Entlastungspaket 9 Euro Ticket ÖPNV und Zeitkarten

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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
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Hier ist beim Staat ein Umdenken angesagt und man MUSS anfangen dort ein App-basiertes Rufbus-System aufzubauen dass selbst in der hintersten Provinz jederzeit und jeden Tag eine Fahrmöglichkeit anbietet.
Solche Anliegen laufen auf der Ebene Kreis/Kommune/Verkehrsunternehmen, hier z.B. im VRS:

Meine persönliche Meinung: die Vorstellung eines deutschlandweiten ÖPNV, der mit dem Pkw konkurrieren kann, ist aus Kostengründen utopisch. Es mangelt auch an Fahzeugen und Fahrern. Ich habe es schon mal an einer anderen Stelle geschrieben: man sollte den AM-Führerschein nach französischem Vorbild reformieren und individuelle Mobilität mit Leichtfahrzeugen fördern, die als Zubringer zu dicht getakteten ÖPNV-Hauptachsen dienen würden.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Ich könnte mir vorstellen, dass das Angebot an den Staatsgrenzen endet.
ich vermute mal, dass die Gültigkeit derjenigen des Querfeldeintickets (plus ÖPNV in Deutschland) entsprechen wird:
Also an Auslandsbahnhöfen nur Salzburg Hbf, Basel Bad Bf, Swinemünde Zentrum.
Wie es mit grenzüberschreitenden Buslininen (Aachen?, Frankfurt/Oder?) aussieht, wird man sehen. Vielleicht kann ja jemand, der in einer solchen grenznahen Region heute schon eine Monatskarte hat, berichten.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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Corona-Land
ES KOMMT NOCH SCHLIMMER !!!

Habe mit gerade die "Benutzungsordnung" durchgelesen. Wollte Prüfen ob tatsächlich Sonntags auch bezahlt werden muss.

Ich darf mit meiner Limousine Marke Daimler PKW Geschlossen Zul. Gesamtgewicht 2903 kg den Stellplatz gar nicht nutzen.
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t sind von der Nutzung der P+R-Anlage ausgeschlossen.
Verstöße gegen die Benutzungsordnung werden gerichtlich verfolgt. (b) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Benutzungsordnung wird dem betreffenden Autofahrer die weitere Benutzung sämtlicher P+R-Anlagen der P + R-Betriebsgesellschaft mbH untersagt (Hausverbot).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Gut, das diese Thema angesprochen wurde. Es bewahrt mich womöglich vor einer Haftstrafe!
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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was bei der Diskussion ÖPNV weitgehend ausgeblendet wird, ist das Thema Sicherheit/Publikum.
Was man darüber hinaus noch beobachten kann ist, dass dort wo nennenswert Car-Sharing oder gegenüber dem ÖPNV komfortablere Angebote (MOIA usw.) existieren die (einkommensstärkeren) Nutzer eher zu solchen Angeboten als zum ÖPNV greifen.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Das EUR 9 Ticket ist wohl gerade dabei, grandios zu scheitern.
Das Bundesverkehrsministerium und die Länder können sich wohl nicht auf eine Geldzahl einigen, die bestimmt, wie hoch die Entschädigung für Einnahmeausfälle bei den Verkehrsunternehmen ausfällt.

So wie ich das aus der Presse verstanden habe, wollen sich die Länder/Verkehrsverbünde/Verkehrsunternehmen auf keine konkrete Geldzahl festlegen, da die Zahl jetzt schwer errechenbar ist. Sie wollen einen Puffer nach oben haben.

Ferner fordern die Länder zusätzlich zu den Entschädigungen noch "Ausgleichszahlungen" für gesteigerte Kosten wg. Ukraine-Krieg.
Das Bundesverkehrsministerium sagt zu den hohen Geldwünschen schlichtweg Nein.
 

freddie.frobisher

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23.04.2016
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Ist gut so, das Geld ist in der Infrastruktur besser angelegt. Be-scheuerte Ideen aus dem Verkehrsministerium sind wir ja gewohnt, diese war aber besonders doof.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Um es konkret zu sagen:

Ein Fahrgast hat am 01.01.2022 eine übertragbare/anonyme Jahreskarte am Automaten vom Verkehrsunternehmen A gekauft.
Da Verkehrsunternehmen führt über einen Schlüssel dieses vereinnahmte Geld an den Verkehrsverbund/Land ab. A hat einen sog. Netto-Vertrag mit dem Verkehrsverbund/Land. Das Geld ist längst bereits ausgegeben.

