu Aussagen über die Präferenzen des "IT-affinien Personenkreises" (was auch immer das sein mag) kommst. Hast Du da Umfragedaten dazu? Oder gehst Du etwa einfach von Deiner persönlichen Präferenz aus und verallgemeinerst diese?

Ich kenne durchaus Leute, die ich nicht nur als IT-affin bezeichnen würde, sondern die objektiv betrachtet IT-Profis sind (in dem Sinne, dass sie damit ihr Geld verdienen), die klar nach einer Möglichkeit, das Deutschlandticket auszudrucken, fragen. Die Motivation ist, dass ein Papierausdruck keine Stromversorgung benötigt und man an ihm auch nicht schwer trägt. Ja, das sind jetzt Einzelbeispiele; ich maße mir nicht an, daraus mit Bestimmtheit Aussagen über die Präferenzen oder Motivationen von ganzen Bevölkerungsgruppen aufzustellen.
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.005
6.218
Und genau die Gültigkeit eines Ausdrucks hat unsere hochkompetente Regierung verboten.
Diese Behauptung (vor allem als Begründung) lese ich zwar ab und an, aber ich habe bislang noch keinerlei Beleg oder Referenz gefunden, die diese These stützt (z.B. Gesetzestexte o.ä.). Wenn eine Regierung in Person ihres Verkehrsministers darauf besteht, dass das Deutschlandticket "ausschließlich digital" angeboten wird, so schließt dies erstmal keineswegs 2D-Barcodes auf Papier als Nachweismedium aus.
Wenn dann ein Konsortium aus Verkehrsverbünden und -unternehmen meint, auf Basis dieser Vorgabe ihre AGBs so zu formulieren und zu interpretieren, dass alles, was Papier enthält, nicht "digital" und deswegen ungültig sei, dann ist dieses entweder "hochkompetent" oder verfolgt eine versteckte Agenda (dies kann bei den einzelnen Beteiligten auch durchaus unterschiedlich sein).
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.052
13.502
Diese Behauptung (vor allem als Begründung) lese ich zwar ab und an, aber ich habe bislang noch keinerlei Beleg oder Referenz gefunden, die diese These stützt (z.B. Gesetzestexte o.ä.).

§ 9 Abs. 1 S. 2 Regionalisierungsgesetz: Das Deutschlandticket "soll in digitaler Form erhältlich sein und für ein Entgelt zum Zeitpunkt der Einführung von 49 Euro je Monat in einem monatlich kündbaren Abonnement angeboten werden."

Es ist halt einfach ein stümperhaftes Gesetz: So, wie es da steht, ist die "digitale Form" nicht notwendigerweise die einzige. Aber aus der Gesetzesbegründung kann man schließen, dass es ausschließlich digital sein soll ("Um die Attraktivität des ÖPNV deutlich zu erhöhen, wird ein digitales, deutschlandweit gültiges Nahverkehrsticket zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement vorgesehen.")

Wenn eine Regierung in Person ihres Verkehrsministers darauf besteht, dass das Deutschlandticket "ausschließlich digital" angeboten wird, so schließt dies erstmal keineswegs 2D-Barcodes auf Papier als Nachweismedium aus.

Eben. Aber: Dieses Fehlverständnis passt dann wiederum zu "Digital first. Bedenken second." Nämlich insoweit, als dass man die Digitalisierung (oder vielmehr das, was man dafür hält) vorantreibt, ohne dabei für fünf Pfennig nachzudenken. Denn wenn man das täte, käme man auf die Idee, dass der digitale Charakter eines Tickets mit dem Trägermedium nichts zu tun hat.

Wenn dann ein Konsortium aus Verkehrsverbünden und -unternehmen meint, auf Basis dieser Vorgabe ihre AGBs so zu formulieren und zu interpretieren, dass alles, was Papier enthält, nicht "digital" und deswegen ungültig sei, dann ist dieses entweder "hochkompetent" oder verfolgt eine versteckte Agenda (dies kann bei den einzelnen Beteiligten auch durchaus unterschiedlich sein).

