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Ja die Mitnahmeregeln bleiben bestehen, aber nur innerhalb der Gültigkeit des eigentlichen Jobtickets.-Meine Frau hat ein JobTicket, Sie kann ja nach 19 Uhr und am Wochenende einen Erwachsener mitnehmen, 1 Fahrrad, 3 Kinder bis 14 usw.
In den nächsten 3 Monaten bekommst Sie ja nur 9 Euro abgebucht, kann Sie dann weiterhin nach 19 Uhr und am Wochenende einen Erwachsener mitnehmen, 1 Fahrrad, 3 Kinder bis 14 usw.?
Ist auch rechtlich der einzig korrekte Weg denn solche Vertragsbestandteile können nur durch Kündigung und neuen Vertragsschluss zum nachteil des Kunden geändert werden.
Viele Verkehrsverbünde schreiben aber selbst dass die Mitnahmeregeln aber für den ganzen Verbund ausgedehnt werden, auch wenn das Jobticket nicht für den gesamten Verbund gilt.