Der Fahrgast taucht am 02.01.2023 bei A auf und möchte jetzt eine Ausgleichszahlung für die Monate Juni, Juli und August 2022 ausgezahlt bekommen.
Woher nimmt jetzt A das Geld, um den Fahrgast zu entschädigen? Und wer bezahlt das Personal, welches die ganzen Forderungen nach Ausgleichszahlungen bearbeiten?

Um solche Fälle abzudecken, wünschen sich die Verkehrsunternehmen/Verbünde/Länder eben einen Puffer-Budget, um diese Forderungen zu finanzieren. Das Bundesverkehrsunternehmen lehnt so etwas ab (weil es möglicherweise ein Fass ohne Boden ist). Verjährungstechnisch könnten da ja noch Forderungen in den Folgejahren eintrudeln.

Ferner wissen die Verkehrsunternehmen/verbünde/Länder momentan auch nicht, wie hoch die Mindereinnahmen ausfallen bzw. wie sich das genau berechnen lässt. Man weiss ja nicht, welche Fahrkarte ein Fahrgast statt des EUR 9 sonst gekauft hätte.
 

red_travels

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Um solche Fälle abzudecken, wünschen sich die Verkehrsunternehmen/Verbünde/Länder eben einen Puffer-Budget, um diese Forderungen zu finanzieren. Das Bundesverkehrsunternehmen lehnt so etwas ab (weil es möglicherweise ein Fass ohne Boden ist).

Die Verkehrsverbünde müssen aber auch wissen wie viele Abos/Jahreskarten sie verkauft haben, egal auf welchem Weg.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Die Verkehrsverbünde müssen aber auch wissen wie viele Abos/Jahreskarten sie verkauft haben, egal auf welchem Weg.
Der Verbünde wissen aber nicht, wieviele Inhaber (prozentual) dieser anonymen Jahreskarten dann tatsächlich die Ausgleichszahlung fordern. Das Problem bei den o.g. Jahreskarten/Zeitkarten ist ja, dass keine automatisierte Erstattung möglich ist, da der Verbünde ja nicht wissen, wer diese Karten vorher gekauft hatte.
Das Bundesverkehrsministerium möchte aber jetzt eine Zahl genannt bekommen.

Und logischerweise wird das Bundesverkehrsministerium eine Zahl von 100% nicht akzeptieren, da diese unrealistisch ist. Fahrgäste verlieren Karten bzw. sind viell. gar nicht mehr vor Ort, um die Ausgleichszahlung zu beantragen.

Und da Zeitkarten (insb. Jahreskarten) oftmals EUR 1000 oder mehr kosten, stellt sich die Frage, wer hier das Risiko übernimmt - die Verkehrsunternehmen oder das Bundesverkehrsministerium? Und das Bundesverkehrsministerium hat da schon ein klares NEIN signalisiert. Vermutlich hat man im Bundesverkehrsministerium die Komplexität, die sich mit dem Thema Ausgleichszahlung ergeben, absolut unterschätzt. Unser aktueller Bundesverkehrsminister ist ja nicht als starker ÖPNV-Nutzer bekannt.
 
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red_travels

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Auf jeder Zeitkarte müsste eine Nummer verzeichnet sein. Diese müsste zur Erstattung in eine Datenbank eingetragen werden, wenn ein zweiter mit der gleichen Nummer kommt ist es eben Betrug.
 

freddie.frobisher

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Unangenehmer Nebeneffekt des Ganzen: Gerüchten zufolge sollt es in Kooperation mit Haribo eine neue Gutscheinaktion geben, und zwar vom 13.06. bis zum 16.09. Wenn die deutschen Sparfüchse in diesem Zeitraum komplett kostenlos fahren können, macht die Aktion nur wenig Sinn und wird womöglich abgesagt. Und wenn das 9€-Ticket dann scheitert, gibt es im Sommer gar keine Vergünstigung.
 
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doc7austin2

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Auf jeder Zeitkarte müsste eine Nummer verzeichnet sein. Diese müsste zur Erstattung in eine Datenbank eingetragen werden, wenn ein zweiter mit der gleichen Nummer kommt ist es eben Betrug.
Es geht nicht um eine betrügerische mehrmalige Ausgleichszahlung pro Zeitkarte.
Es geht darum, dass man bei anonymen Zeitkarten nicht weiss, wieviele Inhaber dieser Zeitkarten zum Verkehrsunternehmen rennen, um eben diese Ausgleichszahlung zu beantragen. Sind es 70%, sind es 80%, sind es 90%? Hier geht es um ggf. zweistellige Millionenbeträge.

Das Bundesverkehrsministerium möchte aber jetzt diese Prozentzahl wissen. Und die Zahl 100% wird verständlicherweise nicht akzeptiert.
 