Und deshalb habe ich große AGB-rechtliche Bedenken gegen die Gültigkeit.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.005
6.218
Wie gesagt, ich kann aus der Formulierung "soll in digitaler Form erhältlich sein" (hier steht nicht mal "ausschließlich", aber geschenkt) keinerlei Ausschluss von Aztec-Codes auf Papier als Nachweis erkennen. Wenn Verkehrsverbünde und sonstige Interessengruppen und -gremien das so interpretieren und in verkorkste AGBs und Arbeitsanweisungen an ihre Mitarbeiter umsetzen, dann ist dort m.E. die "Digitalisierungskompetenz". Mit dem Finger auf die Regierung oder den Gesetzgeber zu zeigen oder sich dahinter zu verstecken, erscheint mir hier zu billig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.052
13.502
Naja, klar, je kleiner die Zeiteinheit ist, auf die man Belastung rechnerisch herunterbricht, desto scheinbar bedeutungsloser wird sie. Wenn man sich dann aber mal die Belastung pro Jahr für eine z.B. vierköpfige Familie vor Augen führt, wird klar, wie massiv diese ist. Über das Klimageld in ähnlicher Höhe (sogar etwas weniger) wurde und wird gerade erbittert gerungen, und dann soll eine Familie mal so eben 720 Euro pro Jahr zahlen? Das wäre politischer Selbstmord.
 
  • Like
Reaktionen: meilenfreund

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.345
888
und dann soll eine Familie mal so eben 720 Euro pro Jahr zahlen? Das wäre politischer Selbstmord.
Abzüglich der gesparten Fahrkartenkosten. Zumindest aus meiner Sicht wäre eine entsprechende Steuererhöhung (egal welcher) dafür völlig in Ordnung.

Zum Vergleich: Die Coronamaßnahmen kosteten 440 Mrd - 5300€ pro Einwohner. Und davon war nun wirklich nicht alles sinnvoll eingesetzt. Oder das Millitär (Haushalt und "Sondervermögen") 72 Mrd - 870€ pro Einwohner und Jahr. Die Familie zahlt also mal eben so 3480€/Jahr.
 
  • Like
Reaktionen: Münsterländer

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.131
2.914
Corona-Land
Ist es mittlerweile schon zuviel verlangt, wenigstens in 2-3 Sätzen den Inhalt eines Links zu beschreiben?
Ich bin auf der Suche nach einer Aufsplittung der Kosten nach Verwaltung, Vertrieb, Kontrolle und Fahrbetrieb auf dieses Gutachten gestoßen. War leider vor Deutschland Ticket.

Ich kann mit Sicherheit ein Gutachten erstellen, das 50% der Kosten durch Verwaltung, Vertrieb, Kontrolle etc. Verursacht werden. Und ich habe schon solche Gutachten gemacht.


Off topic:
Ein Kunde wollte Turboprops. Kein Problem. Betriebskosten.

Dann wollte er Jets. Kein Problem. Vier statt drei Umlaufe pro Tag.

Alles mit den gleichen Rahmenbedingungen.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.345
888
Hier waren ja auch die On-Demand Angebote schon öfter Thema. Zu den Versuchen in Köln gibt es jetzt den Abschlussbericht:

War ein ziemliches Desaster.
Insgesamt wurden seit Betriebsstart rund 140.000 Fahrtanfragen gestellt. In 83 % aller Fälle konnten auch Fahrtangebote unterbreitet werden
Damit sind die als verlässliches öffentliches Verkehrsmittel schon draußen.

durchschnittlich rund 32 % aller Buchungen geteilt, d. h., dass Fahrgäste mit unterschiedlichen Buchungen gleichzeitig befördert wurden
Immerhin. Ich hätte mit noch weniger gerechnet.