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red_travels

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Es geht nicht um eine betrügerische mehrmalige Ausgleichszahlung pro Zeitkarte.
Es geht darum, dass man bei anonymen Zeitkarten nicht weiss, wieviele Inhaber dieser Zeitkarten zum Verkehrsunternehmen rennen, um eben diese Ausgleichszahlung zu beantragen. Sind es 70%, sind es 80%, sind es 90%? Hier geht es um ggf. zweistellige Millionenbeträge.

wenn zwei Leute mit der gleichen "anonymen" Karte kommen und zweimal die Erstattung fordern begeht eine Person Betrug. Du kannst die Zahl ermitteln wie viele solcher Tickets ausgegeben wurden und dann entsprechende Erstattungen berechnen, aber wie gesagt muss es über irgendeine Datenbank abgeglichen werden, dass kein Ticket zweimal mit zwei verschiedenen Personen ausgezahlt wird.

Jeder Verkehrsträger wird irgendwo wissen, wie viele Zeitkarten verkauft wurden, wenn man die Systeme richtig eingestellt hat. Ansonsten nimmt man Übertragbare Tickets eben komplett raus und beschränkt sich auf die Abo-Kunden, die mit eingetragenen Namen auf den Tickets fahren.
 

doc7austin2

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@red_travels

Ich habe das Gefühl, Du verstehst meinen Punkt nicht.

Es geht nicht um eine betrügerische mehrmalige Ausgleichszahlung pro Zeitkarte!​

Die meisten anonymen Zeitkarten sind Papierfahrkarten. Die gibt es nur einmal - außer sie werden gefälscht.

Du kannst die Zahl ermitteln wie viele solcher Tickets ausgegeben wurden und dann entsprechende Erstattungen berechnen

Nein, das geht eben nicht, weil das Verkehrsunternehmen nicht weiss, wieviele Menschen mit (echten) Zeitkarten die Verkehrsunternehmen bzgl. einer Ausgleichszahlung kontaktieren werden. Niemand weiss ob es 70%, 80% oder 90% der im Umlauf befindenden Zeitkarten sind.


Jeder Verkehrsträger wird irgendwo wissen, wie viele Zeitkarten verkauft wurden, wenn man die Systeme richtig eingestellt hat.

Richtig! Diese Zahl bringt aber nichts, da die Zahl nicht verrät, wieviel die Verkehrsunternehmen am Ende auszahlen müssen.

Ansonsten nimmt man Übertragbare Tickets eben komplett raus und beschränkt sich auf die Abo-Kunden, die mit eingetragenen Namen auf den Tickets fahren.
Wie soll ich diesen Satz verstehen, dass man übetragbare Ticket komplett rausnimmt?
Inhabern von anonymen Zeitkarten erhalten keine Ausgleichszahlung? -> das wäre politisch ein No-Go!

btw: Viele Abo-Kunden haben auch übertragbare Zeitkarten. Das kommt auf den jeweiligen Verbund und Zeitkartentarif an.
Anonym IST NICHT GLEICH übertragbar; Bei anonymen Zeitkarten weiss das Verkehrsunternehmen nicht, an wen es die Zeitkarte verkauft hat. Damit ist eine automatische Ausgleichszahlung nicht möglich.
 
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red_travels

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16.09.2016
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Richtig! Diese Zahl bringt aber nichts, da die Zahl nicht verrät, wieviel die Verkehrsunternehmen am Ende auszahlen müssen.

natürlich, das Maximalmögliche nimmt man und wenn es am Ende weniger ist, wird die Differenz an den Bund zurückgegeben, da is dann egal ob 70 oder 90% bis zum Stichtag kommen! Jeder Verbund wird ermitteln können welche Zeitkarten in welcher Anzahl zu welchem Preis verkauft wurden und die entsprechenden Beträge abzgl. der max. 27€/Ticket ermitteln können. In einer aufgeräumten Systemlandschaft ist das kein Hexenwerk.

Automatisch geht eh nichts bei am Automaten gekauften Tickets.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Die Nachschusspflicht ist eines der großen Probleme.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

natürlich, das Maximalmögliche nimmt man und wenn es am Ende weniger ist, wird die Differenz an den Bund zurückgegeben, da is dann egal ob 70 oder 90% bis zum Stichtag kommen!

Darauf will sich aber das Bundesverkehrsministerium nicht einlassen. Es möchte jetzt eine Zahl wissen.
Deshalb kamen die Länder ja auf die Idee der sog. "Nachschusspflicht" des Bundes.