Im Vergleich zu schwach nachgefragten Buslinien zeigt sich, dass das On-Demand Angebot deutlich unwirtschaftlicher ist
 
  • Like
Reaktionen: geos und Monstertour

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.005
6.218
Folgendes ist zwar eher ein Luxusproblem, aber dennoch würde mich der Rat der Leserschaft interessieren:

Ein Bekannter, im Tarifgebiet des VVS wohnhaft, benötigt für einen Monat ein Deutschlandticket. Da Barcodes auf Papier ausgedruckt dem Vernehmen nach mittlerweile nicht mehr akzeptiert werden, sollte es wohl eine Chipkarte werden. Welchen Anbieter könnt Ihr da empfehlen? Er braucht nach eigenen Angaben kein Foto auf der Karte, da er sowieso immer seinen Personalausweis mitführt. Im Gegenteil wäre die Angabe eines Fotos bei Bestellung eher ein ungeliebter Mehraufwand. Die Praxis der Bahn, über einen Drittanbieter einen "Kontoblick" als Vorausstzung für das Abo zu fordern, ist auch ein Ausschlussgrund.
Bei ihm im Ort gibt es kein Kundenbüro eines Verkehrsanbieters, d.h. es läuft auf Onlinebestellung (und -kündigung später) und Postversand raus. Gibt es da Punkte, die für oder gegen bestimmte Anbieter sprechen?
 
Zuletzt bearbeitet:

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.005
6.218
Das weiß ich letztlich nicht, aber zumindest wollte er keine Fahrkarte darauf/dafür haben. Daher habe ich die Anforderungen oben entsprechend beschrieben.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.345
888
Ein Bekannter, im Tarifgebiet des VVS wohnhaft, benötigt für einen Monat ein Deutschlandticket. Da Barcodes auf Papier ausgedruckt dem Vernehmen nach mittlerweile nicht mehr akzeptiert werden, sollte es wohl eine Chipkarte werden. Welchen Anbieter könnt Ihr da empfehlen?
VVS wäre das "Zuständige" wohl die Polygo-Card, z.B. über die SSB. Braucht zwar ein Foto, hat aber wohl den Vorteil das man die Karte bei Kündigung behalten darf und auch z.B. für die Fahrräder nutzen kann. Aber ich glaube damit hast Du doch Erfahrungen?

Im VRS, z.B. bei der KVB, könnte man auch Chipkarten bestellen. Ohne Foto. Allerdings muß man dort die Karte nach Kündigung zurücksenden - ein Aufwand den er sich vermutlich sparen möchte. https://www.kvb.koeln/tickets/deutschlandticket/index.html
 
  • Like
Reaktionen: geos

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.005
6.218
Danke für die Informationen. Ja, VVS kenne ich, da ich explizit eine Karte mit Foto wollte. Meinem Bekannten ist das zu viel Aufwand, wie geschrieben, und da es im VVS offenbar keine Karte ohne Foto gibt, erwägt er halt einen anderen Verbund. So hat jeder seine Präferenzen. Ich denke BVG käme z.B. in Frage oder sicher 20 andere Anbieter in Deutschland. Danke für den Hinweis bzgl. der Rücksendepflicht; das hatte ich nicht auf dem Schirm. Da muss man wohl die AGB jeweils genau studieren.
 

Zeitgemäß

Aktives Mitglied
16.08.2024
138
226
Danke für die Informationen. Ja, VVS kenne ich, da ich explizit eine Karte mit Foto wollte. Meinem Bekannten ist das zu viel Aufwand, wie geschrieben, und da es im VVS offenbar keine Karte ohne Foto gibt, erwägt er halt einen anderen Verbund. So hat jeder seine Präferenzen. Ich denke BVG käme z.B. in Frage oder sicher 20 andere Anbieter in Deutschland. Danke für den Hinweis bzgl. der Rücksendepflicht; das hatte ich nicht auf dem Schirm. Da muss man wohl die AGB jeweils genau studieren.
Was ist denn dein Bekannter für ein Vogel? Die ganze Welt soll sich Gedanken machen, der Steuerzahler soll sein Ticket hoch subventionieren. Alles ist ihm zuviel. Handelt es sich hier um Satire?