 
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VAE

Erfahrenes Mitglied
16.03.2022
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Eine Erstattung sollte nur möglich sein, wenn man personalisiert einen "Schaden" nachweisen kann. Eine fiktive Verkomplizierung ist nicht zielführend.
Hier muss es eine dynamische Lösung seitens des BVM und der Verbände geben. Hier bereits heute eine 100% sichere Absicherung in alle Richtungen zu erwarten ist utopisch. Darf dann das BVM vielleicht auch Akquise-Provisionen in Rechnung stellen, für eventuelle Mehrkunden nach Ablauf der 3 Monate?

scheint also alles gar nicht so einfach zu sein, wenn man es sich so von "allen" Seiten betrachtet, ist es dann dennoch ein Grund, es vor Einführung tot zu reden?
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Eine Erstattung sollte nur möglich sein, wenn man personalisiert einen "Schaden" nachweisen kann. Eine fiktive Verkomplizierung ist nicht zielführend.

Naja, dass Zeitkarteninhaber eine Teilerstattung für die 3 Monate erhalten, ist doch verkehrspolitisch eine Selbstverständlichkeit.
Alles Andere würde einen großen Schaden nach sich ziehen.

Hier muss es eine dynamische Lösung seitens des BVM und der Verbände geben. Hier bereits heute eine 100% sichere Absicherung in alle Richtungen zu erwarten ist utopisch.

Unter einer dynamischen Lösung verstehen ja die Länder eine Nachschusspflicht.
Ich kann gut verstehen, dass das Bundesverkehrsministerium sich auf so etwas nicht einlässt. Denn wie Du schon richtig schreibst, klopfen die Verkehrsunternehmen dann in 2023 mit "kreativen" Nachforderungen beim Bundesverkehrsministerium an (z.B. höhere Reinigungskosten, mehr Papierverbrauch an den Automaten wg. dem EUR 9 Ticket, weniger Abos wg. EUR 9 etc. etc.).
 

VAE

Erfahrenes Mitglied
16.03.2022
1.081
947
Nennt sich unternehmerisches Risiko, kennt jeder der bereits mal einen Businessplan gelesen hat. Es ist nicht verwunderlich, dass das BVM die Kosten vorher kennen will. Wie ein weiterer Mitforist hier schon schrieb, ist das Ticket nicht dafür da, um Bestandskunden zu entschädigen! Die höheren Betriebskosten müssen versucht werden vorher von den Betrieben kalkuliert/geschätzt zu werden. Wenn die Betriebe hier nicht für eine eventuelle Mehrnutzung (Reinigung, Papier, etc., etc.) Mehrkosten berücksichtigen, ist das unternehmerisch falsch. Hier stellt sich das BVM ja auch nicht quer, sondern verlangt Schätzungen, welche dann durch belegte Kosten abgerufen werden können. ( ist ja bei anderen Subventionen nicht anders! ) Man sollte sich das mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein Bereich, welcher zu sehr großen Teilen von Subventionen bereits heute schon lebt, schreit nach Nachschusspflichten. 🤦🏼‍♂️😂😂
Ich gehe davon aus, das es auch hier eine Lösung geben wird. Je nachdem wie wichtig dem BVM bzw. der Ampel dieses 9 Euro Ticket ist. Mitleid mit einem Verkehrsverbund/Betrieb sollte man hier erstmal nicht haben.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
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Dahoam
Während man bei uns groß diskutiert warum etwas nicht geht hat in Österreich das Land Salzburg bereits was umgesetzt.
Dort kann man wohl bis in den Juni rein an Freitagen kostenfrei mit der ÖBB fahren. Ab jetzt sogar im Fernverkehr. Für Maximierer vielleicht eine interessante Sache. ;-)

Gibt's irgendwelche Erfahrungen aus Österreich ob an den Tagen die Züge knallvoll sind?

Bis zum 24. Juni können von nun an auch jeden Freitag Fernverkehrszüge der ÖBB innerhalb der Landesgrenzen kostenlos genutzt werden. Bislang hat sich das Angebot der ÖBB bei den Benzin-Frei-Tagen nur auf Nahverkehrszüge beschränkt.

 

red_travels

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16.09.2016
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Während man bei uns groß diskutiert warum etwas nicht geht hat in Österreich das Land Salzburg bereits was umgesetzt.
Dort kann man wohl bis in den Juni rein an Freitagen kostenfrei mit der ÖBB fahren. Ab jetzt sogar im Fernverkehr. Für Maximierer vielleicht eine interessante Sache. ;-)

Gibt's irgendwelche Erfahrungen aus Österreich ob an den Tagen die Züge knallvoll sind?




gilt dann wohl auch für Urlauber? :unsure: